Protocol of the Session on December 16, 2015

Das gibt uns die Möglichkeit, flexibel zu reagieren und diese 400 Stellen auch schon im Laufe des Monats Dezember oder zu einer anderen Zeit entsprechend einzusetzen.

Zum anderen haben wir mit dem zweiten Nachtragshaushalt die Möglichkeit gehabt, noch einmal 138 zusätzliche Stellen für die Sprachförderung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. Von diesen 138 zusätzlichen Stellen sind seit Mitte November immerhin schon 80 besetzt.

(Kai Seefried [CDU]: Das sind aber nur gut 30 Einheiten! - Björn Förster- ling [FDP]: Das sind keine 80 Vollzeit- lehrereinheiten!)

Ich bin sehr froh und dankbar, dass wir die entsprechenden Verträge haben abschließen können.

(Kai Seefried [CDU]: Es sind aber nicht genug! - Christian Grascha [FDP]: Sie geben das Geld nicht aus, das wir Ihnen zur Verfügung stellen!)

Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, warum Sie sich darüber aufregen, dass wir Verträge abschließen. Ich freue mich über jeden Vertrag, den wir abschließen können, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD - Zurufe von der CDU und von der FDP)

Wir schließen Verträge so ab, wie die Schulen ihre Bedarfe anmelden. Die Schulen haben ihre Bedarfe nach und nach angemeldet, und wir stellen nun nach und nach ein. Auch Ihre Fragen werden nichts daran ändern können, dass wir da sehr flexibel reagieren und nicht alles ausschütten, son

dern das, was notwendig ist, tun. Und das ist gut im Sinne der Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Damit ist die Dringliche Anfrage der FDP-Fraktion abgearbeitet. Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt.

(Jörg Bode [FDP]: Die Frage ist wie- der nicht beantwortet worden!)

Wir kommen jetzt zu

b) Was hält die Landesregierung vom Forderungskatalog des innenpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion zur Bekämpfung fanatischer Dschihadisten? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/4798

(Zurufe von der FDP)

- Erst wenn sich die FDP-Fraktion beruhigt hat, geht es weiter.

(Jörg Bode [FDP]: Wenn die Fragen nicht beantwortet werden!)

- Herr Bode, Sie wissen doch, dass dieses Lamento nichts bringt.

(Christian Grascha [FDP]: Da helfen sogar Urteile aus Bückeburg nichts!)

Die Anfrage wird eingebracht von Frau Angelika Jahns, CDU-Fraktion. Bitte!

(Unruhe)

- Herr Försterling, Gespräche bitte außerhalb des Plenums führen!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf die Dringliche Anfrage der CDU-Fraktion einbringen: Was hält die Landesregierung vom Forderungskatalog des innenpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion zur Bekämpfung fanatischer Dschihadisten?

Die Welt berichtete in ihrer Ausgabe vom 7. Dezember 2015 - „Drohnen sollen Gefährder überwachen“ - über einen Forderungskatalog des innen

politischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, mit strengen Maßnahmen zum Antiterrorkampf.

In dem mehrseitigen Papier werden laut Welt verschiedene Maßnahmen gefordert, die zum Teil über jene der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hinausgehen. So seien neben einer besseren Ausstattung der Sicherheitsbehörden weitreichende Instrumente notwendig, um die Gefahr durch die 420 bekannten islamistischen Gefährder zu minimieren. So möchte die SPD-Bundestagsfraktion laut Welt die Überwachungsmöglichkeiten erweitern und Befugnisse der Polizei auf den Verfassungsschutz übertragen. Dem Verfassungsschutz müsse es auch möglich sein, „ohne unnötigen bürokratischen Aufwand und langwierigen Vorlauf“ zur Überwachung von Gefährdern oder Treffpunkten von Islamisten Beobachtungsdrohnen einzusetzen.

Lischka fordert dazu laut Welt eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes.

Weiterhin solle für eine bestimmte Zeit ein Näherungsverbot für besonders gefährliche Islamisten an bestimmte Orte wie Weihnachtsmärkte, Fußballstadien oder andere Großveranstaltungen verhängt werden.

Laut Forderungskatalog der SPD-Bundestagsfraktion soll außerdem durch die Einbindung von Sicherheitsbehörden verhindert werden, dass Islamisten als Wachleute bei Security-Unternehmen, als Ordner oder als Rettungskräfte eingesetzt würden. Bei akuten Gefährdungssituationen soll es Islamisten verboten werden, ihre Stadtteile zu verlassen.

Ferner schlägt Lischka vor, für eine bestimmte Zeit die Nutzung von Mobiltelefonen zu verbieten.

Hinsichtlich der Terrorfinanzierung setzt sich Lischka laut Welt dafür ein, dass Überweisungen und Bargeldabhebungen in bestimmten Fällen eingeschränkt werden sollen.

Zur Deradikalisierung sollen Rückkehrer aus Syrien und verurteilte Islamisten nach dem Willen der SPD verpflichtet werden, an entsprechenden Maßnahmen teilzunehmen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist die Überwachung von Islamisten durch Beobachtungsdrohnen des Verfassungsschutzes nach Ansicht der Landesregierung ein mögliches Mittel, um die Überwachung von islamistischen

Gefährdern zu verbessern? Wenn nein, warum nicht?

2. Unterstützt die Landesregierung die Forderung nach Näherungsverboten für Islamisten für bestimmte Orte oder Veranstaltungen? Wenn nein, warum nicht?

3. Unterstützt die Landesregierung die Forderung nach verpflichtenden Maßnahmen zur Deradikalisierung? Wenn nein, warum nicht?

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Jahns. - Ich denke, für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister Pistorius. Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Jahns, der islamistische Terrorismus stellt derzeit die wohl größte Bedrohung für die innere Sicherheit von Europa, der Bundesrepublik Deutschland und von Niedersachsen dar. Es ist zuletzt insbesondere durch die barbarischen Anschläge von Paris und den mutmaßlichen Bombenanschlag auf das russische Passagierflugzeug deutlich geworden, dass jederzeit mit einer Konkretisierung der ernsten Gefährdung hin zur Vorbereitung eines islamistisch motivierten Terroranschlags zu rechnen ist.

Die erfolgte Absage für das Länderspiel in Hannover hat dies auch für Niedersachsen schmerzlich belegt. Insbesondere mutmaßliche oder tatsächliche Rückkehrer aus dem Kriegsgebiet stehen im Fokus der niedersächsischen Sicherheitsbehörden. Daneben gibt es ein Personenpotenzial verfassungsfeindlicher Akteure, die ebenfalls bereit sind oder sein könnten, auszureisen oder als Helfer bzw. Rekruteure den islamistischen Terrorismus zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund ist es also zunächst einmal absolut sinnvoll und richtig, überall zu überlegen, ob die innere Sicherheit durch weitere Möglichkeiten, Kompetenzen und Ausstattungen der Sicherheitsbehörden verbessert werden kann. Jeder Beitrag zu dieser Diskussion muss begrüßt werden, aber eben auch abgewogen werden. Diese Prüfung ist einerseits da, wo es um Umsetzbares und Realisierbares geht, mit der notwendigen Eile voranzutreiben, andererseits ist aber auch eine besondere Sorgfalt erforderlich. Trotz aller

Bedrohungen darf die Balance zwischen der inneren Sicherheit und den Freiheitsrechten des Einzelnen und der Allgemeinheit nicht gefährdet oder infrage gestellt werden. Daher ist natürlich jede Anregung sehr willkommen und wird, wie gesagt, sorgsam geprüft. Genauso gilt, dass nicht jeder Debattenbeitrag von der Landesregierung unmittelbar kommentiert werden müsste.

(Petra Tiemann [SPD]: So ist es!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor diesem Hintergrund komme ich nun zu den einzelnen Fragen, die von der CDU-Fraktion gestellt wurden.

Zu Frage 1: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, islamistische Gefährder durch den Verfassungsschutz mittels Drohnen zu überwachen, da für einen solchen Vorschlag etliche rechtliche und praktische Fragen geklärt werden müssten. Rechtlich gibt es für einen solchen tiefgreifenden Grundrechtseingriff im Übrigen keine Rechtsgrundlage im Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz, und es ist nicht beabsichtigt, sie zu schaffen. Praktisch ist derzeit auch nicht wirklich ersichtlich - wenn ich das hinzufügen darf -, warum ein solches Mittel neben den vorhandenen nachrichtendienstlichen Mitteln auch noch ausgerechnet in der Obhut des Verfassungsschutzes einen weiteren Nutzen haben sollte. Aber darüber kann sich ja jeder Gedanken machen.

Zu Frage 2: In Niedersachsen sind Aufenthaltsverbote oder Platzverweise auf der Grundlage des § 17 des Niedersächsischen Gesetzes über die Sicherheit und Ordnung zur Gefahrenabwehr oder Verhinderung von Straftaten im Bereich des islamistischen Extremismus/Terrorismus jetzt schon möglich. Bei einer konkreten Gefahrenlage sowie einem hinreichend bestimmbaren Gefahrenort - das ist dann übrigens oft die Herausforderung als solche - und einem bestimmbaren Gefahrenzeitpunkt, wie beispielsweise bei zu erwartenden Gewalttätigkeiten bei Versammlungen, kann ein solcher Platzverweis oder ein Aufenthaltsverbot gegen einen als gewaltbereit bekannten Islamisten im Einzelfall eine geeignete Maßnahme sein. Verstöße gegen ein solches Aufenthaltsverbot können Ingewahrsamnahmen, Zwangsgelder oder auch Ersatzzwangshaft nach sich ziehen.

Ich weise allerdings auch hier darauf hin, dass gerade mit Blick auf die andauernd hohe Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus, wonach grundsätzlich auch sogenannte weiche Ziele - das hat gerade Paris gezeigt - wie Menschenansammlungen im Fokus der Gefährder

stehen können, wie z. B. Stadien, Bahnhöfe, Konzertsäle o. Ä., sich die Vielzahl der möglichen Ziele vorher nicht hinreichend örtlich definieren oder in zeitlicher Hinsicht eingrenzen lässt.

Näherungsverbote für Islamisten stellen von daher nur einen denkbaren möglichen Baustein zur Gefahrenabwehr dar. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die Sicherheitsbehörden ihren Auftrag mit großer Ernsthaftigkeit und Sensibilität wahrnehmen und auch in Zukunft genau abwägen werden, welche zielgerichteten Maßnahmen getroffen werden können.