Das Problem liegt nun darin, dass Sie das nicht kommuniziert haben. Herr Heere, Sie haben sich direkt an die Bundeskanzlerin gewandt und gesagt, der Bund solle das jetzt regeln. Denn in der SPD-Bundestagsfraktion gibt es wegen dieses neuen Modells großen Ärger. Im Spiegel-Online wurde ein internes Papier der SPD-Bundestagsfraktion zitiert, in dem es heißt: „Damit haben die Länder einseitig und ohne Absprache mit dem Bund die gemeinsame Gesprächsebene verlassen.“
Sie haben einen Verteilungsschlüssel vereinbart, wie er für Niedersachsen nicht schlechter hätte ausfallen können. Herr Ministerpräsident, Sie haben die Warnungen der Fachleute aus dem Finanzministerium in den Wind geschlagen. Sie haben Ihre Fachleute nicht beteiligt und gegen deren fachlichen Rat und ohne deren Sachverstand auf ein Verteilungsmodell gesetzt, das für Niedersachsen das schlechteste ist, das man vereinbaren konnte.
- Herr Heere, da können Sie herein- und herausrechnen, was Sie wollen. Das Finanzministerium selbst hat im Ausschuss ein Papier vorgelegt, das
Meine Damen und Herren, Bayern gewinnt, und Niedersachsen macht ein schlechtes Geschäft. Sie haben für unser Bundesland schlecht verhandelt. Weil Sie in der Phalanx der sozialdemokratisch geführten Länder bleiben und sich dort eben nicht anlegen wollten, haben Sie auf ein System gesetzt, das die Vorteile, die wir daraus ziehen könnten, nicht berücksichtigt.
Aber eigentlich wundert mich das auch nicht. Denn wer sich bei einer so wichtigen Frage wie dem Asylkompromiss der Stimme enthält, sitzt nun einmal nur auf der Reservebank und kann davon ausgehen, dass er auch bei der Verteilung der Finanzen nur Ersatzspieler ist.
Nun stellt sich noch die Frage, wie es mit dem Soli weitergeht. Herr Ministerpräsident, ich bitte Sie: Stehen Sie dem schrittweisen Abbau des Soli nicht mehr im Wege! Beim Länderfinanzausgleich haben Sie eine Flickschusterei betrieben, die Sie versuchen schönzurechnen. Ich bin gespannt, wie die weiteren Beratungen dazu ausgehen werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Hilbers. - Jetzt folgt die SPD-Fraktion. Kollegin Geuter hat sich gemeldet. Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! An den Spekulationen und Mutmaßungen meines Vorredners werde ich mich nicht beteiligen. Das lohnt sich nicht. Ich möchte lieber zur Sache kommen.
Da der Finanzausgleich bis Ende des Jahres 2019 befristet ist, wird seit Jahren darum gerungen, für die folgenden Jahre eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung für die Haushalte aller Länder zu finden. Mit dem jetzt erzielten Kompromiss der Länder mit ihren höchst unterschiedlichen Interessen haben diese ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
Unser Grundgesetz verpflichtet den Staat, dafür zu sorgen, dass im Bundesgebiet gleichwertige Lebensverhältnisse hergestellt werden. Der Länderfinanzausgleich hat die Aufgabe, bestehende, teilweise historisch bedingte strukturelle Unterschiede zwischen den Ländern auszugleichen. Deshalb ist er auch keine Entwicklungshilfe oder ein Almosen, das von den strukturstärkeren Ländern gewährt wird, auch wenn in manchen Diskussionen dieser Eindruck erweckt wurde. Ich zitiere:
„Ich habe es immer als beschämend angesehen - so wenig man gern von armen Verwandten spricht -, wenn von armen und reichen Ländern gesprochen wird, obwohl doch alle Bürger in allen Ländern der Bundesrepublik die gleichen Steuern zahlen.“
aus dem Jahre 1969, also einer Zeit, als Bayern noch auf die solidarische Hilfe anderer Bundesländer angewiesen war. Es ist vielleicht ganz hilfreich, auch darauf gelegentlich hinzuweisen.
„Unsere Zeit nimmt es einfach nicht mehr hin, dass in einem Lande Schulen oder Krankenhäuser schlechter ausgestattet sein sollen als in einem anderen, nur weil die wirtschaftliche Tätigkeit in den einzelnen Teilen der Bundesrepublik verschieden angelegt ist und Zufälligkeiten der Unternehmenskonzentration und technisch bedingte Konsequenzen der Steuerabführung zu weiterem Steuergefälle führen.“
Die von Ihnen immer wieder beschworene am Wettbewerb orientierte Steuergestaltung mit der Gewährung eines Zuschlagrechts würde genau diese strukturellen Unterschiede noch verschärfen, statt sie abzumildern, wie es unser Grundgesetz vorsieht.
Bei der jetzt erzielten Einigung der Bundesländer wird der bisherige Finanzausgleich ganz abgeschafft und durch ein Umsatzsteuermodell ersetzt,
ohne dass es dabei zu einer Änderung der bisherigen Finanzkraftreihenfolge kommt. Kein Land wird schlechtergestellt, als dies bei der Weitergeltung der bisherigen Regelung der Fall gewesen wäre.
Das ist übrigens auch bei allen Gesprächen auf Bundesebene als eine entscheidende Voraussetzung für eine Einigung gesehen worden. Nicht ohne Grund ist daher auch vom Bundesfinanzminister immer akzeptiert worden, dass dafür eine finanzielle Beteiligung des Bundes unverzichtbar ist. Und die Größenordnung, über die wir jetzt reden, unterscheidet sich nicht deutlich von den in den bisherigen Gesprächen vom Bund vorgeschlagenen Summen.
Der Versuch der FDP, hier einen Zusammenhang mit einer Steuer herzustellen, deren Aufkommen ausschließlich dem Bund zusteht - nämlich dem Solidaritätszuschlag -,
ist einer Ihrer vielen untauglichen Versuche, sich als Steuersenkungspartei zu gerieren und davon abzulenken, dass Sie auf Bundesebene - Gott sei Dank - keine Rolle mehr spielen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Grascha [FDP]: Wollen Sie den Soli auch abschaf- fen?)
Es hat auch eine Einigung über gemeinsame Anleihen von Bund und Ländern gegeben. Auch die sind im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu konkretisieren, ebenso wie die vereinbarten zusätzlichen Kompetenzen für den Stabilitätsrat.
Wir werden uns auch mit aller Kraft dagegen zu wehren haben, dieses erzielte Ergebnis mit anderen Fragen - wie z. B. Kompetenzreglungen zugunsten des Bundes - zu verbinden, wie es an der einen oder anderen Stelle schon versucht wurde. Die Reform des Länderfinanzausgleichs muss auch für die Zeit nach 2019 die Herstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit aller Länder für das gesamtstaatliche Ziel der Herstellung und Wahrung gleichwertiger Lebensverhältnisse gewährleisten.
Das jetzt vorliegende Einigungspaket der Bundesländer ist dafür eine tragfähige, pragmatische Grundlage, auf der die offenen Detailfragen disku
tiert und geklärt werden müssen. Damit wir möglich bald Planungssicherheit bekommen, sollte es unser Ziel sein, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten.
Vielen Dank, Frau Geuter. - Jetzt hat sich die Landesregierung gemeldet. Es spricht der Finanzminister. Herr Schneider, bitte sehr!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin geneigt, mit einer Entschuldigung zu beginnen - im Namen aller Finanzminister, aller Ministerpräsidenten und aller Fachleute in den Ministerien -, dass wir den Fehler gemacht haben, zwei Jahre lang zu diskutieren und das nicht der Familie Grascha am Küchentisch überlassen zu haben.
Das war sicherlich falsch. Wir werden daraus lernen. Vielleicht sollten Sie auch Ihre Haushaltsanträge am Küchentisch machen. Die werden dann vielleicht auch besser als das, was Sie für nachher vorgesehen haben.
Der Hauptvorwurf, die Länder wollen vom Bund nehmen, entbehrt jeglicher Grundlage. Worum geht’s? - Es geht um die Steuerverteilung in dieser Republik.
Das Aufkommen aus der Umsatzsteuer - diese Steuer ist eine der ganz großen Steuerarten, und zwar eine Gemeinschaftssteuer - ist nach Aufgaben zu verteilen. Wir stellen fest - das müssten eigentlich wir alle miteinander feststellen, wenn wir ehrlich sind -, dass die Aufgaben bei den Ländern stärker gewachsen sind als beim Bund: Ausbau des Bildungssystems, des Hochschulsystems, des Kita-Systems. Das alles ist vom Bund anerkannt. Dem soll die künftige Geldverteilung, die Steuerverteilung Rechnung tragen. Es gilt also nicht, dem Bund etwas wegzunehmen, sondern das Gesamtaggregat Umsatzsteuer gerechter nach Aufgaben aufzuteilen.