Protocol of the Session on September 18, 2015

(Christian Dürr [FDP]: Sehr gute Frage!)

Danke. - Frau Ministerin, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist, glaube ich, völlig klar, dass in den jetzigen Verhandlungen zur Neuausgestaltung der Verträge das, was derzeit an Diskussionen läuft, intensiv berücksichtigt wird. Ich glaube, da wird nicht der Bund der Steuerzahler maßgeblich sein, sondern natürlich sowohl die Hinweise des Landesrechnungshofes als auch die neuen Transparenzvorschriften, die die jetzige Landesregierung im Wohlfahrtsgesetz erstmals auf den Weg gebracht hat.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. - Es folgt mit einer weiteren Zusatzfrage der Kollege Calderone.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung, ob die Finanzhilfe aus ihrer Sicht

eher zu gering oder eher zu hoch ist, wenn der Paritätische Teile davon für die Bezahlung von Vorstandsgehältern und vielleicht auch für die Anschaffung von Dienstwagen, nicht aber für wohlfahrtspflegerische Zwecke verwendet.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist natürlich so, dass die Finanzhilfemittel sicherlich gerne erhöht werden könnten. Ich glaube, da hat niemand etwas gegen, weder das Land noch die Wohlfahrtsverbände selber.

Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass die Verwendung der Mittel für den Bereich der Beratung rechtskonform war, über den Vertrag abgedeckt war und auch der wohlfahrtspflegerischen Tätigkeit entspricht.

Ich wechsle wieder den Hut und sage: Natürlich ist es so, dass der vorrangige Satzungsteil des Paritätischen damals die Beratung von Mitgliedsorganisationen vorsah. Insofern sind die Mittel auch satzungsgemäß verwendet.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Es folgt aus der Fraktion der CDU Kollegin Pieper. Eine Zusatzfrage, bitte!

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass Sie, Frau Ministerin, jetzt einige Ausführungen gemacht haben, frage ich Sie, inwieweit die Landesregierung der Auffassung ist, dass es durchaus sinnvoll sein kann, Prüfergebnisse des Landessozialamtes jährlich vorzustellen, jährlich zu veröffentlichen, um damit den Wohlfahrtsverbänden frühzeitig eine Entlastung zu erteilen.

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist ja eindeutig so, dass die Verwendungsnachweise jährlich geprüft werden. Deswegen kann ich ja auch ganz sicher sagen, dass sie in den letzten Jahren zu keinerlei Beanstandungen Anlass gegeben haben.

(Zuruf von Reinhold Hilbers [CDU])

Insofern glaube ich, dass es keine weitere Veranlassung dazu gibt.

Im Übrigen haben wir in diesem Bereich auch das volle Prüfrecht des Landesrechnungshofs, der seiner Arbeit ebenfalls gewissenhaft nachkommt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Ja, erst dann ist es herausgekommen! Erst dann ist es herausgekommen, Frau Ministerin!)

Danke schön. - Es folgt eine Zusatzfrage aus der Fraktion der SPD. Kollege Dr. Pantazis, bitte!

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund auch der historischen Entwicklung habe ich an die Landesregierung folgende Grundsatzfrage: Warum erhalten Wohlfahrtsverbände eigentlich Mittel aus der Glücksspielabgabe?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Gute Frage! - Christian Grascha [FDP]: Das fragen sich inzwischen viele!)

Danke schön. - Frau Ministerin!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist insofern eine schöne Frage, als man daran noch einmal die Entwicklung der Wohlfahrtspflege ablesen kann.

Die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege haben sich nämlich bis Mitte des 19. Jahrhunderts gegründet, in einer Zeit, die von Krieg und Industrialisierung geprägt war. Die Caritas wurde z. B.

1897 gegründet, das Diakonische Werk der evangelischen Kirche 1849 und die Arbeiterwohlfahrt 1919.

Früher war es so, dass sich die Wohlfahrtsverbände über Spenden, aber vor allen Dingen auch über Wohlfahrtslotterien finanziert haben. Hier hat es die entsprechenden Änderungen gegeben. Dadurch, dass der Staat das Glücksspielmonopol an sich gezogen hat, ist es dazu gekommen, dass man, nachdem man den Wohlfahrtsverbänden diese Möglichkeit und diese Mittel entzogen hat, Rechtsgrundlagen dafür geschaffen hat, dass die Wohlfahrtsverbände am staatlichen Glücksspielmonopol partizipieren.

Ursprünglich wurden sieben Zehntel der mit Glücksspiel verbundenen Einnahmen als Finanzhilfe an die Träger der freien Wohlfahrtspflege zurückgegeben. Durch das Gesetz vom 27. Februar 1956 wurde den in der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Spitzenverbänden genau diese Sieben-Zehntel-Variante als Konzessionsabgabe gegeben.

Daran hat sich in den letzten 60 Jahren relativ wenig geändert. Es sind immer wieder Anpassungen, z. B. an EU-Recht oder an Lotteriestaatsverträge, erfolgt, aber der Grundcharakter ist gleichgeblieben: Man hat zunächst einmal durch ein staatliches Monopol den Wohlfahrtsverbänden Finanzierungsmöglichkeiten genommen und hat sie danach als Ersatz an den Einnahmen aus den Konzessionsabgaben beteiligt.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt Kollege Limburg.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Limburg hat bestimmt auch beraten! Oder ist er beraten worden?)

Herr Kollege Hilbers, auch wenn Sie mich nicht fragen dürfen, antworte ich gerne: weder das eine noch das andere, auch wenn ich beides für die Zukunft nicht ausschließen möchte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zurück zur Sache und auch zurück zu dem, was Gegenstand einer mündlichen Anfrage im Landtag sein kann, nämlich der Tätigkeitsbereich der Landesre

gierung und nicht irgendwelche früheren Tätigkeiten, die gar nichts damit zu tun haben!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Fragen Sie jetzt einfach!

Frau Ministerin, ich frage Sie, ob die Förderung der freien Wohlfahrtspflege auch mit dem Sozialstaatsgedanken unseres Grundgesetzes, vor allem aber mit dem Subsidiaritätsgedanken unseres Grundgesetzes bzw. unserer Landesverfassung, zusammenhängt.

(Christian Dürr [FDP]: Vorstandsge- hälter und Dienstwagen? Der Dienst- wagen hat jetzt also Verfassungsrang bei euch?)

Danke schön. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Frage hat ein Kenner des Sozialstaates gestellt; denn genau so ist es natürlich.

Das Sozialstaatsprinzip ist im Grundgesetz, in Artikel 20, verankert. Damit hat man eine gesellschaftspolitische Grundwerteentscheidung getroffen.

Das Subsidiaritätsprinzip hängt in der Tat eng damit zusammen, weil klar ist, dass zunächst einmal jeder Einzelne - jede Familie, jede Gruppe, jeder Verein oder jede Körperschaft - das tun muss und soll, was er aus eigener Kraft tun kann, bevor letztlich als übergeordnete Instanz der Staat eintritt. Wir haben also ein sehr klares Nachrangigkeitsprinzip, was das Eintreten des Staates angeht.

Bezogen darauf hat man sehr klar gesagt, dass die Verbände das, was sie selber leisten können, auf jeden Fall selber leisten sollen. Allerdings gibt es beim Subsidiaritätsprinzip einen gesetzlichen Vorrang. So steht es z. B. immer noch ausdrücklich im SGB XII. Das heißt: Dort, wo Organisationen oder Verbände Leistungen anbieten, muss dies der Staat nicht selber tun. Aber er muss dafür sorgen, dass solche Einrichtungen unterstützt werden und dass die Verbände überhaupt die Möglichkeit haben, tätig zu werden. Und genau dafür ist die Finanzhilfe seit 1956 gedacht.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage: Fraktion der FDP, Kollege Försterling. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie darüber Kenntnis hat, dass neben den sechsstelligen Vorstandsbezügen und den Dienstwagen bei dem Verband, der hier in Rede steht, auch zusätzliche Altersversorgung geleistet worden ist, ob diesbezüglich Anwartschaften bestehen und ob auch diese aus der Finanzhilfe gespeist worden sind.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Reinhold Hilbers [CDU]: Das wäre ja der Hammer!)

Danke schön. - Frau Ministerin!