Protocol of the Session on January 21, 2016

(Christian Dürr [FDP]: Das ist der Punkt! Richtig!)

ist ohnehin - und dies insbesondere bei der Mehrwertsteuer - für kaum jemanden noch nachvollziehbar. Es ist ein Wirrwarr. So sollten wir uns an anderer Stelle dafür einsetzen, dass diese Sätze endlich der Lebenswirklichkeit angepasst werden. Mehrwertsteuer muss nachvollziehbar und transparent sein und darf nicht irgendwelchen willkürlichen alten Regelungen unterfallen.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der FDP)

Onlineangebote von Zeitungen werden derzeit mit 19 % besteuert, weil dies eine EU-MehrwertsteuerSystemrichtlinie so verlangt, da die ermäßigten Steuersätze nicht auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen anwendbar sind, wozu auch E-Books und andere elektronische Publikationen zählen.

Das ist ja eigentlich der Kern. Wir müssen von hier aus mit dafür sorgen, dass die EU diese Richtlinie anpasst. Frankreich und Belgien hatten schon ermäßigte Steuersätze bei elektronischen Publikationen angewandt, und der EuGH hat im Vertragsverletzungsverfahren geurteilt, dass dies ein Verstoß gegen die Durchführungsverordnung für elektronisch erbrachte Dienstleistungen sei.

Unabhängig davon haben Malta und Italien jetzt trotzdem wieder eine Ermäßigung auf E-Books eingeführt. Daraufhin hat Kommissionspräsident Juncker endlich angekündigt, dass im Rahmen der digitalen Agenda in diesem Halbjahr eine Initiative zur Reduzierung der Mehrwertsteuersätze auf Onlineprodukte auf den Weg gebracht werden solle. Die Abgeordneten von CDU und SPD sprachen sich im EU-Parlament ebenfalls für eine zeitgemäße Anpassung dieser Mehrwertsteuerrichtlinie aus.

Auch im Bund sieht der Koalitionsvertrag von CDU und SPD vor, dass der verminderte Mehrwertsteuersatz auf Bücher, Zeitschriften und Zeitungen nicht nur erhalten bleiben soll, sondern zukünftig auch für Hörbücher gelten soll und dass man auf europäischer Ebene darauf hinwirken will, auf E-Books, E-Paper und andere elektronische Informationsmedien ebenfalls den ermäßigten Mehrwertsteuersatz zur Anwendung zu bringen. Essenziell ist für die Koalition im Bund jedoch der Erhalt der Buchpreisbindung, um die Vielzahl der Bücher und Buchhandlungen dauerhaft zu gewährleisten. Diese Buchpreisbindung sei europarechtlich auch im Hinblick auf E-Books abzusichern. - So lautet der Text im Koalitionsvertrag.

Wir setzen uns dafür ein, dass die angekündigten Maßnahmen jetzt tatsächlich umzusetzen sind, da die Verwendung von E-Paper nunmehr zur Lebenswirklichkeit unserer Bevölkerung gehört.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es eigentlich? - Wir stehen für Pluralität und Meinungsvielfalt. Wie wir alle wissen, machen den Verlagen heute die neuen Nutzerverhalten große Probleme. Zurückgehende Abonnentenzahlen, fehlende Werbeeinnahmen - all dies gefährdet u. a. auch die Medienlandschaft.

Wir sollten mit dafür sorgen, dass guter Journalismus weiterhin gewährleistet werden kann, dass gut recherchierte Berichterstattung möglich bleibt und dass Meinungsführerschaft nicht den sozialen Medien überlassen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade dieser Tage kann man beobachten, wie Stimmungen durch verfälschte Darstellungen durch die sogenannten sozialen Medien bedrohlich beeinflusst werden. Das sollten wir nicht zulassen. Daher bitten wir um Unterstützung für unseren Antrag.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Es folgt sodann für die Fraktion der FDP Herr Abgeordneter Dürr. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Ihnen, Frau EmmerichKopatsch, durchaus zustimmen. Das Mehrwertsteuerrecht in Deutschland ist eine mittlere Katastrophe. Es ist komplett unübersichtlich - nebenbei gesagt: auch für Unternehmen. Ich werde gleich noch etwas dazu sagen.

Dennoch will ich auch dem Kollegen Jens Nacke ausdrücklich recht geben. Ich habe mir noch einmal die Beschlussempfehlung auf der einen Seite und den ursprünglichen Antrag der CDU-Fraktion auf der anderen Seite angeguckt.

Im Antrag der CDU-Fraktion - ich will hinzufügen: wir hätten ihn in dieser Form nicht mitgetragen, weil er einen weiteren Ausnahmetatbestand schafft - heißt es sehr deutlich: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf …“. Und dann kommt die Forderung.

In der Beschlussempfehlung bzw. dem Antrag von SPD und Grünen heißt es: „Der Landtag bittet die Landesregierung, … zu prüfen und in geeigneter Weise politisch zu unterstützen.“ Das ist eine Beerdigung zweiter Klasse, nichts anderes.

(Björn Thümler [CDU]: Genau!)

Das muss man an dieser Stelle auch deutlich sagen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Nichtsdestotrotz: Es geht darum, dass gedruckte Zeitungen derzeit mit 7 % besteuert werden, während es bei Onlineangeboten 19 % sind. Eine Änderung wäre hier sicherlich eine geeignete Maßnahme zur Sicherung der Pressevielfalt, da Presse mittlerweile vielfältig digital vertrieben wird - auch in Deutschland und nicht nur auf Malta.

Eigentlich hätte ich mir gewünscht, dass die deutsche Politik hier tätig wird. Ich sage das auch deutlich in Richtung der beiden Regierungsparteien in Berlin, nämlich der CDU und der SPD. Ich hätte mir gewünscht, dass die Große Koalition hier etwas tut. Welche Koalition soll es denn schaffen, das undurchsichtige Mehrwertsteuerrecht in Deutschland endlich einmal anzufassen, wenn nicht die Große Koalition? - Das hätte ich mir von SPD und CDU auf Bundesebene gewünscht. Lei

der ist das jedenfalls bisher nicht angepackt worden.

Gleichwohl: Es gibt Probleme, wenn ähnliche Produkte unterschiedlich behandelt werden. Insbesondere gibt es übrigens auch Probleme, wenn auf unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfung unterschiedliche Sätze zur Anwendung kommen. Es gibt ja zahlreiche Beispiele für eine verrückte Differenzierung zwischen 7 und 19 % Mehrwertsteuer.

Vielleicht wissen Sie vom letzten Besuch in einem deutschen Schnellrestaurant noch, dass das Essen, das man mit nach Hause nimmt, mit 7 % besteuert wird, während das im Restaurant verzehrte Essen mit 19 % besteuert wird.

Es gibt aber noch absurdere Beispiele. Ich will das nur kurz aufzählen. Brennholz ist staatlich gesponsert: 7 %. Babynahrung, Fruchtsaft und Medikamente sind das nicht: 19 %. Hundekekse: 7 %. Kinderkekse: 19 %. Feinschmeckerprodukte wie Gänseleber, Froschschenkel, Wachteleier, Krebsfleisch, Riesengarnelen und Schildkrötenfleisch: 7 %. Auch der Kaviar - das wird den Landwirtschaftsminister interessieren - wird in Deutschland mit 7 % besteuert, während Mineralwasser mit 19 % besteuert wird.

Am unverständlichsten scheint mir übrigens die Regelung beim Obst zu sein: Frisches Obst wird in Deutschland mit 7 % besteuert.

(Gerd Ludwig Will [SPD]: Und gamm- liges Obst?)

Sobald dieses Obst aber gepresst wird, also Saft daraus gemacht wird, wird das Ganze mit 19 % besteuert.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass das mehr als eindringlich zeigt: Das deutsche Mehrwertsteuerrecht muss überarbeitet werden.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Um das zusammenzufassen: Das Papier der Koalitionsfraktionen ist davon geprägt, dass sich die Landesregierung in dieser Frage wegducken will. Es gibt lediglich einen Prüfauftrag. Wir hätten - das will ich auch sagen, das habe ich im Ausschuss bereits geäußert - im Sinne der Harmonie mit CDU, SPD und Grünen im Landtag, wenn man sich auf den Prüfauftrag hätte einigen können, dem nicht entgegengestanden, obgleich mir klar ist, dass das, wie ich vorhin schon formuliert hatte, leider mehr oder weniger eine Beerdigung zweiter Klasse ist. Ich würde mich darüber freuen, wenn

von diesem Hause einmal ein gemeinsames Signal aller vier Fraktionen des Landtages ausginge, das deutsche Mehrwertsteuerrecht so zu überarbeiten, dass auch digitale Medien im Wettbewerb eine Chance haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dürr. - Es folgt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Kollege Heere. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man zugleich Finanzpolitiker und Medienpolitiker ist, hat man nur relativ wenig thematische Schnittpunkte.

(Jens Nacke [CDU]: Bei uns können Finanzpolitiker alles!)

Der heutige Tagesordnungspunkt zur Besteuerung von Onlineangeboten von Zeitungen stellt eine seltene Ausnahme dar. In diesen Funktionen musste ich zwei Sichtweisen zum Thema quasi mit mir selber abwägen. Als Finanzpolitiker bin ich natürlich gegen weitere Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer; aus grundsätzlichen Erwägungen - ich würde mich nicht allen Ausführungen von Herrn Dürr anschließen, aber ein Kern Wahrheit war darin enthalten - und aufgrund des zu erwartenden Einnahmeausfalls.

Für einen Medienpolitiker ist hingegen überhaupt nicht schlüssig, warum die gedruckte Zeitung als - so könnte man sagen - essenzieller Beitrag zu unserer Demokratie dem ermäßigten Steuersatz unterliegt, aber für der Onlineausgabe der gleichen Zeitung - mit dem gleichen Inhalt, von den gleichen Leuten geschrieben und gesetzt, aber auf einem anderen Medium - der volle Mehrwertsteuersatz gilt. Diese Ungleichbehandlung ist Unsinn.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Diese zwei Sichtweisen kann man zum Glück ohne Gefahr für die eigene Gesundheit auflösen. Wir befürworten mit diesem Antrag, anders als Herr Dürr das eben beschrieben hat, keine neue Ausnahme, sondern wir fordern die Anwendung der bereits bestehenden Ausnahme auf alle gleichartigen Produkte. Die Onlineausgabe einer Zeitung ist

eindeutig ein der gedruckten Zeitung gleichartiges Produkt. Damit ist dann auch der Haushälter glücklich - das wird Sie alle freuen -; denn wenn man Gleiches gleich besteuert, ist das für einen Finanzpolitiker ein positiver Effekt.

Auf diese Haltung haben sich der für Medien zuständige Ausschuss und der Finanzausschuss einmütig geeinigt. Herr Nacke hat eben dargestellt, dass wir hier dennoch ein uneinheitliches Abstimmungsverhalten haben. Das liegt insbesondere an dem ursprünglichen Antrag der CDU, der vorsieht - das will ich hier noch einmal ausführen -, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative hierzu einbringen soll. Der Bundesrat ist - das haben wir im Ausschuss schon diskutiert - das falsche Gremium; denn wie gerade schon von Frau EmmerichKopatsch ausgeführt, ist diese Ungleichbehandlung gar nicht in der Bundesgesetzgebung begründet, sondern basiert auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU. Insofern ist es der richtige Weg, wie es die von Rot-Grün vorgeschlagene Fassung vorsieht, die Landesregierung aufzufordern, dieses Ansinnen in geeigneter Weise und somit natürlich auch auf europäischer Ebene voranzubringen. Das ist richtig so.

Herr Nacke, in Bezug auf den Wunsch, den auch Herr Dürr geäußert hat, etwas Gemeinsames zu machen, kann ich Ihnen sagen, dass wir gemeinsam den Beschluss zur Reduzierung der Rundfunkabgabe getragen haben. Er bestand aus drei Teilen im Februar 2014, und zwar aus der Forderung nach Evaluierung, aus der Forderung, sich für eine Beitragssenkung einzusetzen, und daraus, Transparenz vom NDR zu fordern. Alle drei Punkte sind ausgeführt worden. Es gab eine Evaluierung. Wir sehen die Ergebnisse des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, in dem die Effekte umgesetzt werden. Es gibt eine Beitragssenkung, nämlich um 48 Cent. Insofern kann ich Ihre Kritik an dieser Stelle nicht nachvollziehen.

In Bezug auf diese neuere Entschließung bleibt mir nur, der Landesregierung bei der Verfolgung dieses Zieles viel Erfolg zu wünschen. Es ist keine Beerdigung, das möchte ich ganz ausdrücklich sagen. Uns ist wichtig: Die Gleichbehandlung von Onlinezeitschriften käme Menschen zugute, die überwiegend digital unterwegs sind, und das betrifft ganz sicher viele junge Leute, die leider ohnehin einen geringeren Zugang zu Zeitungen haben. Dies wollen wir ausdrücklich auch mit dieser Maßnahme ändern.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Heere. - Aus dem Plenum liegen derzeit keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass ich Herrn Finanzminister Schneider das Wort erteile. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe zwei Vorbemerkungen: Herr Nacke, inhaltlich Medienpolitik - praktisch aber Steuerpolitik. Zweite Bemerkung: Herr Dürr, die schwarz-gelbe Koalition hatte in ihrer Koalitionsvereinbarung stehen, dass die Mehrwertsteuerverwerfungen bereinigt werden sollten. Hierzu gab es auch einen Ausschuss. Herr Dobrindt und Herr Rösler waren die Vorturner. Die beiden Herren hatten so viel zu tun, dass sie es in den vier Jahren nicht geschafft haben, eine einzige Sitzung durchzuführen. Das ist die Vorgeschichte.