Ich möchte betonen, dass Sprachlernklassen weiterhin nur ein Format unserer Sprachförderung sind. Wir haben weitere schulische Sprachförderung im Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache“ vom Juli 2014 geregelt. Das Kultusministerium plädiert für eine Weiterentwicklung im Sinne eines integrativ-additiven Ansatzes. Wir wollen die Schülerinnen und Schüler stärker in den Regelunterricht integrieren und sie nicht so lange in exklusiven Sprachlernklassen unterrichten. In den weniger sprachintensiven Fächern, in den Fächern, in denen es nicht so stark auf Sprache ankommt, wollen wir sie von Anfang an in den Regelunterricht einbeziehen, z. B. in Musik und Sport.
Herr Försterling, nun zu Ihrer Frage nach den Zusatzbedarfen bei den Lehreriststunden. Mir wurde gesagt, Lehreriststunden gibt es in der statistischen Auswertung immer nur in den tatsächlich erteilten Stunden. Die Zusatzbedarfe werden nicht über Lehreriststunden erfasst. - So jedenfalls die Auskunft. Das scheint auch keine neue Erfindung zu sein.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die dritte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Seefried. Bitte!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich stelle meine Frage jetzt zum dritten Mal, da sie bisher nicht beantwortet ist. Wir haben ganz bewusst nach der im Jahr 2020/2021 notwendigen Zahl von Vollzeitlehrereinheiten gefragt: weil wir dann den kompletten Durchlauf des Abiturs nach G 9 haben. Ich wiederhole die Frage: Wie viele Vollzeitlehrereinheiten sind im Jahr 2020/2021 notwendig, um diesen zusätzlichen Bedarf abzubilden? Oder muss ich den Antworten der Ministerin entnehmen, dass es keinen zusätzlichen Bedarf mehr gibt und alle Lehrerstellen vorher aufgebaut sein sollen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt hier ein übliches Verfahren: Das ist das Haushaltsaufstellungsverfahren. Im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens wird die mittelfristige Finanzplanung aufgelegt, und im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung gibt es die Planungen zu den notwendigen Beschäftigungsvolumina für Lehrer. Die Werte der mittelfristigen Finanzplanung für 2020/2021 liegen dann vor, wenn sie im Haushalt entsprechend abgebildet sind. Das sind sie momentan noch nicht.
- Offenbar scheint es in den letzten Reihen sehr lustig zuzugehen. Herr Kollege Lechner, Herr Kollege Mohr!
(Minister Boris Pistorius geht zu sei- nem Platz auf der Regierungsbank - Jörg Bode [FDP]: Es war der Innen- minister, der die Witze gemacht hat! - Heiterkeit)
Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass wir wesentlich mehr Schülerinnen und Schüler im Schulsystem haben, frage ich die Landesregierung: Wie beschulen Sie diese große Anzahl von Schülerinnen und Schülern ohne oder mit geringen Sprachkenntnissen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegin Logemann, ich hatte in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Onay schon darauf hingewiesen, dass wir unterschiedliche Sprachförderangebote haben. Ein Instrument sind die Sprachlernklassen, ein anderes sind die Sprachkurse. Ein weiteres Instrument ist der Sprachförderunterricht. Ein viertes Instrument ist die Sprachförderung nach Konzept.
Wir haben in Niedersachsen mit Stand Anfang März 2016 insgesamt rund 607 Sprachlernklassen an den allgemeinbildenden Schulen eingerichtet. Hinzu kommen die Sprachlernklassen an den berufsbildenden Schulen. Das ist schon eine große Anzahl. Damit werden ungefähr 8 500 Schülerinnen und Schüler im allgemeinbildenden System erreicht. Mit der Genehmigung einer solchen Sprachlernklasse steht eine entsprechende Lehrkraft zur Verfügung. Leider haben wir nicht ausreichend Lehrkräfte mit der entsprechenden Qualifikation. Aber wir haben auch ein umfangreiches entsprechendes Fortbildungsangebot aufgelegt.
Die weitaus größere Zahl der Schülerinnen und Schüler - das sieht man an den 8 500 - wird bereits im Regelunterricht mit Sprachförderangeboten, über Sprachförderkurse oder Sprachförderunterricht, erreicht.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vierte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt jetzt Herr Kollege Försterling.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie prognostiziert sie in den nächsten drei Schuljahren die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf?
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Försterling, wir haben in etwa 15 500 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der inklusiven Schule. Damit ist die Zahl im dritten Jahr nicht verdreifacht gegenüber dem ersten Jahrgang, sondern in etwa fast verfünffacht. Deshalb müssen wir natürlich eine etwas größere Planung für die weiter aufwachsenden Jahre vornehmen.
Man kann wohl davon ausgehen, dass man im kommenden Schuljahrgang in der inklusiven Schule an die 20 000 Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erreicht. Es ist abzuwarten, wie es sich bei den weiteren Schuljahrgängen entwickelt. Das hängt auch davon ab, wie die Inanspruchnahme bei den weiterführenden Schulen ausfällt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die fünfte und letzte Zusatzfrage für die FDP-Fraktion stellt Herr Kollege Försterling.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wie viele zusätzliche Vollzeitlehrereinheiten werden für den Aufwuchs der Inklusion im Schuljahr 2016/17 benötigt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Försterling, wir haben für das Schuljahr 360 zusätzliche Vollzeiteinheiten vorgesehen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vierte Zusatzfrage für die CDU-Fraktion stellt Herr Kollege Seefried. Bitte!
Vielen Dank. - Noch einmal zum Thema „notwendige Voraussetzung für das Abitur“. Frau Ministerin, auch wenn die Anzahl der Vollzeitlehrereinheiten im Jahre 2020/2021 derzeit noch nicht entsprechend in der Mipla fortgeschrieben sind, so müssen Sie doch im Ministerium in der Lage sein, anhand von Modellberechnungen auszurechnen, wie viele Lehrerstellen notwendig sind. Bei der Einführung des G 9 lagen diese Modellberechnungen vor.
Bei der Einführung des G 9 lagen diese Modellberechnungen vor: mit 1 295 Lehrerstellen. Es wurde damals gesagt, das sei gar nicht so schlimm, weil über die Jahre hinweg die Vorbereitungen getroffen würden.
Daher noch einmal konkret die Frage: Sind die Vorbereitungen dann schon getroffen, oder wie viele Lehrerstellen fehlen uns in diesem Schuljahr?
Sehr geehrter Herr Kollege Seefried, im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens und des dazugehörigen Beratungsverfahrens hier im Niedersächsischen Landtag ist über die Auswirkungen des Abiturjahrgangs in dem entsprechenden Schuljahrgang diskutiert worden. Wir gehen davon aus, dass für diesen Jahrgang zwischen 1 250 und 1 300 zusätzliche Lehrerstellen notwendig sind. Wir befinden uns natürlich in der Situation, dass wir nicht so viele Lehrerstellen in einem Jahrgang zusätzlich einstellen können. Deswegen haben wir in den verschiedenen Einstellungsrunden in den Vorjahren im Rahmen der Finanzplanung versucht, weitere Lehrerstellen sozusagen vorsorgend dafür vorzusehen.
Ich erinnere mich daran, dass Sie mir in einem der letzten Plenarabschnitte vorgeworfen haben, dass ich Gymnasiallehrer u. a. an andere Schulformen abordne. Auch das ist z. B. eine Möglichkeit - Gymnasiallehrkräfte im System zu haben, die ich im Moment noch nicht an den Gymnasien benötige, die ich aber an anderen Schulen einsetzen kann, weil ich dort andere Lehrerstellen nicht besetzen kann. Diese Stellen können dann in den nächsten Jahren für das Schulwesen in Niedersachsen und insbesondere für einen solchen entsprechenden Abiturjahrgang wieder zur Verfügung stehen.
Vielen Dank. - Die dritte Zusatzfrage für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Frau Kollegin Hamburg.
Herrn Politze und des Wissens, dass es keine ausreichende Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern für Förderschulen gibt, frage ich die Landesregierung, welche Qualifizierungsmaßnahmen sie für andere Lehrkräfte im Bereich der Inklusion auf den Weg bringt bzw. welche Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der inklusiven Schule und ihrer Einführung seitens der Landesregierung zur Verfügung gestellt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sie haben der Antwort auf die Frage des Kollegen Försterling entnehmen können, dass wir eine durchaus steigende Zahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der inklusiven Schule haben. Es ist in der Tat eine Herausforderung, Sonderpädagogen und Förderschullehrkräfte in den Schuldienst einzustellen. Ich bin froh über jeden angehenden Studierenden in diesem Bereich.
Leider sind sie in der Vergangenheit nicht so ausgebildet worden, wie das hätte geschehen müssen. Wir haben aber weitere Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf den Weg gegeben. So sind z. B. im Primarbereich ca. 4 000 Lehrkräfte in modularen Fortbildungen qualifiziert worden. Seit dem 1. September 2015 werden an rund 600 Grundschulen mit ca. 7 500 Lehrkräften jeweils drei schulinterne Fortbildungen in drei aufeinander folgenden Jahren durchgeführt.
Im Sekundarbereich I werden über die Kompetenzzentren für regionale Lehrerfortbildung modulare Fortbildungen angeboten. Bis Ende des Schuljahrs 2015/16 werden allein dort, im Sekundarbereich I, ca. 2 400 Lehrkräfte fortgebildet sein.