Frau Kollegin Joumaah, auch Ihnen darf ich zu Ihrer ersten Rede in diesem Hause gratulieren. Herzlichen Glückwunsch!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich vorwegschicken: Ich finde es wirklich erfreulich, dass hier heute über alle Fraktionen hinweg ein richtungsweisender und besonders wichtiger Entschließungsantrag angenommen werden wird. Ich kann Ihnen versichern: Das wird Wirkung haben. Das ist ein starkes Signal aus Niedersachsen. Mir ist bislang kein Entschließungsantrag gleichlautender Art aus einem anderen Landesparlament bekannt. Von daher können wir gemeinsam hoffen, dass dieser Antrag Schule macht. Warum, darauf werde ich gleich noch eingehen.
sehr guten Weg. Aber wir müssen erreichen, dass die Teilnahme an diesem Programm nicht - wie derzeit festgelegt - auf die Zeit bis 2014 begrenzt bleibt. Wir können und dürfen uns angesichts der weltweiten humanitären Katastrophen nicht einbilden, glauben machen oder gar darauf ausruhen, dass wir in diesem Jahr im Rahmen des EU-Resettlement-Programms 200 schutzbedürftige nicht syrische Staatsangehörige aus Syrien aufnehmen.
Wir brauchen ein Konzept, auf dessen Grundlage wir schneller handeln können, ohne uns im Vorfeld immer wieder in Grundsatzdiskussionen verstricken zu müssen. Das ist nur sichergestellt, wenn Deutschland seiner humanitären Verpflichtung nachkommt und sich permanent am EU-Resettlement-Programm beteiligt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns darin einig, dass insbesondere vor dem Hintergrund des syrischen Bürgerkrieges dringend Lösungen gefunden werden müssen, um das von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern eindrucksvoll geschilderte menschliche Leid zu verringern.
In Bezug auf die besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge besteht angesichts der Situation in den Flüchtlingslagern in Jordanien, im Libanon und in der Türkei, die höchst problematisch ist, ganz konkret aktueller Handlungsbedarf. Das, was diese drei Anrainerstaaten Syriens zurzeit leisten, verdient die allerhöchste Anerkennung von uns aus dem wohlhabenden Mitteleuropa. Das ist eine beeindruckende Leistung.
Die Innenminister von Bund und Ländern sind sich daher darüber einig, dass Deutschland zeitnah 5 000 syrische Staatsangehörige aufnimmt und ihnen Schutz gewährt. Niedersachsen wird nach dem Königsteiner Schlüssel ca. 470 Schutzbedürftige aufnehmen. Sie werden zunächst in Friedland aufgenommen. Dort erhalten sie im Rahmen der Wegweiserkurse eine erste Starthilfe, um sich in Deutschland zurechtzufinden. Bund und Länder stehen in Kontakt, um die Einzelheiten für eine zügige Aufnahme abzustimmen.
Meine Damen und Herren, ich hoffe sehr, dass dies ein Signal für weitere europäische Staaten sein wird, entsprechende Aufnahmeaktionen zu organisieren, damit auch sie ihrer humanitären Verpflichtung nachkommen. Die Bundesrepublik wird das syrische Problem weder mit 5 000 noch mit 15 000 aufgenommenen Flüchtlingen alleine
Allerdings, meine Damen und Herren, will ich, was die Aufnahme der Syrer angeht, zwei Sätze darüber verlieren, dass es bislang schwierig ist, sich mit der Bundesebene auf ein Verfahren zu einigen, das eine einfache Aufnahme dieser schutzbedürftigen Menschen erlaubt.
Bislang sieht es immer noch so aus, als könnten wir diese 5 000 nur mit einer vorübergehenden, sehr kurzfristigen Befristung ihres Aufenthaltsrechts überhaupt hierher bekommen. Die Wirkung wird die gleiche sein, wie wir sie schon in den vergangenen Jahrzehnten erlebt haben. Eine Integration wird schwierig werden. Die Integrationsnotwendigkeit wird schwer zu vermitteln sein, wenn jemand nicht weiß, ob er nicht vielleicht schon in zwei oder drei Jahren wieder abgeschoben werden wird, auch wenn er das für sich kaum für zuträglich hält.
Dass Deutschland Syrerinnen und Syrer nicht im Stich lässt, haben wir im Übrigen mit der Regelung für syrische Studierende nachgewiesen, denen der Abschluss ihres Studiums auch ermöglicht wird, wenn die bisherige finanzielle Grundlage ihres Aufenthalts verloren gegangen ist. Darüber hinaus - das wurde schon erwähnt - wird der Abschiebungsstopp für die Personengruppe der ausreisepflichtigen syrischen Staatangehörigen, die noch nicht als Flüchtlinge anerkannt wurden, ausgesetzt.
Aber, meine Damen und Herren, es gibt auch, was den Zuzug der Familienangehörigen angeht, immer noch ein ungelöstes Problem, nämlich die Frage, wie wir uns mit dem Bundesinnenminister einigen, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Rahmen das geschieht. Mein Appell an die Oppositionsfraktionen lautet: Meine Damen und Herren, helfen Sie mit, den Bundesinnenminister davon zu überzeugen, dass wir hier leichtgängige Lösungen brauchen, dass schnelle Lösungen erforderlich sind, dass wir vor allem unbürokratische Lösungen brauchen, die nicht auf die einzelne Erteilung von Visa hinauslaufen. Ich wäre Ihnen im Interesse unseres gemeinsamen Entschließungsantrags sehr verbunden, wenn Sie dies in Berlin auf Ihren Kanälen energisch mit vertreten würden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe das Vergnügen, gleich auch zu Tagesordnungspunkt 11 zu sprechen. Ich schließe dies an, weil es auch inhaltlich passt. Denn mit der Aufnahme endet unsere Verpflichtung gegenüber den Syrerinnen und Syrern nicht. Wir müssen Perspektiven aufzuzeigen, bei der Integration in Deutschland behilflich sein. Wir müssen Türen und Wege öffnen.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass neben dem Spracherwerb die Eingliederung in den Arbeitsmarkt die beste Voraussetzung für eine gelungene Integration bietet. Hierauf ist mehrfach hingewiesen worden. Eine aktuelle Bertelsmann-Studie belegt überdies eindrucksvoll das hohe Bildungsniveau von Zuwanderern. Meine Damen und Herren, wir müssen vor diesem Hintergrund Schluss machen mit der Angstrhetorik der 90er-Jahre.
Auch die Bundesregierung muss zur Kenntnis nehmen, dass Einwanderern mittlerweile - zumindest zu einem Teil - ein höheres Bildungs- und Qualifikationsniveau eigen ist als das der deutschen Bevölkerung. Somit hat sich das Bild in den letzten zehn Jahren deutlich verändert. Und wir alle wissen: Im Erwerbsleben entstandene soziale Kontakte fördern Integration für alle Angehörigen einer Familie und setzen einen für alle - einschließlich unserer Gesellschaft und unserer Volkswirtschaft - gewinnbringenden Kreislauf in Gang.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben daher einen Entschließungsantrag zum Thema „Weiterführung des Bleiberechtsprogramms“ formuliert, mit dem wir dieses wichtige Ziel erreichen wollen.
Die Landesregierung setzt sich ausdrücklich für die Fortsetzung des Bleiberechtsprogramms zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Bleibeberechtigten, kurz XENOS genannt, ein, und das aus gutem Grund: Das XENOS-Bundesprogramm zur Unterstützung von Bleibeberechtigten und Flüchtlingen am Arbeitsmarkt als Teil des Nationalen Aktionsplans Integration wird bundesweit über die Parteigrenzen hinweg als ausgesprochen erfolgreich bewertet. Für das Programm wurden bis heute über 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, 19 Millionen Euro aus dem ESF, 12 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundes sowie 3 Millionen Euro Projektmittel der durchführenden Initiativen und Träger.
Bundesweit bestehen derzeit 28 regionale Netzwerke, davon 3 in Niedersachsen. Dies ist genannt worden. Mehr als die Hälfte der insgesamt 10 200 Teilnehmenden konnte erfolgreich in Arbeit- oder Ausbildung integriert werden. Das ist, wie ich finde, eine wirklich beeindruckende Zahl.
Hierin sieht die Landesregierung einen richtungweisenden Erfolg. Denn dies hilft den Flüchtlingen und stärkt gleichzeitig den Arbeitsmarkt. Das Engagement der Projektträger zur Fortführung dieser Projekte wird daher von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt und inhaltlich hundertprozentig unterstützt. Die Integrationsministerkonferenz hat sich gegenüber dem Bund im März dieses Jahres bereits einstimmig geäußert.
Die Landesregierung versteht im Übrigen die ablehnende Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage nach wie vor nicht, wo doch über 2013 hinaus auch dem Bund ESF-Mittel zur Verfügung stehen. Die Landesregierung wird sich daher noch einmal direkt an Frau Bundesministerin von der Leyen wenden und für die Fortführung dieses guten Programms verwenden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung annehmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem Antrag ist mit den Stimmen aller Fraktionen gefolgt worden.
Die Fraktion der SPD hat für ihren Antrag in der Drucksache 17/168 die sofortige Abstimmung beantragt. Wie bereits signalisiert wurde, sind alle Fraktionen bereit, dem Wunsch der Antragsteller nach sofortiger Abstimmung über den Antrag zu folgen. Der guten Ordnung halber frage ich gleichwohl, ob eine Ausschussüberweisung mit dem
Ihnen bekannten Quorum von 30 Mitgliedern des Landtages gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall. Daher kommen wir zur Abstimmung.
Wer den Antrag in der Drucksache 17/168 annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch diesem Antrag ist einstimmig gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Geschäftsordnung für den Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, soweit er Aufgaben nach § 2 des Nds. AG G 10 wahrnimmt, gemäß § 26 Abs. 2 Satz 1 NVerfSchG - Antrag des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes - Drs. 17/109
Nach dem Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz gibt sich der Ausschuss für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes eine besondere Geschäftsordnung für die Wahrnehmung der Aufgaben, die ihm nach § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10Gesetzes obliegen. Diese Geschäftsordnung, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedarf der Bestätigung durch den Landtag.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Wer der in der Ausschusssitzung am 11. April 2013 beschlossenen Geschäftsordnung die erforderliche Bestätigung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dem Antrag ist entsprochen worden.
Tagesordnungspunkt 13: Erste Beratung: Verwaltungsabkommen zwischen Hamburg und Niedersachsen vereinbaren - Generalplan „Heidewasser“ umsetzen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/163
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Historisch betrachtet, reicht die Thematik des Heidewassers bis in die 70er-Jahre zurück.