Was nun die Regelungen betrifft, die die Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen stärken sollen, macht die Anhörung klar, dass eigentlich wirklich keiner das Gesetz so richtig will: nicht die Hochschulrektorenkonferenz. Hier nenne ich nur das Stichwort „studentischer Vizepräsident“ und die in der Anhörung genannte Kritik „Scheinpartizipation“. Aber auch die LandesAstenKonferenz will dieses Gesetz nicht wirklich. Sie spricht von „reiner Kosmetik“. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Außerdem wird eine zu große Distanz und Unkenntnis über die Verhältnisse an Hochschulen beklagt.
Ich finde, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein vernichtendes Urteil für die zuständige Ministerin.
Frau Dr. Lesemann, Sie mögen da ja den Kopf schütteln. Aber das alles ist in den schriftlichen Stellungnahmen, im Protokoll über die mündliche Anhörung und im schriftlichen Bericht nachzulesen. Man kann genau nachverfolgen, was uns die Einzelnen zur Kenntnis gegeben haben.
Auch die Möglichkeit, das Diplom neben Bachelor und Master zu verleihen, wie es die Ingenieure erbeten haben und andere Bundesländer zulassen, verwehrt die Landesregierung
Noch nicht einmal zu solchen kleinen Schritten, die bestimmte, sehr wichtige Dinge betreffen, ist sie bereit.
Wer also soll mit diesem Gesetz wirklich zufriedengestellt werden? - Es interessiert noch nicht einmal die Studierenden selber.
Herr von Holtz, stromlinienförmig ist unsere Jugend mit Sicherheit überhaupt nicht. Das kann man an vielen Dingen ablesen.
Und die Öffentlichkeit? - Die breite Öffentlichkeit interessiert schon gar nicht, was wir heute bei dem Gesetz machen.
Manchmal wünschen sich Wissenschaft und Forschung einfach nur, in Ruhe gelassen zu werden. Ohne dieses Gesetz wäre es jetzt auch Montagnachmittag.
Stärkung der Beteiligungsrechte: Das ist doch nicht die eigentliche Herausforderung an den Hochschulen. Wir haben doch hier ganz andere, viel bedeutendere, wichtigere Probleme zu lösen. Denen sollten wir uns stellen. Das Gesetz geht an den wahren Herausforderungen glatt vorbei.
Mit der Abschaffung der NTH allein gewinnt Niedersachsen keinen Exzellenzwettbewerb. Wenn wir am Ende bei der Exzellenzinitiative erfolgreich
sind, haben wir das ausschließlich dem Engagement, der Leidens- und Leistungsfähigkeit der Studierenden - eventuell auch, weil sie mithelfen und das einbringen -, aber vor allen Dingen der Professoren, der Wissenschaftler und Forscher zu verdanken und nicht dieser Landesregierung und auch nicht dieser Ministerin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Gesetz wird den Erfolg niedersächsischer Hochschulen nicht fördern und ihnen hoffentlich - das ist jetzt ein frommer Weihnachtswunsch - auch nicht allzu sehr schaden.
Vielen Dank, Frau Kollegin Mundlos. - Mit der Erfahrung von 20 Parlamentsjahren haben Sie gerade eine zeitliche Punktlandung hingelegt. Danke schön.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im September sprach ich zum ersten Mal zu der von der Landesregierung geplanten Gesetzesänderung. Ich benannte mehrere Aspekte, bei denen ich mir Änderungen wünschte. Diese Änderungen blieben allerdings aus.
Der Entwurf wurde allerdings später noch ergänzt: Die NTH wurde nun auch formal abgeschafft. Das spart Geld. Ob das eine weitsichtige Entscheidung war, wird sich erweisen. Gut waren nämlich die Strukturen der NTH für die Herstellung von Kontakten zwischen den Hochschulen. Dass Kooperationen mit begleitenden Strukturen leichter und selbstverständlicher funktionieren, ist wohl jedem klar. Aber das ist offenbar gar nicht gewollt.
Gut wäre das auch mit Blick auf die nächste Exzellenzinitiative. Denn die Beteiligung gerade der drei großen niedersächsischen technischen Hochschulen daran wäre von größter Bedeutung, und zwar nicht nur für die Hochschulen selbst, sondern auch für Niedersachsen.
Hannover und Braunschweig stehen nahe beieinander - Clausthal wird durch diese Landesregierung abgehängt. Die TU Clausthal soll sich auf eigene Füße stellen. Ich bin gespannt, welche Unterstützung ihr durch die Landesregierung zukommt. Ich bin auch gespannt, was die Landesregierung tun wird, um Kooperationen zu fördern und Niedersachsen so gut aufzustellen. In Sicht ist bis jetzt: nichts! Schade.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Diplom schaffen Sie ab, aber Sie hörten in den Beratungen zum Gesetzentwurf weder Architektenkammer noch Ingenieurkammer an. Beide wollten die Möglichkeit zur Fortführung des Diploms. Beim Wissenschaftstag der Architektenkammer wurde das noch einmal betont, aber da waren Sie ja nicht.
Schade eigentlich! Die eigenen Berufsakademien sind nun einem verzerrenden Wettbewerb ausgesetzt. Sie hatten nämlich nicht den Mut, Genehmigungsvorbehalte zu formulieren.
Ja, meine Damen und Herren, schön und ach so gut klingt auch die Aussage zu guten Arbeitsbedingungen in Ihrem Gesetz. Da kann ich nur sagen: Problem erkannt, Problem benannt, Problem verbannt. - Denn Sie verkünden Gutes, aber tun nichts. Das ist mal eine ganz neue Strategie.
Andere Punkte sind: viel Beteiligung, viel Verwischen von Verantwortlichkeiten und Schaffung eines Mehrklassensystems im Präsidium.
Viel Beteiligung und eine Mitverantwortung der Studierenden für einen 250-Millionen-Euro-Haushalt - wo sonst gibt es so etwas? Das ist doch falsch verstandene Beteiligung. Das stellt das System auf den Kopf.
Meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen, hören Sie doch endlich den Experten zu! Diese Regierung hört aber leider nicht zu. Diese Regierung lässt sich auch nicht beraten.
Was brauchen wir? - Wir brauchen mehr Freiheit für die Hochschulen; wir brauchen eine Stärkung der Entscheidungsträger. Sie aber, liebe Landes
Ob Ihr Gesetz Bestand haben wird, werden gegebenenfalls Gerichte klären müssen. Der GBD hat bereits einen entsprechenden Hinweis gegeben.
Jedenfalls lässt sich feststellen: Sie machen wieder keine Politik der Stärke. Wir lehnen deswegen Ihren Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Es folgt jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Dr. Silke Lesemann. Frau Lesemann, Sie erhalten das Wort. Bitte!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Heute werden wir mit dem Gesetz zur Stärkung der Beteiligungskultur innerhalb der Hochschulen eine erforderliche Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes beschließen. Erforderlich - das haben meine Kollegen und Kolleginnen zum Teil schon ausgeführt - ist sie aus mehreren Gründen.