Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung möchte der Umweltminister, Herr Wenzel, antworten. Bitte sehr!
Die Landesregierung teilt ausdrücklich die Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums, dass ein Ausbau der Stromnetze für den Umbau der Stromversorgung auf der Grundlage der Stromerzeugung auf der Basis von erneuerbaren Energiequellen von großer Bedeutung ist.
Die Planung und die Bedarfsermittlung der notwendigen Netzausbaumaßnahmen obliegen dabei nicht den Bundesländern, sondern den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur. Diese bestätigt letztendlich die Maßnahmen, deren Bedarfe aufgrund eines vorher erstellten Szenariorahmens für den Ausbau der erneuerbaren Energien ermittelt wurden. Die Planungen haben dabei eine Vorausschau von zehn Jahren und wurden bisher in einem jährlichen und zukünftig in einem zweijährlichen Rhythmus fortgeschrieben. In einem weiteren Szenario wird ein Ausblick auf die kommenden 20 Jahre vorgenommen.
Der Netzentwicklungsplan enthält alle Maßnahmen im deutschen Übertragungsnetz, die aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber erforderlich sind, um den zunehmenden Anteil an erneuerbaren Energien in der Zukunft zu transportieren und dabei zugleich die Systemsicherheit und die Netzstabili
tät weiterhin gewährleisten zu können. Diese Maßnahmenvorschläge der Übertragungsnetzbetreiber werden von der Bundesnetzagentur überprüft und gegebenenfalls genehmigt.
Der genehmigte Maßnahmenkatalog bildet anschließend die Grundlage für den Bundesbedarfsplan, der alle drei Jahre vom Bundesgesetzgeber beschlossen wird. Niedersachsen ist stärker als jedes andere Bundesland vom Netzausbau betroffen. Während z. B. in Thüringen und Sachsen jeweils nur eine bis zwei Netzausbaumaßnahmen mit relativ geringen Kilometerlängen vorgesehen sind, ist Niedersachsen mit einer Vielzahl von Maßnahmen mit einer bisher zu erwartenden Gesamtlänge von ca. 2 030 km betroffen. Zum einen gilt Niedersachen als Transitland für den Energietransport, und zum anderen verfügt es durch die küstennahe Lage über besonders windhöffige Standorte. Daher gibt es in Niedersachsen eine Reihe von Netzausbauprojekten in der Genehmigungszuständigkeit des Landes. Dazu kommen die Projekte, die mehrere Bundesländer betreffen und in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur genehmigt werden.
Für die Vorbereitungen zum SuedLink-Projekt hatten die Vorhabenträger durch eine vom Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geleitete Arbeitsgruppe, bestehend aus allen beteiligten Landesbehörden, Unterstützung bei der Trassenplanung. Leider wurden viele Hinweise aus dieser begleitenden Landes-AG vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT, von der Bundesnetzagentur und der Bundesregierung nicht im ausreichenden Maße beachtet und genutzt. Insbesondere betrifft dies die Hinweise zur Konfliktlösung durch den Einsatz von Erdkabeln bei Problemabschnitten. Hier wurde in der Planung an einer reinen Freileitungstrasse festgehalten, obwohl auch die frühere Rechtslage, zumindest für SuedLink, die Einsatzmöglichkeit von Erdkabeln auf Teilabschnitten vorsah.
Aufgrund dieser Vorgehensweise eskalierten die Konflikte um die in Vorbereitung befindliche Trassenführung massiv. Letztendlich führte dies dazu, dass im Sommer 2015 endlich die vom Land Niedersachsen, von vielen Gemeinden, Landkreisen und Bürgerinitiativen geforderte Vorrangregelung für die Erdkabeltechnik bundesgesetzlich festgeschrieben wurde.
Doch die vom Bund zu verantwortenden Fehler der Vergangenheit führen nun dazu, dass die großen geplanten überregionalen Übertragungskapazitäten bei den beiden SuedLink-Leitungen von zwei mal zwei Gigawatt nicht, wie ursprünglich geplant, im Jahr 2018, sondern erst viele Jahre später errichtet werden. Weder die planenden Übertragungsnetzbetreiber noch die Bundesnetzagentur sind derzeit in der Lage, verlässliche Angaben dazu zu machen, wann tatsächlich mit der Inbetriebnahme dieser großen Gleichstromprojekte zu rechnen ist. Das hat natürlich Folgen für den Stromtransport aus Schleswig-Holstein nach Bayern und nach Baden-Württemberg, für den die SuedLink-Leitungen geplant sind.
Die Drehstromprojekte in Niedersachsen, die sich derzeit im Genehmigungsverfahren befinden, sind schwerpunktmäßig darauf ausgelegt, den Strom aus Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Niedersachsen aufzunehmen. Diese können jedoch nicht die fehlenden Transportkapazitäten für die überregionalen Transportaufgaben aus Schleswig-Holstein ersetzen.
Zur Beschleunigung des Netzausbaus hat die Landesregierung gemeinsam mit den Übertragungsnetzbetreibern TenneT und Amprion einen Abstimmungs- und Steuerungsprozess implementiert, um die Beteiligten bei den eingeleiteten Genehmigungsverfahren und den noch nicht begonnenen Verfahren zu unterstützen.
Darüber hinaus hat die Landesregierung den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesregierung bei den Gleichstromprojekten unverändert Unterstützung angeboten. Die unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums arbeitende ressortübergreifende Arbeitsgruppe steht bereit, um die Neuplanung der Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur unterstützend zu begleiten.
Der Erfolg der SuedLink-Planung wird aber auch besonders davon abhängen, dass von Anfang an von den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur mit den betroffenen Kommunen und Kreisen ein offener und transparenter Dialog über eine möglichst konfliktarme Trassenführung geführt wird.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die norddeutschen Ministerpräsidenten haben mit dem Wismarer Appell deutlich gemacht, dass sie einen ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien, und hier insbesondere der Windenergie, für dringend geboten halten. Die Landes
regierung hält die Erfüllung der internationalen klimapolitischen Verpflichtung Deutschlands und die Umsetzung der klimapolitischen Ziele von Paris nur für erreichbar, wenn an einem ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien und hier insbesondere der Windenergie festgehalten wird. Es macht daher keinen Sinn, mit Verweis auf einzelne Verzögerungen bei dem Netzausbau nun den Ausbau der erneuerbaren Energien auszubremsen. Es muss vielmehr darum gehen, weitere Verzögerungen beim Netzausbau zu vermeiden und diesen durch den verstärkten Einsatz von Erdkabeln konfliktärmer zu gestalten. Damit kann eine reale Beschleunigung für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende erreicht werden.
Dies vorausgeschickt, sehr geehrte Damen und Herren, beantworte ich die Fragen des Kollegen im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1. Der Netzausbaubedarf im Übertragungsnetz wird nicht von der Landesregierung, sondern im gesetzlich festgelegten Netzentwicklungsplanverfahren ermittelt. Die Ausbauziele der Länder fließen über den jeweiligen Szenariorahmen in künftige Netzentwicklungsplanungen der Übertragungsnetzbetreiber ein.
Derzeit ist in Niedersachsen durch den Bundesgesetzgeber der Bedarf für ca. 1 400 km Netzausbaumaßnahmen gesetzlich festgestellt, die in die Genehmigungszuständigkeit der Landesbehörden fallen. Zudem sind in Niedersachsen weitere ca. 630 km in der Genehmigungsverantwortung der Bundesnetzagentur zu realisieren.
Laut Monitoring-Übersicht der Bundesnetzagentur haben die Übertragungsnetzbetreiber die nachfolgenden Zeitpunkte der Inbetriebnahme für die Vorhaben in Niedersachsen vorgesehen. Es betrifft EnLAG-Projekte in Niedersachsen, und zwar: Dollern–Hamburg am Abschnitt Dollern–Haseldorf/Elbekreuzung für 2016, Ganderkesee-Wehrendorf am Abschnitt Wehrendorf–Sankt Hülfe 2017, auf derselben Trasse der Abschnitt Sankt Hülfe–Ganderkesee im Jahr 2017, auf der Trasse Dörpen/West–Niederrhein der Abschnitt Haddorfer See–Meppen 2019 und der Abschnitt Meppen– Dörpen 2017, auf der Strecke Wahle–Meckler sind der Abschnitt Wahle–Lamspringe für 2018, der Abschnitt Lamspringe–Hardegsen für 2018 und der Abschnitt Hardegsen–Landesgrenze für 2020, auf der Strecke Wehrendorf–Gütersloh der Abschnitt Wehrendorf–Lüstringen 2020, der Abschnitt Lüstringen–Landesgrenze 2019 und auf der Stre
Die Bundesbedarfsplanprojekte in Niedersachsen betreffen die Strecken Conneforde–Cloppenburg/Ost–Merzen 2022, die Strecke Stade–Dollern–Landesbergen, den Abschnitt Stade–Dollern in 2021 und den Abschnitt Dollern–Landesbergen ist ebenfalls für 2021. Das betrifft Wilhelmshaven– Conneforde 2018, Emden/Ost–Conneforde 2019, Emden/Ost–Raum Halbemond 2021, Dollern– Elsfleth/West 2024.
Das betrifft die Bundesbedarfsplanprojekte in der Genehmigungszuständigkeit der Bundesnetzagentur, und zwar Emden/Ost–Osterath 2022, Brunsbüttel–Großgartach 2022, Wilster–Grafenrheinfeld 2022, Wolmirstedt–Helmstedt–Wahle 2022.
Zu Frage 2: Durch die Landesgenehmigungsbehörden in Niedersachsen wurden bisher etwa 508 km in Erdkabeltechnik bis zum 31. Dezember 2015 genehmigt. Es handelt sich dabei um die im Küstenraum gelegenen Landstrecken, die die Verbindung zu den Offshorewindparks herstellen und nach der Inbetriebnahme dem Stromnetz zugerechnet werden.
Die Genehmigung von weiteren ca. 100 Trassenkilometern ist in vier Genehmigungsverfahren noch in diesem Jahr zu erwarten. Es handelt sich hierbei um Drehstromprojekte im Binnenland, die als Freileitungen geplant sind. Teilweise sind dabei Teilerdverkabelungsabschnitte vorgesehen. Der Zeitpunkt der sich der Genehmigung anschließenden Errichtung und Inbetriebnahme wird von den Übertragungsnetzbetreibern geplant und durch die Ausführung bestimmt und kann vom Land nicht direkt festgelegt werden.
Für das Jahr 2017 werden die Genehmigungen für weitere ca. 380 Trassenkilometer in Niedersachsen in sechs Projekten erwartet, soweit die Vorhabenträger die erforderlichen vollständigen Antragsunterlagen vorlegen.
Darüber hinaus befinden sich 196 Trassenkilometer im Raumordnungsverfahren. Für weitere 236 Trassenkilometer konnte aufgrund fehlender Antragsunterlagen noch kein Raumordnungsverfahren eingeleitet werden.
Zu Frage 3: Der Brief von Wirtschaftsminister Gabriel vom 13. Januar an die Energieminister der Länder und an die Wirtschaftsminister der Länder betont berechtigterweise den erfolgreichen Netzausbau als wichtigen Beitrag zum Erfolg der Energiewende. Insoweit besteht zwischen dem Bun
Es ist allerdings irritierend, wenn das Bundeswirtschaftsministerium nur wenige Monate nach dem vorläufigen Scheitern des SuedLink-Projekts die Verantwortung des Bundes für die daraus entstehenden Netzausbauprobleme ausblendet und ausschließlich Projekte in der Genehmigungszuständigkeit der Länder anspricht. Der größte Teil der in Deutschland vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen Netzausbaumaßnahmen mit entsprechender Übertragungsleistung liegt in der Genehmigungszuständigkeit des Bundes und nicht der Länder.
Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Bundesregierung den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien derzeit deckelt und insbesondere den Ausbau der Windenergie bremst. Wenn diese Verzögerungspolitik mit einem schleppenden Verlauf des Netzausbaus begründet wird, stellt sich die Frage, welche politischen Ziele mit dieser Verknüpfung verfolgt werden. Anstatt den Fokus darauf zu legen, in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit den Ländern den Netzausbau zu beschleunigen, wird der Ausbau der erneuerbaren Energien verlangsamt.
Die Landesregierung hat immer darauf hingewiesen, meine Damen und Herren, dass eine Beschleunigung des Netzausbaus nur mit einer erhöhten Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen ist. Der Einsatz von Erdkabeln spielt dabei eine zentrale Rolle. Die Landesregierung bedauert es daher sehr, dass es erst der großen Proteste aus der Bevölkerung bedurfte, um die von Niedersachsen schon seit Jahren geforderte Erdverkabelung für SuedLink und andere große Gleichstromprojekte bundesgesetzlich vorzusehen. Die dadurch ausgelöste Verzögerung beim Netzausbau darf nicht dazu führen, dass der Erfolg der Energiewende und der Ausbau der erneuerbaren Energien gebremst werden.
Die Landesregierung hat in ihrem Antwortschreiben an den Bundeswirtschaftsminister deutlich gemacht, dass die noch bestehenden Hemmnisse für einen beschleunigten Netzausbau beseitigt werden müssen. Dazu ist es auch erforderlich, dass bei allen Drehstromleitungsprojekten die Teilerdverkabelungsmöglichkeit in Konfliktfällen zugelassen wird - und nicht nur bei einigen Pilotprojekten. Es darf keine Zeit mehr mit unnötigen Auseinandersetzungen verloren gehen, die dadurch ausgelöst werden, dass keine ausreichen
Wir kommen jetzt zu den Zusatzfragen, wobei ich noch einmal auf das Prozedere hinweise, das Sie kennen. Sie wissen, was Sie bei den Zusatzfragen sagen dürfen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Wenzel heute Morgen auch zum Thema Energiepolitik schon sehr viele Nebelkerzen geworfen hat, vieles vermengt hat und sich die Frage letztendlich allein darum dreht, wie viele Trassen für den Ausbau des vermaschten Drehstromnetzes schon genehmigt worden sind - das war die Frage der FDP-Fraktion -, und es hier nicht um die Hochspannungsgleichstromübertragungsleitungen geht, die in der Tat vom Bund geplant und auch genehmigt werden, und vor dem Hintergrund der Druckausgabe der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 3. Februar dieses Jahres, in der es heißt: „Gabriels Grafik ist falsch“, fragt man sich natürlich: Warum ist die Grafik falsch?
Herr Kollege Miesner, Sie machen Ausführungen zur Sache und haben eine lange Vorbemerkung gemacht. Beides ist aber nicht zulässig. Würden Sie bitte Ihre Zusatzfrage stellen?
Die Frage ist: Wenn sich die Statistik und die Tabelle von Herrn Bundesenergieminister Gabriel nur auf genehmigte Leitungen für das vermaschte Drehstromnetz im Binnenland bezieht, warum verweisen Sie dann auf 326 km zur Anbindung von Offshorewindparks, die genehmigt worden sind? Ich verstehe nicht, Herr Minister Wenzel, warum Sie sagen: „Gabriels Grafik ist falsch“.