Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen abschließenden Beratung zur Änderung der Geschäftsordnung modernisieren wir die Arbeit der Kommission für Migration und Teilhabe. Wir passen die Arbeitsgrundlage der Kommission zum einen der gesellschaftlichen Entwicklung und zum anderen unserem Verständnis von einer größeren und wichtigeren Bedeutung der Kommission an als der, die sie bei der Vorgängerregierung hatte. Wir orientieren uns dabei an den Aspekten von mehr Mitbestimmung, von mehr Transparenz und von mehr Bedeutung für die Migrationspolitik in Niedersachsen.
Seit der Einbringung im April-Plenum haben wir in den vergangenen Wochen eine zügige, gleichwohl gründliche Beratung in den Fachausschüssen und
im Ältestenrat erlebt. Ich möchte daher insbesondere dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für seine hilfreichen Ausführungen, aber auch den Kolleginnen und Kollegen danken, die diese zügige Beratung sichergestellt haben.
Wir, die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, wollen ganz bewusst keine lange Hängepartie, sondern wir wollen es der Kommission hier und heute ermöglichen, ihre Arbeit aufzunehmen und ihren Beitrag für mehr Teilhabe und Partizipation der Migrantinnen und Migranten in unserem Land zu leisten. Umso bedauerlicher ist vor diesem Hintergrund die soeben angekündigte Ablehnung der Oppositionsfraktionen.
Herr Kollege Nacke, Sie haben sich bei der Einbringung gewünscht, dass wir auf die bestehenden Bedenken eingehen. Ich stelle fest: Genau das ist in den Ausschussberatungen geschehen. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Keiner der vorgebrachten Einwände ist durchschlagend gewesen. Die neue Arbeitsgrundlage, welche Ihnen heute vorliegt, ist modern, sie ist neu, und sie ist rechtmäßig.
Meine Damen und Herren von den Oppositionsfraktionen, Sie könnten somit zustimmen. Da Sie das nicht machen, wollen Sie es also nicht. Sie wollen es nicht, weil die Migrationspolitik in Niedersachsen bei Ihnen bestenfalls eine untergeordnete Rolle spielt. Hier wird der Unterschied zwischen Stillstand auf der einen Seite und Fortschritt auf der anderen Seite des Hauses sehr deutlich, meine Damen und Herren.
Es wurden Bedenken angemeldet, dass möglicherweise ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip vorliege, da sich die Kommission in der Mehrheit aus Externen und somit nicht aus gewählten Abgeordneten zusammensetze und diese Externen möglicherweise gewählte Abgeordnete überstimmen könnten.
Inhaltlich sei mir die Anmerkung gestattet, dass die externen Mitglieder Fachleute im Bereich von Migration und Teilhabe sind und wir es daher ausdrücklich begrüßen, dass sie im Rahmen der Kommission die Politik beraten und bereichern.
Es ist und bleibt ein Armutszeugnis, an einem überholten Einstimmigkeitsprinzip festhalten zu wollen, ganz gleich, wie man es hier in seinen Beitrag kleidet. In der Vergangenheit waren sich große Teile der Experten einig und waren es regelmäßig die Vertreter der CDU, die Beschlüsse torpediert haben, weil Einstimmigkeit erforderlich war. Wir wollen das ändern; denn es entspricht nicht unserem Politik- und Demokratieverständnis, meine Damen und Herren.
Aber auch rechtspolitisch begegnet die Berufung externer Fachkräfte keinen Bedenken. Ich sage es noch einmal ausdrücklich: Es bestehen keine Bedenken dagegen, dass so verfahren wird.
Es wurde die Frage aufgeworfen, inwieweit der Kommission ein Zitierrecht zustehen solle. Das ist keine neue Frage; denn wir haben Kommissionen längst. Nichtsdestotrotz ist sie klar zu beantworten: Zitierrecht haben nur Ausschüsse, nicht die Kommissionen. Auch hier bleibt das Resümee: Es liegt eine klare, nicht angreifbare Regelung vor.
Ich will an dieser Stelle aber auch ganz deutlich sagen, dass mich der Ablauf der Ausschussberatungen ein wenig überrascht hat. Erst wurden die Bedenken wiederholt, die Sie in der ersten Beratung vorgebracht hatten. Zugegeben, das ist weniger überraschend. Diese Bedenken hat der GBD erst mündlich und insbesondere auf Wunsch der CDU-Fraktion dann auch noch einmal schriftlich ausgeräumt. Ich will mir an dieser Stelle übrigens den Einschub nicht verkneifen, dass zumindest wir auch volles fachliches Vertrauen in einen mündlichen Vortrag des GBD haben und Beiträge nicht erst glauben, wenn sie schriftlich vorliegen.
Kaum sind diese Punkte ausgeräumt, präsentieren Sie uns neue, aber keineswegs stichhaltigere Gründe gegen die Änderung der Geschäftsordnung. Die Zusammensetzung solle jetzt anders sein, der Auftrag sei Ihnen unklar.
Ich halte für meine Fraktion fest: Erstens. Wir sind der Überzeugung, dass wir mit dieser Grundlage sehr gut in die Arbeit starten können. Keine Änderung ist in Stein gemeißelt und gilt in alle Ewigkeit. Der jetzige Vorschlag aber ist abgewogen, und man kann damit guten Gewissens beginnen.
Zweitens. Mich verwundert ein wenig, dass wir im Zuge der gesamten Beratung immer gehört haben, was die Oppositionsfraktionen nicht wollen. Bis zum heutigen Tage haben wir keinen einzigen Satz dazu gehört, wie Sie sich die Arbeit in der Kommission vorstellen. Sie haben offensichtlich nichts im Angebot, meine Damen und Herren.
Sie müssen sich daher den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie den Vorschlag ablehnen, um einfach nur dagegen sein zu können. Unter dem Aspekt der Übernahme von Verantwortung werden Sie dem Anspruch nicht gerecht. Ich sage Ihnen auch: Selbst für einfaches Opponieren ist das nicht ausreichend, meine Damen und Herren.
Die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen begrüßen die Veränderungen. Wir freuen uns darauf, dass die Kommission jetzt ihre Arbeit aufnehmen kann. Mehr Mitbestimmung, mehr Transparenz und mehr Bedeutung für die Migrationspolitik. Das ist ein gutes Signal für Niedersachsen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Tonne, ich bedaure ein wenig, dass Sie immer wieder dazu neigen, den Oppositionsfraktionen ein parlamentarisches Foulspiel zu unterstellen.
17. April anführen, in der wir die erste Beratung durchgeführt haben. Zum einen habe ich ausgeführt:
„Die Frage ist: … Steigt dadurch die Bedeutung von Beschlüssen dieser Kommission, oder wird sie eher reduziert? - Ich sage Ihnen voraus: Dadurch werden Entscheidungen und Debatten in dieser Kommission letzten Endes, wie ich meine, auf ganz normale Stellungnahmen, auf das Prinzip Anhörung zurückgeführt. Das finde ich schade. Ich finde, wir sollten noch einmal darüber nachdenken, ob das so bleiben soll.“
„Dieser Ausschuss soll sich mit der religiösen Vielfalt im Lande beschäftigen. - Wie das ohne Vertreter der christlichen Kirchen, der jüdischen Glaubensgemeinschaft und anderer Glaubensgruppen möglich sein soll, ist mir ein Rätsel. Das kann nicht funktionieren.“
Mit anderen Worten: Sie haben gerade gesagt, ich hätte hier irgendwelche Dinge ins Feld geführt. Die beiden Punkte - darum hatte ich ja auch gebeten; ich habe doch gesagt, dass der GBD das überprüft, was dann auch passiert ist -, die letzten Endes dazu beigetragen haben, dass wir gegen die heute zu beschließenden Änderungen sind, habe ich in den Beratungen angesprochen. Ich finde es unfair, dass Sie hier versuchen, das anders darzustellen.
Danke schön, Herr Nacke. - Der Kollege Tonne möchte nicht antworten. - Damit sind wir am Ende der Beratung.
Es geht um § 18 b. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist so beschlossen worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem vorliegenden Antrag mit den Änderungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag so beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 4: Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2013 (Niedersäch- sisches Besoldungs- und Versorgungsanpas- sungsgesetz 2013 - NBVAnpG 2013) - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/75 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/135 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/186 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/204
Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU zielt auf eine Annahme des Gesetzentwurfs in einer weitergehenden geänderten Fassung ab.