Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Fredermann, CDU-Fraktion. Es ist auch Ihre zweite Frage. Bitte, Herr Kollege!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Viele Ehrenamtliche in Niedersachsen engagieren sich auch aus dem Beruf heraus für die Flüchtlinge. Unter ihnen sind auch viele Bedienstete der Landesverwaltung. Vor dem Hintergrund frage ich: Wie sieht es mit der Sonderurlaubsregelung für Landesbeamte aus? Ist daran gedacht, die Zeiten oder die Anzahl der Tage zu verlängern, um der Aufgabe, der sie sich gestellt haben, gerecht werden zu können?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind da, wie man so schön sagt, dicht am Puls der Zeit und überprüfen regelmäßig, ob die bestehenden Regelungen ausreichen oder nicht. Sollte es sich abzeichnen, dass die bestehenden Regelungen für die Mitarbeiter, die es betrifft, nicht ausreichen, werden wir entweder Ausnahmeregelungen schaffen oder die Sonderurlaubsverordnung ändern, was allerdings angesichts von Anhörungsfristen und Ähnlichem eher die zweitbeste Alternative wäre. Wir haben ein
Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Meyer, CDU-Fraktion. Das ist auch Ihre zweite, Herr Meyer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund eines Erlasses aus dem Innenministerium vom 16. September dieses Jahres, in dem festgelegt wird, dass bei Personen, die aus Ungarn aufgrund der Entscheidung der Bundesregierung einreisen und sich in Niedersachsen aufhalten, kein Anfangsverdacht nach § 95 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes besteht und kein Ermittlungsverfahren nach § 163 StPO einzuleiten ist, frage ich die Landesregierung, ob in diesen Fällen, wie eben vom Innenminister bestätigt, Strafverfahren eingeleitet werden oder ob es keine Strafverfolgung gibt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Niedersächsische Landesregierung ist der Auffassung, dass in den Fällen eines Grenzübertritts, ohne über die notwendigen Papiere zu verfügen, ein Ermittlungsverfahren im Grundsatz einzuleiten ist. Wir haben uns allerdings darum bemüht, die dadurch erforderliche Personalbindung auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Es hat sich dabei insbesondere in Göttingen ein Verfahren herausgebildet, das gut zu praktizieren ist, sodass die Personaldaten unmittelbar von den Einrichtungen an die Staatsanwaltschaften weitergeleitet werden können, wodurch die Polizei ein Stück weit entlastet wird.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Schwarz von der CDUFraktion. Bitte schön, Frau Schwarz!
Danke, Frau Präsidentin. Erlauben Sie mir einen kurzen Hinweis:. Das ist keine Zusatzfrage, sondern meine erste Frage.
Angesichts des Amtshilfeersuchens, mit dem die Landesregierung gestern die Kommunen konfrontiert hat, frage ich die Landesregierung: Welche Unterstützung gewährt die Landesregierung den Kommunen bei der Unterbringung insbesondere von unbegleiteten Flüchtlingen im Zusammenhang mit diesem Amtshilfeersuchen, und welche Unterstützung gewährt die Landesregierung den Kommunen bei den schulpflichtigen Kindern angesichts der Tatsache, dass manche Kommune auf Turnhallen und dergleichen zurückgreifen muss, wodurch sich auch der Unterricht an den Schulen erheblich verändern wird?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst die Vorbemerkung: Das Amtshilfeersuchen hat zunächst nichts mit der Frage zu tun, die Sie hinsichtlich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge angesprochen haben, die auf einem anderen juristischen Weg auf die Kommunen verteilt werden, nämlich in Zuständigkeit der Sozialministerien des Bundes und der Länder. Das hat nichts mit dem Amtshilfeersuchen zu tun.
Bezüglich der Schule hat Frau Ministerin Heiligenstadt gerade schon hinreichend ausgeführt, dass es, soweit erforderlich, flexible Reaktionen geben wird.
Die Amtshilfe selber betrifft nur die Unterbringung bei der Erstaufnahme durch das Land, um das sehr deutlich zu sagen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Nun hat das Wort zu ihrer zweiten Zusatzfrage Frau Kollegin Bruns. Bitte!
Frau Präsidentin! Da unter den Geflüchteten auch Personen sind, die einen besonderen Schutzbedarf haben, insbesondere Frauen und Kinder, fra
ge ich: Welche Konzepte werden verfolgt, um diesem Personenkreis in den Erstaufnahmeeinrichtungen gerecht zu werden?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt ganz aktuell eine kleine Arbeitsgruppe zwischen Sozial- und Innenministerium, an der unsere Fachfrauen beteiligt sind, um genau solche Konzepte auszuarbeiten, um die besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge, nämlich Frauen, insbesondere alleinreisende Frauen mit ihren Kindern, unter besonderen Schutz zu stellen. Da wird gerade an Konzepten gearbeitet. Es wird ohnehin sicherlich in den Einrichtungen geguckt, dass es dort keine besonderen Probleme gibt. Es sollen aber richtige Konzepte erarbeitet werden, um das in den Griff zu bekommen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für seine zweite Zusatzfrage hat jetzt Herr Dr. Genthe, FDP-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Justizministerin gerade behauptet hat, dass sie die Verfahren der Staatsanwaltschaften und die Verfahren der Gerichte im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise im Griff hat, und vor dem weiteren Hintergrund, dass sie eben gesagt hat, sie habe diese Verfahren im Griff, weil bestimmte Verfahrensarten, wie z. B. aufenthaltsrechtliche, überhaupt nicht mehr geführt werden, frage ich die Landesregierung: Gibt es weitere Verfahren nach dem Strafgesetzbuch oder nach dem Ausländerrecht, die jetzt überhaupt nicht mehr geführt werden, bzw. wie haben sich diese Verfahren im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise entwickelt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe meines Erachtens deutlich gesagt, dass die Niedersächsische Landesregierung der Auffassung ist, dass die Straftaten im Zusammenhang mit dem Grenzübertritt ohne notwendige Papiere als Straftaten zu verfolgen sind. Das wird auch getan. Das führt natürlich zu hohen Fallzahlen bei uns in den Staatsanwaltschaften. Aber jeder einzelne Fall wird dort geprüft. Die Verfahren werden entweder nach § 170 Abs. 2 oder nach § 153 Abs. 1 StPO eingestellt. Eingangs hat Herr Innenminister Pistorius schon gesagt, dass die Einstellungsquote entsprechend hoch ist.
(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Hat er nicht gesagt!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Ross-Luttmann, CDUFraktion. Es ist ihre zweite Zusatzfrage. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Laut Spiegel Online vom 9. Oktober 2015 fordern der Bundeswirtschaftsminister Gabriel, SPD, und der Bundesaußenminister Steinmeier, ebenfalls SPD, eine Begrenzung der Zuwanderung. Vor dem Hintergrund dieser Aussagen frage ich die Landesregierung: Fordert die Landesregierung ebenfalls eine Begrenzung der Zuwanderung?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Ross-Luttmann, Sie gestatten mir sicher, dass ich auf das Protokoll verweise, denn die Frage ist bereits beantwortet worden.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Hillmer, CDU-Fraktion. Es ist auch Ihre zweite, Herr Hillmer.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um mögliche Fehlanreize zu beseitigen, die zu ungerechtfertigten Asylanträgen führen können, soll der Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Dieser Vorschlag der SPD und der CDU im Bundestag ist Gegenstand des Gesetzes, das gerade im Bundestag beraten und beschlossen wird. Ich frage dazu: Wird die Landesregierung diesen Punkt unterstützen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hillmer, schön, dass Sie das ansprechen. Das ist nämlich einer der Punkte, die Herr de Maizière in den Gesetzentwurf hineingeschrieben hat, obwohl es so nicht vereinbart war. Er hat nämlich verpflichtend für die Länder gesagt: In den Erstaufnahmeeinrichtungen Sachleistungen statt Geldleistungen.
Er hat im ersten Entwurf gesagt: zwingend Geldleistungen durch Sachleistungen ersetzen. - Dagegen haben wir interveniert. Unter anderem habe ich diesen Punkt im Bundestag vor zwei oder drei Wochen angesprochen und habe gesagt: Leute, es ist Unsinn, das verpflichtend zu machen, weil es entscheidend darauf ankommt, wie groß der tatsächliche Verwaltungsaufwand ist. - Bekanntlich dürfen Sie davon ausgehen, dass der Tagessatz in Erstaufnahmeeinrichtungen bei, glaube ich, 4,73 Euro liegt - das sind also weniger als 150 Euro pro Monat -, also bei einem Betrag, der so niedrig ist, dass man damit gerade einmal den täglichen Bedarf an - ich weiß nicht was - Zigaretten, Erfrischungsgetränken oder was auch immer decken kann.
Verwaltungsaufwand in den Erstaufnahmeeinrichtungen führen, ohne dass der - wie soll ich sagen - sogenannte Pull-Effekt nennenswert zurückgeht; denn niemand - glauben Sie es mir - kommt wegen 4,75 Euro in den ersten Wochen in eine Erstaufnahmeeinrichtung in Deutschland.
Deshalb unterstütze ich die von uns durchgesetzte Formulierung „nach Abwägung des Verwaltungsaufwandes“, also: soweit möglich. - Ich sehe im Augenblick aber nicht, dass diese Klausel zum Tragen kommt, weil der Verwaltungsaufwand in der Tat zu hoch wäre.
(Ulf Thiele [CDU]: Da haben wir es nämlich! Das heißt: Sie werden es nicht umsetzen! - Gegenruf von Filiz Polat [GRÜNE]: Da zeigt sich dann auch die christlich-soziale Politik an der Frage, die Sie hier stellen!)
Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Kollege Thiele, Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihre zweite Zusatzfrage zu stellen. Bitte!
Frau Präsidentin! Vor dem Hintergrund, dass der Innenminister hier mehrfach von einer in seiner Behörde angenommenen Zahl von 100 000 Flüchtlingen in diesem Jahr gesprochen hat, die Kultusministerin hier vorhin dargelegt hat, dass das Kultusministerium nach wie vor von 80 000 Flüchtlingen ausgeht und auf dieser Basis rechnet, und der Finanzminister uns einen Nachtragshaushalt vorgelegt hat - dieser wurde ja gestern hier verabschiedet -, der auf der Zahl von 80 000 Flüchtlingen basiert, frage ich die Landesregierung, was sie auf der Basis des Nachtragshaushalts und den dort festgelegten Personalkosten tun will, wenn es zu der vom Innenminister kalkulierten und hier dargestellten Zahl von 100 000 Flüchtlingen kommt. Ich beziehe das sowohl auf die Situation im Kultusministerium als auch auf die Situation im Sozialministerium, als auch auf die Situation im Justizministerium, als auch auf die Situation im Innenministerium, als auch auf die Situation im Wissenschaftsministerium; denn alle Ministerien kalkulieren nach den Aussagen des Innenministers erkennbar auf der Basis einer falschen Zahl.