Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/76 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 17/230 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/309
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Vorbereitung auf diese Beratung habe ich mich noch einmal mit der CDU/FDP-Schulgesetzänderung von 2003 befasst. Sie erinnern sich: Abschaffung der Orientierungsstufen, Stärkung der Hauptschulen, Errichtungsverbot für neue Gesamtschulen - alles innerhalb weniger Monate beraten.
Die damalige Debatte war geprägt von der Überzeugung, jetzt sei das Ende der Schulstrukturdebatten erreicht, jetzt habe die Dreigliedrigkeit mit Hauptschule, Realschule und Gymnasium gesiegt. Es lag ein unüberhörbarer Grundton von Triumphalismus in der Luft.
Nichts davon, meine Damen und Herren, hat sich erfüllt. Schon nach fünf Jahren mussten Sie das Gesamtschulerrichtungsverbot zurücknehmen, und alle Schikanen, die Sie an Gründungsvoraussetzungen geknüpft hatten, führten nur dazu, dass der Drang an die Gesamtschulen und der Druck auf die Regierung noch größer wurden.
Die Dreigliedrigkeit in der alten Form ist inzwischen Geschichte. Sie selbst haben mit der Oberschule eine neue Schulform eingeführt, um vom Scheitern Ihrer Pläne abzulenken.
Sollte nun jemand an dieser Stelle Triumphgeheul von unserer Seite erwarten, dann muss ich diesen enttäuschen;
denn die Redner von SPD und Grünen haben keine Schenkelklopferfraktionen zu bedienen. Diejenigen, in deren Interesse wir handeln, neigen eher zu stiller Zufriedenheit. Sie lassen sich allenfalls zu so überschwänglichen Formulierungen hinreißen wie „notwendige und längst überfällige Schritte zur Flexibilisierung“ - das kommt vom Landesschülerrat -
und „die geplante Änderung entspreche einer langjährigen Forderung“ - Landeselternrat -. Auch die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, fast aller Lehrerverbände und der Kirchen waren bei aller grundsätzlichen Zustimmung von einer wohltuenden Sachlichkeit und Differenziertheit.
Was ist daran zu erkennen? - Ich sage es Ihnen: Diese Gesetzesänderung vollzieht etwas nach, was viele gewünscht, viele von uns erwartet, ja, viele, z. B. beim Volksbegehren, von uns gefordert haben, und sie stellt ein Stück Normalität und eine Gleichbehandlung der Schulformen wieder her.
Meine Damen und Herren, das ist eine Richtung, die bereits in mehreren Bundesländern die Grundlage für einen Schulkonsens über Parteien und Legislaturperioden hinaus gelegt hat. Absolute Normalität! So normal, dass selbst der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf das Fertigen einer eigenen Vorlage verzichtet hat.
Ich will in Kürze erläutern, wie wenig die öffentlich verbreiteten Horrorszenarien der Opposition mit der Realität zu tun haben.
Erstens. Die Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Jahren an Gesamtschulen ist so furchterregend, dass schon andere Schulformen - vorneweg die Gymnasien - folgen wollten.
Zweitens. Auch die Angst vor gewaltigen tektonischen Verschiebungen in der Schullandschaft wegen der erleichterten Gründung von vierzügigen Gesamtschulen ist völlig unbegründet.
Wenn aus einer dreizügigen Realschule und einer einzügigen Hauptschule eine Gesamtschule entsteht, dann ist das völlig unspektakulär und löst weit weniger Verdrängungseffekte und Änderungen im Wahlverhalten von Schülerinnen und Schülern aus als bisher bei der von Ihnen geforderten Fünf- oder Mehrzügigkeit.
(Björn Försterling [FDP]: Dann dürfen Sie die so nicht genehmigen! Das ist ganz klar gesagt worden!)
Oder: Wenn sich eine ausreichend große Oberschule zu einer Gesamtschule weiterentwickelt, dann entspricht das in der Regel den dort schon vorher artikulierten Wünschen.
Drittens. Auch die Ausnahmeregelungen zur Dreizügigkeit, um die es in den Ausschussberatungen ganz hauptsächlich ging und die Sie als Freifahrtschein zur Beliebigkeit darzustellen versucht haben, sind in Wirklichkeit sehr klar umrissen.
Die Dreizügigkeit ist dann möglich, wenn eine Gesamtschule vor dem 1. August 2013 errichtet worden ist - da haben wir es mit einer Bestandsschutzregelung zu tun - oder wenn eine andere Gesamtschule unter zumutbaren Bedingungen nicht erreichbar ist - das ermöglicht Chancen im sehr dünn besiedelten Raum und auf Inseln - oder - dritte Regelung - wenn die Gesamtschule die einzige Schule im Sekundarbereich I am Standort ist.
Zu allem kommt noch die verstärkende Generalklausel, dass stets die Anforderungen an die Schulform Gesamtschule bezüglich des Fremdsprachenangebots, der Pflicht-, der Wahlpflicht- und der Wahlbereiche sowie der Fachleistungsdifferenzierung erfüllt sein müssen.
Wer das alles ehrlich und mit Gelassenheit anschaut, der muss zugestehen: Hier findet keine Revolution statt, sondern die längst überfällige Korrektur einer nur ideologisch begründeten Fehlsteuerung und Ungleichbehandlung.
Diese Einsicht fällt aber offenbar schwer. Es tut weh, feststellen zu müssen, Herr Försterling, dass die bisherige Position ein Irrweg war. Aus Ver
zweiflung vergreifen sich da manche im Ton und gerieren sich im niedersächsischen Sherwood Forest als Retter einer Schulform, die gar nicht angegriffen wird. Allen Kampf- und Krampfrhetorikern sei hier in aller Freundschaft gesagt: Verbales Abrüsten wäre glaubwürdiger!
Wer im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf von Brandrodung spricht, der versucht, mit Propagandamethoden die Unsicherheit zu schüren, die er nachher beklagt,
Für die SPD-Fraktion sage ich: Wir freuen uns über die zügige und von positiven Signalen begleitete Beratung. Wir danken allen, die unterstützend und auch mit konstruktiv-kritischen Anmerkungen den Beratungsprozess begleitet haben. Wir laden auch CDU und FDP, wenn es schon nicht zur Friedenspfeife reicht, jedenfalls ans Lagerfeuer ein. Die friedliche Fortentwicklung der Schullandschaft in Niedersachsen für die Schülerinnen und Schüler, für die Schulen und für die Schulqualität sollte Ihnen ein solches Zeichen wert sein.