Eine einzige! Genau begrenzt auf das islamische Opferfest. Und Sie machen hier diesen unseligen Stil und wollen sich aufspielen.
Es ist auch verräterisch. Was Sie fordern, ist verfassungswidrig. Was haben Sie für ein Verständnis? Im Grundgesetz steht die Religionsfreiheit.
Die Auslegung des Grundgesetzes macht nicht die AfD in Niedersachsen, sondern das Bundesverfassungsgericht.
Das Grundgesetz unterscheidet nicht, ob es eine jüdische Tradition ist, eine muslimische, eine hinduistische - es werden keine Rinder geschlachtet - oder eine christliche. Deshalb ist das auch ein Angriff auf die Grundwerte der Verfassung. Die Religionsfreiheit misst nicht mit zweierlei Maß je nachdem, ob es um Christen, Hindus, Muslime geht oder um jüdische Traditionen oder ob es sich um Atheisten handelt. Oder wenn jemand die „Religion“ Veganer hat und kein Fleisch essen will: Auch das ist in Deutschland erlaubt.
Sie greifen die Religionsfreiheit an, um in eine solche unselige Hetze gegen diejenigen einzustimmen, die das mit mehr Tierschutz begründen. Deshalb kann man Ihren Antrag nur ablehnen. Er ist eine bestimmte Form. Es ist etwas in der Tradition von Herrn Bachmann, der sich gegen die Landschlachterei Piepmeier in Elsfleth richtete. Der Schlachter ist 73 Jahre alt. Er hat die Genehmigung vom Land und schlachtet ausschließlich mit Elektrobetäubung. Er sagt: Immer mehr Muslime verstehen die Betäubung als konsequente Weiterentwicklung der traditionellen Schlachtvorgaben, die ihnen ermöglichen, das im Islam ebenfalls festgeschriebene Gebot der Milde und Barmherzigkeit gegenüber dem Schlachttier zu beachten.
Vielen Dank, Herr Kollege Meyer. - Für die Fraktion der CDU hat jetzt Herr Christoph Eilers das Wort.
Es ist nicht die Jungfernrede; es ist das zweite Mal. Aber ich weiß nicht, ob ich dabei so laut werden kann. Ich versuche, mich sachlich und ordentlich durchzuhangeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das betäubungslose Schlachten ruft auch für mich als Christen Bedenken hervor
Der Tierschutz und das Tierwohl haben in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert. So ist auch das Töten von Tieren im Tierschutzgesetz genau geregelt.
Unsere Gesellschaft besteht aber nun einmal nicht nur aus Menschen mit christlichem Glauben, sondern auch aus anderen Religionsgemeinschaften. In Artikel 4 des Grundgesetzes ist diese Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses festgelegt. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Speziell die Begründung des von der AfD eingebrachten Antrags zeigt mir, dass es hier nicht vornehmlich um den Tierschutz geht, sondern eher darum, eine bestimmte Glaubensgruppe in eine Ecke zu stellen.
Nicht nur im islamischen Glauben gibt es rituelle Schlachtungen, die eine im Tierschutzgesetz grundsätzlich geforderte vorherige Betäubung nicht vorsehen. In der Entschließung somit zu fordern, den Angehörigen des islamischen Glaubens keine Ausnahmegenehmigung mehr zu erteilen, ist also nicht konsequent und hat ein Geschmäckle. Wenn, dann müsste man allen betroffenen Religionsgruppen das betäubungslose Schlachten verbieten.
Auch die Behauptung und die dafür gewählten Worte, beim betäubungslosen Schlachten handele es sich um eine grausame und anarchische Methode des Tötens, bei der die Tiere einen langsamen und qualvollen Tod erleiden, sind nicht bewiesen, und auch in der Fachwelt wird die Praxis unterschiedlich bewertet.
Die Wortwahl unterstreicht für mich aber wieder das Geschmäckle, hier Menschen eines anderen Glaubens auszugrenzen.
Die in § 4 des Tierschutzgesetzes beschriebenen Ausnahmegenehmigungen werden selten und - wenn - nur bei Erfüllung bestimmter, genau definierter Auflagen erteilt: Die Schlachtung darf nur von Personen mit entsprechendem Sachkundenachweis vorgenommen werden. Der Schlachthof muss kontrolliert und zertifiziert sein. Und es muss eine veterinärmedizinische Aufsicht gegeben sein.
Was würde passieren, wenn wir keine Ausnahmegenehmigungen mehr erteilen würden? - Die rituellen Schlachtungen würden in die Illegalität abgleiten, und diese Schlachtungen würden verstärkt in Hinterhöfen oder, wie es illegalerweise auch heute schon passiert, direkt im Freien oder auf der offenen Wiese durchgeführt. Das wollen wir alle nicht.
In der Begründung des Antrages heißt es weiter, dass das Dulden bzw. Fördern dieser Praxis ein Einfallstor für weitere religiös motivierte Praktiken sei und zu verschärften Konflikten mit den hier akzeptierten Werten führen würde.
Hierzu muss man festhalten: Es wird in Niedersachsen keine betäubungslose Schlachtung außerhalb des Gesetzes geduldet oder sogar gefördert. Es wird vielmehr nach Recht und Gesetz gehandelt.
Konflikte bei der Akzeptanz von Werten entstehen oft nur durch eine eingeschränkte Sicht auf die Dinge und die Unfähigkeit, auch eigene Vorstellungen zu hinterfragen.
Die CDU wird sich an der Diskussion, wenn sie dem Tierschutz dienen sollte, beteiligen. Wir werden uns nicht daran beteiligen, akzeptierte religiöse Rituale zu bewerten und sie mit unseren Werten zu vergleichen. Wir stehen für eine offene Gesellschaft, den Dialog und die Akzeptanz der unterschiedlichen Religionen.
Danke schön, Herr Eilers. - Zu einer Kurzintervention hat sich der AfD-Abgeordnete Herr Emden gemeldet.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das war eine Kurzintervention auf den Kollegen Meyer.
Dann dürfte eigentlich die Aufnahme des Tierwohls und des Tierschutzes in den Verfassungsrang an Ihnen nicht vorbeigegangen sein. Erstaunlich, dass es anscheinend doch der Fall ist, da Sie hier lediglich von der Religionsfreiheit als von der Verfassung geschütztem Recht sprechen.
Das andere: Ich würde mich freuen, wenn Sie den Mut hätten, mit uns zusammen eine Initiative für mehr Tierschutz zu starten, z. B. in Schlachthöfen und bei Tiertransporten; Sie hatten es erwähnt. Wenn Sie keine Scheu haben, mit uns zusammen eine Initiative zu starten, dann würden wir alle uns von der AfD, glaube ich, sehr freuen und mit Ihnen zusammenarbeiten. Wir haben jedenfalls keine Scheu, wenn es um das Wohl der Tiere geht.