Protocol of the Session on April 14, 2016

wortung, in Ihre Regierungszeit, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Länder, aus denen die meisten ausreisepflichtigen Personen kommen, sind im Fall von Niedersachsen immer noch Bosnien-Herzegowina, Albanien, Algerien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien. Denken Sie an die Kommunen, die die frei werdenden Unterkünfte dringend brauchen! Setzen Sie hier an, und handeln Sie endlich!

Auch bei der Form der Abschiebung gibt es bei dieser Landesregierung Auffälligkeiten. Sind Sie zu Beginn der Legislaturperiode angetreten, einen Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik vorzunehmen und wollten Sie z. B. keine Nachtabschiebungen mehr vornehmen, mussten Sie hier schnell auf den Boden der Tatsachen zurückkommen. Es gibt Rahmenbedingungen, wie z. B. den Flugtermin eines Flugzeuges, die auch eine rot-grüne Regierung nicht beeinflussen kann. So mussten Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, es zulassen, dass 2015 insgesamt 716 Abschiebungen zur Nachtzeit erfolgten.

(Zurufe von der CDU: Immerhin! Aha!)

Davon erfolgte die Abholung in 523 Fällen während der Winterzeit zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens

(Zuruf von der CDU: Bei uns wäre das ein Skandal!)

und in 193 Fällen während der Sommerzeit zwischen 22 Uhr abends und 4 Uhr morgens. Das stand zuerst in Ihrer Antwort. Vorhin erst erreichte uns die Nachricht, dass es nicht 716 Nachtabschiebungen gewesen sind, sondern 542. Eine Begründung liefern Sie nicht. Diese Berichtigung, meine Damen und Herren, ist nicht nachvollziehbar.

(Zuruf von der CDU: Das hängt mit der Sommerzeit zusammen!)

Wenn ich mir die zuerst genannten Zahlen ansehe - 716 insgesamt, davon 523 während der Winterzeit und 193 in der Sommerzeit -, dann passt das. Wenn Sie aber jetzt auf 542 korrigieren, passen die anderen beiden Zahlen nicht mehr. Vielleicht kann es nachher eine Erklärung dazu geben, oder Sie geben das als Anlage zum Protokoll.

(Zuruf von der CDU: Nein, dann kön- nen sie es schon erklären!)

Hier werden wir nachfragen.

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir danach gefragt haben, ob Polizisten in Niedersachsen nachts zur Durchsetzung von Abschiebungen Wohnungen betreten dürfen. Sie verweisen in Ihrer Antwort auf die §§ 24 und 25 SOG, wonach bei bestimmten Voraussetzungen Wohnungen betreten und durchsucht werden dürfen. Danach dürfen Wohnungen zur Verhütung des Eintritts erheblicher Gefahren jederzeit betreten werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich dort Personen aufhalten, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen. Bei Abschiebungen werden regelmäßig die Voraussetzungen der §§ 24 und 25 SOG vorliegen.

Deshalb staunt man umso mehr, dass in dem Ausführungserlass unter Punkt 4.4 - Betreten von Wohnungen während des Abschiebungsvollzuges - immer noch steht, dass ein Betretungsrecht nach den §§ 24 und 25 SOG in der Regel bei Abschiebungen nicht gegeben ist, da dies voraussetzt, dass der Eintritt erheblicher Gefahren verhütet wird. Sofern der Zeitpunkt der Abholung in die Nachtzeit fällt, kann die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn sich die Abzuschiebenden zur Verfügung halten. Das widerspricht sich definitiv und muss dringend korrigiert werden.

(Zustimmung von Jens Nacke [CDU])

Die Frage haben wir nicht von ungefähr aufgenommen, sondern weil dies einer der Punkte ist, die die Kommunen an dem Erlass kritisieren.

Ein weiterer Punkt der inkonsequenten Umsetzung der Gesetzesänderung durch diese Landesregierung sind die auch nach dem 24. Oktober 2015 angekündigten Abschiebungstermine. Soweit ein Ausländer oder eine Ausländerin aus der Haft oder dem öffentlichen Gewahrsam abgeschoben wird, soll die Abschiebung gemäß § 59 des Aufenthaltsgesetzes mindestens eine Woche vorher angekündigt werden. - Dies bezog sich auf 14 Personen.

In der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage wird darauf hingewiesen, dass trotz des seit dem 24. Oktober 2015 geltenden Ankündigungsverbotes bei 22 Personen eine Ankündigung erfolgte. Die kommunalen Ausländerbehörden seien allerdings rechtzeitig informiert worden. Wir haben schon gehört, dass die Information an die Kommunen am 22. Oktober 2015, also zwei Tage vor Inkrafttreten erfolgte - ziemlich kurzfristig, liebe Landesregierung, oder? Denn dass dann die Kommunen nicht mehr in der Lage sind, von bereits angekündigten Abschiebungen abzusehen, ist

auch klar. Es ist klar, dass sie dann die angekündigten Abschiebungen vornehmen müssten.

Interessant ist auch, dass vor Inkrafttreten der neuen Regelungen 22 Abschiebungen in der Zeit vom 1. Januar 2015 bis zum 23. Oktober 2015 durch Dritte verhindert wurden, nach den neuen Bundesregelungen nur noch drei. Daraus erkennt man, dass die Gesetzesänderungen des Bundes wirken und Ihr anderslautender Erlass falsch war.

(Zustimmung bei der CDU)

Allerdings würde das Land Niedersachsen im Ranking der Bundesländer, die konsequent die Regelungen umsetzen, einen großen Sprung nach vorn machen, wenn Sie endlich, meine Damen und Herren, die Erlasse zur Rückführung und zur Durchführung des Härtefallverfahrens an die geänderte Rechtslage anpassen und die Widersprüche zum geltenden Bundesrecht aufheben würden. Nehmen Sie sich ein Beispiel an der grün-roten Regierung in Baden-Württemberg!

Da Sie selbst in Ihrer Antwort auf die Notwendigkeit einer Neufassung des Rückführungserlasses hinweisen, um die Transparenz und Handhabbarkeit für die Kommunen zu verbessern, sollten Sie uns hier und heute sagen können, wann endlich mit dieser Neufassung zu rechnen ist.

(Jens Nacke [CDU]: Vor allem was darin steht!)

Dies muss auch für den Erlass zur Durchführung der Härtefallverordnung gelten. Die kommunalen Spitzenverbände und die ihnen angehörenden kommunalen Ausländerbehörden warten darauf.

Zum Schluss möchte ich auf das laufende Jahr eingehen. Sie rechnen in diesem Jahr mit 3 000 Abschiebungen in Niedersachsen. Ich appelliere an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, sich nicht länger den rechtlichen Verpflichtungen zu entziehen, sondern sie konsequent umzusetzen.

(Präsident Bernd Busemann über- nimmt den Vorsitz)

Beobachten allein reicht nicht! Unterstützen Sie die Kommunen, und sorgen Sie dafür, dass auch die niedersächsische Bevölkerung erkennen kann, dass sich diese Landesregierung an Recht und Gesetz hält und nicht laufend verzögert oder abwartet!

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der FDP)

Hierzu gehört auch, dass Sie die Asylbewerber, die nur geringe Aussichten auf ein Bleiberecht haben, in der Landesaufnahmebehörde oder den Erstaufnahmeeinrichtungen belassen und gar nicht erst auf die Kommunen verteilen. Damit würden Sie ein Zeichen setzen und das geltende Recht umsetzen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Jahns. - Meine Damen und Herren, wir bewegen uns ja innerhalb der Besprechung einer Großen Anfrage. Es folgt jetzt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Pistorius das Wort. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Jahns, lassen Sie mich gleich eines vorwegnehmen: Das Thema Rückführung ist, wie wir alle wissen, seit Jahren ein politisches Reizthema. Genau dies ist auch der Grund, weshalb mich der populistische Umgang damit stört, der in einigen Teilen des politischen Spektrums immer wieder betrieben wird.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Auf ver- schiedenen Seiten übrigens! - Jens Nacke [CDU]: Bei den Grünen, oder was?)

- Lassen Sie mich doch erst einmal ausreden!

Manche Vertreter suggerieren, dass wir per Rückführung Probleme lösen könnten. So argumentiert z. B. die AfD unermüdlich. Nach den Verlautbarungen der AfD sollen beispielsweise konsequente Abschiebungen hohe Zugangszahlen verringern und angeblich langfristig Kosten sparen. Ich sage es sehr deutlich: Das sind nichts als Scheinargumente, meine Damen und Herren. Wer so argumentiert, dem geht es nicht darum, etwas Effektives gegen Fluchtursachen zu unternehmen, sondern dem geht es vor allem um die Frage: Wie werden wir die Flüchtlinge so schnell wie möglich wieder los? - Das ist eine Denkweise, der ich nichts abgewinnen kann, und die ich - wie sicherlich alle hier im Saal - für gefährlich halte.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir leben in einem Rechtsstaat, der auf humanitären Grundsätzen beruht. Wir haben klare Regelungen geschaffen, nach denen Menschen bei uns

Sicherheit und Schutz finden können. Jeder Mensch hat ein Anrecht darauf, nach diesen Regeln fair und gleichberechtigt behandelt zu werden. Das gilt ohne Abstriche, also auch dann, wenn es um eine Aufenthaltsbeendigung geht.

Wenn ich also davon spreche, dass wir konsequent rückführen, dann bedeutet das nicht, dass wir entgegen unseren humanitären und demokratischen Verpflichtungen handeln.

(Zustimmung bei der SPD)

Ausreisepflichtige Personen werden umfassend über die Vorteile und Möglichkeiten einer freiwilligen Ausreise und damit selbstbestimmten Rückkehr beraten. Zu der Bandbreite der Fördermöglichkeiten verweise ich auf die Antwort auf die Große Anfrage.

An dieser Stelle will ich einige aktuelle Zahlen gerne wiederholen. Im Jahre 2015 haben fast 6 000 Personen unser Land freiwillig verlassen. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2016 waren es bereits knapp 1 700 Personen. Der Trend ist also völlig klar und stark steigend. Demgegenüber sind im Jahr 2015 1 133 Abschiebungen durchgeführt worden, davon 262 Überstellungen nach der Dublin-Verordnung. In den ersten beiden Monaten des Jahres 2016 sind 369 Abschiebungen vollzogen worden.

Für mich ist dabei klar - ich denke, für die überwiegende Mehrheit des Hauses auch -: Freiwillige Ausreisen sind nachhaltiger und vor allem auch erträglicher für die Betroffenen.

Im Ländervergleich sieht man, dass Niedersachsen mit diesem Weg richtig gut dasteht. Wir sind im Spitzenviertel, was die freiwilligen Ausreisen angeht: vierter Platz im Jahr 2015 nach absoluten Zahlen, zu Beginn des Jahres 2016 sogar auf dem dritten Platz.

Bei den mehr als 37 000 Ausreisen, die im vergangenen Jahr über die bundesweite Rückkehrförderung durchgeführt wurden, hat allein Niedersachsen einen Anteil von 10 %. Damit liegen wir auch hier im Vergleich zum Königsteiner Schlüssel, wonach unser Anteil 9,2 % beträgt, klar über dem Durchschnitt. Auch die Aussichten für das laufende Jahr sind gut. Wir gehen derzeit davon aus, dass wir die Zahl freiwilliger Ausreisen - mit und ohne Förderung - verdreifachen können.

Ich bin und bleibe deshalb davon überzeugt: Freiwilligkeit ist besser als Zwang, meine Damen und Herren.

(Jens Nacke [CDU]: Wie jeder hier im Haus!)

Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, ich frage mich aber vor diesem Hintergrund eines: Wieso reden Sie eigentlich immer nur über Abschiebungen? Was haben Sie gegen freiwillige Rückkehr?

(Jens Nacke [CDU]: Herr Minister, das ist so etwas von lächerlich! - Zuruf von Angelika Jahns [CDU])