Protocol of the Session on April 14, 2016

(Jens Nacke [CDU]: Herr Minister, das ist so etwas von lächerlich! - Zuruf von Angelika Jahns [CDU])

Diese Frage stellt sich mir durchaus, da Frau Jahns gegenüber dem rundblick noch in der vergangenen Woche sagte, wir müssten in diesem Jahr doppelt so viele abschieben. Ich will es noch einmal sehr deutlich betonen: Menschen, die hier in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, müssen das Land verlassen. Wenn freiwillige Möglichkeiten nicht genutzt werden, hat die Ausländerbehörde gemäß der gesetzlichen Vorgaben die Abschiebung zwingend einzuleiten. Aber für uns steht eben nach wie vor im Vordergrund, dass die Menschen die Chance haben müssen und sollen, freiwillig auszureisen, wenn dies erforderlich ist.

(Jens Nacke [CDU]: Glatte Selbstver- ständlichkeit!)

Hierbei stehen wir in Niedersachsen sehr gut da. Die Zahlen, die ich genannt habe, belegen das sehr deutlich.

(Zustimmung bei der SPD - Jens Na- cke [CDU]: Wegen der Erklärung zu sicheren Herkunftsstaaten! Das wis- sen Sie ganz genau!)

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Jahns zu?

Nein, danke.

In der Anfrage klingt durch, meine Damen und Herren, dass wir geltendes Bundesrecht nicht durchsetzen würden. Diese Unterstellung weise ich ganz entschieden zurück. Wir setzen das Bundesrecht um.

Das bundesweit geltende Aufenthaltsgesetz regelt, wann abgeschoben werden muss, und es regelt

die Voraussetzungen, die zwingend oder im Ermessenswege zur Aussetzung der Abschiebung führen. Soweit es beispielsweise um die Bekanntgabe des Abschiebungstermins geht, ist den Ländern jeglicher Spielraum genommen. Ich verweise dazu auf die unmissverständliche und ausnahmslose Regelung in § 59 Abs. 1 Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes, wonach der Abschiebungstermin nicht mitgeteilt werden darf.

Die niedersächsischen Erlassregelungen zur Ankündigung von Abschiebungsterminen sind damit ersatzlos hinfällig geworden, meine Damen und Herren.

(Jens Nacke [CDU]: Dann heben Sie diese Regelung im Erlass doch auf!)

- Ich muss nichts aufheben, Herr Nacke - das müsste selbst Ihnen einleuchten -, was durch übergeordnetes Recht außer Kraft gesetzt ist.

(Jens Nacke [CDU]: Das wissen Sie doch! Sie müssen doch begreifen, dass das für die Kommunen zwingend ist! Sie wissen genau, dass Sie das müssen!)

- Ich erkläre Ihnen gerne mal den Unterschied zwischen einem Erlass und einem Gesetz, Herr Nacke.

(Jens Nacke [CDU]: Sie machen es wegen der Grünen nicht! Das ist doch die Wahrheit!)

- Machen wir jetzt ein juristisches Kolloquium, oder was?

Herr Nacke, bitte! - Herr Minister, einen Moment, bitte!

(Meta Janssen-Kucz [GRÜNE]: Herr Nacke, jetzt hören Sie doch mal auf zu pöbeln!)

- Frau Janssen-Kucz, ich bitte um Ruhe. Es redet nur der Minister.

Es wäre wirklich hilfreich, wenn wir wenigstens in solchen Debatten die Begrifflichkeiten klar hätten. Ein Erlass, der durch ein Bundesgesetz gewissermaßen gestochen wird, ist in seinem Regelungsgehalt hinfällig. Das müssten Sie wissen. Sie haben das zweite juristische Staatsexamen.

(Jens Nacke [CDU]: Das ist ein Blöd- sinn, den Sie da reden! - Gegenruf von den GRÜNEN: Wortwahl! - Jens Nacke [CDU]: Das muss man sich nicht anhören!)

Herr Nacke, das müssen Sie auch nicht. Es gibt Möglichkeiten.

(Jens Nacke [CDU]: Ja, aber bis dann dauert es noch zwei Jahre!)

Die Ausländerbehörden wurden darauf ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen, bevor die bundesweite Neuregelung in Kraft getreten ist.

Was die Umsetzung vor Ort angeht, lassen Sie mich auch hier eines deutlich sagen: Wir tun gut daran, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden nicht zu unterschätzen. Natürlich kann es gerade in der Anfangszeit einer Neuregelung zu Fehlern in der Umsetzung kommen. Aber dies ist meines Erachtens nicht verwunderlich, wenn man an die enorme Arbeitsdichte und Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Ausländerbehörden denkt oder auch an die Vielzahl weitreichender Rechtsänderungen innerhalb kürzester Zeit.

Wenn es dann mal zu Fehlern kommt, dann ist dies menschlich. Selbstverständlich muss an den Ursachen für Fehler gearbeitet werden. Aber der Versuch, diese Einzelfälle durch Äußerungen gegenüber den Medien zu skandalisieren, diskreditiert die hervorragenden Leistungen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörden jeden Tag vollbringen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich hinzufügen: Wir sollten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kommunalen Ausländerbehörden Anerkennung und Respekt zollen und nicht pauschale Vorwürfe gegen sie erheben. Ich jedenfalls gehe beim Thema Ankündigungspraxis davon aus, dass die Ausländerbehörden die sehr klare und unmissverständliche bundesgesetzliche Regelung umsetzen und Abschiebungstermine nicht bekannt geben.

Ich sage es zur Klarheit noch einmal: Die niedersächsischen Regelungen zur Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes stehen nicht im Widerspruch zum geltenden Bundesrecht. Nicht überraschend ist aber auch, dass die vom Bund innerhalb kurzer

Zeit verabschiedeten Asylpakete I und II Änderungsbedarf auslösen. Daher wird auch der Rückführungserlass der neuen Gesetzeslage angepasst. Dies haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden verabredet. Es ist naheliegend, dass bestimmte Fragestellungen bestehen. Was ist mit dem Ausreisegewahrsam, der im Asylpaket neu geschaffen worden ist? Was ist mit den gesundheitlichen Untersuchungen? Ärztliche Atteste können einer Ausreise, einer Abschiebung entgegenstehen. All das müsste in solche Erlasse eingearbeitet werden. Wir sind dann dabei!

(Jens Nacke [CDU]: Macht doch mal!)

Meine Damen und Herren, für die Zukunft bin ich sicher: Wir müssen die freiwillige Ausreise noch weiter stärken. Sowohl auf der Ebene der EU als auch im internationalen Bereich gilt der Grundsatz, dass der freiwilligen Rückkehr der Vorrang einzuräumen ist. Diesen Ansatz verfolgt die Landesregierung mit einem integrierten und sehr effektiven Rückkehrmanagement. Dem liegt die einfache Erkenntnis zugrunde, meine Damen und Herren, dass eine eigenständige, gegebenenfalls geförderte Rückkehr nicht nur humaner, sondern in der Regel eben auch nachhaltiger ist. Ich jedenfalls bin und bleibe davon überzeugt. Unabhängig davon hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass dieser Weg in vielen Fällen die einzige Möglichkeit der Aufenthaltsbeendigung ist. Sind die ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer hingegen nicht bereit, freiwillig auszureisen, wird die zwangsweise Rückführung als Ultima Ratio unvermeidbar. Das Land versucht zwar, Abschiebungen - so das Ziel auf andere Weise erreicht werden kann - zu vermeiden, es trägt aber gleichzeitig dafür Sorge, dass Verweigerungen der Betroffenen mit der erforderlichen Entschlossenheit begegnet wird.

Meine Damen und Herren, noch ein letztes Wort zur Frage der Menschen aus sicheren Herkunftsländern und der Asylfolgeantragsteller. Beide Gruppen werden, seit wir die Kapazitäten dafür in den Erstaufnahmeeinrichtungen haben, nicht mehr auf die Kommunen verteilt. Das ist ein ganz einfaches Verfahren. Wir halten uns an das Bundesgesetz, weil uns die Kapazitäten das jetzt erlauben - vorausgesetzt, das BAMF schafft es, die Entscheidungen in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen zu treffen. Dann kann auch aus den Einrichtungen heraus abgeschoben werden. Auch das geschieht, meine Damen und Herren.

Insgesamt bleibt festzuhalten: Der politisch und gesellschaftlich eingeschlagene Weg ist richtig, und er verbindet die nötige Konsequenz mit dem gebotenen Augenmaß. Und darauf kommt es in diesem Politikfeld in besonderer Weise an.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die SPD-Fraktion hat sich nunmehr Herr Kollege Watermann gemeldet. Bitte!

(Jens Nacke [CDU]: Ihre Zettelchen werden immer schlechter, Herr Minis- ter! Sie hören gar nicht hin, was die Kollegin gesagt hat!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage, die sich mit der Thematik der Abschiebungen befasst, und die Antwort darauf liefern eine Menge an Informationen, die die Diskussion über dieses Thema erleichtern und die auch noch einmal ganz deutlich machen, worauf man den Blick richten sollte.

Zunächst einmal, Herr Minister, danke ich dafür, dass diese Zahlen zusammengetragen worden sind. Anhand dieser Zahlen kann man den Unterschied zwischen der Politik in der Vergangenheit und der Politik der jetzigen Regierung darstellen.

Seit Beginn der Wahlperiode haben wir eine Regierung, die sich angestrengt hat zu gucken, wie man gerade bei der Rückführung und Abschiebung humane Gesichtspunkte einführen kann. Das ist in Form eines Erlasses geschehen. Im Gegensatz zu dem, was die Kollegin Jahns beschreibt, hat man nicht nur Zeiten für Nachtabschiebungen festgelegt - unterschieden nach Winter- und Sommerzeit -, sondern man hat auch mit aufgenommen - das finde ich ganz wichtig -, dass bei dem ganzen Abschiebevorgang geguckt wird, wie die Ankunft in dem Land, in das abgeschoben wird, geregelt ist, damit man keine inhumanen Zustände hat. Deshalb war auch immer klar, dass hier bei uns unter Umständen die Abschiebung zu Nachtzeiten beginnen muss, damit die Dinge im Ankunftsland zu vernünftigen Zeiten geregelt werden können.

Ich finde, das war eine kluge Regelung, und sie ist besser als das, was vorher war.

(Zustimmung bei der SPD - Petra Tiemann [SPD]: Wie war sie denn vorher?)

- Vorher war sie willkürlich und war nicht daran geknüpft,

(Jens Nacke [CDU]: So ein Unsinn!)

dass man diese Zeiten entsprechend einschätzt.

(Jens Nacke [CDU]: Das ist Unsinn!)

- Das ist kein Unsinn. Das waren die Realitäten. Und diese Realitäten machen Ihnen solche Schmerzen, dass Sie dieses Thema - - -

(Jens Nacke [CDU]: Das ist Unsinn, was Sie jetzt daherreden und was vor allen Dingen Frau Polat geredet hat!)

Herr Kollege Nacke, hören Sie bitte auf, den Redner zu stören. Auf die Störung von vorhin komme ich gleich noch zurück.