Protocol of the Session on December 14, 2015

Ja, ich habe die Frage sehr gut verstanden.

Okay. Dann ist ja die Basis für die Antwort gelegt. Bitte sehr!

Ich versuche es nicht auf Französisch; denn meine Kenntnisse beschränken sich auf das Verstehen. Das ist ja für einen Parlamentarier in aller Regel wichtiger. Deswegen jetzt die Antwort auf Deutsch.

Sie haben recht: Natürlich gibt es Bedenken hinsichtlich des Kreditwesengesetzes. Wir haben im Ausschuss aber auch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gehört, der gesagt hat: Die Formulierung, die wir hier gewählt haben, ist eindeutig verfassungskonform und sehr wahrscheinlich - das sagt der GBD natürlich nicht, ohne dies geprüft zu haben - auch nicht klagefähig. Insofern glaube ich nach wie vor, dass keine Sparkasse bei dieser Frage insolvent gehen würde, Herr Kollege Oetjen.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das ha- be ich doch gar nicht gesagt! - Jörg Bode [FDP]: Das war gar nicht die Frage!)

- Doch, das war die Frage, die er beantwortet haben wollte.

(Christian Dürr [FDP]: Das Verstehen klappt auch nicht so super!)

- Das Verstehen klappt bei mir in aller Regel sehr gut.

Okay, ich mache weiter; die Zeit läuft.

Mit der Einführung des Wirtschaftsausschusses sorgen wir für mehr Klarheit in der Frage der Beteiligung der Beschäftigten hinsichtlich der unternehmerischen Ziele in den öffentlichen Verwaltungen. Ich glaube, das ist geboten. Viele Hauptverwaltungsbeamte räumen schon ein, dass es sich um die Führung eines Unternehmens handelt, und wenden auch Managementinstrumente an. Es ist richtig, den Personalräten wie in der freien Wirtschaft den Betriebsräten diese Möglichkeit zu geben.

Dass Privatisierungen öffentlicher Aufgaben oft teurer werden als vorausgesagt, haben wir mittlerweile schmerzhaft an vielen Stellen gemerkt. Ich könnte einige Beispiele dafür nennen. Das wäre aber wahrscheinlich sehr abendfüllend. Die Tendenz besteht aus meiner Sicht weiter. Deswegen ist es richtig, dass wir mit diesem Gesetz die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessern, damit die Personalräte beteiligt werden und in Zukunft weniger privatisiert wird, auch im öffentlichen Dienst. Das hilft uns allen und sorgt auch dafür, dass der öffentliche Dienst leistungsfähig bleibt.

(Vizepräsidentin Dr. Gabriele Andretta übernimmt den Vorsitz)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die gestiegene Aufgabenfülle in der öffentlichen Verwaltung und die Mehrbelastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verlangen natürlich auch mehr personalrechtliche Betreuung. Ich glaube, es ist richtig, bei den Freistellungsstaffeln ein gutes Stück des Weges voranzukommen. Wir verbessern sie jetzt. Damit unterstützen wir einen Teil dieser Arbeit deutlich. Genauso wichtig ist die Erhöhung der Mitgliederzahl der Schulbezirkspersonalräte. Das schafft Entlastung und sichert eine konstruktive Beteiligung. Ich sage ganz offen: Das sind uns die Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch wert, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wir legen Ihnen heute - lassen Sie mich das abschließend sagen - ein gutes Gesetz vor. Ich weiß,

dass es ein gutes Gesetz ist. Sie hätten ja Alternativen vorschlagen können.

(Petra Tiemann [SPD]: So ist es!)

Dann hätte man darüber streiten können, ob es gut ist. Wir legen Ihnen ein gutes Gesetz vor.

Ich möchte einmal den ver.di-Kollegen von den Sparkassen bzw. Finanzdienstleistern aus der Anhörung zitieren, der gesagt hat: Es gibt wohl einige Arbeitgeber, die meinen, wenn es Personalräte in der Wüste gäbe, dann würde der Sand knapp. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gegenteil ist der Fall: Nicht der Sand wird knapp, wenn es Personalräte in der Wüste gäbe, sondern die Wüste würde endlich bewässert.

Deswegen: Stimmen Sie diesem guten Gesetz frohen Mutes zu, Herr Oetjen! Wir können uns hinterher vielleicht noch in der anderen Amtssprache darüber unterhalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Schremmer. - Nun hat das Wort für die CDU-Fraktion Herr Kollege Götz. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Juni-Plenarsitzungsabschnitt wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften beraten. In der Zwischenzeit hat sich der Innenausschuss federführend mit diesem Thema befasst. Es wurde auch eine mündliche Anhörung durchgeführt.

Bereits im Sommer wurde von unserer Fraktion kritisiert, dass im September 2012, also vor etwas mehr als drei Jahren, die Erklärungen vollmundiger klangen als das, was jetzt für die zweite Beratung vorliegt.

Die SPD-Fraktion hatte angekündigt, dass der Vorschlag der Landesregierung noch in einigen Passagen geändert werden soll. Die Spannung war groß. Aber allzu viel wurde gegenüber dem Regierungsentwurf nicht geändert. Es ist weitestgehend dabei geblieben, dass die umfassenden Ankündigungen in 2012 nicht umfänglich in den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet wurden.

Die allgemeine Kritik der betroffenen Verbände und Gewerkschaften beinhaltete auch, dass man es bei dem Gesetz versäumt habe, neue Wege zu gehen und ein wirklich neues Personalvertretungsgesetz zu schaffen.

(Angelika Jahns [CDU]: So ist es!)

Es fehlt einfach an grundlegenden Änderungen, die aber erst nach eingehenden Beratungen und Gesprächen hätten auf den Weg gebracht werden können.

(Zustimmung bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion ist weiterhin der Ansicht, dass 2007 ein gutes Gesetz verabschiedet wurde, damals auch mit den Stimmen der SPD.

(Zustimmung bei der CDU sowie von Jörg Bode [FDP])

So, wie es jetzt gemacht wurde, nämlich zu versuchen, Wahlversprechen umzusetzen und gleichzeitig den Gesetzentwurf rechtzeitig vor den anstehenden Personalratswahlen vorzulegen, war für die Beratungen nicht hilfreich. Zunächst tat man sich seitens der Regierung schwer, einen Gesetzesvorschlag abzufassen. Der Anspruch aus 2012 und die Umsetzung in einem entsprechenden Rahmen waren sicherlich nicht einfach. Aber so ist es nun einmal, wenn Wahlversprechen auf eine Realisierung warten.

Besonders kritisch äußerten sich die Sparkassenverbände und die kommunalen Spitzenverbände bei den Anhörungen. Im Gedächtnis bleiben mir die Einlassungen des Göttinger Landrats Bernhard Reuter. Er sagte sinngemäß: Wenn wir bei unseren Fusionsgesprächen mit diesem Personalvertretungsgesetz hätten arbeiten müssen, wäre eine fristgerechte Einigung kaum möglich gewesen. Vielleicht wäre das Gesetz sogar verhindert worden.

(Beifall bei der CDU - Angelika Jahns [CDU]: Genau so ist es!)

Die Sparkassenverbände wiederum sahen Verstöße gegen EU-Recht und bezogen sich auch auf Hinweise durch die BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Meine Damen und Herren, umfassende Kritik kam auch vom Hochschulverband. Gerade die Vertreter der Gymnasien finden sich in diesem Gesetz nicht wieder. Für die Philologen ist es zu Verschlechterungen gekommen. Das Fachgruppenprinzip wur

de bei den Personalvertretungen unterlaufen. Die Vertreter der verschiedenen Schulformen sind nicht mehr so präsent wie bisher.

Der Philologenverband hat bei seiner jüngsten Tagung in Goslar eine entsprechende Resolution verfasst. Es wird vor dem Marsch in die Einheitsschule gewarnt.

(Angelika Jahns [CDU]: Auch igno- riert!)

Auch seitens der GEW hatte man Vorbehalte.

Für uns Christdemokraten ist nicht genügend geklärt, wie die entstehenden Kosten bei den zusätzlichen Vollzeitstellen bei den Freistellungen aufgebracht werden. Überschlägig kommt es beim Land zu etwa 40 Freistellungen. Die Kommunen können mit etwa 34 zusätzlichen Freistellungen rechnen. Für Städte, Gemeinden und Landkreise gilt es abzuklären, inwieweit hier der Grundsatz der Konnexität greift.

Bemerkenswert ist, dass die SPD bei den Freistellungen hinter den Versprechungen von 2012 geblieben ist. Ein großer Abstimmungsbedarf bestand bei den Regelungen für die öffentlichrechtlichen Versicherungsanstalten, den Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten sowie ihren Verbänden. Hier konnte erst durch eine umfassende Stellungnahme des GBD erreicht werden, dass aufgrund des Kreditwesengesetzes bestehende Bedenken ausgeräumt werden konnten. Es ist jetzt so, dass die Entscheidungskompetenz bei den Vorständen liegt, aber ein Zustimmungsvorbehalt für die Aufsichtsgremien besteht. Dies wirkt sich so aus, dass beispielsweise die Verwaltungsräte der Sparkassen vorher ihre Zustimmung geben müssen. Hierbei geht es um Empfehlungen der Einigungsstellen. Dadurch ist nun erreicht, dass die öffentlich-rechtlichen Institute keine andere Behandlung erfahren als beispielsweise die Banken, bei denen das Betriebsverfassungsgesetz angewendet wird.

(Zuruf von der SPD: Das haben wir doch gut gemacht!)

- Ich denke, ein bisschen, zumindest aus meiner Sicht.

Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf wurde trotz langer Vorlaufzeit innerhalb der Landesregierung zum Schluss unter einem enormen Zeitdruck durchgeboxt. Grundlegende Änderungen, die erforderlich gewesen wären, wurden nicht aufgenommen. Man hat die hierfür bestehenden

Chancen nicht genutzt. Die gesetzlichen Regelungen aus dem Jahr 2007 wären weiterhin eine gute Arbeitsgrundlage für die Personalvertretungen. Das geschaffene System hat funktioniert. Zu viele Fragezeichen sind aber zurückgeblieben.

Das Ziel, ein zukunftsfähiges und modernes niedersächsisches Personalvertretungsgesetz für den öffentlichen Dienst zu schaffen und dadurch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ermöglichen, wurde nicht erreicht. Man hat einen großen Anlauf genommen, hat den Absprungbalken nicht rechtzeitig getroffen und ist zum Schluss weit vor dem gesteckten Punkt im Sand gelandet.

(Beifall bei der CDU - Petra Tiemann [SPD]: Sie sind gar nicht erst ge- sprungen!)

Die CDU-Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen.

Danke schön.