Protocol of the Session on July 17, 2015

Das ist das, was den Menschen dann wirklich helfen wird.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Von Frau BertholdesSandrock liegt die Wortmeldung für eine Kurzintervention für 90 Sekunden vor. Bitte, Frau Kollegin!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau SchröderEhlers, Sie haben gesagt, es sei nichts zur Finanzierung passiert. Dazu muss man sagen: Es wäre schon genug gewesen, wenn alle zu den Zusagen gestanden hätten, die sie einmal abgegeben haben. Es geht darum, dass die 75 % aus den GVFG-Mitteln von der Kostenhöhe unabhängig sind. Sie können nicht sagen, ein Projekt kostet X Euro. Dann mache ich das 10, 15 oder 20 Jahre später, und das muss dann noch gelten.

Die Deckelung, die aufseiten des Landes und im Vertrag mit den Grünen auf Landkreisseite stattgefunden hat, macht die Sache kaputt. Sie können nicht immer von neuen Finanzierungsmöglichkeiten sprechen. Es ist absolut falsch, wenn Sie sagen, dass es aus diesem Fonds nach dem Mauergrundstücksgesetz keine Mittel geben könne. Das ist in der Prüfung. Die Briefe und die juristischen Gutachten sind nicht einmal vier Wochen alt. Darauf gibt es noch gar keine Antworten. Bis jetzt gab es nur formale Ablehnungen von anderen Förderfonds mit dem Hinweis: Das ist altes Bundesland. - Dieser einmalige juristische Sonderfall muss ausgelotet werden.

Ein Hinweis auf ein juristisches Gutachten, das es schon gibt: In § 3 des Einigungsvertrages steht etwas von Beitrittsgebieten. Das muss einmal angeguckt werden. Neuhaus ist Beitrittsgebiet, genauso wie Berlin. Darum werden wir kämpfen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von der CDU: Sehr gut!)

Frau Schröder-Ehlers möchte antworten. Sie haben für 90 Sekunden die Gelegenheit dazu. Bitte!

Frau Kollegin, Ihr Engagement ehrt Sie sehr. Wenn es bisher gelungen wäre, zusätzliches Geld zu finden, dann wäre diese Entscheidung, die wir Montag vor uns haben, überhaupt nicht nötig gewesen.

(Karin Bertholdes-Sandrock [CDU]: Wo haben Sie denn gesucht? Nir- gendwo!)

Ich kann verstehen, dass Sie noch einmal versuchen, wirklich alles zu bemühen. Aber ich kann Ihnen sagen, diese Punkte, die im Vorfeld von Ihren Kollegen vor Ort im Kreis schon angesprochen worden sind, sind von der Kreisverwaltung geprüft.

(Karin Bertholdes-Sandrock [CDU]: Nur angesprochen! Nicht geprüft!)

Wir haben dazu die entsprechenden Stellungnahmen vorliegen.

(Zuruf von Karin Bertholdes-Sandrock [CDU])

Es reicht uns nicht, jetzt noch weitere Punkte in die Debatte zu bringen. Ich finde wirklich, wir müssen jetzt den Mut haben, diesen Strich zu ziehen und zu sagen: Es ist so. Wir werden das Raumordnungsverfahren zu Ende bringen und dann gucken, ob es in der Zukunft irgendwelche anderen Möglichkeiten gibt.

(Karin Bertholdes-Sandrock [CDU]: Wieso in der Zukunft? Machen Sie es doch jetzt!)

Mit einem Abschluss durch das Raumordnungsverfahren ist dann klar geregelt, dass man sich um bessere Fährverbindungen kümmern kann. Über den Fährverbindungen schwebte doch immer ein Damoklesschwert. Keiner traute sich doch wirklich zu investieren, weil man immer die Sorge hatte, dass diese Investitionen mit einem Brückenbau hinfällig wären.

(Karin Bertholdes-Sandrock [CDU]: Die Einschränkungen der Brücke kriegen Sie nicht weg!)

- Frau Kollegin, glauben Sie mir:

(Karin Bertholdes-Sandrock [CDU]: Ich glaube nicht! Ich will wissen!)

Auch ich hätte eine Brücke sehr begrüßt. Wir haben jetzt 22 Jahre darüber diskutiert und immer

noch kein Geld gefunden. Ich glaube nicht, dass wir es in Zukunft finden werden.

(Karin Bertholdes-Sandrock [CDU]: Halten Sie die Zusagen ein!)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Jetzt hat für die Landesregierung Herr Minister Lies das Wort. Bitte, Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bau der Elbbrücke ist seit Langem eine große Diskussion in der Region. Bei dem geplanten Bau der Brücke von Neu Darchau nach Darchau handelt es sich aber um ein kommunales Bauvorhaben, das von den Landkreisen LüchowDannenberg und Lüneburg auf deren Gebiet geplant wird. Der Landkreis Lüneburg hatte seinerzeit eine Verkehrsuntersuchung dazu durchführen lassen. Damit wurde belegt, dass es sich bei dem geplanten Projekt eben nicht um eine Maßnahme des Landes, sondern um eine Maßnahme des Landkreises handelt und damit natürlich die Möglichkeit besteht, das Ganze nach dem heutigen Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu unterstützen.

Meine Damen und Herren, 2007 beliefen sich die Baukosten der geplanten Brücke einschließlich der Ortsumgehung mit Anbindung an das übergeordnete Netz auf 38 Millionen Euro. 2008 hat das Land dann eine Beteiligung an den Baukosten für die geplante Elbbrücke zugesagt. Das Land hat unter Einbeziehung der entsprechenden Planungskosten eine 75-prozentige Förderung der zuwendungsfähigen Baukosten in Aussicht gestellt. 2011 hat der Landkreis berichtet, dass nach dem aktuellen Stand die Gesamtkosten auf 44,4 Millionen Euro für das Vorhaben geschätzt werden. Im August 2012 hat dann die Staatskanzlei dem Landkreis Lüneburg mitgeteilt, dass sich das Land außerdem im Rahmen des Projektcontrollings durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr an der Kostenkontrolle für das Vorhaben beteiligen wird

Wir haben vorhin gehört: Aufgrund der Bürgerbeteiligung beschloss dann der Lüneburger Kreistag, die Planung fortzuführen, dies aber schrittweise, damit im Fall von Erkenntnissen, die erheblich höhere Kosten mit sich bringen, gegengesteuert werden kann.

Meine Damen und Herren von CDU und FDP, um einer Legendenbildung entgegenzuwirken: Die neue Landesregierung hat sich im Februar 2013 zu dem Projekt bekannt und war bereit, das Projekt weiterhin zu unterstützen und die finanziellen Zusagen der damaligen Opposition zu realisieren. Wir haben aber auch offen gesagt und im Koalitionsvertrag niedergeschrieben, dass wir dies für eine Obergrenze von 45 Millionen Euro der Gesamtkosten als Anteilsfinanzierung leisten wollen. Es war also jederzeit nachlesbar: Es handelt sich um eine kommunale Straße. Das Geld, das ich an einer Stelle investiere, kann ich an einer anderen Stelle nicht mehr ausgeben. Das gehört auch zur Objektivität.

(Beifall bei der SPD)

Aus Sicht des Landreises Lüneburg und nach den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen sind bislang nur Trassierungsvarianten bekannt. Aktuelle technische Planungen sind nicht vorhanden. Die vorliegenden Planungen zu diesem Bauwerk stammen aus dem Jahr 2005, sodass die Unwägbarkeiten bei der monetären Bewertung des Bauvorhabens natürlich sehr groß sind. Es gibt bisher also keine belastbare Aussage über die Höhe, weil keine Konkretisierung vorliegt.

Dann ist im April 2015 vom Landkreis aber eine Planung vorgelegt worden, die sich auf 58 Millionen Euro beläuft. Die Plausibilitätsprüfung - ich habe es vorhin gesagt: 2012 durch das Land Niedersachsen zugesagt - hat ergeben, dass die Kosten in Höhe von 58 Millionen Euro mit Ausnahme der zu niedrig angesetzten Aufwendungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realistisch erscheinen und die 45 Millionen Euro und die vereinbarten maximal 10 Millionen Euro, die der Landkreis dazugeben könnte, bei Weitem übersteigen.

Ich finde, meine Damen und Herren, wir sind an einem Punkt angelangt, an dem wir klar zu dem Bekenntnis stehen: 45 Millionen als Obergrenze, 75 % Zuschuss. - Ich glaube, klar muss auch sein: Wenn die Brücke nicht gebaut wird, gibt es auch keine klugen Alternativen. Deshalb ist die Entscheidung heute nur zu begrüßen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Die Landesregierung hat die ihr zugedachte Redezeit eingehalten. Frau Karin Bertholdes-Sandrock hat zusätzliche Redezeit beantragt. Da die Landesregierung ihre Redezeit nicht überschritten hat, erteile ich ihr zwei Minuten Redezeit. Bitte, Frau Kollegin!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Lies, Sie sind jetzt wieder - obwohl Sie ja so einen wunderschönen Brief geschrieben haben, den ich zitiert habe und den auch Sie noch einmal hätten zitieren sollen; das wäre schön gewesen - mit dem Argument „kommunales Straßenbauprojekt“ gekommen. Warum ist das ein kommunales Straßenbauprojekt? - Die Landesstraße wurde damals zur Kreisstraße heruntergestuft, damit überhaupt ein Zugriff auf GVFG-Mittel möglich wird.

Ich erinnere, Frau Schröder-Ehlers: Sie haben 2008 in besagter Großer Anfrage so deutlich gesagt, dass das Land Niedersachsen von allem die Hälfte tragen müsse - Planung, Bau und Unterhaltung. Das finde ich wunderbar. Warum haben Sie aus dem Jahr 2008, in dem Sie in der Opposition waren, nichts wiederholt?

(Zustimmung bei der CDU)

Ich danke Ihnen, Herr Minister, dafür, dass Sie gesagt haben, es gebe keine belastbare Aussage zur Höhe der Kosten. Das geht in beide Richtungen. Man kann nicht immer noch sagen: Wir machen das besser, breiter, Fußweg, Stäbe. Hinterher haben wir keine Nachfolgekosten. - Das ist ja ein Argument für die teure Bauweise. Na ja: Wir haben keine Nachfolgekosten. Wir haben dafür dann aber auch keine Brücke. - So kann es nicht gehen!

(Beifall bei der CDU)

Sie, Herr Minister, sagen ferner: kluge Alternative. - Nennen Sie doch mal eine kluge Alternative! Wir wissen ja: Es gibt gar keine Alternative. Und wo es keine Alternative gibt, Herr Minister, gibt es logischerweise auch keine kluge Alternative. Ich verspreche mir vom Ministerpräsidenten aber, dass auch er sich zu diesem Objekt einmal äußert.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor.

Die Fraktion der CDU hat für ihren Antrag in der Drucksache 17/3826 beantragt, die zweite Beratung und damit die Entscheidung über den Antrag sofort anzuschließen. Der Landtag kann dies nach § 39 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung beschließen, sofern nicht gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung mindestens 30 Mitglieder des Landtages für eine Überweisung des Antrags an einen oder mehrere Ausschüsse stimmen.

Ich frage jetzt die Fraktionen entsprechend unserer Geschäftsordnung: Wird Ausschussüberweisung beantragt? - Das ist nicht der Fall.

Von daher können wir jetzt in der Sache entscheiden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 17/3826.

Wer diesen Antrag annehmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt worden.