sehr schöne Landschaft - Straßen gebaut werden, an meinem Ort vorbei, mit einem 500 m überspannenden Riesenbrückenbauwerk. Damit haben Sie komischerweise keine Probleme. Und dann stößt diese Straße vor diese Barriere Ith, über die sich der Schwerlastverkehr hinüberquälen muss, und führt durch ein Naturschutzgebiet.
Es ist überhaupt nicht einzusehen, warum man eine entscheidende Maßnahme schon aus den Planungen herausnehmen will. Es geht darum, ob sie und wann sie zu verwirklichen ist. Dafür müssen wir in der Tat kämpfen; das ist gar keine Frage. Aber es ist die entscheidende Maßnahme, und es wäre schön, wenn Sie uns einmal erklären könnten, warum Sie die Prioritäten völlig falsch setzen und damit den Menschen in diesem Raum so gut wie überhaupt nicht helfen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich versuche zusammenzufassen, stelle ich fest: Im Grundsatz sind wir uns einig. Zumindest für die Vertreter aller anderen Regionen war deutlich, dass es darum geht, in einer Region, in der es erheblichen Handlungsbedarf gibt, nicht nur zeitnah zu investieren, sondern auch perspektivisch eine Lösung auf den Weg zu bringen, die der Region wirklich hilft. Genau dieser Handlungsbedarf, der eindeutig die bessere Erreichbarkeit und auch die Sicherung der Standorte der dort vorhandenen Unternehmen und der Arbeitsplätze beinhaltet, sollte, so denke ich, im Vordergrund der Debatte und auch im Vordergrund dessen, was wir nach außen tragen, stehen.
Mein besonderer Dank gilt der Initiative B 240, die wirklich sehr gut die Kräfte vor Ort gebündelt und dafür gesorgt hat, eine klare Stimme aus der Region zu erzeugen, die eben nicht nur Politik, aber auch Politik ist, die jedoch auch die Wirtschaft und die Bevölkerung mitgenommen hat. Ich glaube, das ist wirklich gut. Die Studie zeigt noch einmal sehr deutlich, dass es wirklich eine nicht wiedergutzumachende Schwächung der regionalen Wirt
schaftsstruktur ist, wenn wir die Verkehrsinfrastruktur nicht zeitnah und schrittweise ausbauen können. Deswegen gehen wir auch diesen Weg gemeinsam, um das weiter voranzubringen.
Die verkehrliche Situation wird deutlich. Es zeigt sich die große Distanz zu den Oberzentren und den Autobahnen. Es gibt keine andere Region in Niedersachsen, die von diesen wichtigen Infrastrukturachsen so weit entfernt ist. Deswegen ist für den Landkreis Holzminden die Straßenanbindung über die B 64 und die B 240 nach Hannover von so elementarer Bedeutung.
Die Bundesstraßenanbindung zu verbessern, ist sicherlich Teil des aktuellen Bedarfsplans - aber wir sind nicht sehr weit in der Umsetzung; darauf komme ich gleich noch zurück - und wird vor allen Dingen Voraussetzung für den neuen Bundesverkehrswegeplan sein, aus dem natürlich wieder der nächste Bedarfsplan entsteht.
Ich will aber bei aller Bedeutung für die Straße, die ich gleich noch einmal betone, auch noch ein Wort über den Rest verlieren. Denn wir würden für eine Region zu kurz denken, beschränkten wir uns ausschließlich auf einen Verkehrsträger.
Deswegen ist gerade der Schienenpersonennahverkehr von elementarer Bedeutung, und deswegen ist gerade auch die Frage, was neben der Strecke zwischen Hannover, Göttingen und Eichenberg ist, wichtig, nämlich der geringe Ausbauzustand, den wir dort zu verzeichnen haben und der von der Bahn immer mit der geringen Nachfrage begründet wird, weshalb nicht investiert werde. Ich glaube, das müssen wir dringend anpacken. Das Land und die Landesnahverkehrsgesellschaft befinden sich in Gesprächen mit der Deutschen Bahn über einen Ausbau der Infrastruktur, die wir brauchen, um mit einer anderen Taktung mehr Qualität in den SPNV einer Region zu bringen.
Dazu gehört auch das Bahnhofsmodernisierungsprogramm „Niedersachsen ist am Zug III“, mit dem wir gerade für die Stationen Holzminden und Stadtoldendorf die Modernisierung und den barrierefreien Ausbau voranbringen. Das gehört, so glaube ich, mit zum Gesamtkontext.
Aber, meine Damen und Herren, zurück zum Bundesfernstraßenbau. Drei Punkte sind wichtig: Wir brauchen für den Baubeginn baureife Maßnah
men. Maßnahmen dürfen nicht nur geplant werden und unanfechtbar sein, sie müssen auch umgesetzt werden. Wir brauchen für die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans vor allen Dingen auch die Möglichkeit zu planen, selbst dort, wo wir noch nicht bauen können. Ferner brauchen wir natürlich die Weiterführung der begonnen Planung, sodass aus dem Ganzen wirklich ein einheitliches Konzept entsteht. Deswegen noch einmal zu dem, was kurzfristig vor uns liegt.
Wir haben das 10-Milliarden-Programm des Bundes „Zukunftsinvestition“, das von der Großen Koalition in Berlin beschlossen wurde. 4,35 Milliarden Euro sollen für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Ich habe sowohl im Februar als auch vor einigen Wochen nochmals den Bundesverkehrsminister angeschrieben und ihn darauf aufmerksam gemacht, welche baureifen und unanfechtbaren Projekte wir in Niedersachsen haben, und habe diese Projekte in dem zweiten Schreiben mit einer Priorität versehen und gesagt, was jetzt passieren muss, damit er anhand der Notwendigkeiten erkennt, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Ich bin ganz sicher, dass das Bundeskabinett, das ja am 1. Juli beschlossen hat, die Mittel entsprechend umzusetzen, eine kluge und weise Entscheidung trifft. Wir haben in Niedersachsen etwas, was uns von anderen Bundesländern erheblich unterscheidet: Eine ganze Reihe von Maßnahmen ist durchgeplant und unanfechtbar. Ich hoffe, dass wir auch entsprechendes Geld bekommen, um mindestens die Ortsumgehung Negenborn sofort bauen können, und wir sollten gemeinsam darauf drängen, dass wir auch die Ortsumgehung Eschershausen gleich umsetzen können. Das wäre ein Signal an die Region, dass die Projekte auch wirklich gestartet werden, und es wäre auch ein Signal, dass wir nicht nur geschlossen hinter Projekten stehen, sondern dass auch gebaut wird. Ich glaube, das ist für die Menschen in der Region ganz entscheidend.
Die weitere gute Nachricht ist die B 240, WeenzenSüd. Dafür ist der Planfeststellungsbeschluss am 30. Juni unanfechtbar geworden. Die Maßnahme wird so, wie mit dem Bund abgestimmt, außerhalb des Bundesverkehrswegeplans umgesetzt. Das ist ein weiterer Baustein, der wichtig ist, um dort voranzukommen.
Nun will ich noch ein Missverständnis aus dem Weg räumen, das wohl besteht und an dem sich die Geister scheiden.
Einmal geht es dabei um die Frage der Dringlichkeitsstufen. Wir als Land können keine Anmeldung mit Dringlichkeitsstufen machen. Das müssten Sie eigentlich wissen; denn die Voranmeldung haben Sie ja schon gemacht, indem Sie die Liste übersandt haben. Das heißt, der Bund ordnet in Dringlichkeitsstufen ein und liefert uns dann in den Stationen „Vordringlich“ und „Weiterer Bedarf“ die entsprechende Einordung.
Was wir aber können - genau das ist den Verhandlungen auch geschehen -, ist Folgendes: Wir wollen die Priorisierung der Maßnahmen, indem wir sagen, dass die Maßnahmen eine großräumige Netzfunktion erfüllen, sodass deutlich wird, dass es sich nicht um eine bloße Summierung von Einzelmaßnahmen handelt, sondern dass diese Maßnahmen einer großräumigen Netzfunktion dienen. Genau das ist gelungen: Der Streckenzug B 64/B 240 wird beim Bund als großräumige Verbindung eingestuft. Das ist das, was wir erreichen müssen. Wir müssen das Signal aussenden, dass das keine Einzelmaßnahmen sind, und damit die Priorität der Gesamtmaßnahme erhöhen. Wenn uns im Herbst die Ergebnisse der Bewertung durch den Bund vorliegen, müssen wir uns ganz genau darüber unterhalten, was in den vordringlichen Bedarf und was in den weiteren Bedarf gekommen ist. Das ist eine kluge Reihenfolge. Dafür würde uns ein klarer Beschluss dieses Landtages helfen, weil wir damit intensiv weiterarbeiten können. Wir werden also im Herbst die Ergebnisse haben.
Ich habe aber noch ein Weiteres getan. Ich habe den Bundesverkehrsminister angeschrieben. Es klang immer an, dass man in Räumen, die sich demografisch schwierig entwickeln, künftig nicht in Infrastruktur investieren kann. Bei allem Respekt, dass das Geld des Bundes ist und sinnvoll eingesetzt werden muss: Aber man beschleunigt doch die demografische Entwicklung sogar noch weiter, wenn man die Räume noch schlechter anbindet. Das muss unsere gemeinsame niedersächsische Haltung sein. Natürlich bauen wir Straßen nicht dort, wo niemand mehr ist. Aber gerade diese Region ist dringend darauf angewiesen, mit einer besseren Infrastruktur für die dort vorhandenen Unternehmen eine Zukunftsperspektive entgegen des jetzigen demografischen Wandels zu bekommen. Auch das habe ich dem Bundesverkehrsminister noch einmal geschrieben. Ich hoffe, dass auch das an der Stelle deutlich wird.
Wir bringen auch die Planungen weiter voran. Ich meine, wir haben gemeinsam, von allen Seiten, beim Bund ordentlich Druck gemacht, damit die Maßnahmen, die fertig sind, im Rahmen des Projektes und der Bereitstellung der zusätzlichen Mittel umgesetzt werden können. Wir werden gemeinsam dafür sorgen, dass diese großräumige Netzfunktion abgebildet wird. Deswegen hoffe ich auf ein starkes Signal dieses Landtages. Denn auch das hilft uns in Berlin bei den weiteren Forderungen.
Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir in die Abstimmung eintreten können.
Sie vergegenwärtigen sich bitte noch einmal die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die in zwei Nummern niedergelegt ist. Wegen der Antragslage müssen wir darüber getrennt abstimmen.
Ich gehe über zur Abstimmung betreffend Nr. 1 der Beschlussempfehlung, die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Der auf Annahme in einer geänderten Fassung zielende Änderungsantrag von CDU und FDP entfernt sich inhaltlich vom ursprünglichen Antrag. Wir stimmen daher zunächst über diesen Änderungsantrag ab. Falls er abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Beschlussempfehlung ab.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 17/3904 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit wurde dem Änderungsantrag von CDU und FDP nicht gefolgt.
Wer der Nr. 1 des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 17/3558 unverändert annehmen will, den bitte ich um ein
Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses entsprechend gefolgt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Nr. 2 der Ausgangsbeschlussempfehlung. Das ist die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/2462 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/2710 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU abgelehnt und ist der Beschlussempfehlung insgesamt gefolgt.
Tagesordnungspunkt 26: Abschließende Beratung: Mehr Zeit für Pflege statt für Dokumentation - vereinfachte Pflegedokumentation jetzt umsetzen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2495 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/3660