Protocol of the Session on December 14, 2015

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Pieper hat den Sachverhalt geschildert, wie er im Sozialausschuss behandelt worden ist.

(Zustimmung von Dr. Max Matthiesen [CDU])

In der Tat ist es so, dass wir alle die Situation von Menschen mit Blindenführhunden und die Leistungen von Blindenführhunden sehr genau kennen und wissen, dass es dann, wenn es darum geht, dass Menschen Assistenzhunde brauchen, keine gleichberechtigte Teilhabe gibt. Zuständig ist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, der auch die Assistenzhunde in das Hilfsmittelverzeichnis aufnehmen müsste. Das ist aus bisher nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert worden. Ich behaupte, dass das aus Kostengründen nicht gemacht wurde. Aber da muss man sich an dieser Stelle nichts vormachen.

(Zustimmung von Astrid Vockert [CDU])

Insofern ist es wichtig, dass gerade im Zeitalter der UN-Behindertenrechtskonvention diese Gleichbehandlung endlich zutage tritt.

(Beifall bei der CDU)

Insofern ist es, glaube ich, richtig, dass wir mit dieser gemeinsamen Entschließung die Landesregierung bitten, entweder gemeinsam mit anderen Bundesländern im Rahmen einer Bundesratsinitiative aktiv zu werden - Bremen denkt auch daran, das zu tun - oder erst einmal allein tätig zu werden. Zugleich haben Sie recht, dass es darum geht, auf

allen Ebenen dafür zu sorgen, dass die Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt werden. Ich meine die Fälle, die geschildert wurden. Der Zutritt mit Assistenzhunden wird sehr unterschiedlich gehandhabt: Die eine Person, die mit einem Assistenzhund einen Laden betreten möchte, darf diesen nicht mit hineinnehmen und wird dadurch hilflos. In einem anderen Fall darf die Person den Hund mit hineinnehmen. - Diese unterschiedliche Behandlung verstößt eindeutig gegen EU-Recht. Das kann man abstellen. Wir hatten eine semantische Auseinandersetzung, ob man das explizit für Niedersachsen hineinschreibt oder ob man es so formuliert, wie es jetzt im Entwurf steht. So gilt es nämlich für alle. Es ist für alle Ebenen gemeint, natürlich auch für Niedersachsen.

Ich glaube, das ist erneut ein exemplarisches Beispiel, an dem deutlich wird: Wenn es um gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geht, wird selbst an solchen Kleinigkeiten deutlich, wie weit wir dort noch zurück sind und welche Kraftanstrengungen notwendig sind, um so etwas auf den Weg zu bringen.

Insofern bedanke auch ich mich für die sehr intensive gemeinsame Arbeit an dieser Stelle. Hoffen wir, dass es für die betroffenen Menschen zum Erfolg führt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Schwarz. - Thomas Schremmer für das Bündnis 90/Die Grünen, bitte schön!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem ist nicht viel, eigentlich gar nichts hinzuzufügen.

(Zurufe von der CDU: Setzen!)

Ich finde, dass wir dank Frau Pieper, die das initiiert hat, auf dem besten Wege sind, hier eine Gesetzeslücke zu schließen oder zumindest dafür zu werben, dass diese Gesetzeslücke geschlossen wird. Ich kann für meine Fraktion sagen: Wir stimmen Ihrem Antrag natürlich sehr gerne zu. Ich bedanke mich noch einmal für die Beratung im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Herr Schremmer. - Frau Bruns, FDPFraktion, bitte schön!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann dem nichts hinzufügen. Ich möchte mich aber ganz herzlich bei Gudrun Pieper - für die Initiative und das Einbringen des Antrages - und bei allen anderen bedanken. Ich finde, wir haben etwas Gutes auf die Beine gestellt.

Was mir aber zu denken gibt: Man merkt an vielen kleinen Baustellen, wie viel noch zu tun. Man beseitigt eine, und 20 neue tun sich auf. Wir haben noch eine Menge zu tun. Daran können wir zusammen arbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie Zustim- mung bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Bruns. - Frau Ministerin Rundt, bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf so viel Einigkeit kann man eigentlich nur stolz sein.

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat die Bundesrepublik sich verpflichtet, die darin niedergelegten Ziele zu verwirklichen. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist natürlich auch ein Thema für die Landesregierung. Es geht uns um die Verbesserung der Lebenssituation der Menschen.

Mittlerweile stehen Hilfsmittel sehr unterschiedlicher Art zur Verfügung. Viele sind wohlbekannt: Rampen, Schrägen, taktile Beschriftungen für Menschen mit einer Sehbehinderung.

Weniger bekannt ist, dass zunehmend auch Menschen mit anderen als Sehbehinderungen und mit chronischen Erkrankungen, gerade auch Kinder, mithilfe speziell ausgebildeter Assistenzhunde die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtert oder überhaupt erst ermöglicht werden kann.

Wir setzen uns sehr klar dafür ein, dass diese Assistenzhunde ins Hilfsmittelverzeichnis auf Bundesebene gesetzt werden; dazu ist eine Geset

zesänderung erforderlich. Wir werden uns natürlich auch dafür einsetzen, die Mitnahme von Assistenzhunden z. B. in Verkaufsräume zu ermöglichen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind damit am Ende der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der CDUFraktion in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Gibt es nicht. Damit ist es so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Landesförderung für das Niedersächsische Institut für Wirtschaftsforschung e. V. dauerhaft erhalten - Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP - Drs. 17/3118 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/4668

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir kommen jetzt zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich für die CDU-Fraktion die Abgeordnete Gerda Hövel. Bitte schön, Frau Hövel!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei unserer Beschlussfassung hier und heute um die Zukunft des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung, um Sein oder Nichtsein eines Institutes, das vor gut 30 Jahren vom Land Niedersachsen als unabhängiges Forschungsinstitut gegründet wurde,

(Karl-Heinz Bley [CDU]: Gute Sache!)

das erfolgreich ist und das in unserem Lande und über die Landesgrenzen hinaus höchste Reputation genießt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es geht auch um Vertrauen in die Wissenschafts- und speziell in diesem Fall in die Wirtschaftspolitik des Landes Niedersachsen.

Was macht das NIW so besonders?

Das NIW beschreibt, analysiert und bewertet die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land und in allen einzelnen Regionen unseres Landes. Damit hat es ein Alleinstellungmerkmal und eine Besonderheit im Vergleich zu anderen Wirtschaftsforschungsinstituten. Es bietet dadurch Entscheidungsgrundlagen für Kommunen, für Landkreise, Verbände, Kammern und Unternehmen.

Es setzt sich mit ökonomischen Fragestellungen von allgemeiner gesellschaftlicher Bedeutung auseinander. Mit seiner Expertise trägt das NIW dazu bei, politische Entscheidung auf wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse gründen zu können.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU])

Es unterscheidet sich von Instituten, die auf fachspezifische Bereiche ausgerichtet sind und in diesen Disziplinen Unternehmen - ohne Zweifel kompetent - beraten.

Im Jahre 2010, meine Damen und Herren, haben das Wirtschaftsministerium, die Leibniz Universität Hannover und das NIW einen Kooperationsvertrag geschlossen. Daraufhin erfolgte die Berufung eines hauptamtlichen ordentlichen Professors zum wissenschaftlichen Leiter.

Ergänzend zu diesem Vertrag hat das Präsidium der Leibniz Universität Hannover mit Beschluss vom 5. Juni 2014 - also vor anderthalb Jahren - dem NIW die Befugnis erteilt, sich als „Institut an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität“ zu bezeichnen. Das unterstreicht die enge und vertrauensvolle Kooperation von NIW und Universität. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist doch ein ganz deutliches Zeichen.