Protocol of the Session on July 14, 2015

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Wir kommen dann zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

§§ 1 bis 3. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Dann ist so beschlossen worden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Stiftung „Technische Informationsbibliothek (TIB)“ - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/3304 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 17/3851 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/3886

Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Horst Schiesgeries, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dem Entwurf des Gesetzes über die Stiftung „Technische Informationsbibliothek“, kurz TIB genannt, stimmen wir als CDUFraktion gern zu.

Bevor ich kurz die Gründe dafür nenne, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei den Damen und Herren des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes für die doch, wie ich finde, sehr aufwendige Arbeit ganz herzlich bedanken.

Meine Damen und Herren, der wesentliche Grund der anzustrebenden Änderung in dem Gesetz ist die rechtliche und organisatorische Verselbständigung der Technischen Informationsbibliothek, die bisher als Landesbetrieb und rechtlich unselbständige Anstalt des Landes bei der Universität Hannover betrieben wird, und zwar in der Rechtsform einer Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Umwandlung in eine Stiftung sichert die Zukunft dieser für Niedersachsen, aber auch bundesweit bedeutsamen Einrichtung. Ihre Rolle als Mitgliedseinrichtung der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. ist, wie ich finde, unumstritten.

Wir sind überzeugt davon, dass die Umwandlung in eine Stiftung einen Fortschritt sowohl für die Handlungsfähigkeit der TIB nach außen als auch die Stärkung der inneren Struktur darstellt. Dabei spielen die sogenannten Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit der TIB und der Universitätsbibliothek Hannover eine durchaus große Rolle.

Besonders positiv ist, dass der Gesetzentwurf in wirklich enger Abstimmung mit der Bibliothek selbst vorbereitet wurde. Die Leitung der Bibliothek ist grundsätzlich einverstanden damit und begrüßt diesen Entwurf. Dies ist übrigens auch in der Anhörung deutlich geworden.

Mit der Umwandlung wird der TIB, wie in der Begründung des Gesetzentwurfs beschrieben, die für ihre Weiterentwicklung notwendige Autonomie und Gestaltungsfreiheit gegeben. Ihr Verbleib in der WGL sowie die gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder wären damit gesichert.

In der Anhörung, meine Damen und Herren, ist weiterhin deutlich geworden, dass die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Übergang in eine Stiftung in besonderer Weise berührt sind. Die Fortführung der TIB als Stiftung soll einen Personalübergang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter größtmöglicher Besitzstandswahrung ermöglichen. Das geplante Vorgehen ist in etwa - sicherlich nicht zu 100 % - mit dem vergleichbar, was auch auf die Errichtung von Stiftungshochschulen zutrifft.

Der Ausschuss hat im Konsens entschieden, sicherzustellen, dass die Beschäftigten der Stiftung in Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen bei der Universität Hannover, ich sage einmal, wie hausinterne Bewerberinnen und Bewerber behandelt werden.

Auch bei diesen Aspekten, die den Übergang der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreffen, haben wir in der Anhörung den Vertretern des Personalrates intensiv zugehört. Wir sind der Ansicht, dass mit der jetzt gefundenen Regelung im Gesetz ihre Interessen gewahrt und berücksichtigt werden.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist in seiner Gesamtheit aus der Sicht der CDU sinnvoll und zielführend. Deshalb findet er unsere Zustimmung.

Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Schiesgeries. - Jetzt hat sich zu Wort gemeldet Dr. Silke Lesemann, SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Technische Informationsbibliothek Hannover (TIB), ist eine der größten Fachbibliotheken Deutschlands. Sie wurde 1959 gegründet. Sie ist seit 1977 Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft und wird seitdem als eine der drei bundesdeutschen Fachbibliotheken nach den bei Bund und Ländern üblichen Finanzierungsregeln gefördert. Die TIB ist die deutsche zentrale Fachbibliothek für Technik, Architektur, Chemie, Informatik, Mathe

matik und Physik. Die TIB ist damit auch Teil der nationalen Forschungsinfrastruktur und zugleich die größte Fachbibliothek in ihren Bereichen. Sie versorgt vor allem die nationale wie die internationale Forschung und Industrie mit Literatur und Informationen. Die TIB verfügt über einen exzellenten Bestand an grundlegender und hoch spezialisierter technisch-naturwissenschaftlicher Fachliteratur.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die TIB in eine neue Rechtsform überführt und eine selbstständige Stiftung werden. Dies ist eine für den Verbleib in der Wissenschaftsgemeinschaft Leibniz (WGL) und damit für die gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder notwendige Voraussetzung. Weil so das Geld kommen kann, können wir alle, meine ich, für den Gesetzentwurf stimmen.

Die Umwandlung von einer rechtlich unselbstständigen Landeseinrichtung soll unter Einbeziehung der Universitätsbibliothek Hannover in eine Stiftung öffentlichen Rechts zum 1. Januar 2016 vollzogen werden.

Meine Damen, meine Herren, unseren üblichen Gepflogenheiten folgend, hat neben der Verbandsanhörung auch eine Anhörung im Landtag stattgefunden. Herr Schiesgeries hat es schon erwähnt: Daran haben sowohl der Direktor der Einrichtung als auch die für den Bereich zuständigen Mitglieder des Personalrats teilgenommen. Den Anregungen aus dieser Anhörung wurde in fast allen Fällen gefolgt. Auch das ist sehr erfreulich, weil das nicht immer der Fall ist.

(Zuruf von Björn Thümler [CDU])

- Vielen Dank, Herr Thümler.

Die Anmerkungen des GBD waren im Wesentlichen Klarstellungen und Präzisierungen. Rechtliche Einwände oder gar schwerwiegende Bedenken hatte der GBD nicht. Insofern wurden diese Empfehlungen überwiegend aufgenommen.

An dieser Stelle möchte ich mich recht herzlich beim GBD für die hervorragende Begleitung und die sorgfältige Bearbeitung des Entwurfs bedanken. Mein Dank gilt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wissenschaftsministeriums und meinen Kolleginnen und Kollegen im Wissenschaftsausschuss für die konstruktive Mitarbeit; denn nur so war eine zügige, aber auch sorgfältige Beratung möglich.

Meine Damen, meine Herren, einer einmütigen Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf steht nichts

im Wege. Wir sollten ihn sogleich auf den Weg bringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Lesemann. - Jetzt hat sich Almuth von Below-Neufeldt von der FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wir Freien Demokraten begrüßen den Gesetzentwurf. Deswegen kann ich meinen Redebeitrag sehr kurz halten.

Wir sind das Technikland Niedersachsen. Wir haben eine hervorragende Technische Informationsbibliothek, die jetzt eine neue Rechtsform erhalten wird. Alle sind damit einverstanden: die Leitung und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insofern steht dem Ganzen nichts im Wege - im Gegenteil! Wir sichern hier eine zukunftsfähige Aufstellung, und wir sichern auch eine bessere Finanzierung; denn schließlich wird der Bund künftig 30 % der Kosten tragen.

Da wir sparen müssen und sparen wollen, ist das auch ein ganz wichtiges Signal. Hier ging es heute schon um sehr viel Geld: 200 Millionen Euro im Nachtragshaushalt. Die TIB kann das nicht auffangen, aber sie leistet immerhin einen kleinen Beitrag.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank. - Die nächste Wortmeldung kommt von der Ministerin. Frau Dr. Gabriele HeinenKljajić, bitte schön! Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr über das breite Einvernehmen zu diesem Gesetzentwurf.

Mir sind ein paar Punkte wichtig zu unterstreichen. Zum einen, glaube ich, müssen wir uns vergegenwärtigen, dass diese Entscheidung durchaus von großer Bedeutung ist; denn die TIB ist immerhin

die größte der drei zentralen Fachbibliotheken in Deutschland. Sie ist der viertgrößte Zuwendungsempfänger unter den 89 Leibniz-Instituten.

Aus unserer Sicht war es natürlich auch wichtig - das ist in den Vorreden schon angesprochen worden -, dass die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl der TIB als auch der Universitätsbibliothek bei dieser Überführung in eine Stiftung gewahrt bleiben. Das wird mit einem umfassenden Bestandsschutz tatsächlich sichergestellt.

Die Integration von Universitätsbibliothek und Stiftung ermöglicht die Hebung enormer Synergieeffekte, gerade wenn es darum geht, die Versorgung mit Informationen und Literatur für die regionale bis hin zur internationalen Ebene sicherzustellen. Das ist ein Modell, mit dem Ressourcen im großen Umfang gespart werden können.

Die Tatsache, dass die Universität am Ende nicht den Kürzeren zieht, sondern durchaus mitgestalten kann, wird auch daran deutlich, dass die Direktorin oder der Direktor in einem Berufungsverfahren gemeinsam mit der Universität bestellt wird. Selbstverständlich ist die Universität auch ein gesetztes Mitglied im Stiftungsrat.

Dieses Gesetz wird letztendlich auch deshalb sicherlich wegweisend sein, weil gerade die Kooperation zwischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zukünftig immer wichtiger werden wird. Ich glaube, man muss an der Stelle noch einmal sagen, dass es einmalig ist, dass eine derartige Fusion zwischen einer Bibliothek und einer Leibniz-Einrichtung gelingt.

Wie gesagt, ich finde, die Beratungen im Ausschuss sind sehr konstruktiv gelaufen. Mit Blick auf die Weiterentwicklung der niedersächsischen Wissenschaftslandschaft ist das ein ausgesprochen positives Signal.

Daher an dieser Stelle noch einmal danke für die breite Zustimmung.