Protocol of the Session on September 16, 2015

Bei der Landwirtschaft führen Sie Ihren Feldzug fort. Sie streichen der Landwirtschaftskammer 6 Millionen Euro, und das zu einer Zeit, in der die Landwirtschaft vor so großen Herausforderungen steht. Gerade dann muss eine Kammer doch stark beraten können und an der Seite der Landwirte stehen. Aber Sie streichen 6 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, was Sie im Agrarland Niedersachsen tun, ist unverantwortlich.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie kürzen beim NIW - was wir für falsch halten - und Sie kürzen in anderen Bereichen. Beim Breitbandausbau, den Sie immer so propagieren, setzen Sie nur auf kommunale Darlehensprogramme mit der NBank. Eigene Mittel gibt es nicht. Sie wollen die Richtlinie erst herausgeben, wenn die Bundesmittel kommen. Sie haben 40 Millionen Euro - Bayern investiert 1,5 Milliarden Euro! Sie müssen im Flächenland Niedersachsen viel mehr für die Breitbandtechnologie tun. Auch hier bleiben Sie weit hinter Ihren Möglichkeiten und hinter dem Notwendigen zurück.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das waren nur einige Beispiele. Sie sind deswegen so prägnant, weil sie das unterstreichen, was ich eben gesagt habe. Wer die historisch niedrigste Investitionsquote im Lande hat und wer mit 13,4 Milliarden Euro die historisch höchsten Personalkosten im Lande hat, der setzt damit eben den Akzent, dass er nicht in die Zukunft investieren kann, der sorgt eben dafür, dass es keine Freiräume mehr gibt, um Investitionen anzuschieben, der sorgt eben dafür, dass sich erst einmal der Apparat bedient, und der stellt eben die Weichen falsch. Wir werden versuchen, das in den Diskussionen zu korrigieren, meine Damen und Herren.

Sie vernachlässigen auch sträflich die innere Sicherheit. Im Juni hatten Ihre Kollegen Tonne und Watermann zu einer Polizeifachtagung nach Bückeburg eingeladen, auf der ihnen das alles vorgeführt worden ist. Ich zitiere aus der Schaumburg-Lippischen Landeszeitung:

„Wie die Belastungssituation eines örtlichen Polizeikommissariats aussieht, schilderte der Leiter der Polizei Rinteln, Wilfried Korte.... Insgesamt schiebe seine Dienststelle 4 400 Überstunden vor sich her, so Korte: ‚Die Jahresarbeitszeit von zweieinhalb Beamten.‘... Kortes klare Worte: ‚Ich habe keinen Bock, dass meine Kollegen verbrannt werden.‘ Die Antwort des Landespolizeidirektors: ‚Du hast in jedem einzelnen Punkt recht.‘ Und: ‚Ich kann in keinem Punkt eine Lösung anbieten.‘“

Meine Damen und Herren, das ist Ihre Politik. In diesem Zitat kommt Ihre Ratlosigkeit zum Ausdruck.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Innenminister, Sie als Dienstherr haben eine Fürsorgepflicht. Leider findet sich im Haushaltsplanentwurf dazu nichts.

Ich komme zum Schluss und fasse zusammen. Ihr Haushalt ist ambitionslos, Ihnen fehlt die Kraft zur Gestaltung in diesem Land. Sie wissen nicht, wo Sie hinwollen, Sie treten auf der Stelle und sorgen nicht für die Zukunft. Wir werden Ihnen Alternativen aufzeigen.

Herr Schneider, mit diesem Haushalt führen Sie Niedersachsen auf den Pfad vom Aufsteigerland zum Mittelmaß. Sie haben einmal gesagt: „Niedersachsen ist wie Hannover 96 - nie richtig schlecht, nie richtig gut, immer so in der Mitte.“ Aber Mittel

maß zu sein, ist nicht unser Anspruch. Wenn das Ihr Anspruch ist, hat Niedersachsen etwas Besseres verdient, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hilbers. - Als Nächster erteile ich das Wort der Kollegin Renate Geuter, SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verspreche Ihnen, es wird nicht ganz so laut wie bei Herrn Hilbers;

(Beifall bei der SPD)

denn viele der Aussagen, die er und viele seiner Mitredner heute von sich gegeben haben, bedürfen keiner Kommentierung, sondern sprechen für sich selbst.

(Beifall bei der SPD)

„Das Aufstellen eines Budgets ist die Kunst, Enttäuschungen gleichmäßig zu verteilen“, hat einmal ein amerikanischer Politiker gesagt.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Das ha- ben Sie ja gut hingekriegt!)

So kann auch der vorliegende Etatentwurf nicht alles finanzieren, was an nachvollziehbaren Wünschen an uns und an alle herangetragen worden ist. Das gehört zum Wesen eines staatlichen Etats.

Der Haushaltsplanentwurf 2016 setzt gleichwohl wieder wesentliche Schwerpunkte in wichtigen Zukunftsfeldern und bei der Bewältigung aktueller Aufgaben. Er befindet sich damit in der Kontinuität der vorangegangenen Haushalte seit Beginn der Legislaturperiode.

Trotz dieser vielfältigen Anforderungen gelingt es mit diesem Entwurf, die Neuverschuldung planmäßig weiter auf einen Wert von 480 Millionen Euro zu reduzieren. Die Nettokreditaufnahme hat nominal den niedrigsten Stand seit mehr als 40 Jahren.

(Zustimmung bei der SPD - Frank Oesterhelweg [CDU]: War nicht toll!)

Das strukturelle Defizit - darauf hebt bekanntlich der Stabilitätsrat auf Bundesebene ab - konnte seit 2013 um 730 Millionen Euro reduziert werden, weil wir nämlich im Gegensatz zur Vorgängerregierung nahezu vollständig auf Einmaleffekte wie Vermögensveräußerungen und Ähnliches verzichten und

auch keine ungedeckten Schecks in die Zukunft ausstellen. Die mittelfristige Finanzplanung enthält für die Folgejahre nämlich keine Deckungslücken, die zu Zeiten von CDU und FDP vornehm als „Handlungsbedarfe“ beschrieben wurden.

Zwischen dem Tag, an dem die Landesregierung den Haushaltsplanentwurf 2016 beschlossen hat, und heute hat sich in unserem Land, in Deutschland und in Europa etwas dramatisch verändert und wird sich noch weiter verändern. Krieg und Elend auf der Welt zwingen immer mehr Menschen, ihre Heimat zu verlassen. Wir stehen in der Verantwortung, den Flüchtlingen, die hier ankommen, eine menschenwürdige Unterbringung und Betreuung zu gewährleisten.

Selbst wenn der Entwurf des Haushaltsplans 2016 jetzt schon ein deutliches Mehr an Landesmitteln vorsieht - also entgegen dem, was hier behauptet worden ist -, macht es die Dynamik dieses Themas erforderlich, die jetzt im Haushaltsplanentwurf enthaltenen Werte für diesen Schwerpunktbereich fortzuschreiben, eine Anpassung vorzunehmen und das Zahlenwerk zu ergänzen.

Es ist sinnvoll, diese Ergänzung erst vor der Schlussberatung vorzunehmen, um zumindest dann den aktuellen Stand im Haushalt abbilden zu können,

(Jörg Hillmer [CDU]: Nein, das ist zu spät!)

auch wenn uns klar ist, dass wir möglicherweise - wie es in diesem Jahr nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in vielen anderen Bundesländern erforderlich war - in 2016 noch einmal nachsteuern müssen.

Wer behauptet, bei diesem Thema jetzt schon belastbare Prognosen abgeben zu können, und derzeit konkrete, für das gesamte Haushaltsjahr 2016 gültige Ansätze fordert, handelt unredlich und populistisch.

(Beifall bei der SPD - Jörg Hillmer [CDU]: Dann lasst es doch gleich!)

Der vorliegende Haushaltsplanentwurf lässt aber auch andere wichtige Aufgabenfelder nicht außer Acht. Der Bildungsbereich wird als Kernstück niedersächsischer Landespolitik finanziell verstärkt. Gegenüber 2013 weist der Haushaltsplanentwurf 2016 hier eine Steigerung um 900 Millionen Euro aus und ermöglicht damit auch den Ausbau sowohl der frühkindlichen Förderung und Betreuung als auch des Ganztagsschulangebots.

Wenn ich meine Vorredner von CDU und FDP richtig verstanden habe, waren sie ja der Meinung, dass wir diese 80 Millionen Euro nicht in den Nachtragshaushalt hätten einstellen sollen. Das heißt, Sie wollten den Kommunen, die erhebliche Anstrengungen im Krippenausbau leisten, die nötigen Mittel vorenthalten. Auch das ist die Wahrheit.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Im Haushaltsplanentwurf 2016 wird erstmalig auch das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen dargestellt. Damit schaffen wir Transparenz und stellen deren mehrjährige Bewirtschaftung sicher. Im Hinblick auf die Einhaltung der Schuldenbremse lässt sich damit auch in Absprache mit dem Landesrechnungshof die Restebildungsproblematik für die kommenden Jahre lösen.

Zu berücksichtigen ist diese Regelung des Sondervermögens zukünftig bei Mehrjahresvergleichen. Wie immer werden die im Haushaltsplanentwurf 2016 eingearbeiteten Beschlüsse durch ein Haushaltsbegleitgesetz ergänzt, das in bekannter Tradition von den Regierungsfraktionen hier und heute mit eingebracht wird. Darin werden die Anpassungen von Rechtsvorschriften abgebildet, die aus dem Haushaltsplanentwurf resultieren.

Wie in den vergangenen Jahren nehmen wir mit diesem Gesetz die Neuaufteilung der Aufteilungsverhältnisse zwischen den Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden vor, die als Folge der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung durch den Bund erforderlich geworden ist. Diese Neuaufteilung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren und ist mit den kommunalen Spitzenverbänden so abgesprochen.

Die aus den Mitteln des Zukunftsvertrags noch zur Verfügung stehenden Mittel sollen zur Stabilisierung besonders finanzschwacher und mit Liquiditätskrediten stark belasteter Kommunen verwendet werden. Diese Anschlussfinanzierung wird ebenfalls durch das Haushaltsbegleitgesetz mit einem gesetzlichen Beendigungstermin ermöglicht. Neue Mittel werden dafür nicht bereitgestellt.

Es wurde auch erforderlich, das im Jahre 2007 errichtete Sondervermögen Wohnungsbau, Wirtschaft und Agrar einer flexibleren Bewirtschaftung zuzuführen. Ich darf daran erinnern: Die Bildung dieses Sondervermögens wurde erforderlich, nachdem die schwarz-gelbe Landesregierung seinerzeit die Einnahmen aus Rückflüssen der Woh

nungsbauförderung für Folgejahre an einen privaten Finanzinvestor veräußert hat. Mit dieser Transaktion hat sich die damalige Landesregierung mit einem Einmaleffekt eine Entlastung um mehr als 900 Millionen Euro verschafft, die zulasten der Folgejahre geht. Denn diese Mittel fehlen uns heute sehr dringend bei der Programmförderung. Wer eine solche Maßnahme zu verantworten hat, hat heute jede Möglichkeit verspielt, sich hier zum Thema Wohnungsbau zu äußern.

Ganz spannend fand ich in diesem Zusammenhang allerdings auch die Tatsache, dass Sie unser Verfahren im Haushalt 2016 kritisieren, obwohl Ihre Haushaltsanträge in der Vergangenheit etwas Ähnliches vorgesehen haben. Aber mit Ihrem Erinnerungsvermögen scheint es nicht ganz so weit her zu sein.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das Haushaltsbegleitgesetz berücksichtigt auch die Veränderungen, die sich aus der Veränderung des Wohngeldrechts in Bezug auf die Höhe des Zuschusses an die kommunalen Träger für die Grundsicherung für Arbeitsuchenden ergeben. Diese und weitere Regelungen des Haushaltbegleitgesetzes werden sicherlich im Haushaltsausschuss noch intensiv erläutert und diskutiert werden.

Ich darf noch an ein Thema erinnern, das bei der letztjährigen Haushaltsberatung zu intensiven Diskussionen geführt hat. Seinerzeit wurde die Anpassung der Besoldung für Beamte und Versorgungsempfänger durch eine Änderung des Besoldungsgesetzes im Rahmen des Haushaltbegleitgesetzes geregelt. Die inzwischen abgeschlossenen Tarifvereinbarungen im Bereich der Arbeitnehmer zeigen, dass diese Anpassung damals mit sehr großem Augenmaß erfolgt ist. Denn wir stellen fest, im Haushalt 2016 wird kein Nachsteuern erforderlich. Wir haben dadurch unsere Verantwortung gegenüber den Beamten und den Versorgungsempfängern gut und angemessen wahrgenommen.

(Beifall bei der SPD - Zuruf von der CDU: Glück gehabt!)

Richtig ist, dass dieser Haushaltsplanentwurf auf einer günstigen Steuereinnahmeentwicklung aufbauen kann. Das ist übrigens die Situation, die wir mit ganz wenigen Ausnahmen regelmäßig bei der Aufstellung von staatlichen Haushalten in der Nachkriegszeit vorgefunden haben.

(Zuruf von der CDU: Aber nicht mit solchen Steigerungen!)

Richtig ist aber auch, dass die Einnahmeerwartungen unter denen der letzten Mipla bleiben, weil die aktuelle Mipla die Steuermindereinnahmen aus dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags berücksichtigt.