Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Sie haben eben erklärt, dass Sie die Beeinträchtigungen durch Infraschall als vernachlässigbar ansehen. Wie bewerten Sie denn die Entwertung der Immobilien, die sich aus der Verspargelung in Niedersachsen ergibt?
In Niedersachsen findet ein sinnvoller Ausbau der Windenergie statt - keine Verspargelung! Ich finde, wir sollten nicht mit solchen Begriffen arbeiten.
se kommt. Und es ist auch nicht so - das ist das andere schöne Argument -, dass die Touristen wegen der Windenergieanlagen nicht mehr an die niedersächsische Küste kommen. Ich kann nur sagen, dass die Anzahl der Übernachtungen in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Die Touristen kommen nach wie vor an unsere Küste. Wir müssen die Windenergieanlagen als positiven Aspekt verkaufen, nicht als Nachteil, meine Damen und Herren.
Aber wir müssen auch sehen, dass es natürlich Konflikte gibt. Die Windenergie und der Luftverkehr stehen in einem konfliktbehafteten Verhältnis zueinander. Die großen Windenergieanlagen können Hindernisse für den Luftverkehr sein. Sie können auch von den Anwohnerinnen und Anwohnern als störend empfunden werden; das erleben wir in den Diskussionen immer wieder. Deshalb muss man über Lösungsmöglichkeiten diskutieren - damit sich daraus kein weiteres Hindernis für den Ausbau ergibt.
Die Windenergieanlagen können aber auch für die Flugnavigationsanlagen zum Problem werden. Lassen Sie mich an dieser Stelle etwas zum Stichwort „Befeuerung“ sagen. Der Bund hat mit den Stimmen Niedersachsens im Bundesrat die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung zugelassen. Das heißt: Die von uns wahrgenommenen roten Lichter blinken in der Nacht nur noch dann, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug nähert. Und das bedeutet: 90 bis 95 % der Zeit blinkt nichts und wird auch niemand gestört. Das ist ein positiver Effekt, den wir ja auch gemeinsam erzielen wollen; so habe ich jedenfalls die Diskussion immer verstanden. Dazu gibt es eine Reihe von Systemen.
Im Moment ist die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung allerdings nur auf Antrag des Betreibers möglich. Wegen der höheren Kosten wird sicherlich die Frage sein, wer dann tatsächlich darauf zurückgreift bzw. sich damit sozusagen ein Stück Akzeptanz erkauft. Und deswegen, meine Damen und Herren, hat der Bundesrat mit den Stimmen Niedersachsens die Bundesregierung aufgefordert, die verpflichtende Einführung zu prüfen.
Der erste Aspekt ist dabei die Prüfung, in welchem Umfang eine Minderung der Zahlung zur naturschutzrechtlichen Kompensation des Eingriffs möglich ist, sozusagen als Gegenfinanzierung für die Verminderung der Belastung des Landschafts
Der zweite Aspekt ist die neue Ausschreibungsmethode, die hier angewandt wird. Wenn man die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung verpflichtend vorgibt, dann ist sie in der Ausschreibung für alle verpflichtend. Dann würden sich auch die Vergütungssätze, die gezahlt werden, danach richten.
Aus meiner Sicht ist es ein richtiger Schritt, die Einführung dieser verpflichtenden Vorgabe zumindest zu prüfen. Damit ließe sich die Diskussion zu einem wesentlichen Teil beenden.
Lassen Sie mich nun noch etwas zu den Flugnavigationsanlagen sagen. In deren Umfeld entstehen die meisten Konflikte. Das Flugverkehrsrecht kennt für solche Konflikte eine einfache Lösung: Wenn eine Windenergieanlage die Funktionsfähigkeit der Flugnavigationsanlage stört, dann darf sie nicht errichtet werden. Das ist auch richtig so, und ich glaube, darüber sind wir uns auch einig.
Die Frage ist nur, wie es sich mit dem sogenannten Anlagenschutzbereich verhält, der sich in einem Radius von 15 km um die Flugnavigationsanlage befindet. Wenn in diesem Bereich eine Anlage gebaut werden soll, dann muss die Flugsicherung vorher prüfen und berechnen, ob diese Anlage stören könnte. Und da haben wir jetzt die Diskrepanz. Die Gutachten - die natürlich zum Teil auch im Auftrag der Windenergieindustrie erstellt worden sind - besagen, dass die Windenergieanlagen nicht stören. Die Flugsicherheit hingegen sagt, dass sie nicht errichtet werden dürfen.
Die Rechtsstreitigkeiten der Vergangenheit sind von den Gerichten unterschiedlich entschieden worden und geben an der Stelle keine Klarheit. Das OVG Lüneburg hat in einer Entscheidung allerdings zugunsten der Flugsicherung entschieden, dass an bestimmten Stellen in einem relativ breiten Umkreis um eine Flugnavigationsanlage keine Windenergieanlage gebaut werden darf.
Diesen Konflikt müssen wir entschärfen, meine Damen und Herren. Deswegen bin ich dankbar für das Projekt WERAN der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, das sich mit den Wechselwirkungen zwischen Windenergieanlagen und Radar- bzw. Navigationssystemen befasst. Es geht darum, mithilfe eines sehr genau arbeitenden Simulationsprogramms festzustellen, ob an einem bestimmten Punkt eine Störung entstehen könnte, sodass die Windenergieanlage nicht gebaut wer
den kann, und umgekehrt. Ich bin zuversichtlich, dass dieses Projekt im September 2017 beendet sein wird und für alle Seiten Klarheit besteht.
Insofern sehe ich in beiden Punkten, der Befeuerung und der Flugsicherung, das Potential, der Windenergie zu noch mehr Akzeptanz zu verhelfen. Niedersachsen ist das Land der Energie, und wir wollen es auch bleiben.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich die Beratung schließen kann.
Die Antragslage bzw. die Beschlussempfehlung des Ausschusses macht zwei Abstimmungsgänge erforderlich.
Wir stimmen zunächst über Nr. 1 der Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab. Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/4704 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Ich komme zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung, den Antrag der Fraktion der CDU. Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4175 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU abgelehnt worden.
Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Keine Salzentsorgung zulasten der Weser: Moderne Vermeidungstechnik prüfen - Umweltbelastungen mindern - Arbeitsplätze in der Kaliindustrie langfristig sichern - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/5200 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Drs. 17/5267 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bünd
Die Beschlussempfehlung des Ausschuss zielt darauf ab, den Antrag unverändert anzunehmen. Der gemeinsame Änderungsantrag aller Fraktionen des Hauses zielt auf die Annahme des Antrags in einer geänderten Fassung.
Die erste Wortmeldung kam vom Kollegen Ronald Schminke. Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Niedersächsische Landtag hat bei dem Thema Kali + Salz seit Jahren eine sehr klare Position. Wir lehnen deshalb auch weiterhin fraktionsübergreifend Pipelines und jede Verschlechterung der Wasserqualität an Werra und Weser ab.
Wir fordern stattdessen den Einsatz abstoßfreier Vermeidungstechniken an Produktionsorten, meine Damen und Herren. Der Bewirtschaftungsplan Weser wird von Niedersachsen abgelehnt, wenn damit, wie von Hessen gefordert, weiterhin eine Pipelinevariante in die Oberweser verbunden ist. Diese Botschaft geht an dieser Stelle unmissverständlich an Hessen, aber auch an andere Anrainerländer im gesamten Weserrat. Denn diese Forderung ist elementar. Auch der Hauptakteur, Kali + Salz, hat jetzt alle Möglichkeiten in der Hand, endlich einzulenken und ein Gutachten für moderne Technik in Auftrag zu geben.
Seit 2012 liegen Vorschläge der Sondershäuser Firma K-UTEC für eine abstoßfreie Entsorgungstechnik auf dem Tisch. Aber Kali + Salz verweigert sich kontinuierlich, weil es ja viel einfacher und billiger ist, die Flüsse als Abwasserkanal zu nutzen oder die festen Rohstoffe aufzuhalten und dann auch noch die Haldenabwässer über Vorfluter und Bäche in unsere Flüsse einzuleiten.
Meine Damen und Herren, die Menschen an Werra und Weser haben die Nase gestrichen voll von dieser Abfallentsorgung des Unternehmens Kali + Salz.
Nur, damit Sie wissen, über welche gigantischen Dimensionen der Gewässerverunreinigung wir reden: Es geht um ein jährliches Abwasservolumen von 7 Millionen m³. Laut Umweltbundesamt sind das umgerechnet knapp 2,5 Millionen t Salz. Täglich sind das 6 800 t Salz. Oder stellen Sie sich einfach für einen Tag 274 voll beladene 40-Tonner-Lkws vor! Dann haben Sie eine Vorstellung von der Menge, die jeden Tag in die Flüsse geleitet wird. Pro Minute müssen die Fische und Wasserpflanzen 158 Päckchen Salz à 500 g vertragen. Das ist eine gigantische Umweltschweinerei. Deshalb wollen wir das nicht mehr hinnehmen, meine Damen und Herren.
Kali + Salz steht aktuell im Verdacht der Gewässerverunreinigung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Kali + Salz, gegen den Vorstandsvorsitzenden Norbert Steiner und auch gegen den Aufsichtsratschef. Insgesamt sind 14 Personen angeklagt. Es geht um die Versenkung von 9,5 Millionen m³ Kaliendlauge, für die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keine Genehmigung bestand. Gegen Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde wird deshalb ebenfalls ermittelt. Alternative Entsorgungsmöglichkeiten seien aus - man höre! - Gewinnsucht verworfen worden; so heißt es. Die Abschöpfung von 325 Millionen Euro Einnahmen wird erwogen. Der Konzern fliegt am 21. März aus dem DAX. Ob der Vorstandsvorsitzende Norbert Steiner dieses Desaster in seiner Funktion als Konzernchef überleben kann, weiß ich nicht; es droht jedenfalls eine Haftstrafe.
Meine Damen und Herren, Umweltminister Wenzel hatte die Hoffnung, im Weserrat eine gute Lösung zu finden. Spätestens nachdem Kali + Salz ein Raumordnungsverfahren für die große Oberweserpipeline beantragt hatte, wurde ihm jedoch klar, wie wenig sensibilisiert man in Hessen ist, wenn es um niedersächsische Interessen geht. Wie man in Hessen beim RP Kassel und im Wiesbadener Landtag mit uns Niedersachsen umgeht, ist unerträglich und hat mit nachbarschaftlicher Wertschätzung wirklich nichts mehr zu tun.
nach Antragstellung - dazwischen lag auch noch ein Wochenende - eröffnet wird, dann wird dieser Guinnessbuch-verdächtige Verwaltungsakt an der Oberweser wie eine institutionelle Komplizenschaft mit Kali + Salz empfunden. So lassen wir in Niedersachsen nicht mit uns umgehen! Auch das muss klar sein.
Meine Damen und Herren, auch Kali + Salz wäre gut beraten, sich gerade jetzt um technische Anlagen zur Abwasservermeidung zu bemühen; denn das EU-Vertragsverletzungsverfahren läuft bereits.
Der Kalibergbau muss zukünftig auch auf Aufhaldungen der Reststoffe verzichten; denn das sind Ewigkeitslasten, die unsere Umwelt schädigen und die man auch unter Tage einlagern kann. Ich sage das insbesondere auch mit Blick auf das Bergwerk Giesen hier in Niedersachsen; denn es gibt bereits Verfahren, um solche Aufhaldungen zu vermeiden. Das muss geprüft werden!