Der Einstieg ist durch den zielgerichteten Einsatz der Mittel in Niedersachsen hervorragend gelungen. Nun kommt es darauf an, das Gesetz weiterzuentwickeln. Ziel muss es sein, den Mitteleinsatz und die Förderquote zu erhöhen; denn in allen Bundesländern steigen die Bedarfe, und ihre Kofinanzierungskraft ist durchaus unterschiedlich.
Im Sinne einer umweltgerechten Weiterentwicklung sind die Fördertatbestände auch auf die Erweiterung und die Modernisierung der Anlagen auszuweiten. Besonders umweltfreundliche Bahnsysteme erhalten wir z. B. durch eine verstärkte Elektrifizierung der NE-Bahnen. Damit stellen wir ein vergleichbares Niveau zur DB her und erhöhen die Durchlässigkeit der NE-Netze für den Güter- und den Personenverkehr. Wir dürfen nicht zulassen, dass die NE-Bahnen von der allgemeinen technologischen Entwicklung abgehängt werden. Deswegen auch dieser neue Investitionsschwerpunkt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus diesem Grunde ist eine gemeinsame Bundesratsinitiative mit anderen Bundesländern über die weitere Ausgestaltung des Schienengüterverkehrsnetzförderungsgesetzes sinnvoll und notwendig. Elektrifizierung, Netzerweiterung und Kapazitätsausbau sind für alle Länder die wichtigsten Themen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Einsatz der Mittel auch für die Schaffung eines landeseigenen Güternetzes nicht zuletzt im Hinblick auf Hafenhin
terlandanbindungen und Durchlässigkeit der Mobilitätsdrehscheibe Niedersachsen sollte mit dem Bund bei der Novellierung des Gesetzes verhandelt werden. Wir erwarten dazu konstruktive Beratungen im Ausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Feststellung, dass niedersächsische NE-Bahnen ein wichtiger Bestandteil des Güterverkehrskonzepts Schiene sind, teile ich uneingeschränkt. Ich bin auch ebenso der Meinung der Koalitionsfraktionen, dass für den weiteren Ausbau der Hafenhinterlandverkehre im öffentlichen Schienengüterverkehr die NE-Bahnen ein wichtiger Partner sind und dass das Netz der NE-Bahnen in Niedersachsen im Güterverkehr der DB eine wichtige Ergänzung ist. Außerdem teile ich Ihre Auffassung, dass es nur mit der DB und den NE-Bahnen gemeinsam im Güterverkehr eine sinnvolle Entwicklung und einen Ausbau des Modal Split zwischen Straße, Schiene und Wasserverkehr geben wird. Allerdings handelt es sich dabei um Binsenweisheiten, die der gesonderten Erwähnung eigentlich nicht bedürften.
Ihre Forderung, dass der Landtag die Erhöhung der Mittel nach dem Schienengüterfernverkehrsförderungsgesetz verlangen und der Bund die Förderquote erhöhen soll, entspricht dem üblichen Vorgehen von Rot-Grün in Niedersachsen und zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Reden, wenn es darum geht, Dinge in Niedersachsen voranzubringen oder weiterzuentwickeln.
Die Erweiterung der Fördertatbestände auf die Anlagenerweiterung, auf die Anlagenmodernisierung und insbesondere auf die Elektrifizierung der NE-Bahnstrecken in den Bundesländern ist durchaus sinnvoll. Aber auch hier sollte sich das Land stärker beteiligen.
Mit einer Bundesratsinitiative eine weitergehende Förderung und höhere Fördersätze zu erreichen, passt genau in das Bild der rot-grünen Vorgehensweise. Das alles führt dazu, dass die Rolle
Gegen die Forderung, den Landtag über den bisherigen Mitteleinsatz und den zukünftigen Mittelbedarf zu informieren, kann man nicht sein. Allerdings hilft diese Forderung den NE-Bahnen nicht.
Problematisch ist die Nr. III.2 des Entschließungsantrags. Hier besteht die Gefahr, dass sich das Land alle für die Ertüchtigung und den Erhalt aus strategischen Gründen wichtigen Schienennetze ans Bein bindet. Eine Schieneninfrastrukturgesellschaft wäre eine Art Verstaatlichung des NEBahnnetzes. Das können wir aus meiner Sicht auf keinen Fall mitmachen. Es wird allerdings Sache des Ausschusses sein, sich dazu näher zu positionieren. Dann wird sich unsere Fraktion zu diesem Antrag abschließend erklären.
In der Begründung Ihres Antrags stellen Sie fest, dass es beim Ausbaustandard für den Bahnverkehr der Finanzierung des Bundes bedarf. Schließlich sollen die NE-Strecken als zusätzliche Ressourcen dienen. Die erheblichen Mehrkosten können die NE-Bahnen nicht aus eigenen Mitteln tragen. Mehr Verkehre auf die Schiene zu bekommen, ist eine gesamtverantwortliche Aufgabe von Bund und Ländern gleichermaßen. Hier nur auf den Bund zu verweisen, ist unverantwortlich und Nullachtfünfzehn-Politik.
Der Bund hat die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Ersatzinvestitionen der öffentlichen nichtbundeseigenen Eisenbahninfrastruktur, die dem Schienengüterfernverkehr dient, mit Bundesmitteln gefördert werden können. Die Finanzierung erfolgt über nicht rückzahlbare Baukostenzuschüssen als Anteilsfinanzierung im Rahmen der Projektförderung. Gefördert werden können danach auf Antrag 50 % der Kosten der jeweiligen Investitionsmaßnahme.
Lieber Kollege Heineking, würden Sie zugeben, dass ich gerade darüber gesprochen habe, dass das Land Niedersachsen in diesem Jahr über 9,3 Millionen Euro Kofinanzierung geleistet hat?
- Es ist in Ordnung, dass das gemacht worden ist. Aber das spricht ja nicht gegen das, was ich gesagt habe.
13 % der Gesamtkosten, d. h. 6,5 % des jeweiligen Zuschussbetrags, können dafür als Planungskosten ausgewiesen werden. Insgesamt stand für die Förderung in den Bundeshaushalten der letzten Jahre ein Betrag von 25 Millionen zur Verfügung. Dieser ist auch für die weiteren Jahre vorgesehen.
Im Sinne eines optimierten Güterverkehrs bedanke ich mich bei der Bundespolitik für diese Projektförderung und fordere die Landesregierung auf, ihre Hausaufgaben ebenfalls zu machen und nicht immer mit dem Finger auf den großen Bruder aus Berlin zu zeigen.
Vielen Dank, Herr Heineking. - Es geht dann weiter in der Debatte mit der Kollegin Susanne Menge, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Sie haben das Wort, Frau Kollegin.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nichtbundeseigene Bahnen sind ein wichtiger und verlässlicher Bestandteil des niedersächsischen Schienennetzes; denn der Schienengüterverkehr hierzulande startet und endet oftmals außerhalb des DB-Netzes.
Gemessen an den Tonnenkilometern beläuft sich der Marktanteil der NE-Eisenbahnen an der Verkehrsleistung im Schienengüterverkehr auf immerhin gut ein Viertel. Insgesamt werden rund 1 100 km des niedersächsischen Netzes durch Private betrieben. Das entspricht etwa 25 % der öffentlichen Eisenbahninfrastruktur in Niedersachsen und liegt damit weit über dem Bundesdurchschnitt, der mit 13 % nur einen halb so großen Anteil aufweist.
Besondere Bedeutung kommt den NE-Bahnen im Hafenhinterlandverkehr zu. Auch die Hafenbahnen der niedersächsischen Seehäfen ergänzen das Netz dort, wo die DB nicht aktiv ist.
Niedersachsen unter einer rot-grünen Landesregierung war dann schließlich auch das Bundesland, das sich auf Bundesebene nachhaltig für das wegweisende Schienengüterfernverkehrsförderungsgesetz eingesetzt hat. Mit Inkrafttreten des Gesetzes im August 2013 hat der Bund seine Verpflichtung anerkannt, auch die Grundfinanzierung der Infrastruktur der nichtbundeseigenen Eisenbahnen abzusichern. Dafür stellte er 25 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereit. Das war vernünftig; denn immerhin nehmen hier Private öffentliche Aufgaben wahr.
Wir in Niedersachsen profitieren von dem Gesetz erheblich. Allein in 2015 hat Niedersachsen immerhin die Hälfte der Bundesförderung für sich nutzen können. Das Land, Herr Heineking, ergänzte mit Hilfe eines Landesförderprogramms die Bundesmittel noch einmal um 9,3 Millionen Euro, sodass insgesamt zwölf Projektanträge von niedersächsischen Privatbahnen jetzt realisiert werden konnten. Insgesamt können so 23,3 Millionen Euro in die Schieneninfrastruktur in Niedersachsen investiert werden.
Für das überdurchschnittliche Engagement bekam Niedersachsen zu Recht Lob. Für den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen ist Niedersachsen ein Land, das mit gutem Beispiel vorangeht, weil wir zusätzlich auch Landesmittel für die Kofinanzierung bereitstellen. Wir haben in Niedersachsen frühzeitig weitsichtig gehandelt. Wir sind auf einem guten und richtigen Weg.
Gleichzeitig hat sich in der Praxis aber gezeigt, dass durchaus ein wenig nachgebessert werden darf. Neben dem Erhalt und der Sanierung sollten in Zukunft auch Mittel für den Ausbau, für die Elektrifizierung und für die Kapazitätserweiterung, die Begegnungsgleise, zur Verfügung stehen.
Auch sollten die Bundesmittel insgesamt angehoben werden. Um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden, brauchen die Länder eine bessere Mittelausstattung als die bislang jährlich bewilligten 25 Millionen Euro.
Ich möchte jetzt noch kurz auf die Osthannoversche Eisenbahnen AG zu sprechen kommen; denn daran zeigt sich, wie wichtig das ergänzende private Netz ist und welches Loch entstehen kann, wenn ein privater Betreiber droht auszufallen. Die OHE betreibt rund 260 eigene Gleiskilometer im Hinterland der deutschen Seehäfen und damit rund ein Viertel aller NE-Strecken in Niedersachsen. Das sollten wir auf jeden Fall weiterhin im Auge behalten, und wir sollten alles dafür tun, dass diese Strecken weiterhin genutzt werden können. Der Antrag von SPD und Grünen liefert Ideen, wie das gelingen kann, und stößt einen guten Austausch an.
In diesem Sinne freue ich mich auf die konstruktiven Auseinandersetzungen mit Ihnen und bedanke mich fürs Zuhören.
Auch Ihnen herzlichen Dank für den Beitrag, Frau Menge. - Für die FDP-Fraktion hat jetzt Frau Kollegin Gabriela König das Wort.
„Bundesmittel gab es früher nur für die Instandsetzung der Gleise der Deutschen Bahn. Kreisbahnen und andere private Schienenbetreiber konnten allenfalls bei den Ländern auf einen Zuschuss für den teuren Schienenunterhalt hoffen. Auch auf das Drängen von Niedersachsen hin hat der Bund diese Praxis vor zwei Jahren geändert und stellt seit 2013 jährlich 25 Millionen Euro für die sogenannten NE-Bahnen bereit.“
Genau das ist der Punkt. Wir haben sehr früh erkannt, dass wir die NE-Bahnen für die Hafenhinterlandverkehre und für die Güterverkehre insgesamt dringend benötigen. Genau diese Anerkennung haben wir beim Bund dann auch erstritten, indem wir ihm vor Augen geführt haben, wie wichtig der Norden gerade in dieser Hinsicht ist: Schließlich
Wir haben es geschafft, dass der Bund diese 25 Millionen Euro 2013 zum ersten Mal in seinem Haushalt zur Verfügung gestellt hat. Dies hat u. a. Hamburg unterstützt. Man wusste natürlich auch warum. Hamburg hat schließlich das größte Problem, seine Güter aus dem Hafen herauszubekommen.
Diese Förderpraxis und die Förderquote von 50 % Bund und 40 % Land haben uns eine ganze Menge geholfen. Die Frage ist nur, ob wir darüber hinaus noch weitere Mittel brauchen. Denn die müssen wir letztlich ja auch querfinanzieren.
Das Land fördert die zuwendungsfähigen Ausgaben mit 75 %. Die Bewilligung dafür erteilt die LNVG - die die fachtechnische Prüfung der Investitionsvorhaben vornimmt - und die Landeseisenbahnaufsicht.