Zu Wort gemeldet hat sich für die SPD-Fraktion der Kollege Henning. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben erst am 17. April in erster Lesung einen Gesetzentwurf zur Besoldungsanpassung im Beamten- und Versorgungsbereich in den Landtag eingebracht, der die erste Stufe der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten 1 : 1 überträgt.
Damit werden auch die Bezüge der Kolleginnen und Kollegen, die verbeamtet sind, rückwirkend zum 1. Januar 2013 um 2,65 % erhöht.
Wir sind der Auffassung, dass wir damit unserer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nachkommen und dafür sorgen, dass die Dienst- und Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.
Im Haushaltsausschuss konnten wir deshalb in seiner Sitzung am 8. Mai auch große Einigkeit zwischen den Regierungs- und Oppositionsfraktionen erzielen, sodass der vorliegende Gesetzentwurf von allen Fraktionen in diesem Hohen Hause nunmehr einstimmig mitgetragen wird. Der Gesetzentwurf und die durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen geringfügigen Änderungen sind somit im Ausschuss vollständig unstreitig.
Doch dann konnten - Herr Hilbers, genau - die Oppositionsfraktionen nicht der populistischen Versuchung widerstehen und meinten, im Rahmen eines Änderungsantrags auch sofort die zweite Stufe der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich übertragen zu müssen.
Wir dagegen haben immer die Auffassung vertreten, dass die Frage, ob und in welchem Umfang die zweite Stufe der Tarifeinigung übertragen werden kann, verantwortlich erst dann beantwortet werden kann, wenn Klarheit über den finanziellen Handlungsspielraum in diesem Land besteht.
Deshalb kann diese Frage erst im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans für das Jahr 2014 entschieden werden.
Meine Damen und Herren, diese Vorgehensweise der Regierungsfraktionen hat etwas mit haushaltspolitischer Verantwortung und mit dem sorgsamen Umgang mit den uns von den Steuerbürgern draußen im Land anvertrauten Steuergeldern zu tun; denn wir Sozialdemokraten können mit Geld umgehen und machen nicht wie die Oppositionsfraktionen einen auf puren Populismus.
Natürlich käme es bei den Polizeibeamten, die täglich ihren Kopf für diesen Staat hinhalten, den Finanzbeamten, die täglich dafür sorgen, dass wir in diesem Hause überhaupt etwas zu verteilen haben, sowie den Lehrerinnen und Lehrern, die sich täglich mit unseren mehr oder weniger gut erzogenen Kindern rumschlagen dürfen, sehr gut
Da man jeden Euro aber nur einmal ausgeben kann, wäre auch ein solches Vorgehen in Unkenntnis der finanziellen Lage des Landes schlicht verantwortungslos, und kein kommunaler Kämmerer würde sich so verhalten.
Deshalb kann man Ihr Verhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, auch nur als blanken Populismus entlarven.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP: So dumm, wie Sie glauben, sind die Beamtinnen und Beamten in diesem Land nämlich auch nicht, als dass sie Ihnen als Vertretern der abgewählten Landesregierung in diesem Punkt Glauben schenken würden. Die Polizistinnen und Polizisten, die Finanzbeamtinnen und -beamten sowie die Lehrerinnen und Lehrer haben sicherlich noch nicht vergessen, dass gerade die schwarz-gelbe Landesregierung im Umgang mit den Beamtinnen und Beamten nicht zimperlich war und vor allem die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst verschlechtert hat.
Die wöchentliche Arbeitszeit wurde erhöht, das Weihnachtsgeld wurde von Ihnen komplett gestrichen, und die Leistungszulagen wurden nie ausgezahlt. Es erfolgten ein weiterer Stellenabbau und erhebliche Kürzungen im Beihilfebereich.
Sicherlich haben auch die Polizistinnen und Polizisten in diesem Land nicht vergessen, dass die durchschnittliche Wartezeit bei der Polizei bei Beförderungen von A 9 nach A 10 rund 15 Jahre dauert. Das haben Sie aufgrund Ihres sogenannten A-11er-Erlasses zu verantworten, den wir in nächster Zeit reformieren werden.
Wir brauchen von Schwarz-Gelb keine populistischen Krokodilstränen in der Frage, wie wir mit Arbeitnehmern in diesem Land umgehen. Das glaubt Ihnen draußen eh niemand mehr; denn Sie haben in zehn Jahren Regierungszeit gezeigt, was
Zu Ihrer Erinnerung: Im Tarifbereich gibt es zum 1. Januar 2013 2,65 % und zum 1. Januar 2014 2,95 % mehr. Eingeplant hat Ihr Kollege Möllring seinerzeit aber lediglich 2 % - soviel zum Thema vorausschauende und sorgsame Finanzplanung durch die vorherige Landesregierung. Da fehlt nämlich noch ein bisschen.
Dies gilt im Übrigen - Herr Hilbers, passen Sie jetzt wieder gut auf - auch für die finanziellen Rahmenbedingungen, die ich Ihnen jetzt zum vierten Mal erklären muss, weil Sie es offensichtlich immer noch nicht verstanden haben.
Die im Haushaltsplan 2013 veranschlagte Nettokreditaufnahme von 620 Millionen Euro, zuzüglich der vorgesehenen Rücklagenentnahme von 283 Millionen Euro und schlussendlich die 295 Millionen Euro, die die HanBG laut Haushaltplanentwurf für die Übernahme von Anteilen an der NORD/LB zahlen soll, die im Übrigen auch nur kreditfinanziert werden können, macht in der Summe - jedenfalls betriebswirtschaftlich betrachtet - einen Handlungsbedarf von rund 1,2 Milliarden Euro aus, meine Damen und Herren. Das haben Sie uns hinterlassen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN – Zuruf von Reinhold Hil- bers [CDU] – Unruhe – Glocke der Präsidentin)
Jetzt wird es spannend. Hören Sie einmal zu, Herr Hilbers. - Gleichzeitig wird Herr Hilbers nicht müde, im Verein mit der FDP immer wieder zu behaupten, wie falsch es sei, in dieser Situation - bei einem Haushaltsloch von 1,2 Milliarden Euro - über die Einnahmesituation des Landes auch nur nachzudenken.
In einer der nächsten Sitzungen des Haushaltsausschusses werden wir einen steuerpolitischen Antrag der FDP und im Übrigen auch einen Änderungsantrag der CDU zu beraten haben, die sich im Kern völlig gleichen und im Wesentlichen
Sie wollen keine Anpassung der Erbschaftsteuer und keine Wiederbelebung der Vermögensteuer, weil das angeblich eine Substanzbesteuerung sei und die Millionäre zu stark belasten würde. Sie wollen keine Erhöhung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer, weil auch dadurch die Reichen schlechter gestellt würden, meine Damen und Herren.
Mir kommen die Tränen. Als gäbe es den Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, der in diesem Lande zum Glück immer noch gilt, aus Ihrer Sicht nicht. Die FDP will in diesem Zusammenhang gleich die Kommunen ruinieren, indem sie die Gewerbesteuer gänzlich abschaffen will, wozu die CDU wiederum interessanterweise auffällig schweigt. Kurzum, Ihre Finanzpolitik sieht so aus: Neue Einnahmen dürfen wir auf der Steuerseite nicht erschließen, weil die Klientel der FDP und Steuerhinterzieher wie Uli Hoeneß genug belastet sind.
Gleichzeitig hinterlassen Sie uns ein Loch im Haushalt von 1,2 Milliarden Euro und haben heute auch noch neue Ausgabenvorschläge in einer Größenordnung von 170 Millionen Euro aufgrund des Vorschlags, die zweite Stufe des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich zu übertragen - das Ganze selbstverständlich, ohne auch nur einen einzigen Vorschlag zu machen, wo das Geld eigentlich herkommen soll.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir werden Sie zwingen, bei den Haushaltsberatungen Farbe zu bekennen. Denn wer mehr Ausgaben tätigen will, muss seriös sagen, woher das Geld kommen soll bzw. an welcher Stelle er es im Haushalt einsparen will.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Henning, es ist richtig, dass wir diesen Gesetzentwurf, was die Besoldungsanpassung angeht, unterstützen. Wir haben die Beschlussempfehlung mit beschlossen. Allerdings haben wir gesagt, wir wollen diese Erhöhung für 2013 nachvollziehen, aber auch in der Kombination mit 2014. Diese Erhöhung haben wir Ihnen noch einmal vorgelegt, und die wollen Sie nicht mitbeschließen.
Unser Grundsatz gilt nach wie vor: Besoldung folgt Tarif. Wer einen Tarifvertrag unterschreibt, muss wissen, ob er ihn bezahlen kann. Wer einen Tarifvertrag unterschreibt, muss wissen, ob er ihn auf die Beamten übertragen will oder nicht. Wenn er ihn nicht übertragen will, muss er das sagen und es bei seinen Kalkulationen bedenken. Wenn er ihn übertragen will, muss er bereits bei der Unterschrift berücksichtigen, dass er auch das bezahlen können muss.