Um uns ein Bild zu machen, sind Herr Winkelmann und ich vor Ort gewesen und haben die Petentin besucht. Wir waren in einem Kreis betroffener Landwirte, Jäger, Jagdpächter, und wir hatten fachliche Unterstützung vom Landwirtschaftsministerium. Dafür vielen Dank!
Wir haben sehr konstruktiv diskutiert, wenngleich ich gerade feststelle, dass Herr Winkelmann vielleicht nicht allem gefolgt ist. Aber ich habe das noch sehr gut in Erinnerung.
Es ist richtig, dass die Petentin, die Jäger, die Jagdpächter, die Landwirte uns ihre Problematik so geschildert haben, dass die Ausweitung der Jagdzeiten allein das Problem wohl nicht wird lösen können, weil sie einerseits nicht genügend Leute für die Jagd zusammenbekommen. Das war ein Riesenproblem. Sie müssen sich das folgendermaßen vorstellen: In Söhlde wird gejagt, die Gänse fliegen auf und kommen bei mir in Laatzen in der Leine-Niederung an. Dort steht dann aber niemand, der sie empfängt. Somit haben Sie immer das Hin und Her mit den Gänsen, und die Ausbeute ist denkbar gering. Also, die Jagdzeiten allein waren es nicht. Das andere war - das hatte Herr Winkelmann zu Recht angemerkt -, dass sie aus der Bevölkerung sehr stark angefeindet wer
Wie es so oft bei Petitionen ist, hat das Problem also weitaus mehr Hintergrund, als es den Anschein hat. Eine bloße Veränderung der Jagdzeit war hier auf jeden Fall nicht die Lösung, sondern es musste ein sehr viel breiterer Problemlösungsansatz gefunden werden.
Ich machte den Vorschlag - Herr Winkelmann war ja auch dabei -, dass wir dieses Gebiet in das Projekt Gänsemonitoring mit hineinbringen. Das Gänsemonitoring ist ja immerhin vom Landtag beschlossen worden. In diesem Projekt Gänsemonitoring gibt es einen Arbeitskreis, der bereits arbeitet. Er besteht aus Jägern, Landwirten, Naturschützern, Wissenschaftlern und vor allen Dingen auch aus den örtlichen Interessenvertretungen. Ich sah darin die Möglichkeit, die Probleme der Petentin und der Anwesenden einem sehr viel breiter gefassten Lösungsansatz zuzuführen.
Um es gleich zu sagen - Herr Winkelmann hat es eben auch gesagt -: Das Vergasen von Gänsen haben die Menschen vor Ort rigoros abgelehnt. Sie haben erklärt, dass sie das bei uns nicht sehen wollten. Das finde ich auch okay.
Ein ganz wichtiger Punkt war auch, die Öffentlichkeit herzustellen. Das aber gehört auch zum Projekt Gänsemonitoring. Dort wird ihr Problem also schon in Angriff genommen.
Übrigens hat sich Herr Winkelmann vor Ort diesem Kompromiss angeschlossen, und auch die Petentin und die Anwesenden stimmten diesem Kompromiss zu. Das Landwirtschaftsministerium hat daraufhin die Stellungnahme erweitert und das Gebiet in das Gänsemonitoring einbezogen.
Es ist natürlich so, dass das Gänsemonitoring - das wissen Sie auch - ein Prozess ist und die Probleme der Petentin noch nicht vollends ausgeräumt sind. Deswegen haben wir für „Material“ gestimmt, weil wir das Anliegen der Petition weiterverfolgen möchten.
Die CDU hat es sich jetzt anders überlegt, votiert für „Berücksichtigung“. Ehrlich gesagt, habe ich mich ein bisschen gefragt, wie das dann aussehen soll. Denn wie wir eben gehört haben, ist die Änderung der Jagdzeit nicht die Lösung. Die Problemlösung muss sehr viel breiter angelegt sein.
Wir alle hoffen, dass das Gänsemonitoring dazu führen wird, den Betroffenen eine geeignete Plattform zu schaffen, damit die Probleme wirklich an
Ich rufe jetzt die Eingabe 02205/11/17 auf. Dazu hat Herr Dr. Hocker, FDP-Fraktion, das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir unterstützen den Petenten in seinem Ansinnen, dass künftig keine Windkraftanlagen in Wasserschutzgebieten der Schutzzonen 2 und 3 errichtet werden dürfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Windkraftanlagen errichtet werden, dann werden nicht nur Fundamente angelegt, dann werden nicht nur Schmierstoffe verwendet, dann sind nicht nur Havarien möglich, sondern dann finden Schmiermittel Verwendung, Getriebeöle, Kühlmittel und nicht zuletzt auch nicht ausgehärtete Polyesterharze. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, dass wir gut beraten wären, wenn wir künftig auch die Bedrohung, die für unser Trinkwasser gerade in Wasserschutzgebieten aus der Errichtung von Windkraftanlagen entsteht, sehr wohl berücksichtigen und künftig solche Windkraftanlagen in diesen Gebieten nicht mehr errichten lassen.
Wir haben in Niedersachsen in drei Landkreisen die Situation, dass sie bezüglich der Errichtung von Windkraftanlagen in Wasserschutzgebieten sozusagen führend sind. In Cuxhaven gibt es bereits 74 solcher Anlagen, in Aurich 61 und in Leer 47.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die Diskussion, die wir vor ziemlich genau drei Jahren über die Gefährdung des Trinkwassers durch Fracking geführt haben. Da war man sich in diesem Hohen Haus einig, dass man in Trinkwasserschutzgebieten keine Fracking-Maßnahmen durchführen wollte. Diese Auffassung war damals mit anderen Mehrheiten belegt, weil wir in diesem Haus eine andere Mehrheitssituation hatten. Aber über alle Fraktionsgrenzen hinweg war man sich einig, dass Wasserschutzgebiete ausgenommen werden müssen.
Das muss dann aber auch für Windkraftanlagen gelten, die errichtet werden sollen, meine sehr verehrten Damen und Herren. In solchen Regionen wäre dieses wichtige Gut Trinkwasser sonst nicht ausreichend geschützt.
Vielen Dank, Herr Dr. Hocker. - Zur gleichen Eingabe hat sich jetzt Axel Brammer, SPD-Fraktion, gemeldet. Bitte schön, Herr Brammer!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Eingabe möchte der Petent erreichen, dass die Ausnahmeregelungen für den Bau von Windkraftanlagen in Wasserschutzgebieten der Schutzzonen 2 und 3 abgeschafft werden.
Dazu ist festzustellen, dass schon jetzt die Wasserschutzgebietszonen 1 und 2 in der Regel nicht bebaut werden dürfen. In der Zone 3 sind Genehmigungen nur möglich, wenn die Schutzziele der örtlichen WSG-Verordnungen gewahrt bleiben. - Das gilt übrigens auch für Tankstellen.
Aus diesem Grund halten wir die Änderung für nicht erforderlich und bleiben bei unserer Beschlussempfehlung „Sach- und Rechtslage“.
Danke, Herr Brammer. - Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht vor. Damit sind wir mit den Beratungen zu den Eingaben am Ende.
Ich rufe jetzt die lfd. Nr. 1 der Eingabenübersicht auf, die Eingabe 01047/11/17. Hier geht es um die Begrenzung der Grauganspopulation.
Dazu liegen gleichlautende Anträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vor. Sie lauten auf „Berücksichtigung“. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Letzte war die Mehrheit. Das ist abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Material“ lautet. Wer so abstimmen möchte, den
bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist „Material“ beschlossen.
Ich rufe die lfd. Nr. 3 der Eingabenübersicht auf, die Eingabe 02048/11/17 betr. die Dauer sozialgerichtlicher Verfahren, Maßnahmen der Verkürzung.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU vor, der auf „Berücksichtigung“ lautet. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zu der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Material“ lautet. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist „Material“ beschlossen.
Wir kommen zur lfd. Nr. 34 der Eingabenübersicht, der Eingabe 02131/11/17 betr. Beihilferecht, Behandlung durch verwandte Personen.
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP vor, der auf „Material“ lautet. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Zweite war die Mehrheit.
Wir kommen damit zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. „Sach- und Rechtslage“ ist beschlossen.
Wir kommen zur lfd. Nr. 36 der Eingabenübersicht, der Eingabe 02205/11/17 betr. Abschaffung der Ausnahmeregelungen für den Bau von Windkraftanlagen in Wasserschutzgebieten der Schutzzonen 2 und 3.
Hierzu liegen Änderungsanträge der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vor. Der Änderungsantrag der FDP lautet auf „Berücksichtigung“. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das Letzte war die Mehrheit. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der auf „Material“ lautet. Wer so abstimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Letzte war die Mehrheit.
Damit kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die auf „Sach- und Rechtslage“ lautet. Wer so abstimmen
Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 20 auf - Tagesordnungspunkt 19 hatten wir schon vor der Mittagspause behandelt -:
Besprechung: Keine Gerechtigkeit für Frederike von Möhlmann - Unterstützt die Landesregierung die Forderungen des Vaters? - Große Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/4809 - Antwort der Landesregierung - Drs. 17/5501
Meine Damen und Herren, nach § 45 Abs. 5 unserer Geschäftsordnung wird zu Beginn der Besprechung einer der Fragestellerinnen oder einem der Fragesteller das Wort erteilt. Für die Fraktion, die die Anfrage gestellt hat, liegt mir die Wortmeldung des Abgeordneten Adasch vor. Danach spricht die Landesregierung. Frau Ministerin NiewischLennartz wird das Wort ergreifen.