Protocol of the Session on January 21, 2016

Das gilt auch für die zweimalige Verlängerungsmöglichkeit, die wir hier im Bereich des Wasserrahmenrechts haben. Der gute ökologische Zustand sollte bereits 2015 erreicht werden. Eigentlich hätte das schon in den alten Plänen stehen müssen. Jetzt gibt es die zweimalige Verlängerungsmöglichkeit. Nun muss das Unternehmen das auch tatsächlich tun.

Ich bin da ganz bei Ihnen, Herr Schminke. Wir werden den Druck in dieser Richtung energisch weiter erhöhen. Ich möchte nicht weiter erleben, dass hier immer Stück für Stück Sachzwänge geschaffen werden, dass man solche Technik nicht zur Anwendung bringt, und später gesagt wird, dass man so weitermachen müsse wie seit 30 Jahren. Das geht nicht!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Janßen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche rechtlichen Möglichkeiten Niedersachsen überhaupt hat, eine Pipeline zu verhindern, die ausschließlich auf hessischem Gebiet verläuft. Ich stelle diese Frage auch vor dem Hintergrund, welche rechtliche Folgewirkung es haben kann, wenn der Bewirtschaftungsplan Weser nicht einstimmig verabschiedet wird, also Niedersachsen dazu eine andere Position einnimmt.

Danke schön. - Herr Minister Wenzel, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Janßen, wir haben zum einen viel Wert darauf gelegt, dass die Messpunkte unterhalb des Punktes liegen, an dem das Land Hessen theoretisch noch Salzlauge in den Fluss einleiten könnte. Genau deshalb - weil wir dann genau feststellen können, was oberhalb über diffuse Quellen oder über Einleitungen im thüringisch-hessischen Kalirevier oder möglicherweise in der Nähe von Bad Karlshafen passiert - ist der Messpunkt Boffzen gewählt worden. Alles das können wir in Boffzen messen. Wir können also feststellen, ob es hier möglicherweise z. B. zu einem Verstoß gegen das Wasserrecht kommt. Das könnte sein, wenn es zu einer Verschlechterung kommt. Das ist nach dem Wasserrecht nicht zulässig. Wir können auch feststellen, ob das Verbesserungsgebot nicht eingehalten wird, also die kontinuierliche stufenweise Verbesserung. Sollte Hessen das ignorieren, dann könnte

es beispielsweise Klagen von Umweltverbänden, Kommunen, dritten betroffenen Unternehmen, deren Trinkwasserversorgung beispielsweise auf Dauer weiter geschädigt wird,

(Ronald Schminke [SPD]: Von Bürger- initiativen!)

oder von Inhabern wasserwirtschaftlicher Anlagen, wie Schleusen, die wegen der hohen Salzbelastung schneller verschleißen und deren Lebensdauer sich verkürzt, geben. Das wäre eine Möglichkeit, bei der wir beispielsweise Unterstützung leisten können.

Aber um sicherzustellen, dass man in Hessen nicht weiterhin alle Möglichkeiten, die es gibt, einfach ignoriert, brauchen wir klare Grenzziehungen durch einen Bewirtschaftungsplan, der in der Fassung, in der er im Sommer ausgelegt wurde, insbesondere diese Ziele so definiert, dass wir bis 2027 am Messwert Boffzen den guten ökologischen Zustand erreichen. Das macht die Situation so schwierig, und das hat auch dazu geführt, dass wir jetzt monatelang sehr intensiv über diese Fragen verhandelt haben.

Ich bin dem Landtag sehr dankbar, dass hier so deutlich - auch durch den Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Bäumer erwähnt hat - zum Ausdruck gebracht wird, dass man nicht weiter bereit ist, die dortigen Zustände zu dulden.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Kollege Otto Deppmeyer, CDUFraktion.

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die in der vorigen Legislaturperiode dem Landtag angehört haben, haben erlebt, wie sich der damalige Fraktionsvorsitzende Wenzel, der heutige Minister, vehement mit seiner Fraktion für eine Pipeline eingesetzt hat. Herr Minister Wenzel, kann es sein, dass Sie entsprechend Ihrer Überzeugung, die Sie jahrelang vertreten haben, heute beim Bewirtschaftungsplan damit zufrieden sind, wenn es Pipelines gibt, und Sie damit dem widersprechen, was wir hier gemeinsam mit großer Mehrheit beschlossen haben?

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Herr Minister Wenzel!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Deppmeyer, es ist richtig, dass in der letzten Wahlperiode sehr intensiv die Frage einer Nordseepipeline diskutiert wurde - die Frage, ob das technisch möglich ist, ob das finanziell möglich ist, ob das wasserrechtlich überhaupt zulässig ist. Das ist eine Option, die wir in der Tat hier sehr intensiv diskutiert haben.

Ich habe die Anträge, die dazu auf Eröffnung eines Raumordnungsverfahrens bei meinem Kollegen Meyer vorgelegen haben, in Bezug auf die wasserrechtlichen Fragen geprüft. Wir sind vor etwa einem Jahr zu der Auffassung gelangt, dass das, was dazu auf dem Tisch lag, überhaupt nicht prüffähig war. Von daher gehe ich heute davon aus, dass dieses Projekt aus wasserrechtlicher Sicht nicht realisierungsfähig wäre.

Daneben haben wir uns natürlich intensiv mit dem auseinandergesetzt, was eben der Kollege Schminke angesprochen hat, also mit der Frage, was man alles an der Quelle, unmittelbar im Produktionsverfahren, verbessern kann, um diese Abwässer gar nicht erst entstehen zu lassen, und was man alles mit den alten Abraumhalden tun kann. Ein Großteil der Salzlaugen entsteht, weil es auf die großen Halden regnet, das Regenwasser an den Halden, die bislang nicht abgedeckt sind, abfließt und dann in die Gewässer gelangt. Deswegen ist die Frage der Haldenabdeckung noch einmal verstärkt geprüft worden.

K+S hat immer gesagt: Das geht gar nicht. Man kann eine solche Halde gar nicht abdecken. - Ich habe gesagt: Wissen Sie, in einer Zeit, in der wir zum Mond fliegen, können Sie mir nicht ernsthaft erzählen, dass man so eine alte Halde nicht mindestens mit Wellblech abdecken könnte. - Das hat K+S immer in Abrede gestellt, weil K+S immer andere Methoden nutzen wollte, die aus Sicht des Unternehmens deutlich billiger wären. Dazu zählt die Aufbringung von bestimmten Stoffen auf die Halde. Das ist aber aufgrund der steilen Böschung schlicht nicht möglich. Eine technische Abdeckung aber ist sehr wohl möglich. Das müssen und können wir dem Unternehmen auch abverlangen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt jetzt Kollege Grupe, FDP-Fraktion.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass Herr Minister Meyer gefordert hat - ich zitiere -: „Spätestens 2020 muss die Weser von einem Abwasserkanal zu einem Süßwasserfluss mit reicher Tier- und Pflanzenwelt werden. Es darf kein Salz mehr in den Fluss gekippt werden!“, frage ich die Landesregierung: Gilt diese Forderung weiter? Wie will sie das sicherstellen?

Danke schön. - Für die Landesregierung der Umweltminister. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Grupe, mein Kollege Christian Meyer und ich sind uns völlig einig, dass der gute Zustand der Weser so schnell wie möglich wieder erreicht werden muss. 2027 ist die Deadline nach dem Gesetz. Jedes Jahr früher wäre ein Gewinn für die Umwelt und die Anlieger, die dort leben.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Es folgt Kollege Schünemann, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Wenzel, vor dem Hintergrund, dass Sie am Runden Tisch mit der Weitererforschung des K-UTEC-Verfahrens gescheitert sind, und vor dem Hintergrund, dass Sie jetzt vom Regierungspräsidenten in Kassel eigentlich vorgeführt worden sind, frage ich Sie erstens noch einmal: Was hindert die Landesregierung eigentlich daran, jetzt dieses K-UTEC-Verfahren weiterzuerforschen?

Zweitens. Haben Sie die Regierungsfraktionen bei den Haushaltsberatungen und hier bei der Abstimmung beraten, unseren Haushaltsantrag, ein solches Gutachten auch mit Geld zu hinterlegen, abzulehnen?

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Herr Minister, bitte sehr!

(Helge Limburg [GRÜNE]: Die Bera- tung Ihrer Haushaltsanträge: Das können wir ganz allein, Herr Kollege! - Gegenruf von Ulf Thiele [CDU]: Ist klar! - Heiterkeit bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Ich weiß nicht, wie das bei Ihnen war!)

- Einen Moment bitte, liebe Kollegen, bei aller Heiterkeit!

(Zuruf von den GRÜNEN: Wir sind schon wach!)

- Es beruhigt uns, wenn alle wach sind. Aber dann können auch alle dem Minister lauschen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Abgeordneter Schünemann, ich zweifele nicht daran, dass das, was das Unternehmen K-UTEC vorschlägt, technisch machbar ist. Deswegen habe ich auch überhaupt keine Zweifel, dass es dem Unternehmen K+S gelingen kann und gelingen muss, bis 2027 den guten ökologischen Zustand am Messpunkt Boffzen zu erreichen.

Nicht wir müssen dem Unternehmen nachweisen, dass das möglich ist, sondern das Unternehmen ist verpflichtet, alle technischen Optionen zu nutzen, die es heute weltweit gibt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Im Verfahren zur Ermittlung der besten verfügbaren Technik, dem sogenannten Sevilla-Prozess, wird mit einer großen Anzahl von Experten - im Bergbaubereich ist es noch etwas anders - von der Bundesrepublik Deutschland zusammen mit anderen Ländern der Europäischen Union für jede Branche sehr genau geprüft, was heute technisch machbar ist. Ist es heute z. B. noch zulässig, neue Halden aufzuschütten? Oder gibt es Verfahren, mit denen man das vermeiden kann?

Wir hätten an dieser Stelle - ich sage einmal so - eine Aufgabe, wenn wir jedem einzelnen Unternehmer die Führung seines eigenen Unternehmens aus der Hand nehmen wollten - - -

(Dr. Stefan Birkner [FDP]: Das ma- chen Sie doch sonst auch recht ger- ne!)

- Wir machen gute Vorschläge, Herr Dr. Birkner.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Aber wir wollen nicht die Aufgaben übernehmen, die ein Vorstandsvorsitzender hat. Das liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Wir haben aber sehr wohl prüfen lassen, was heute und was in den nächsten Jahren machbar ist. Das muss dann auch umgesetzt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es folgt eine Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen von der Kollegin Asendorf. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wäre der Bau der beantragten Oberweserpipeline aus technischer Sicht überhaupt eine geeignete Maßnahme, um die Zielwerte am Pegel Boffzen zu erreichen, auf die man sich mit den Umweltministern der Flussgebietsgemeinschaft im März 2015 geeinigt hat?

Danke schön. - Herr Minister, bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete Asendorf, die Wasserrahmenrichtlinie sieht das sogenannte Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot vor. Dazu hat der EuGH kürzlich über einen Vorlagebeschluss im Zusammenhang mit der Weservertiefung entschieden. Das sind sehr strenge Regeln.

Sie müssen sich vergegenwärtigen: Da will jemand eine Leitung bauen und an einer bestimmten Stelle im Fluss eine Lauge einleiten, die eine höhere Konzentration eines Schadstoffes enthält. Ich bin ziemlich sicher, dass es an dieser Einleitstelle zu einer Verschlechterung der Wasserqualität käme. Das ist aber nach dem Wasserrecht nicht zulässig.