Protocol of the Session on May 29, 2013

(Renate Geuter [SPD]: Da haben Sie aber ein kurzes Gedächtnis!)

Schauen Sie sich die deutschen Bundesländer an! Überall, wo Christdemokraten und FDP regieren, sind die Tarifabschlüsse 1 : 1 umgesetzt worden. In den Bundesländern, in denen Sie regieren, gibt es große Proteste. 10 000 Menschen sind in NRW auf der Straße gewesen und haben gegen Ihre Beamtenbesoldungspolitik demonstriert, wo Sie die höheren Besoldungsgruppen gar nicht an der Besoldungssteigerung und die niedrigeren nur gestaffelt beteiligen.

Sie werden diese Diskussion nicht durchhalten. Sie koppeln dort die Beamten von der Entwicklung ab. Das haben Sie offensichtlich auch in Niedersachsen vor, sonst würden Sie das nicht zu den Haushaltsberatungen anmelden. Das beabsichtigen Sie. Wenn Sie das aber nicht wollen, können Sie heute unserem Vorschlag zustimmen.

Ansonsten muss man leider davon ausgehen, dass Sie das, was in NRW praktiziert wird, und das, was Sie in Rheinland-Pfalz und anderen Bundesländern wie Bremen und Hamburg machen, auch bei uns machen wollen. Dass Sie das tun,

haben die Beamtinnen und Beamten nicht verdient.

Gehen Sie einen anderen Weg! Lassen Sie sich die Proteste, die dort stattfinden - schauen Sie sich das in den Zeitungen an -, eine Mahnung sein! Gehen Sie unseren Weg mit! Verweigern Sie sich nicht diesem Beschluss.

Die Beamten haben ein Recht auf Verlässlichkeit, sie haben ein Recht auf geradlinige, der Tarifpolitik entsprechende Besoldung. Dafür haben wir Ihnen unseren Vorschlag vorgelegt.

Ich finde, es gibt gute Gründe, den Beamtinnen und Beamten diese Regelung zuzugestehen und den Gesetzentwurf so zu beschließen. Sie sollten hier heute ein deutliches Zeichen setzen. Das verlangen wir heute von Ihnen. Sie sollen sich bekennen.

Bekennen Sie sich zu dem Änderungsantrag, den wir Ihnen vorgelegt haben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Frau Kollegin Twesten das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Anpassung der Beamtenbesoldung und der Versorgungsbezüge heute ist eine gute Entscheidung für Niedersachsen.

Herr Hilbers, wir machen das richtig. Ich freue mich insbesondere, dass dieses Gesetz nun ausdrücklich die rückwirkende Gleichstellung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht umfasst.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Damit übernehmen wir den im März vereinbarten Tarifabschluss für das Jahr 2013 auf die Beamtinnen und Beamten, die Richterinnen und Richter und die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in diesem Bereich in Niedersachsen. Das ist eine für uns unstrittige Entscheidung und ein deutliches Zeichen für die beamteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mit unserer Entschei

dung jetzt wieder auf gleicher Stufe mit ihren angestellten Kolleginnen und Kollegen stehen

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

und die in den Jahren unter Schwarz-Gelb immerhin erhebliche Einschränkungen hinnehmen mussten - kein Weihnachtsgeld, keine Leistungszulage, empfindliche Kürzungen im Beihilfebereich -, die insbesondere die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger getroffen haben, wie uns vielfach berichtet wurde. Wir unternehmen heute also einen richtungsweisenden, einen zeitgemäßen Schritt, der zudem gangbar ist und in einen in finanzieller Hinsicht darstellbaren Rahmen passt.

Die Finanzierung des Tarifabschlusses und die Übernahme für den Beamtenbereich treffen aber auf günstige Rahmenbedingungen im Personalwirtschaftsbereich. Ältere Beamte in höheren Besoldungsgruppen scheiden aus, jüngere Beamte rücken nach. Insofern ergänzen sich in diesem Haushaltsbereich Gegebenheiten und Erfordernisse in guter Weise. Es geht um 69 Millionen Euro Anpassung, die wir gut und gerne mit Fug und Recht in diesem Bereich belassen und verantwortungsbewusst ausgeben.

Vielen Dank an dieser Stelle, dass Sie, meine Herren Ausschusskollegen aus den Oppositionsfraktionen, unsere Initiative unterstützen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Damit könnte ich mich jetzt verabschieden und meine Rede schließen. Aber natürlich weiß ich angesichts der Ausschussberatung, was Sie quält und welchen Verlauf die Debatte jetzt hier angesichts Ihres Änderungsantrages nehmen soll. Insofern werden wir nicht kneifen. Wir werden Sie aber auch nicht schonen, sich mit den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. mit der rauen finanzpolitischen Gegenwartsgeschichte Niedersachsens auseinanderzusetzen.

Die gute Ausgangslage 2013 darf den Blick auf die weniger positiven Bedingungen für 2014 nicht verstellen. In jeder Sekunde steigen die Verbindlichkeiten des Landes um 20 Euro. Das Land Niedersachsen hat mittlerweile 60 Milliarden Euro Schulden. Das sind 7 500 Euro pro Kopf, die wir nicht ignorieren und in die nächste Generation verschieben wollen.

Die Verschuldung ist da und muss bedient werden. Sie reduziert den Spielraum für alle politischen Maßnahmen. Entspanntes Zurücklehnen und das

Prinzip „Makt wi“ gehen nicht mehr; denn selbst wenn wir hohe Einnahmen haben, ist dieses Geld auf der Ausgabeseite längst gebucht. Um das Kind beim Namen zu nennen: Wünschenswerte Initiativen im Bereich der Besoldungsanpassung werden wir auch für das Jahr 2014 mit äußerster Sorgfalt und Umsicht planen. Wir werden wenig aufgeregt zu Werke gehen. Und wir möchten ein Gesamtpaket, das zur Schuldenbremse passt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Nun hat für die FDPFraktion Herr Kollege Oetjen das Wort. Bitte schön!

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem Unstrittigen.

Auch wir wollen, dass der Tarifabschluss 2013 1 : 1 auf den Beamtenbereich übertragen wird. Das sieht der Gesetzentwurf vor, und deswegen werden wir ihm auch zustimmen.

Dass Ihnen das 2013 gelingt, überrascht auch nicht; denn die dafür notwendigen Finanzmittel hat Ihnen die alte Landesregierung, haben Ihnen CDU und FDP im Haushaltsplan hinterlassen. Kollege Hilbers hat es eben gesagt: Eine Erhöhung um 2 % war vorgesehen, und die darüber hinaus erforderlichen 69 Millionen Euro können ohne Schwierigkeiten im Personaltitel erwirtschaftet werden; ein Nachtragshaushalt ist dafür nicht notwendig. Also: Danke, CDU und FDP, dass die Tariferhöhung für das Jahr 2013 umgesetzt werden kann!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Aber wir erwarten von Ihnen jetzt natürlich auch eine Aussage für das Jahr 2014. Frau Kollegin Twesten, es ist ein bisschen dürftig, nur ganz allgemein zu sagen, wir müssen einmal gucken, was kommt. Der Kollege Hilbers hat die Zahlen vorgetragen, insbesondere den Jahresabschluss 2012. Setzen Sie sich doch bitte einmal mit den Argumenten auseinander, und lesen Sie nicht nur die Rede vor, die Sie in der Vorbereitung geschrieben haben.

Minister Schneider hat in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs angekündigt, zum Jahr 2014 erst dann etwas sagen zu können, wenn die Steuer

schätzung vorliegt. Sie liegt inzwischen vor, aber gleichwohl schweigen Rot-Grün und auch der Minister zu der Frage, was mit 2014 ist.

Herr Minister, wenn Sie schon nicht das Ergebnis der Haushaltsklausurtagung vorwegnehmen wollen und wenn Sie nicht die Traute haben, sich klar zu positionieren, dann sagen Sie dem Haus doch wenigstens, was Sie für die Haushaltsklausurtagung angemeldet haben. Sagen Sie, mit was Sie als Finanzminister planen, um das Jahr 2014 zu gestalten. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie hier und heute Farbe bekennen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir von der FDP-Fraktion befürchten ebenso wie die Beamtinnen und Beamten im Lande Niedersachsen, dass Sie dem Beispiel anderer rot-grün regierter Bundesländer folgen. Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bremen und Rheinland-Pfalz setzen den Tarifabschluss nämlich nicht 1 : 1 um. Es ist allgemein bekannt, dass die Kolleginnen und Kollegen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten Druck auf Herrn Ministerpräsidenten Weil ausüben und sagen: „Warum scherst du in Niedersachsen im Jahr 2013 aus? Das kann so nicht weitergehen. Wir können es uns in NordrheinWestfalen nicht leisten, den Tarifabschluss umzusetzen.“

Herr Minister, wir erwarten die klare Aussage, dass im Land Niedersachsen der Tarifabschluss auch für das Jahr 2014 1 : 1 auf den Beamtenbereich übernommen wird.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Die Steuerschätzung liegt inzwischen vor. Sie zeigt, dass die dafür notwendigen Finanzmittel vorhanden sind. Der Puffer, der sich aus der mittelfristigen Finanzplanung ergibt, ist ausreichend; das hat der Kollege Hilbers gerade schon vorgerechnet. Deshalb werden wir als FDP-Fraktion dem Änderungsvorschlag der CDU-Fraktion zustimmen und uns heute eindeutig darauf festlegen, dass wir den Tarifabschluss auch für das Jahr 2014 1 : 1 auf den Beamtenbereich übertragen wollen. Denn wir, meine Damen und Herren, wollen, dass die Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen auch im Jahr 2014 an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Oetjen. - Für die Landesregierung hat nun Herr Finanzminister Schneider das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgung im Jahr 2013 soll heute unter Berücksichtigung der Änderungen, die der Ausschuss vorgeschlagen hat, verabschiedet werden. Dadurch wird es möglich, die Auszahlung - das interessiert die Betroffenen natürlich - der erhöhten nachzuzahlenden und laufenden Bezüge auf gesetzlicher Grundlage Ende Juli mit der Augustzahlung vorzunehmen.

Herr Hilbers, ich darf an dieser Stelle einen kleinen Einschub machen. Der von Ihnen postulierte Grundsatz „Besoldung folgt Tarif“ ist verfassungsrechtlich betrachtet Unfug. Natürlich folgt Besoldung niemals Tarif. Die Besoldung ist Sache des Gesetzgebers und nicht Sache der Tarifverhandlungen von ver.di oder von wem auch immer.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich bitte, darüber noch einmal nachzudenken. Wenn sich das Parlament selber entmannen will, kann das natürlich so im Raume stehen bleiben. Aber wenn Sie das anders sehen - was ich Ihnen empfehle -, dann sollten Sie das nicht wiederholen.

Für 2013 bleibt es also bei der zeit- und inhaltsgleichen Übertragung der ersten Stufe des Tarifabschlusses. Das heißt, die Dienstbezüge und auch die Versorgungsbezüge werden rückwirkend vom 1. Januar an um 2,65 % erhöht, die Anwärterbezüge um 50 Euro.

Meine Damen und Herren, auch bezüglich der 1:1-Übertragung sind hier einige Märchen verbreitet worden. Tatsächlich ist sie nach jetzigem Stand nur von Bayern und Hamburg beschlossen worden. Herr Hilbers hat zwar gesagt, Hamburg macht das nicht, aber das stimmt nicht.

Hinsichtlich Bayern ist es so, dass es da erstens eine Landtagswahl gibt und zweitens Bayern viel mehr Geld hat als Niedersachsen. Und in Hamburg ist nach meiner Kenntnis eine Gegenfinanzierung gefordert. Dort geht die 1:1-Umsetzung zulasten des Personaletats, also: Mehr Geld für weniger Beamte.