Silke Lesemann

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Last Statements

Sehr geehrter Herr Präsident Klare! Meine Damen, meine Herren! Wir werden gleich die Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrages einstimmig - so soll es sein - verabschieden. Das ist auch gut so - nicht nur, weil die niedersächsischen Hochschulen in großer Sorge waren, dass nach dem Verlust der rot-grünen Mehrheit der zwischen dem MWK und den Hochschulen ausgehandelte Vertrag nicht zustande kommen würde, sondern auch, weil sich alle vier Fraktionen hinter eines der wichtigsten Projekte dieser Wahlperiode stellen. Bei allen unterschiedlichen Positionen, die wir im Wissenschaftsausschuss im Großen und Ganzen und teilweise auch im Detail haben, ist unsere Arbeit auch fraktionsübergreifend immer wieder von konstruktiven Kompromissen geprägt. Deswegen ist es auch schade, dass sich zwei der Fachsprecher - Almuth von Below-Neufeldt von der FDP und Ottmar von Holtz von Bündnis 90/Die Grünen - nach dieser Plenarsitzung auf andere Wege begeben werden. Ich wünsche euch aber von ganzem Herzen alles Gute!
Ich gehe davon aus, dass insbesondere Ottmar von Holtz am kommenden Sonntag die Aufgabe erhalten wird, an anderer, vielleicht höherer Stelle für eine bessere Grundfinanzierung der Hochschulen zu kämpfen bzw. sich überhaupt für die Belange von Wissenschaft und Forschung einzusetzen. Danke für die freundschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Regierungskoalition, Ottmar!
Meine Damen und Herren, warum ist die Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrags für die niedersächsischen Hochschulen so zentral wichtig? - Niedersachsens Hochschulen erhalten dadurch Planungssicherheit und langfristige Perspektiven bis 2021. Wir halten Wort. Die Mittel für eine zukunftsfähige Ausstattung werden damit festgeschrieben. Die Abschaffung der Studiengebühren, steigende Studierendenzahlen, massive Investitionen in die Hochschulmedizin - das alles sind wichtige Indikatoren für das Bildungs- und Wissensland Niedersachsen.
Die Übernahme höherer Personalkosten aus Besoldungs- und Tarifsteigerungen wurde verankert. Unsere Hochschulen brauchen Planungssicherheit, damit auch der Nachwuchs Perspektiven erhält. Mit der Zusage, Hochschulpaktmittel zu
verstetigen, berücksichtigt die Landesregierung die gewachsenen Studierendenzahlen, obwohl der Bund dringend den schweren Fehler der Föderalismusreform I korrigieren müsste.
Wir brauchen aber auch eine bessere Grundfinanzierung des Hochschulsystems. Das muss vom Bund kommen. Wettbewerber ersetzen nicht eine bedarfsgerechte, solide Grundfinanzierung.
Der Hochschulentwicklungsvertrag setzt neue Impulse für eine nachhaltige, positive Entwicklung. Er thematisiert die gesellschaftlichen Entwicklungen wie Digitalisierung, die notwendige Stärkung der Infrastruktur an unseren Universitätskliniken und Hochschulen, aber auch den großen Bedarf an mathematisch, naturwissenschaftlich und technisch ausgebildeten Fachkräften. Er umfasst wichtige Bausteine zur Qualitätssicherung der Lehre, indem er Verfahren zur Überprüfung der Lehrbefähigung der Bewerberinnen und Bewerber im Berufungsverfahren etabliert.
Er macht viele andere gute Dinge. Das erkennen auch Niedersachsens Hochschulen an. Selten habe ich ein so schönes Lob für Wissenschaftspolitik gehört wie von Professor Friedrich, dem Vorsitzenden der niedersächsischen Landeshochschulkonferenz, der heute auch hier zu Gast ist.
Ich möchte Ihnen dieses Lob nicht vorenthalten und erlaube mir, Herrn Professor Friedrich zu zitieren:
„Immerhin drei Ihrer fünf direkten Vorgänger, Herr Ministerpräsident, beglückten das niedersächsische Hochschulsystem mit Innovationsoffensiven, Pakten und Optimierungskonzepten, rhetorische Kniffe, mit denen Haushaltskürzungen umschrieben wurden, durch die die Schuldenlast des Landes nicht nachhaltig verringert werden konnte, die die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und den Gebäudeerhalt der Hochschulen aber schädigten. Sie, lieber Herr Weil, haben das Gegenteil getan, und dafür sagen wir herzlichen Dank!“
Ich denke, dass wir uns alle gemeinsam diesem Dank anschließen können.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Vor wenigen Tagen jährte sich der Bau der Berliner Mauer zum 56. Mal. Der 13. August 1963 ist in die deutsche Geschichte als Datum des Unrechts eingegangen. Mit dem Mauerbau fanden die deutsche Teilung und staatliche Repressionen eine äußere Form. Sie riss Familien und Freunde brutal auseinander und forderte mehrere Hundert Opfer an der Grenze. Die Teilung, der mit ihr verbundene Schmerz und das Leid vieler Menschen
sind Teil unserer Geschichte, der niemals in Vergessenheit geraten darf.
Der Tag des Mauerbaus ist aber auch ein Anlass, sich an alle anderen zu erinnern, die unter der SED-Herrschaft gelitten haben. Eine zentrale Rolle spielte dabei die DDR-Geheimpolizei. Das Ministerium für Staatssicherheit kümmerte sich im Auftrag der SED um alle neuralgischen Punkte. Es sicherte den Bau der Mauer ab, spürte Mauerkritiker und Fluchtwillige auf.
Meine Damen und Herren, nahe an diesem so wichtigen Symboltag für die deutsch-deutsche Teilung beendet die Enquetekommission „Verrat an der Freiheit - Machenschaften der Stasi in Niedersachsen aufarbeiten“ ihre parlamentarische Arbeit.
Im Februar 2015 entschieden sich alle Fraktionen im Niedersächsischen Landtag für die Einsetzung einer 17-köpfigen Enquetekommission zur Aufarbeitung der Stasiaktivitäten in Niedersachsen, nachdem ein Ursprungsantrag der CDU vorgelegen hatte.
Im Mittelpunkt steht ein brisantes und noch immer nicht umfassend aufgearbeitetes Thema unserer jüngsten Geschichte: die Arbeit des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in Niedersachsen. - Faktengesättigte akribische Recherchen der beiden NDR-Redakteure Angelika Henkel und Stefan Schölermann zeigten, dass der lange Arm der Stasi auch unser Bundesland berührte.
Durch die Aktivitäten des MfS sind auch in Niedersachsen zahlreiche Menschen bespitzelt oder anderweitig geschädigt worden. Wie viele es genau waren, wissen wir nicht. Es gibt aber viele Indizien, dass die Staatssicherheit der DDR zwischen Harz und Nordsee über ein dichtes Netz von sogenannten Inoffiziellen Mitarbeitern verfügte, die auch in niedersächsischen Landeseinrichtungen und Unternehmen spionierten. Die Bespitzelung studentischer Milieus, aber auch politischer Parteien war bis Ende der 80er-Jahre Usus. In dem vor den Toren gelegenen Garbsen unterhielt die Stasi mit der Residentur Mitte ein besonders dichtes Spitzelnetzwerk, das geheimste Militärunterlagen in die DDR schleuste.
In Niedersachsen gab es sowohl Opfer als auch Täter der Staatssicherheit. Zur Aufarbeitung des damit verbundenen Unrechts sollte nicht nur auf den Ursprung des MfS in den östlichen Bundesländern geschaut werden, sondern eine historische Auseinandersetzung sollte auch in Niedersachsen
erfolgen, solange es noch Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gibt. Das war die grundsätzliche Idee für die Enquetekommission.
Inhaltlich - so ist es im Aufstellungsbeschluss festgehalten - sollten neun Themenfelder bearbeitet werden. Dies alles sind Forschungsthemen, die bei gründlicher Aufarbeitung mehrere wissenschaftliche Kolloquien füllen könnten. Nun ist es aber nicht die Aufgabe von Landtagsabgeordneten, selbst wenn sie dazu fachlich in der Lage wären, tiefer in eine historische Erkundung dieser Bereiche vorzudringen und eigene wissenschaftliche Ausarbeitungen zu verfassen. Dazu fehlen uns Kenntnis und auch Zeit.
Es konnte auch nicht allein um die wissenschaftliche Aufarbeitung gehen. Angesichts der Bedeutung der deutschen Teilung für unsere Geschichte ergaben sich hieraus auch Fragestellungen, unter denen unterschiedliche juristische, ökonomische, soziale und ethische Aspekte abgewogen werden. Die Einsetzung einer Enquetekommission und nicht nur die Erteilung eines Forschungsauftrages - so hätte man es ja auch machen können - waren daher folgerichtig.
Meine Damen, meine Herren, seit Bestehen des Niedersächsischen Landtags ist dies erst die vierte Enquetekommission. Es handelt sich dabei um eine parlamentarische Besonderheit. Eine Enquetekommission ist weder ein Landtagsausschuss noch ein Untersuchungsausschuss im Sinne der Niedersächsischen Verfassung. Üblicherweise dient die Arbeit der Landtagsausschüsse der Kontrolle der Regierungsarbeit. Die Stoßrichtung einer Enquetekommission ist aber ganz anders gelagert; denn im Fokus stehen hier die eigenständige Aufarbeitung und Bewertung von komplexen Sachverhalten sowie die Unterbreitung von Vorschlägen, die für eine weitere Beschlussfassung des Landtages von Bedeutung sein können.
Unsere Kommission umfasst - oder „umfasste“ muss man demnächst ja sagen - siebzehn Mitglieder, und zwar elf Mitglieder des Landtages und sechs Sachverständige, die nicht Abgeordnete sind. Von den Abgeordneten gehören vier der CDU-Fraktion an, sechs der Zählgemeinschaft der Fraktionen von SPD und Grünen sowie einer der Fraktion der FDP.
Bei den Sachverständigen handelt es sich zum einen um einschlägig profilierte Wissenschaftler. Wir sind sehr stolz darauf, dass die uns auch zur Seite gestanden haben. Ich nenne hier z. B. Frau Professorin Dr. Daniela Münkel vom BStU, Profes
sor Dr. Detlef Schmiechen-Ackermann von der Leibniz Universität Hannover oder Samuel Salzborn von der Georgia-Augusta Göttingen. Unter ihnen war auch der zwischenzeitlich verstorbene Dr. Hans-Jürgen Grasemann, den wir in wirklich sehr guter Erinnerung haben, weil er uns hervorragend unterstützt hat. Herr Grasemann war über einige Jahre stellvertretender Leiter der Zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter.
Mit Silke Stokar und Hartmut Büttner wurden zwei ehemalige Bundestagsabgeordnete Mitglieder des Gremiums, die schon im Bundestag in unterschiedlichen Kommissionen und Gremien zum Thema „Stasi und Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit“ gearbeitet haben.
Ich denke, ihnen allen gebührt ein großer Dank für die Einbringung von so viel Expertise und Engagement.
Unsere Enquetekommission zur Aufarbeitung der Stasiaktivitäten in Niedersachsen hat Neuland betreten. Sie ist die erste Kommission dieser Art in den alten Bundesländern. Dies betrifft sowohl die inhaltlich-thematischen Aspekte als auch die Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Politik mit ihren ganz jeweils eigenen unterschiedlich gewachsenen Diskussions- und Diskurskulturen. Hierzu kann ich sicherlich einiges als Bindeglied beitragen, weil ich lange Zeit als Wissenschaftlerin, als Historikerin, gearbeitet habe, bevor ich in den Landtag gekommen bin. Auch ich habe erlebt, wie schwierig es manchmal vom Denken her ist. Man ist in anderen Zeitabläufen, in anderen Logiken verhaftet. Man muss es einfach zusammenbringen. Dass man das fruchtbar machen kann, zeigt, glaube ich, auch unsere Kommission.
Doch nicht nur in diesen unterschiedlichen Kulturen der Diskussion, Wissenschaft und Politik zusammenzuführen, lag von Anfang an auch ein gewisser Reiz.
Eine systematische Aufarbeitung des Wirkens der Staatssicherheitsorgane der DDR in Niedersachsen gibt es bisher noch nicht. Dies gilt nicht nur mit Blick auf Niedersachsen, sondern es gilt auch für die übrigen westdeutschen Bundesländer. Unsere Kommission hat deshalb eine Vorreiterfunktion eingenommen, auch im Sinne der politischen Auf
arbeitung der gemeinsamen deutsch-deutschen Geschichte.
Dabei war eine wesentliche Herausforderung, im begrenzten Einsetzungszeitraum bis ungefähr Frühjahr 2017 zu vorzeigbaren Ergebnissen zu kommen. Zur Bearbeitung der im Einsetzungsbeschluss definierten Themen wurde ein mehrstufiges Verfahren festgelegt. Wir haben für uns selber Regel aufgestellt, um dieses mehrstufige Verfahren einzuhalten.
Erstens: die Erstellung eines kommentierten Findbuches zur Dokumentation der archivalischen Bestände zu den Themenfeldern des Einsetzungsauftrages. Letztlich ist das Aufbewahren von Archivalien kein Selbstzweck. Sie müssen entdeckt, historisch aufgearbeitet und interpretiert werden. Lehren für das demokratische Miteinander und gegen Repression und Verfolgung sind daraus zu ziehen. Unsere Demokratie muss verteidigt werden. Dazu trägt das Wissen über Methoden und Aktivitäten der Gegner von Demokratie natürlich einiges bei. Ich bin davon überzeugt, dass dies mit dem von Frau Dr. Elke Kimmel erstellten Findbuch gelingen wird. Es wird eine gute Grundlage für weitere Forschungsarbeiten sein.
Zweitens haben wir im April 2016 ein wissenschaftliches Symposium hier in diesen Räumlichkeiten durchgeführt. Dies war sehr gut besucht, und es war auch eine tolle Fachöffentlichkeit dabei. Einschlägig Forschende haben sich beteiligt. Die Beiträge werden in einem Tagungsband präsentiert.
Drittens fanden in der Enquetekommission Gespräche mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen statt. Unser Kommissionsmitglied Hartmut Büttner, der heute auch anwesend ist, hat sich bei den Vorbereitungen sehr verdient gemacht. Ich freue mich, Herrn Preuß begrüßen zu können, der als Sprecher der Opferverbände heute hier ist.
Den Opfern des MfS in Niedersachsen hat die Kommission bewusst großen Raum eingeräumt. Ihre erschütternden Lebens- und Leidensgeschichten lösten bei uns allen große Betroffenheit aus. Es ist gar nicht hoch genug einzuschätzen, mit welch großer Offenheit die Zeitzeuginnen und Zeitzeugen berichteten. Wir sind ihnen allen zu großem Dank verpflichtet, dass die traumatisierenden Ereignisse und Drangsale der Kommission gegenüber berichtet wurden. Die Gespräche mit den
Zeitzeugen - ich glaube, da sind sich alle Mitglieder der Kommission einig - gehören zu den eindrucksvollsten Sitzungen, und sie werden in einer dreibändigen Veröffentlichung dokumentiert.
Mit Abschluss der Arbeit der Enquetekommission werden diese Arbeitsergebnisse nun in einer dreibändigen Publikation vorgelegt, die dieser Tage in den Druck geht und in einigen Wochen vorliegen soll. Diese soll natürlich gleichzeitig auch Basis für die weitere wissenschaftliche Bearbeitung des Themas sein.
Meine Damen, meine Herren, die Kommission hat eine Reihe von Erkenntnissen zutage gefördert. Zum einen geht es darum, einen Beitrag zur Erinnerungskultur zu leisten, zum anderen geht es aber auch um auf die Zukunft gerichtete Empfehlungen. Was es bedeutet, in einem geteilten Land zu leben, kennt eine Vielzahl von uns, die wir hier zusammensitzen. Die jüngere Generation kennt das aber nicht mehr. Dies zu vermitteln, wird mit zunehmender zeitlicher Distanz immer schwieriger. Die Empfehlungen sollen von daher auch einen Impuls geben, Erinnerung und Aufarbeitung voranzubringen.
Zu den Empfehlungen im Einzelnen, die Ihnen ja auch als Drucksache zugegangen sind:
Besonderes Augenmerk wurde auf die Befassung mit den Opfern von Stasiunrecht gerichtet. Es gibt deshalb Empfehlungen zur Anerkennung, Hilfe und Entschädigung der Opfer. Unter anderem soll die bestehende Opferberatungsstelle in Niedersachsen so lange fortgeführt werden, bis hierfür keine weitere Nachfrage mehr besteht. Unter anderem soll das Land eine Bundesratsinitiative ergreifen und die Rehabilitierungszuwendungen nicht mehr an eine bestimmte Zeit der Haftstrafe binden.
Etliche Empfehlungen beziehen sich auf die Bereiche Schule, Erinnerungskultur, Forschung und Lehre. Beispielsweise sollen Gedenkstätten und Ausstellungen mit Bezug zur SED-Diktatur und mit Bezug auf Niedersachsen künftig stärker gefördert sowie Maßnahmen ergriffen werden, die die Auswirkungen staatlicher Unrechtsherrschaft künftig greifbarer machen. Hierzu gehört auch die Einbeziehung digitaler Medien.
Des Weiteren soll die Einflussnahme der Stasi auf Abgeordnete, deren Mitarbeiter und Parteien untersucht werden. Außerdem erscheint der Kommission ein Verbundprojekt „Stasi in Niedersachsen“ lohnenswert. Die weitere Untersuchung des Stasieinflusses auf Niedersachsen steht aber im
mer noch am Anfang. Ideen, wie diese Untersuchung aussehen könnte, gibt es viele.
Meine Damen, meine Herren, am Ende dieser Kommissionsarbeit möchte ich mich ganz herzlich bei all denen bedanken, die uns Auskunft gegeben haben.
Zuallererst möchte ich die Zeitzeugen nennen, die sich zur Verfügung gestellt und in großer Offenheit auf unsere Fragen geantwortet haben. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unterschiedlichsten Ministerien sind zu nennen, vor allem aber auch unser Ausschussreferent, Herr Gutzler, und Frau Dr. Kresse vom Stenografischen Dienst, die dieses nicht alltägliche Gremium immer hervorragend unterstützt und begleitet haben.
Eine hervorragende Unterstützung haben wir durch die Archive, beispielsweise das Niedersächsische Landesarchiv Hannover, aber auch die Archive in Magdeburg und Berlin, erfahren.
Allen voran möchte ich den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), Herrn Roland Jahn, nennen. Er war ein ganz wichtiger Wegbegleiter und Unterstützer unserer Kommission.
Mein Lob und mein Dank gelten - das sage ich auch als Vorsitzende der Enquetekommission - insbesondere allen Kollegen aus dem Landtag. Wir haben, glaube ich, sehr produktiv und konstruktiv miteinander gearbeitet; das ist nicht immer in dieser Form der Fall. Dafür herzlichen Dank! Es war wirklich eine sehr angenehme Atmosphäre. Es war hervorragend, finde ich, wie wir das hinbekommen haben, das war klasse, obwohl das Themenfeld manchmal schwer zu bewältigen war.
Die historische, fachliche Aufarbeitung ist aber nur das Eine. Sie hätte zwischen zwei Buchdeckeln Platz gehabt. Das Interesse der Enquetekommission geht aber darüber hinaus. Die Aufarbeitung von Stasiunrecht braucht Aufmerksamkeit. Am Ende muss es auch darum gehen, wie Vermittlungsarbeit geleistet werden kann, wie die Öffentlichkeit, wie vor allem junge Menschen über das Thema informiert werden. Deshalb freue ich mich sehr über das beachtliche Presse- und Medieninteresse an unserer Arbeit. Im Rahmen unserer Arbeit war es auch mehrfach möglich, an Veranstaltungen teilzunehmen und über unsere Tätigkeiten zu berichten, z. B. in Berlin, Teistungen und Hannover.
Meine Damen und Herren, die Enquetekommission will ein nicht zur Genüge aufgearbeitetes Kapitel der jüngeren deutschen und auch niedersächsischen Geschichte aufarbeiten und dies mit einer Mahnung verbinden. Demokratie ist das Grundprinzip der Gesellschaft, in der wir leben. Demokratie ist aber keine Selbstverständlichkeit. Sie muss immer wieder aufs Neue erkämpft werden. Mechanismen, Methoden und Ausmaß staatlicher Unterdrückung aufzuarbeiten, ist auch ein Beitrag dazu, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit für die Zukunft zu rüsten und zu stärken.
Die Arbeit der Enquetekommission ist heute beendet; das ist völlig zutreffend. Aber mit der demnächst folgenden Veröffentlichung der Begleitbände wird die Forschung weitergehen, wird das Interesse hoffentlich auch andernorts geweckt werden. Die Auseinandersetzung mit diesem Kapitel unserer jüngsten deutsch-deutschen Geschichte ist hingegen noch lange nicht abgeschlossen. Ganz im Gegenteil: Sie wartet geradezu auf ihre Aufarbeitung, solange es noch Zeitzeugen gibt.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Der vorliegende Antrag der CDUFraktion bemängelt die an den niedersächsischen Universitäten vorherrschende Tendenz zur Vergabe von befristeten Verträgen im wissenschaftlichen Bereich. Hierfür wird lediglich ein Grund identifiziert: die befristete Zusage von Mitteln aus dem Hochschulpakt.
Deshalb wird erstens gefordert, dass den Universitäten auch über 2022 hinaus Mittel aus dem Hochschulpakt dauerhaft in die Grundfinanzierung übertragen werden sollen.
Außerdem sollen - zweitens - die verstetigten Mittel sodann für längerfristige Arbeitsverträge - wohlgemerkt: längerfristige - verwendet werden.
Überdies wird ohne nachprüfbare Rechengrundlage behauptet, die Landesregierung stelle seit 2013 erheblich weniger Mittel pro Studierendem zur Verfügung.
Meine Damen, meine Herren, aber nun zu einer ersten Einschätzung des Antrags, zu der Forderung, die Mittel aus dem Hochschulpakt zu verstetigen. Wissenschaftsministerin Heinen-Kljajić hat bereits gestern auf den bundesweit beachteten Erfolg des Fachhochschulentwicklungsprogamms kurz verwiesen. Hier konnten ca. 3 400 Studienplätze verstetigt werden, und mehr als 300 neue Professuren sind entstanden. Die Haushalte der Fachhochschulen sind dadurch um ca. 25 % gewachsen. Das ist aber keine, wie Sie in Ihrem Antrag behaupten, kostenneutrale Umbuchung, sondern diese Mittel werden den Hochschulen auch nach Auslaufen des Hochschulpakts zur Verfügung stehen.
Die Ministerin hat gestern erläutert, dass wir jetzt auch in die Verstetigung von Hochschulstudienplätzen an den Universitäten einsteigen und die Grundfinanzierung im Umfang des Mittelbedarfs für 114 neue Professuren erhöhen.
- Ja, das ist einen Applaus wert.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Präsidenten der Landeshochschulkonferenz zitieren. Professor Friedrich sagt:
„Mit der Zusage, Hochschulpaktmittel zu verstetigen, trägt die Landesregierung den gewachsenen Studierendenzahlen Rechnung, obwohl der Bund dringend den schweren Fehler der Föderalismus-Reform I korrigieren müsste.“
Recht hat er: Der Bund ist am Zuge.
Die bisherigen Erfolge der gemeinsamen Wissenschaftspolitik von Bund und Ländern sind nicht auf Dauer gesichert. Es braucht eine neuerliche Kraftanstrengung von Bund und Ländern und einen Neustart in der Wissenschaftsfinanzierung für das
Jahrzehnt 2021 bis 2030. Die dafür erforderliche neue Finanzarchitektur muss einen starken, dauerhaften und strategischen Beitrag des Bundes enthalten.
Die rechtlichen Voraussetzungen sind mit den neuen Möglichkeiten in Artikel 91 b Grundgesetz für dauerhafte Bundesinvestitionen in Hochschulen geschaffen worden. Wir werden sehen, was die Bundestagswahl am 24. September an diesem Punkt ergibt.
Meine Damen und Herren, ich bin schon sehr erstaunt über den mangelnden und einseitigen Kenntnisstand der CDU-Fraktion zum Thema „Befristungen“.
Aber das ist eigentlich auch kein Wunder; denn bisher haben Sie dieses wichtige Feld geflissentlich ignoriert und sich auch in den vergangenen Wahlperioden nicht mit Anträgen hierzu hervorgetan.
Erst vor Kurzem kam der Bundesbericht „Wissenschaftlicher Nachwuchs“ zu dramatischen Befunden. 93 % der dem wissenschaftlichen Nachwuchs zugerechneten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind nur befristet beschäftigt. Die fehlende Planbarkeit einer wissenschaftlichen Karriere wirkt sich auch auf die Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Qualifizierung und Familie aus. 49 % der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und 42 % der wissenschaftlichen Mitarbeiter an Universitäten bleiben kinderlos. Das sind deutlich mehr als bei anderen Hochschulabsolventinnen und -absolventen, bei denen der Wert bei 25 % liegt. Dabei geben nur 12 % des wissenschaftlichen Nachwuchses an, keinen Kinderwunsch zu haben. Das hat natürlich auch etwas mit diesem Befristungsirrsinn zu tun.
Dieser Landesregierung ist das Problem durchaus bewusst.
- Hören Sie bitte zu, Herr Hillmer!
- Wer nichts getan hat, wer sich nicht dafür interessiert hat, waren Sie!
- Herr Hillmer, hören Sie besser zu!
Zur Eindämmung dieses Befristungsirrsinns und um Kürzestlaufzeiten von Verträgen zu verhindern, ist Rot-Grün bereits tätig geworden. Wir haben im Niedersächsischen Hochschulgesetz, im NHG, festgelegt, dass die Hochschulen im Sinne von „guter Arbeit“ - diesen Begriff kennen Sie offensichtlich überhaupt nicht - für bessere Beschäftigungsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu sorgen haben.
Wir wollen, dass Vertragslaufzeiten nicht die Projektlaufzeiten unterschreiten. Wir wollen nicht, dass Verträge in prekäre Kleinstverträge gestückelt werden.
- Wenn Sie hier dazwischenrufen, kann ich nur sagen: Sie wissen es offensichtlich nicht. Sie haben gegen alle unsere Initiativen gestimmt. Das haben Sie weggewischt; und jetzt fällt Ihnen das ein.
- Dann machen Sie sich mal stark dafür, Herr Dürr!
Ähnliche Regelungen finden sich im Hochschulentwicklungsvertrag von 2013 sowie in den Leitlinien zu den Zielvereinbarungen und auch im 2016 geänderten Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf Bundesebene. Sie sehen also: Wir packen das Problem der Befristungen mit einer Reihe von Regelungen an, die Sie immer abgelehnt haben und gegen die Sie gestimmt haben. Da haben Sie nie mitgemacht. Sie haben einfach abgelehnt, was wir Ihnen da vorgeschlagen haben.
Außerdem haben wir mit der Novelle des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes die Mitbestimmungsrechte der Personalräte gestärkt,
die nun u. a. bei der Befristung von Arbeitsverträgen des wissenschaftlichen Personals zuständig sind. Auch hier haben Sie abgelehnt.
Noch zu einem weiteren Punkt, zum Mitteleinsatz pro Studentin respektive pro Student. Die Wissenschaftsministerin hat Ihnen bereits gestern erläutert, dass wir die Studierendenzahlen auf ein fantastisches Rekordniveau gebracht haben. Seit 2013 sind die Hochschuletats um ungefähr 20 % gestiegen.
Die Grundfinanzierung pro Studierendem ist dabei übrigens um 5,07 % angestiegen. Wer auch immer bei Ihnen von der CDU gerechnet hat - wie Sie darauf kommen, dass heute weniger Mittel zur Verfügung stünden, haben Sie uns nicht dargelegt. Aber wir kommen darauf in den Beratungen des Wissenschaftsausschusses noch zu sprechen.
Ich bedanke mich fürs Erste.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Rot-Grün in Niedersachsen sorgt für eine verlässliche, gerechte und moderne Hochschulentwicklung. Mit der Fortschreibung des Hochschulentwicklungsvertrags in der vergangenen Woche ist Planungssicherheit für Niedersachsens Hochschulen bis mindestens 2021 erreicht worden.
Und wir halten Wort. Die Festschreibung der Mittel für eine zukunftsfähige Ausstattung, die Abschaffung der Studiengebühren, steigende Studierendenzahlen, massive Investitionen in die Hochschulmedizin - wir haben es gerade gehört -: Das alles sind wichtige Indikatoren für das Bildungs- und Wissensland Niedersachsen.
Mit dem seit 2013 geltenden Hochschulentwicklungsvertrag können sich Niedersachsens Hochschulen den gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenstellungen mit guten Rahmenbedingungen und mit Planungssicherheit widmen. Er legte fest, dass die durch Rot-Grün abgeschafften Studiengebühren durch Studienqualitätsmittel zu 100 % ersetzt werden. Die in diesem Vertrag enthaltenen wissenschaftspolitischen Zielsetzungen behalten wir bei, u. a. zu den Themen Internationalisierung, Transparenz in der Forschung, Lehrerbildung sowie Geschlechtergerechtigkeit und Wissenschaft für nachhaltige Entwicklung.
Der Hochschulentwicklungsvertrag geht nun in die zweite Runde und läuft bis Ende 2021. Gemeinsam bekunden Hochschulen und Land den Willen, die niedersächsische Hochschullandschaft erfolgreich weiterzuentwickeln.
Durch die hohe Bindungskraft dieses Vertragswerks erhalten die Hochschulen einen hohen Vertrauensvorschuss durch dieses Parlament; denn es ist davon auszugehen, dass die Zustimmung - ich hoffe doch, von uns allen - im August dieses Jahres erfolgen wird.
Ich habe aber auch den Eindruck, die Hochschulen sind sich ihrer Verantwortung gegenüber den Steuern zahlenden Menschen in diesem Bundesland durchaus bewusst und haben den festen Willen haben, ihrer gesellschaftlichen Rolle als Impulsgeber für Innovation und Ausbildung unseres Nachwuchses nachzukommen.
Niedersachsens Hochschulen nehmen diesen Schritt der rot-grünen Landesregierung selbst in Zeiten gut gefüllter Kassen nicht als eine Selbstverständlichkeit hin. Deswegen freut es mich sehr, dass die Landeshochschulkonferenz besonders den Geltungszeitraum lobt, der über das Inkrafttreten der Schuldenbremse und das Ende des Hochschulpakts hinausreicht.
Dankbar sind die Hochschulen für Zusagen zu Baufinanzierung und eine Öffnungsklausel bei der Verwendung von Studienqualitätsmitteln. Im Einvernehmen mit den Studierenden können die Hochschulen diese Mittel künftig auch für Ausstattung nutzen.
Meine Damen, meine Herren, dieser Hochschulentwicklungsvertrag ist verlässlich, weil er die Haushaltsansätze des für 2018 beschlossenen Haushalts bis 2021 fortschreibt. Auch die Übernahme höherer Personalkosten aus Besoldungs- und Tarifsteigerungen wurde verankert.
Mit der Zusage, Hochschulpaktmittel zu verstetigen, berücksichtigt die Landesregierung die gewachsenen Studierendenzahlen, obwohl der Bund dringend den schweren Fehler der Föderalismusreform I korrigieren müsste: Wir brauchen eine bessere Grundfinanzierung des Hochschulsystems. Diese muss vom Bund kommen. Wettbewerbe ersetzen nicht eine bedarfsgerechte, solide Grundfinanzierung.
Der Hochschulentwicklungsvertrag ist modern, weil er neue und zusätzliche Impulse für eine nachhaltig positive Entwicklung setzt. Er thematisiert die gesellschaftlichen Herausforderungen wie die Digitalisierung und die notwendige Stärkung der Infrastruktur - wir haben das am Beispiel der MHH gehört - an unseren Universitätsklinika und den Hochschulen selbst.
Der Hochschulentwicklungsvertrag ist übrigens auch deshalb modern, weil er den autonomen Hochschulen langfristige Planungssicherheit bietet und mit den Hochschulen die Umsetzung von gesellschaftspolitischen Zielen ausgehandelt wurde. Damit erlangt der Staat in Übereinstimmung mit den Hochschulen ein neues Steuerungsinstrument, welches die Hochschulen stärker in unsere Gesellschaft integriert.
Der Hochschulentwicklungsvertrag ist auch gerecht, weil er an der vollständigen Kompensation der Studiengebühren durch Studienqualitätsmittel festhält und damit für mehr Chancengerechtigkeit beim Hochschulzugang sorgt.
Wir können sehr stolz darauf sein, dass die verlässliche, planbare und vorausschauende Arbeit dieser Landesregierung eine hervorragende Basis für die gemeinsame Arbeit mit Niedersachsens Hochschulen ist. Der Blick zurück zeigt, dass dies nicht immer der Fall war.
Schließen möchte ich mit einem Zitat des Präsidenten der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen, Professor Friedrich. Selten habe ich ein so schönes Lob für die Wissenschaftspolitik eines Bundeslandes gehört. Ich zitiere:
„Immerhin drei Ihrer fünf direkten Vorgänger, Herr Ministerpräsident, beglückten das niedersächsische Hochschulsystem mit Innovationsoffensiven, Pakten und Optimierungskonzepten, rhetorische Kniffe, mit denen Haushaltskürzungen umschrieben wurden, durch die die Schuldenlast des Landes nicht nachhaltig verringert werden konnte, die die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses und den Gebäudeerhalt der Hochschulen aber schädigten. Sie, lieber Herr Weil, haben das Gegenteil getan, und dafür sagen wir herzlichen Dank!“
In diesen Dank sollten wir auch unsere Wissenschaftsministerin, Frau Dr. Heinen-Kljajić, einschließen. Ich finde, wir können hier auch gemeinsam „Danke schön“ sagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Nach eingehender Beratung in der Enquetekommission und mit dem Ausschuss für Wissenschaft und Kultur ist es gelungen, eine von allen vier Fraktionen getragene Beschlussempfehlung vorzulegen.
Wir haben während der Beratung zur Kenntnis nehmen müssen, dass verschiedene Aspekte des Ursprungsantrags bereits erfüllt bzw. in Bearbeitung sind.
Dazu gehört erstens die Sicherung der Stasiunterlagen als nationales Kulturgut. Das ist bereits grundsätzlich durch das im August 2016 in Kraft getretene Kulturgutschutzgesetz erfüllt; denn es gilt für alle erfassten Archive. Dazu gehört natürlich auch das Archiv, in dem die für uns wichtigen Unterlagen verwahrt sind.
Zweitens gibt es beim Bund bereits eine hohe Sensibilität und auch ein Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Thematik sowie eine Bereitschaft, sich um diesen Sonderbestand unter dem Dach des Bundesarchivs zu kümmern.
Meine Damen und Herren, die Rekonstruktion der zerrissenen Stasiakten, über die eben schon mehrmals gesprochen worden ist, ist nicht ganz so rasch vorangekommen, wie wir uns das gewünscht hätten.
Zwischenzeitlich wurde das Projekt der Fraunhofer-Gesellschaft, mittels Hochleistungsrechnern die Papierschnipsel wieder zu Dokumenten zusammenzufügen, auf Eis gelegt. Wir haben uns das an verschiedenen Orten angeguckt und haben gesehen, wie kompliziert und wie arbeitsaufwendig das ganze Verfahren ist. Dieses Projekt hat bereits mehrere Millionen Euro verbraucht. Aufwand und Ergebnis - das muss man sagen - halten sich nicht unbedingt in der Balance.
Gleichwohl sollte dies nicht bedeuten, dass die Bestrebungen zur Rekonstruktion völlig ad acta gelegt werden. Es sollte vielmehr Ansporn sein, nach tragfähigen Lösungen „in gebotener Weise“, wie es der Antrag formuliert, zu suchen. Denn technische Innovationen und Fortschritte in der Digitalisierung helfen nicht nur bei der Rekonstruktion der Stasiakten, sondern auch bei anderem Archivgut und sind insgesamt eine nützliche Angelegenheit. Solange diese Technologien nicht gefunden sind, bleiben die Stasiakten sicher verwahrt im Archiv.
Letztlich ist das Aufbewahren von Archivalien aber kein Selbstzweck. Sie müssen historisch aufgearbeitet und interpretiert werden. Lehren für das demokratische Miteinander und gegen Repression und Verfolgung sind daraus zu ziehen. Unsere Demokratie muss verteidigt werden. Dazu trägt das Wissen über Methoden und Aktivitäten der Gegner von Demokratie natürlich einiges bei.
Meine Damen und Herren, wir freuen uns auf Ihre Zustimmung zu dieser gemeinsamen Entschließung, die in die Empfehlung der Enquetekommission Eingang finden soll.
Vielen Dank.
Wie von Zauberhand!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Der digitale Wandel stoppt nicht vor den Toren der Hochschulen. Er ist aber auch weit mehr als die medial aufbereitete Didaktik und verändert die Anforderungen in jedem Fachgebiet und das Profil der künftigen Fach- und Führungskräfte.
Wissenschaft ist durch Forschung und Entwicklung, durch die Schaffung großer freier Datenmengen und durch den internationalen Austausch Treiber der Digitalisierung. Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind durch kreative Nutzung von technischen und organisatorischen Neuerungen auch deren Wegbereiter.
Niedersachsen hat sich bereits vor Jahren auf den Weg gemacht und mit dem Netzwerk ELAN e. V. eine Plattform gegründet, die die Aktivitäten zur digitalen Forschung und Lehre in enger Kommunikation mit dem Wissenschaftsministerium und der Landeshochschulkonferenz zusammenführt.
Auch in den Zielvereinbarungen dieser Landesregierung von Rot-Grün ist die online-basierte Lehre Thema. Der Digital Turn der Hochschulbildung im digitalen Zeitalter stellt auch die Hochschulpolitik
vor neue Herausforderungen. Fragen zum Umgang mit Forschungsdaten, zur virtuellen Forschungsumgebung und zu digitalen Forschungsinformationssystemen müssen dabei genauso im Fokus stehen wie die Möglichkeiten innovativer Lehr-Lern-Szenarien, unterstützende Lernmanagementsysteme sowie die Chancen bei der Nutzung von Open Educational Ressources.
Wie u. a. der Einsatz digitaler Lehr- und Lernformate in die strategische Profilbildung der Hochschule eingebunden wird, soll das gemeinsam von MWK und den Hochschulen zu erarbeitende Eckpunktepapier darlegen, das wir im Frühsommer erwarten.
Meine Damen, meine Herren, in Niedersachsen muss die Digitalisierung an Hochschulen nicht neu erfunden werden. Sie ist bereits in vollem Gange. Anlass des vorliegenden Entschließungsantrags vom 29. November 2016 war der zwischen der Verwertungsgesellschaft Wort, also der VG Wort, und der KMK ausgehandelte Rahmenvertrag, der zum 1. Januar 2017 in Kraft treten sollte. Er hätte abgeänderte Abrechnungsmodalitäten mit sich gebracht, die die Weiterentwicklung und die Serviceorientiertheit der digitalen Lehre insgesamt absolut infrage gestellt hätten.
Diese Befürchtungen hatten zur Folge, dass die Landeshochschulrektorenkonferenzen im Rahmen ihrer Hochschulautonomie dem Vertrag nicht beigetreten sind. Inzwischen wird allerdings an einer Lösung gearbeitet, um eine bruchlose weitere Nutzung der digitalen Semesterapparate auch künftig zu ermöglichen. Wir erwarten also nicht, dass es im studentischen Leben eine Renaissance der Kopiergeräte geben wird, wie wir sie noch aus unserem Studiendasein kennen. In den 80er-Jahren gab es noch kaum Kopiergeräte, damals gab es Hektographierapparate, aber in den 90er-Jahren und zu Beginn der 2000er-Jahre waren die Kopiergeräte heiß begehrt und dicht umlagert. Das wird künftig sicherlich nicht der Fall sein; denn bis zum 30. September 2017 soll ein neuer Vertrag ausgehandelt werden.
Die kürzlich erfolgte Unterrichtung durch das Wissenschaftsministerium im Ausschuss zeigte, dass die im CDU-Antrag formulierten Punkte durch Regierungshandeln bereits abgearbeitet sind.
Was das Thema Bildungs- und Wissenschaftsschranke angeht, hat Niedersachsen Anträge im Bundesrat unterstützt, die eine wissenschaftsfreundliche Schrankenregelung für die Nutzung
urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft beinhalten.
Wir können auch davon ausgehen, dass sich das Land ähnlich verhalten wird, wenn im Bundesrat der lange angekündigte Gesetzentwurf zum Urheberrechtsgesetz behandelt wird. Ich denke, das wird demnächst passieren. Wir erwarten natürlich auch von der Landesregierung, dass sie sich entsprechend verhält.
Insofern, meine Damen und Herren, gehen wir, die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, davon aus, dass Ihr Antrag durch Regierungshandeln erledigt ist. Die Landesregierung - davon sind wir auf dieser Seite fest überzeugt - wird auch künftig alles dafür veranlassen, mit wissenschaftsfreundlichen Regelungen die Digitalisierung an unseren Hochschulen weiterhin voranzubringen. Ihres Antrages bedarf es dazu nicht.
Vielen Dank.
Herr Dr. Siemer, ich gehe ganz fest davon aus, dass die Landesregierung sich entsprechend verhalten wird. Wir schauen uns den Entwurf, den es demnächst geben wird, zunächst an - wir erwarten, dass es eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke geben wird - und werden uns ebenso wie die Landesregierung dann weiter dazu verhalten.
Danke.
Frau von Below-Neufeldt, Sie haben hier gerade den Eindruck erweckt, als seien es lediglich die niedersächsischen Hochschulen gewesen, die bei der VG Wort vorstellig geworden sind. Das Gegenteil ist der Fall: Es sind alle Landeshochschulrektorenkonferenzen gewesen.
Die Pädagogischen Hochschulen in BadenWürttemberg, die Landeshochschulkonferenz Baden-Württemberg, die bayerischen Hochschulen, die Hochschulen in Hessen, die Hochschulen und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen, die Landesrektorenkonferenzen in Sachsen, SachsenAnhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Das sind die Verhandlungspartner.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Bildungs- und Forschungshaushalte sind ein wichtiger Gradmesser für die Zukunft eines Landes. Der vorliegende Haushalt beweist, dass es um die Zukunft Niedersachsens sehr gut bestellt ist.
Denn wie in den Vorjahren stellt der Einzelplan 06 mit einem Anteil von gut 10 % auch in diesem Jahr den drittgrößten Einzelplan des Landeshaushalts dar. Das Ausgabenvolumen beträgt 2017 und 2018 jeweils etwa 3,2 Milliarden Euro.
Damit ist der Bildungsbereich der eindeutige Schwerpunkt dieser Landesregierung. Wissenschafts- und Kultushaushalt mit 3,2 bzw. mit fast 6 Milliarden Euro ergeben je 9 Milliarden Euro in den Jahren 2017 und 2018. Zusammen machen sie fast 30 % des Gesamthaushaltes aus.
Dieser Doppelhaushalt weist eine Besonderheit auf: Einen wichtigen Schwerpunkt bildet die Integration von Geflüchteten.
Lassen Sie mich aus Sicht der SPD-Fraktion auf ein paar Schwerpunkte des Einzelplans 06 eingehen.
Die Landesregierung ebnet den Weg für neue Infrastrukturmaßnahmen im Bereich von Wissenschaft und Kultur. Hier einige Beispiele:
Für den Ersatzbau des Technikums des Fraunhofer-Instituts in Braunschweig stellt das Land 12,5 Millionen Euro zur Verfügung.
Für die Hochschulmedizin stellt die Landesregierung von 2017 bis 2020 nahezu 50 Millionen Euro als Investitionspauschale bereit. Davon profitieren die Universitätskliniken in Göttingen und in Hannover.
Stichwort „Digitalisierung“: Über die politische Liste geben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 5 Millionen Euro für die Etablierung innovativer E-Health-Anwendungen an den beiden Standorten der Universitätsmedizin in Göttingen und in Hannover. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist eines der vier Haupthandlungsfelder der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg. Sie ist eine besondere technische Voraussetzung auf dem Feld seltener Erkrankungen und auch im Hinblick auf höhere gesetzliche Auflagen zur Datensicherheit wichtig. Insbesondere im Flächenland Niedersachsen bedeutet die ITErtüchtigung der Universitätsmedizin besondere Chancen für die qualitative Verbesserung und wirtschaftliche Gestaltung der Versorgungsstrukturen.
Stichwort „Digitalisierung der Lehre“ - bitte, Herr Hillmer, hören Sie jetzt einmal zu -: 2017 und 2018 stehen mehr als 20 Millionen Euro für die Verbesserung der Qualität der Lehre zur Verfügung. In den Zielvereinbarungen, die sicherlich auch Sie genauestens studiert haben, ist zu lesen, dass erwartet wird, dass sich die Qualitätsverbesserungen natürlich auch auf den Bereich „digitale Lehre“ beziehen.
In einer Anhörung zum Thema „digitale Lehre“ wurde uns gesagt, dass seit 2001 verstärkt in diesem Bereich gearbeitet wird. Das war nicht Ihre Regierungszeit; das war eine weise Entscheidung der damaligen Regierung, die andere Farben trug. Wir in Niedersachsen sind weiterhin führend, was die Entwicklung von digitaler Lehre angeht.
Auch aus der Mipla wird deutlich, dass gerade das Aufgabenfeld „Hochschulen“ noch einmal einen deutlichen Mittelaufwuchs erfährt. Die niedersächsischen Hochschulen werden im Zeitraum von 2017 bis 2020 insgesamt mehr als 100 Millionen Euro zusätzlich für Forschung und Lehre erhalten.
Die vom Land zur Verfügung gestellten Studienqualitätsmittel, mit denen den Hochschulen die entgangenen Einnahmen aus den weggefallenen Studiengebühren vollständig kompensiert werden, steigen dank wachsender Studierendenzahlen weiter an, bis 2018 auf 153 Millionen Euro. Das ist eine ganze Menge Geld, das wir den Hochschulen zur Verfügung stellen.
Ich höre aufseiten der Hochschulen große Dankbarkeit dafür.
Mit der Abschaffung der Studiengebühren haben wir ein zentrales Wahlversprechen eingelöst und soziale Hürden für den Studieneinstieg gesenkt. Das belegt die Steigerung der Studienanfängerzahlen in ganz eindrucksvoller Weise.
Denn die jungen Menschen wissen: Niedersachsen investiert in die Studienqualität.
Die Zahl der Studierenden stieg seit der Abschaffung der Studiengebühren in Niedersachsen massiv an, um knapp 19 %. Wir sind für mehr Chancengleichheit und eine soziale Öffnung von Hochschulen angetreten.
Das kann nicht ohne den Ausbau sozialer Infrastruktur gelingen.
Deshalb stellen die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen 7 Millionen Euro für ein Zuschussprogramm für den Bau studentischer Wohnheime zur Verfügung,
und das übrigens zum dritten Mal in dieser Wahlperiode.
Sie haben in Ihren beiden Wahlperioden nichts dergleichen gemacht. Da sind Sie mit null und nichts herausgegangen.
Ich möchte unserem baupolitischen Sprecher, Marco Brunotte, ganz herzlich für die große Unterstützung an dieser Stelle danken.
Im Übrigen hat das auch einen positiven Nebeneffekt, denn hierdurch entlasten wir den Wohnungsmarkt in den Ballungszentren merklich.
Die Studentenwerke - mein lieber Herr Hillmer, vielleicht sollten Sie einmal mit denen sprechen - sind sehr begeistert über Ihr Engagement. Das ist nämlich gar nichts. Da können Sie sich gerne mal Kritik abholen.
Die soziale Öffnung im Hochschulbereich ist u. a. auch ein Motiv für die Förderung von Fachhochschulen. Kernanliegen sozialdemokratischer Bildungspolitik sind die Förderung und der Ausbau von Fachhochschulen aufgrund ihres größeren Praxisbezugs in der Ausbildung und im Studium. Das wird von uns als eine gute Alternative zum Universitätsabschluss gesehen.
Erwähnen möchte ich auch die wiederholte und dauerhafte Stärkung unserer Fachhochschulen mit 64 Millionen Euro jährlich. Hiermit schaffen wir 3 400 zusätzliche Studienplätze. Das gibt den Fachhochschulen Planungssicherheit, schafft Raum für Innovation und stärkt sie als Motoren für regionale Entwicklung. Das ist natürlich in einem Flächenland wie Niedersachsen absolut wichtig.
Insgesamt besetzen wir mit diesem Programm mehr als 330 Professorenstellen. Die Besetzung dieser Stellen läuft derzeit auf Hochtouren. Außerdem ist uns als Regierungskoalition wichtig, dass nunmehr die Möglichkeit der Entfristung von bisher befristeten Professorenstellen besteht. Wir leisten mit diesem Doppelhaushalt bzw. dem Fachhochschulentwicklungsprogramm einen weiteren Schritt in Richtung gute Arbeit - auch in der Wissenschaft.
Meine Damen und Herren, dieser Haushalt eröffnet Geflüchteten durch Sprachkurse und Grundbildung Teilhabechancen. Mittel stehen in den Bereichen Erwachsenenbildung, Hochschule und Kultur zur
Verfügung, um eine bessere Integration durch Sprachkurse und Grundbildung sowie Vorbereitung auf ein Hochschulstudium zu ermöglichen. Hinzu kommen Bundesmittel für Flüchtlinge in Höhe von 30 Millionen Euro für den Bereich Integration durch Sprache. Weitere 700 Lehrkräfte sollen im Bereich Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache qualifiziert werden. Die Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen für ihre Kurse im Flüchtlingsbereich eine Finanzausstattung erhalten, die eine bessere Bezahlung der Lehrkräfte ermöglicht.
Hierfür ist uns von den Lehrkräften auch bereits gedankt worden.
Das ist ein großes und wichtiges Paket zur notwendigen besseren Integration.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Fairness gebietet es, auch noch Stellung zu den Haushaltsvorschlägen der Opposition zu nehmen. Allerdings muss ich gestehen, dass mir das in diesem Jahr besonders schwer fällt. Denn, erstens, fundierte Kritik am Regierungsentwurf fehlt. Zweitens, eigene Impulse - Fehlanzeige. Drittens, kluge Ideen - nochmal Fehlanzeige.
Der Wissenschaftsetat stellt für Sie lediglich einen Steinbruch dar. Hier wollen Sie Mittel herausbrechen, um in anderen Bereichen aufzustocken. Das macht mir Sorge und den Beschäftigten der Hochschulen mit ihren Personalräten und Gewerkschaften, den Studierenden und ihren ASten oder den Gleichstellungsbeauftragten ebenso.
Bei dem Thema Gleichstellung möchte ich kurz beispielhaft verweilen. Hier wollen sich offenkundig die Herren und die Damen von der FDP mit einer Streichung von über 700 000 Euro bei der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre kluge Konkurrenz vom Leibe halten.
Ich denke, das ist besonders problematisch, denn bis vor wenigen Jahren war die Wissenschaft
überwiegend von androzentristischen, von männerzentrierten, Grundannahmen geprägt. Hier hat die Frauen- und Geschlechterforschung gezeigt, dass es anders geht und dass es wesentliche Ergebnisse zeitigt, wenn man sich mit dem Thema Frauen- und Geschlechterforschung beschäftigt. Das werden wir weiterhin tun.
Lassen Sie mich zum Schluss noch auf einen weiteren Punkt im Haushalt des Einzelplans 06 hinweisen, der der SPD und den Grünen besonders wichtig ist. Die Landesregierung hat beschlossen, im Geschäftsbereich des MWK zum 20. Juni 2016 eine Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung einzurichten. Hierfür werden jährlich 900 000 Euro bereitgestellt. Wir korrigieren mit dieser Haushaltsentscheidung einen schwerwiegenden Fehler der alten schwarz-gelben Landesregierung, die die Landeszentrale für politische Bildung seinerzeit aus ideologischen Gründen aufgelöst hat.
Politische Bildung ist aber gerade in diesen Tagen mit Blick auf Desinformationskampagnen im Zuge des um sich greifenden Populismus - Stichwort: „postfaktisches Zeitalter“ - notwendiger denn je, um unsere Demokratie zu stützen. In diesem Sinne wünschen wir der neu gegründeten Landeszentrale für politische Bildung viel Erfolg dabei, eine Werbeagentur für Demokratie zu werden.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die schwarze Null steht ab 2017. Das macht die besondere Leistung dieser Landesregierung deutlich:
Wichtige bildungspolitische Notwendigkeiten im Einzelplan 06 werden finanziert, und trotzdem erreicht sie eine Neuverschuldung von null Euro. Das zeichnet diese Landesregierung aus.
Meine Damen und Herren, Haushalte sind in Zahlen gegossene Politik. Wir bauen Schulden ab, stärken aber zugleich Bildung, Wissenschaft und Forschung. Mit diesem Doppelhaushalt zeigt RotGrün wie in den Vorjahren, dass Bildung und Wis
senschaft für uns Vorrang haben. Wir geben Gas für den Aufbruch in die Wissensgesellschaft. Wir geben damit ein Signal, dass bei allen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung Bildung und Chancengerechtigkeit weiter an vorderster Stelle stehen.
Ich möchte mit einem Dank an alle diejenigen schließen, die an der Erarbeitung dieses Haushalts mitgewirkt haben, insbesondere aber an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wissenschafts- und Kulturministeriums.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Die Aufarbeitung von StasiAktivitäten in Niedersachsen beschäftigt diesen Landtag seit ca. anderthalb Jahren. Im Rahmen der hierzu eingesetzten Enquetekommission haben wir uns auch mit dem vorhandenen Archivgut beschäftigt.
Das Gros der überlieferten Dokumente wird in der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - kurz: BStU - aufbewahrt. Dort befinden sich über 111 km an Akten und auch zahlreiche weitere Mediendokumente.
Außerdem befinden sich dort ca. 16 000 Säcke mit zerrissenem und bisher weitgehend ungesichtetem Schriftgut. In jedem Sack liegen ca. 2 500 bis 3 500 zerrissene Seiten, in einzelne Schnipsel zerrissen. Es ist eine Puzzlearbeit ohnegleichen, das wieder zusammenzufügen. Aber es ist gleichwohl wichtig, dass man sich damit beschäftigt; denn hinter jeder Akte verbirgt sich ein menschliches Schicksal. In diesem Stasi-Unterlagenarchiv ist die massenhafte Verletzung von Menschenrechten dokumentiert.
Ich möchte daran erinnern, dass zu Zeiten der friedlichen Revolution 1989/90, um die Jahreswende, Stasi-Mitarbeiter versucht haben, Spuren des unrechtmäßigen Handelns und von Personenidentitäten zu vernichten. Die Stasi-Mitarbeiter hatten den Auftrag, Dokumente möglichst umfangreich zu zerstören bzw. sie unlesbar zu machen und auch die Findmittel dazu zu vernichten.
Ich liege sicherlich nicht verkehrt, wenn ich sage, dass gerade diese Säcke uns als Mitglieder der Enquetekommission, die wir sie sowohl in Berlin als auch in der Außenstelle in Magdeburg selbst gesehen haben, erschüttert haben, weil wir wissen, dass all das die Folge einer wirklich einzigartigen
Vernichtung von Dokumenten war. Das hat auf uns einen sehr nachhaltigen Eindruck gemacht.
Die Fraunhofer-Gesellschaft hat zwischenzeitlich einen Hochleistungsscanner entwickelt, mit dessen Hilfe wie bei einem riesigen Puzzle die Schnitzel wieder zu lesbaren Dokumenten zusammengefügt werden. Es dauert aber ziemlich lange, ehe man so etwas hinbekommt, und es funktioniert auch nicht mit allen Dokumenten. Aber nur so ist die weitere Aufarbeitung von Einzelschicksalen, aber auch die Dokumentation von Stasi-Praktiken - beispielsweise bei der Grenzsicherung und Ausspähung der Friedensbewegung - möglich.
Mit dem vorliegenden Antrag soll der Landtag nun die Landesregierung auffordern, sich bei der Bundesregierung für die Einrichtung eines zentralen Stasi-Unterlagenarchivs einzusetzen sowie die Herstellung lesbarer Dokumente - wie vorhin geschildert - zu fördern.
Meine Damen und Herren, seit 1991 bereits werden die Stasi-Akten in der BStU aufbewahrt. Geregelt wird der archivische Umgang mit den Akten im Stasi-Unterlagengesetz und damit letztlich auch schon eine Art archivische Verwahrung der StasiUnterlagen. Die Akten sind auch für die Betroffenen und für die wissenschaftliche Forschung zugänglich. Davon wird auch rege Gebrauch gemacht - zum Glück.
Nachdem das BStU seit nunmehr einem Vierteljahrhundert besteht, hatte der Bundestag 2014 die Einrichtung einer Expertenkommission beschlossen, um Reformbedarfe der BStU zu klären. Die sogenannte Böhmer-Kommission hat im April dieses Jahres empfohlen, die Stasi-Unterlagen unter dem Dach des Bundesarchivs weiterzuführen. Das Bundesarchiv ist schon seit Langem zuständige Fachbehörde für das Archivgut des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen.
Unter anderem lautet eine weitgehende Empfehlung, dass die Akten grundsätzlich in der Normannenstraße in Berlin-Lichtenberg bzw. in den Ländern des Aktenbestandes verbleiben sollen. Auch da gilt also das Provenienzprinzip, das für die archivische Behandlung und Dokumentation grundlegend ist.
Überdies hat der Bundestag BStU und Bundesarchiv mit der Erarbeitung eines Konzepts für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Akten durch eine Überführung des Stasi-Unterlagenarchivs in das Bundesarchiv unter Beachtung bestimmter Elemente beauftragt.
Meine Damen, meine Herren, Sie sehen, dass schon eine ganze Menge von dem passiert, was der Antrag intendiert. Die Gefahr, dass den StasiUnterlagen nicht die notwendige Aufmerksamkeit zukäme, ist angesichts der Bemühungen der Böhmer-Kommission und der bisherigen Arbeit der BStU unter der Leitung des hochgeschätzten Herrn Roland Jahn nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen. Das Bundesarchiv als fachlich kompetente Einrichtung scheint zur dauerhaften Sicherung des Archivgutes überaus geeignet.
Nach dem FDP-Antrag scheint darüber hinaus aber beabsichtigt zu sein, eine weitere Einrichtung und Systematik zu schaffen, um bundesweit verstreut liegende Akten zugänglich zu machen. Hierzu haben wir noch Erörterungsbedarf; denn dafür müssten erhebliche Ressourcen bereitgestellt werden. Vielleicht handelt es sich aber auch um ein Missverständnis; denn auch der Vergleich mit der Zentralstelle in Bad Arolsen hinkt, weil diese eine ganz andere Genese hat. Mir ist nicht bekannt, dass wir für alle Unterlagen, die mit dem Nationalsozialismus in Deutschland zu tun haben, eine bundesweit einheitliche Systematik haben. Das wäre schlechterdings auch unmöglich.
Gleichwohl halte ich das grundsätzliche Anliegen des Antrags für unterstützenswert. Wir werden in der Enquetekommission darüber beraten. Letztlich könnte der Beschluss hierzu auch in die Empfehlungen eingehen, die die Enquetekommission zur Aufarbeitung der Stasi-Machenschaften am Ende ihrer Tätigkeit verfassen wird.
Also: Auch wir sind dafür, konstruktiv mit dem Antrag umzugehen. Ich denke, dass wir uns hier auf einen guten Weg begeben können und uns letztlich auch einigen werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Dieser Antrag kommt eigentlich zu einem fragwürdigen Jubiläum. Vor zehn Jahren, am 1. September 2006, wurde das unsinnige Kooperationsverbot von der damaligen Großen Koalition im Rahmen der Föderalismusreform II verabschiedet. Sinngemäß verbirgt sich hinter diesem Verbot für den Bund, Geld in die Schulen der Länder zu investieren. Zugegebenermaßen ist das eine unsinnige Regelung, die zu vielen Missständen und Fehlentwicklungen im Bildungssystem führt. Die gesetzliche Regelung dazu findet sich in einem Bermudadreieck von Paragrafen irgendwo zwischen dem Artikel 30 - Allzuständigkeit der Länder -, dem Artikel 91 b - Gemeinschaftsaufgabe Wissenschaft - und dem Artikel 104 b über die Finanzbeziehungen. Dieser Artikel erlaubt es dem Bund, den Ländern Geld zu geben, aber nur - das ist der Schlüsselsatz -, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
Im Jahre 2006 galt das Kooperationsverbot als tragende Säule der Föderalismusreform. Bund und Länder hatten ihre komplizierte Zusammenarbeit neu geregelt: Wer ist wofür zuständig? Wann kann der Bundesrat Nein sagen? - Die Bundesregierung hatte danach gejubelt, sie habe die Vetomacht der Länder gebrochen. Seit der Föderalismusreform dürfen die Ministerpräsidenten im Bundesrat viel weniger Gesetze des Bundes infrage stellen. Im Gegensatz hierzu mussten die Länder aber auch etwas bekommen: die alleinige Zuständigkeit für Bildung. Für die Praxis heißt das: Der Bund darf Schulen niemals Geld geben - und Hochschulen nur ausnahmsweise. Zum Glück, muss ich sagen.
Meine Damen, meine Herren, das Kooperationsverbot zählt zu den größten bildungspolitischen Fehlern des vergangenen Jahrzehnts.
Die SPD hat diesen Irrtum schon lange erkannt und dies mit diversen Parteitagsbeschlüssen dokumentiert.
Denn das Verbot zementiert regionale Bildungsungerechtigkeiten. Dass in einem Land wie Deutschland die Bildungschancen stark vom Wohnort abhängig sind, passte und passt nicht zu den Herausforderungen, die Land, Kommunen und Bund im Bildungsbereich zu bewältigen haben.
Dieses Verbot passt noch weniger in eine Zeit, in der wir mindestens auf drei verschiedenen Ebenen gefordert sind.
Erstens. Unsere Schulen sind in die Jahre gekommen. Der Sanierungsstau ist himmelschreiend. Dazu gibt es neue Anforderungen im Ganztagsausbau, bei der Inklusion.
Nach einer Schätzung des Deutschen Instituts für Urbanistik von 2014 fehlen für Sanierung und Ausbau der Schulen bundesweit ungefähr 32 Milliarden Euro. Dabei gilt der Satz: Der dritte Pädagoge ist der Raum. - Dieser Satz stammt vom norditalienischen Erziehungswissenschaftler Loris Malaguzzi und meint, dass eine wertschätzende, anregende Umgebung Kreativität und Lernen fördert, sich aber auch positiv auf den Bereich der Lehrergesundheit - Stichwort „Schallschutz“ - auswirkt.