Protocol of the Session on January 21, 2016

Ich möchte auf die Bedeutung des Tourismus in Niedersachsen hinweisen. Mein Landtagskollege Axel Miesner als tourismuspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion wird ja nicht müde, diese Fakten zu erwähnen: Etwa 300 000 Menschen arbeiten in Niedersachsen direkt oder indirekt für den Tourismus. Wir haben über 30 Millionen gewerbliche Übernachtungen. In Niedersachsen finden sich mit die schönsten Urlaubslandschaften in Deutschland: der Harz, die Lüneburger Heide, das Weserbergland, die Nordseeküste, die Ostfriesischen Inseln und viele mehr.

(Beifall bei der CDU)

Außerdem - das ist für uns Landespolitiker sehr wichtig - haben wichtige Tourismusunternehmen - viele mittelständische, aber auch große - ihren Sitz hier in Niedersachsen. Genannt sei hier beispielhaft nur die TUI mit etwa 20 Milliarden Euro Jahresumsatz.

Warum sage ich „Feinschmeckerthema“? - Es geht hierbei um die Gewerbesteuer, also um eine Steuer, die nur Unternehmen bezahlen, und zwar auf ihre Ertragskraft, die den Kommunen zugutekommt und die Privatpersonen nicht zahlen - also auch keine ehemaligen Lehrer. Insofern ist es dem Landtagspräsidenten nachzusehen, dass er mit diesem Steuerthema nicht ganz so vertraut ist.

Im Detail geht es darum, dass Reiseveranstalter Pauschalreisen anbieten, die einen Flug, Übernachtungen, Verpflegung usw. als Leistungen enthalten. Darin sind als großer Kostenbestandteil auch eingekaufte Hotelzimmer enthalten. Nun fordern die obersten Finanzbehörden mit diesem Anwendungserlass, dass auf eingesparte Finanzierungskosten bei Hotels, die die Reiseveranstalter nicht im Eigentum haben, Gewerbesteuer zu zahlen ist; denn die Finanzbehörden argumentieren wie folgt: Die TUI hätte in der Türkei ja auch ein Hotel kaufen und selbst betreiben können, wodurch sie eine Finanzierung spart, die sie über

die Miete mitbezahlen muss; weil Finanzierungskosten der Gewerbesteuer hinzuzurechnen sind, wird das auch in diesem Fall getan.

Was passiert also? - Je höher für den Reiseveranstalter die Kosten für die Hotelzimmer sind, desto höher ist auch seine Steuerlast unabhängig von dem Gewinn, den er hat.

Ich übertrage dies einmal auf einen Arbeitnehmer, der in Hannover wohnt und in Frankfurt arbeitet, wo er deshalb eine Zweitwohnung hat. Jetzt kann er Kosten für die doppelte Haushaltsführung bei der Steuererklärung geltend machen. Nun würde das Finanzamt sagen: Er hätte in Frankfurt ja auch eine Eigentumswohnung kaufen können, er muss an den Vermieter keine Finanzierungskosten zahlen, also wollen wir auf die eingesparten Finanzierungskosten Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer erheben. - Hätten wir so argumentiert, hätten wir die nächste Bild-Zeitungsschlagzeile. Aber weil dies ein spezielles Thema ist, ist das in der Öffentlichkeit nicht so bekannt.

Wir haben diesen Umstand durch den Antrag im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie mitberatend im Haushaltsausschuss, für den ich als Mitglied sprechen darf, zum Thema gemacht. Denn die Auswirkung dieses Erlasses wäre, dass auf die Unternehmen in der Reiseverkehrsbranche Zusatzbelastungen von etwa 250 Millionen Euro jährlich hinzukämen und diese steuerlichen Belastungen für mehrere Jahre rückwärts gerechnet würden. Daraus kann sich eine Steuerlast von 1,5 Milliarden Euro ergeben. Diese Steuer wird auch nur in Deutschland erhoben. Das heißt, für deutsche Unternehmen wäre das ein erheblicher Wettbewerbsnachteil.

Wenn die Unternehmen ihre Urlaubsreisen dann nicht mehr aus Deutschland, sondern aus den Niederlanden oder Großbritannien verkaufen - TUI hat z. B. auch einen Sitz in Großbritannien -, sind die Arbeitsplätze in Niedersachsen weg. Das heißt zuletzt: Für alle Urlauber, die ihre Reise in Deutschland buchen, entstehen Zusatzkosten.

Wir fordern daher, dass der Anwendungserlass zurückgenommen wird - zumindest der Teil, der sich auf die anteiligen Entgelte für Hotelunterkünfte bezieht, damit diese nicht der Gewerbesteuerhinzurechnung unterliegen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Leider wollten SPD und Grüne im Ausschuss dem Tourismus nicht helfen. Stattdessen haben Sie Blendgranaten geworfen: Sie wollen Klagen ab

warten, bevor Sie sich entscheiden. Sie behaupten, viele Unternehmen seien als Personengesellschaften gar nicht betroffen, und Sie sagen, dieser Anwendungserlass sei damals auch mit der Zustimmung von CDU-geführten Bundesländern beschlossen worden.

Wir sagen: Dieser Anwendungserlass ist in der derzeitigen Form ein Fehler, den wir korrigieren wollen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Denn er führt dazu - ich darf Ihnen dazu aus dem Newsletter des Deutschen ReiseVerbandes einige Stellungnahmen vorlesen -, dass mittelständische Reiseverkehrsunternehmen zusätzlich mit 30 Millionen Euro belastet werden und dass einige Unternehmen die Anschaffung von Bussen wegen dieser zusätzlichen Steuerlast unterlassen.

Mit diesem Anwendungserlass - deshalb habe ich auf die Bedeutung der Tourismuswirtschaft für Niedersachsen hingewiesen - gefährdet Rot-Grün die Wirtschaft in Niedersachsen so, wie Sie dies auch in anderen Bereichen tun. So haben Abgeordnete von Rot-Grün auf europäischer Ebene einen Untersuchungsausschuss gegen Volkswagen beantragt. Niedersachsen als Hauptaktionär unterstützt Volkswagen also nicht - Abgeordnete von Rot-Grün streuen Sand ins Getriebe des größten Arbeitgebers in Niedersachsen!

Der Landwirtschaftsminister hat der Ernährungswirtschaft den Kampf angesagt. Bei dem Thema Landesvergabegesetz weigern Sie sich, ausufernde Bürokratie überhaupt anzuerkennen. Der Südniedersachsenplan ist ein Rohrkrepierer, und im Wirtschaftsbereich unterlassen Sie wichtige Investitionen in die klassische Infrastruktur oder die Digitalisierung. Und hier arbeitet Rot-Grün auch gegen den Tourismus.

Sie gefährden mit Ihrer Politik langfristig Arbeitsplätze in der niedersächsischen Wirtschaft - und das vor dem Hintergrund der aktuellen Nachrichtenlage. Jeder, der jetzt auf sein Handy guckt - wie meine Kollegin Staudte -, sieht, dass weltweit die Aktienindizes fallen, dass der Ölpreis im Keller ist und die chinesische Wirtschaft kaum wächst. - Lesen Sie das auch gerade?

(Miriam Staudte [GRÜNE] nickt)

- Ja, Frau Staudte nickt. Wunderbar!

Das sind die aktuellen Nachrichten. Wenn solche Nachrichten über den Ticker gehen, dann kann

man sich vorstellen, dass sich die wirtschaftliche Lage in Niedersachsen in den nächsten Jahren auch verschlechtern wird. Genau jetzt unterlassen Sie es, der niedersächsischen Wirtschaft zu helfen. Wir fordern Sie auf, diesem Antrag zuzustimmen, damit Sie endlich etwas für die Tourismuswirtschaft hier tun.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Siemer. - Jetzt hat sich Frank Henning für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Henning, bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, den Herr Dr. Siemer vorgestellt hat, ist aus meiner Sicht in mehrfacher Hinsicht kurios - ganz abgesehen von dem Horrorszenario, das er hier dargestellt hat, nämlich dass wir die Tourismuswirtschaft in den Ruin treiben würden. Auf den Punkt gehe ich gleich noch ein.

Der Antrag reiht sich aus meiner Sicht in eine Vielzahl von Anträgen der Union ein, mit denen sie scheinbar versucht, ihr wirtschaftspolitisches Profil zu schärfen. Sie kritisieren die angeblich zu hohe Steuerbelastung von Unternehmen, übersehen dabei aber auf der anderen Seite, dass die Gewerbesteuer die Haupteinnahmequelle der Kommunen ist und diese massive Steuereinbrüche zu verzeichnen hätten, würden wir all den Anträgen folgen, die uns die Union immer wieder vorlegt. Kommunalfreundlich, meine Damen und Herren, ist dieses Vorgehen jedenfalls nicht.

Kurios ist der Antrag auch insofern, als die CDUFraktion nun schon einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Antrag stellen musste, damit er überhaupt abstimmungsfähig ist. Im Ursprungsantrag forderte die CDU die Landesregierung nämlich auf, sie möge den Anwendungserlass vom 2. Juli 2012 zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungstatbeständen dahin gehend ändern, dass die Entgelte der Reiseveranstalter für die Anmietung von Hotelunterkünften nicht der Gewerbesteuerhinzurechnung unterliegen.

Im Haushaltsausschuss haben wir Sie dahin gehend aufgeklärt, dass es sich bei diesem Anwendungserlass eben nicht um einen Erlass des Nie

dersächsischen Finanzministeriums, sondern um einen Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder handelt, der zwischen dem Bundesfinanzministerium und den obersten Finanzbehörden der Länder verbindlich abgestimmt ist und nicht so ohne Weiteres einseitig durch ein einzelnes Land abgeändert werden kann. Als Sie das dann endlich begriffen haben, meine Damen und Herren, haben Sie einen Änderungsantrag zu Ihrem eigenen Ursprungsantrag eingereicht. Nun fordern Sie unsere Landesregierung auf, politisch initiativ zu werden, um die Steuerbelastung der Reiseveranstalter zu senken. Ich gratuliere der CDU-Fraktion, dass sie jetzt wenigstens formalrechtlich auf der richtigen Spur ist, auch wenn es bis zu diesem Erkenntnisgewinn lange gedauert hat.

In der Sache bleibt der Antrag dennoch kurios. Ich kann hierzu nur feststellen, dass es nach meinem Verständnis nicht Aufgabe des Landtags sein kann, politisch darüber zu befinden, wie Steuerrechtsnormen juristisch auszulegen sind. Das ist und bleibt nun einmal Aufgabe der Gerichte. Wie Ihnen das Niedersächsische Finanzministerium auf Ihre immer wieder gleichlautenden und damit auch inhaltlich nicht unbedingt besser werdenden vielen mündlichen und schriftlichen Anfragen schon mehrfach mitgeteilt hat, ist es Sache der Gerichte, diese Rechtsfragen zu klären. Deshalb warten sowohl die Landesregierung als auch die Bundesregierung auf den Ausgang des diesbezüglichen Musterverfahrens vor dem Finanzgericht Münster.

Übrigens auch das CDU-geführte Bundesfinanzministerium stellt die Auslegung der Länder, dass die Entgelte für die Anmietung von Hotelunterkünften der Gewerbesteuer unterliegen, ausdrücklich nicht infrage. Ganz im Gegenteil: Auch das Schäuble-Ministerium geht davon aus, dass dieser Sachverhalt unter die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften fällt. Das ist in einer Antwort des BMF vom 14. Januar 2016 auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion nachzulesen, die seit vorgestern im Internet veröffentlicht ist. Herr Dr. Siemer hat sie vermutlich noch nicht gelesen. Sie stehen als Landes-CDU damit ziemlich allein da. Zumindest teilt das CDU-geführte BMF ihre Auffassung ausdrücklich nicht.

Im zweiten Teil Ihrer Antragsbegründung begründen Sie die Aufforderung an die Landesregierung zum Handeln damit, dass die deutschen Reiseveranstalter angeblich mit einer zusätzlichen Steuerlast von etwa 1,4 Milliarden Euro belastet würden und dies im europäischen Wettbewerb zu Verzerrungen führen würde. So kann man natürlich poli

tisch argumentieren. Dennoch sollte man überprüfen, ob diese Argumentation überhaupt stichhaltig ist. Dazu muss man sich ein wenig mit der Gewerbesteuersystematik und vor allen Dingen mit dem Unternehmensteuerreformgesetz aus dem Jahre 2008 beschäftigen. Wenn man dies tut, wird man sehr schnell feststellen, dass Ihre Argumentation der Wettbewerbsverzerrung einer Überprüfung keineswegs standhält. Ich hatte Sie bereits im Haushaltsausschuss darauf hingewiesen, dass die Gewerbesteuer bei Personenunternehmen 1 : 1 auf die Einkommensteuer angerechnet wird und aufgrund der pauschalierten Anrechnungsmethode zumindest bis zu einem Hebesatz von 400 % überhaupt keine wirtschaftliche Belastung für die Unternehmen darstellt. Insofern liegen Sie da falsch.

Meine Schätzung im Ausschuss, dass etwa 70 % aller Reiseveranstalter in der Rechtsform einer Personengesellschaft geführt werden und die Gewerbesteuer für diese Unternehmen aus den eben genannten Gründen überhaupt kein Thema ist, wurde vom Finanzministerium bestätigt. Das Ministerium teilte uns auf meine Anfrage hin schriftlich mit, dass 69 % aller Reiseveranstalter in der Rechtsform einer Personengesellschaft geführt werden. - Volltreffer in der Schätzung!

Wir reden somit also noch über die 30 % der Reiseveranstalter, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden und für die die Gewerbesteuer tatsächlich relevant ist. Dazu muss man aber wissen, dass die Körperschaftsteuer durch das Unternehmensteuerreformgesetz aus 2008 von 25 % auf nur noch 15 % reduziert wurde. Zusammen mit der Gewerbesteuerbelastung sollten die Kapitalgesellschaften damit noch mit maximal 30 % besteuert werden. Ziel dieser Unternehmensteuerreform war die Rechtsformneutralität. Die Steuerbelastung deutscher Unternehmen sollte nämlich unabhängig von der gewählten Rechtsform eines Unternehmens auf maximal 30 % gedeckelt werden. Dies wurde bei den genannten Kapitalgesellschaften durch die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 % erreicht und bei den Personengesellschaften durch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer und auf die Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne.

Berücksichtigt man nun, dass die Gewerbesteuerbelastung nur noch für diese 30 % Kapitalgesellschaften überhaupt eine steuerliche Belastung darstellt und die Gesamtsteuerlast - egal, ob Kapital- oder Personengesellschaft - in Deutschland

maximal 30 % beträgt, dann bricht Ihre Antragsbegründung, die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften würden im europäischen Vergleich zu Wettbewerbsverzerrungen führen, vollends zusammen.

Nur zum Vergleich: Der Körperschaftsteuersatz betrug zu Zeiten Helmut Kohls, der bekanntlich sozialistischer Umtriebe unverdächtig ist, in der Spitze 56 %. Heute liegt er dagegen bei 15 %. Der Körperschaftsteuersatz beträgt in Österreich 25 % und in Italien 27,5 %. In Frankreich ist er mit 33 % sogar doppelt so hoch wie in Deutschland. Das heißt, Deutschland ist in den letzten Jahren durch diverse Steuerreformen eher in Richtung Niedrigsteuerland unterwegs und keineswegs ein Höchststeuerland, wie Sie es als Szenario an die Wand malen wollen.

Die Gesamtsteuerbelastung mit allen Ertragsteuern zusammen - Körperschaftsteuern, Gewerbesteuern und anderen Ertragsteuern - beträgt in Deutschland, wie bereits dargestellt, etwa 30 %. In Spanien, Italien, Belgien und Frankreich, ja selbst in Japan und in den USA - man sollte es nicht glauben - liegt diese Körperschaftsteuerbelastung oder Ertragsteuerbelastung zum Teil deutlich über 30 %, in den USA bei bis zu 40 %. Dort gibt es häufig sogar eine Doppelbesteuerung der Körperschaftsteuer auf allen Ebenen, nämlich auf der Ebene der Kommune, der Ebene des Bundesstaates und der Ebene des Gesamtstaates der USA. Die Gesamtbelastung mit allen Ertragsteuern beträgt also in Deutschland nur 30 %, während sie in den genannten anderen europäischen Staaten und vor allen Dingen auch in den USA deutlich höher ist.

Statt hier neoliberale Ideologien eines Dr. Siemer auszuleben,

(Dr. Gero Hocker [FDP] lacht)

halte ich es lieber mit der seriösen Sichtweise unseres Finanzministers Peter-Jürgen Schneider, der dem Haushaltsausschuss geraten hat, jetzt doch einfach mal den Ausgang des Musterprozesses vor dem Finanzgericht Münster in aller Ruhe abzuwarten. Ruhe war aber - das sieht man ja auch heute - noch nie Ihre Stärke. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Henning. - Jetzt hat sich Gabriela König von der FDP gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Henning, kurios ist der Antrag insofern, als Sie den Blickwinkel, den Sie hier dargelegt haben, auf eine völlig andere Art und Weise dargestellt haben. Meines Erachtens ist das eine völlig andere Situation. Wenn wir unser kompliziertes Steuersystem schon mit anderen Ländern vergleichen, dann sollten wir nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen; denn wir haben das komplizierteste Steuersystem, das es überhaupt gibt. Dafür gibt es in anderen Ländern noch nicht einmal die Begrifflichkeiten.

(Beifall bei der FDP)

Daher wundert es mich überhaupt nicht, dass es immer wieder Streitigkeiten gibt, die Steuerberater vor dem Finanzgericht austragen müssen, wie es auch in diesem Fall wieder geschehen musste. Kleine Betriebe sind davon besonders stark betroffen.

Sie gehen über die 30 %, die möglicherweise keine Personengesellschaften sind, einfach hinweg: Die können dann ja auch mehr bezahlen. - Oder sie nehmen letztendlich ihren Hut und gehen ganz.