Sofern keine erheblichen Schäden entstehen oder eine Gefahr für die Sicherheit zu befürchten ist, sind unnötige Eingriffe und Störungen zu vermeiden. So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich.
Der Biber ist zurück, doch der Abwärtstrend bei der Artenvielfalt insgesamt ist ungebremst. Wir wollen keine ausgeräumten Landschaften, in denen kein Vogel singt und keine Hummel brummt. Deshalb brauchen wir mehr Raum für Natur, begleitet von einem niedrigschwelligen und umsichtigen Management, wie es bislang beim Biber der Fall ist.
Insofern - das hat die Unterrichtung durch die Landesregierung ergeben - ist Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der FDP, schlicht überflüssig ist. Da kann ich mich meinem Kollegen Brammer nur anschließen. Ziehen Sie ihn zurück! Das wäre richtig.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ursprünglich war der europäische Biber in weiten Teilen Europas verbreitet. Dann wurde er fast ausgerottet. Entlang der Ems wurden vor einigen Jahren acht Biber wieder ausgesiedelt. Das sind die Urväter und Urmütter der etwa 680 Biber, die heute erfreulicherweise wieder in Niedersachsen leben - wirklich erfreulicherweise. Herr Janßen hat aber auch darauf hingewiesen, dass wir leider bei vielen Arten einen erheblichen Druck haben. Beispielsweise die Lerche - ein Vogel, den wir alle als selbstverständlich wahrgenommen haben, wenn er im August über den abgeernteten Stoppelfeldern sein Lied sang - ist in ihrem Bestand um 70 % zurückgegangen.
Es gibt auf der einen Seite viele Tierarten, die uns Sorgen machen. Auf der anderen Seite wird hier vermehrt immer wieder über einzelne Tiere eine
Diskussion geführt und wird eine vergleichsweise sehr geringe Zahl von Tieren schon zum Gegenstand von Forderungen bezüglich eines besonderen Managements gemacht. Ich kann Ihnen versichern: Unsere unteren Naturschutzbehörden haben in ihrer Zuständigkeit die Sache sehr gut im Griff. Da wir fachlich sehr versierte Expertinnen und Experten haben, ist das Thema dort sehr gut aufgehoben. Auch die Naturschutzverbände wirken hier teilweise mit, etwa in der Region Hannover.
Meine Damen und Herren, ich sehe auch keine Veranlassung, hier jetzt einen neuen Ausgleichsmechanismus oder neue Geldleistungen des Landes vorzusehen. Die Beseitigung vom Biber verursachter Behinderungen oder Veränderungen obliegt bei Gewässern zweiter Ordnung den Unterhaltungsverbänden, bei Gewässern erster und dritter Ordnung den Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümern.
(Jörg Hillmer [CDU]: Ach, klasse! Ich danke Ihnen herzlich fürs Zuhören. (Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/4351 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 31: Abschließende Beratung: Sofortige Übernahme der Unterbringungs- und Betreuungskosten für Asylsuchende durch das Land! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3184 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/5742
Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Ansgar-Bernhard Focke, CDUFraktion. Bitte schön, Herr Focke!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 449 Tagen oder 64 Wochen oder einem Jahr und fast drei Monaten liegt unser Antrag diesem Haus vor. Nur drei Punkte hat dieser Antrag - ein Antrag, der seit fast 450 Tagen dem Landtag vorliegt!
Erster Punkt: Wir haben die Übernahme der vollen Kosten für die Unterbringung, die medizinische Versorgung, den Unterhalt und die Betreuung der Asylsuchenden gefordert.
Zweiter Punkt: Die Kapazitäten des Landes zur Unterbringung von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsländern sollten ausgebaut werden.
Dritter Punkt: Wir haben Sie aufgefordert, einen Nachtragshaushalt zur Finanzierung der Unterstützung der Kommunen vorzulegen.
Ich halte nach 449 Tagen fest: Sie haben es nicht geschafft, diese drei Punkte zufriedenstellend abzuarbeiten.
Sie haben in der Frage der Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise auf ganzer Linie versagt.
- Herr Tanke, dass Sie immer dazwischenrufen, wissen wir inzwischen. Das können wir immer im Protokoll nachlesen.
Wie stellt sich die Realität nach einem Jahr und drei Monaten dar? - 600 Millionen Euro Kredit haben Sie inzwischen bei den Kommunen, indem Sie auf Pump leben - und das bei den Kommunen, die mit größtem Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Ehrenamtlichen die Flüchtlingskrise bewältigt haben.
(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Nach ei- nem Gesetz, das Sie verabschiedet haben, liebe CDU! Dieses Gesetz stammt aus Ihrer Zeit!)
Das waren nicht Sie, sondern das waren die Menschen vor Ort in den Rathäusern, in den Kreishäusern und die Ehrenamtlichen. Sie von Rot-Grün hier im Landtag haben sich weggeduckt und kläglich versagt.
Sie haben immer nur mit dem Finger in Richtung Bund gezeigt. Von Ihnen ist aber zur Bewältigung der Flüchtlingskrise überhaupt nichts gekommen.
600 Millionen Euro Kredit bei den Kommunen! Sie haben sich geziert und dann irgendwann festgelegt, dass Sie den Kommunen pauschal 9 500 Euro pro Monat pro Flüchtling erstatten, allerdings mit zwei Jahren Verzögerung. Sprich: Die Kommunen müssen das zwei Jahre vorfinanzieren.
Dann gibt es die sogenannte Stichtagsregelung. Wir haben schon mehrfach gesagt, dass wir auch davon wegkommen müssen. Wenn jemand am 2. Januar kommt, dann zehn Monate in einem Landkreis ist und danach ausreist, wird er zum Stichtag 31. Dezember eines Jahres nicht gezählt. Dem Landkreis werden dann keine Kosten vom Land erstattet. Das ist ein weiterer Skandal, meine Damen und Herren!
Dann feiern Sie sich hier für 120 Millionen Euro Soforthilfe ab. Dabei kommen davon 80 Millionen Euro vom Bund. Auch hier haben Sie sich mit den Federn anderer geschmückt.
Dabei sind Leistungen für z. B. Sprachkurse, Flüchtlingssozialarbeit, Kosten für den Kauf von Wohncontainern oder durch Umbauten und Langzeitanmietungen nicht mit eingerechnet. Die Forderungen allein gegenüber dem Land: 29,7 Millionen Euro.