Aber haben Sie eigentlich vergessen, welche Art von Opposition Sie damals gemacht haben? - Da sitzt die Premium-Opposition heute!
Sie haben es fertig gekriegt, nicht einen Haushaltsantrag zu schreiben, und der Landesrechnungshof hat Ihnen im Haushaltsausschuss gesagt, dass Ihnen das Geld bis zum Halse steht. Der geschätzte Präsident des Landesrechnungshofs, Herr Höptner, hat Ihnen das sagen müssen, weil Sie es nicht erkannt haben.
Vielen Dank. - Frau Kollegin Geuter möchte von der Möglichkeit der Erwiderung Gebrauch machen. Bitte auch maximal 90 Sekunden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor es zur Legendenbildung kommt, will ich nur kurz etwas klarstellen. Es hat einen Haushalt gegeben, bei dem wir auf einen Haushaltsantrag verzichtet haben, weil zeitgleich ein Verfahren vor dem
Gerade zu Ihrem Haushalt, den wir vor dem Staatsgerichtshof angefochten haben, hat Ihnen der damalige und jetzige Präsident des Landesrechnungshofs gesagt, dass Sie mit den beiden Kreditaufnahmen, die Sie da vorgesehen hatten, deutlich mehr aufgenommen haben, als Sie benötigt haben. Das hat Ihnen der Präsident des Landesrechnungshofs damals schon vorgehalten, und er hat Ihnen gesagt, dass Sie in dem Fall nicht die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in Anspruch nehmen können und dass Sie damit die Verfassung ganz, ganz weit ausgedehnt haben.
- Herr Hilbers, Sie sind nicht dran, sondern der Kollege Henning ist jetzt an der Reihe. Sie hatten schon die Gelegenheit.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ hat, wie wir heute schon mehrfach gehört haben, am Freitag vergangener Woche im Osnabrücker Justizzentrum getagt. Die Präsidenten von Land- und Amtsgericht, der Leitende Oberstaatsanwalt und der Leiter der Justizvollzugsanstalt haben uns durch die Räumlichkeiten geführt. Der Kollege Heinz Rolfes wurde kurzfristig in eine Haftzelle eingesperrt, um die Situation vor Ort zu erkunden.
Aber, meine Damen und Herren, ich kann Sie beruhigen, ich habe ihn heute schon gesehen. Er sitzt jetzt zwar leider nicht auf seinem Platz, aber wir haben ihn wieder herausgelassen. Er ist leider nur gerade nicht im Plenum.
Der Sanierungsstau, den die Vorgängerregierung von Schwarz-Gelb jahrelang toleriert hat, muss endlich aufgelöst werden. Viele Betriebsabläufe im Osnabrücker Gericht und in der Untersuchungshaftanstalt könnten deutlich effektiver gestaltet werden, wenn die Sanierung endlich käme. Auch das sehr positive Image der niedersächsischen Justiz darf nicht durch sanierungsbedürftige Gebäude weiterhin beschädigt werden. Das sind wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig. Die Haftanstalt stammt übrigens in ihrem Kern noch aus dem 18. Jahrhundert und weist mittlerweile gravierende Sicherheitsmängel auf. Auch der Brandschutz ist aus meiner Sicht nur unzureichend gewährleistet. Davon konnten wir uns bei der Ortsbegehung alle gemeinsam überzeugen.
Wir sind uns also im Kern alle einig, dass diese Baumaßnahme im kommenden Haushalt 2017 berücksichtigt werden muss. Auch unsere Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz unterstützt dieses Bauvorhaben in erster Priorität und hat sich dazu sowohl im Justizausschuss als auch im Haushaltsausschuss und auch, wie ich vernehmen konnte, in der heutigen Plenardebatte über den Justizetat entsprechend geäußert.
Meine Damen und Herren, wir sind nun in guten Gesprächen mit dem Finanzminister über den zweiten Bauabschnitt des Justizzentrums. Ich habe nach Gesprächen mit Peter-Jürgen Schneider den deutlichen Eindruck gewonnen, dass auch unser Finanzminister die Notwendigkeit und Dringlichkeit dieser Baumaßnahme anerkennt.
Wir sind uns also im Kern alle einig. Worüber wir uns aber nicht einig sind, Herr Bode, ist die Frage der Umsetzung, wie wir nun weiter vorgehen. Meine geschätzten Kollegen der CDU-Opposition, Herr Hilbers - Herr Rolfes ist leider nicht da -, auch zu Ihren Regierungszeiten war die Notwendigkeit des Ausbaus des Osnabrücker Justizzentrums evident.
Sie hatten zehn Jahre lang Zeit, lieber Herr Hilbers - zehn Jahre -, die 35 Millionen Euro für den zweiten Bauabschnitt in den Haushalt einzustellen - getan haben Sie das aber nicht. Deshalb rate ich gerade Ihnen, Herr Hilbers, obwohl mir das schwerfällt, deutlich zur Gelassenheit.
Herr Kollege Henning, die müssen Sie jetzt auch haben, wenn ich Sie unterbreche. Sie können gleich weitermachen. Aber erst muss ich Sie fragen, ob Sie Herrn Hilbers die Gelegenheit zu einer Zwischenfrage einräumen.
Ich habe Herrn Hilbers gerade zur Gelassenheit geraten. Deswegen muss er jetzt einmal zuhören, meine Damen und Herren.
Wir Osnabrücker führen nämlich - das ist unsere eigene typische Art - in aller Ruhe und Gelassenheit derartige Diskussionen und Gespräche. Da ziehen wir übrigens parteiübergreifend an einem Strang. Meine Fraktionskollegin Kathrin Wahlmann hat heute bei den Beratungen über den Justizetat deutliche Worte gesprochen genauso wie mein Kollege Volker Bajus von den Grünen. Ich selbst bin gerade dabei. Auch mein Osnabrücker CDUKollege Burkhard Jasper, der gerade nicht im Plenum ist,
setzt sich wie wir alle gleichermaßen, lieber Kollege Hilbers, für das Justizzentrum in Osnabrück ein. Das ist auch gut so. Wir sind da am Thema dran und gucken, was im nächsten Jahr passiert.
Eine Verpflichtungsermächtigung über 30 Millionen Euro, Herr Hilbers - wenn Sie zuhören würden -, wie sie die CDU-Fraktion in ihrem Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz beantragt, macht aus meiner Sicht zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt keinen Sinn. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.
Eine Verpflichtungsermächtigung soll es der Verwaltung ermöglichen, Verpflichtungen für Investitionsmaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben führen. Verpflichtungsermächtigungen sind stets ein Vorgriff auf spätere Haushaltsjahre. Es gilt aber der Grundsatz, dass Verpflichtungsermächtigungen nur dann im Haushaltsplan angesetzt werden dürfen, wenn sichergestellt ist, dass in den Haushaltsjahren, in denen die Verpflichtungen tatsächlich zu Ausgaben führen,
(Björn Thümler [CDU]: Was wollen Sie denn jetzt? Bauen oder nicht? Es muss außerdem angegeben werden, in wel- chen Haushaltsjahren welche Ausgaben zu erwar- ten sind. Alleine deswegen kann man Ihrem Antrag schon nicht zustimmen, weil darin in formeller Hin- sicht einige Angaben fehlen. (Christian Grascha [FDP]: Nach dem Gesichtsausdruck des Finanzminis- ters will er nicht bauen!)
Wir können zum jetzigen Zeitpunkt nämlich noch nicht definitiv sagen, ob die finanziellen Mittel im nächsten Jahr auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Das hängt, wie Sie alle wissen, von den allgemeinen Rahmenbedingungen, insbesondere aber auch von der Flüchtlingssituation in diesem Land ab, die für den Landeshaushalt eine enorme finanzielle Herausforderung auch noch im nächsten Jahr darstellen werden.
Herr Henning, das war ein wunderbarer Schlusssatz. Sie haben Ihre Redezeit jetzt schon deutlich überzogen.
Wir sind alle am Thema dran. Deshalb bin ich mir sicher, dass wir die finanziellen Mittel zur Realisierung des zweiten Bauabschnitts im nächsten Jahr im Haushalt sehen werden.