Vielen Dank, Herr Dr. Hocker. - Das Wort hat jetzt für die Landesregierung Herr Umweltminister Wenzel.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin ausdrücklich allen Fraktionen sehr dankbar, die dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt und uns damit eine Vorlage für die heutige Diskussion gegeben haben.
Wir müssen unterschiedliche Quellen von Mikroplastik unterscheiden: Fasern, granuläres Material und Fragmente. Bei Fasern geht es z. B. um Mikrofasern, die beim Waschen von Kunststoffgewebe im Gewässer landen können, bis zu 1 900 Fasern pro Waschgang. Der eine oder andere von Ihnen hier hat sicherlich einen Fleecepulli. Daran wird schon deutlich, wie breit das Problem ist und wie gering bisher die Wahrnehmung dieses Problems ist.
Wir haben es mit primärem Mikroplastik zu tun, industriell genutzt als Granulate in Kosmetik- und Hygieneprodukten, in Peelings und Zahnpasta, Wasch- und Reinigungsmitteln, Polituren, Reinigungsstrahlern, Polymeren zur Trocknung, Basispellets zur weiteren Nutzung in der Industrie. Das primäre Mikroplastik gelangt zumeist über die Abwässer in die Umwelt.
Dann gibt es noch das sekundäre Mikroplastik. Das ist das, was Sie, Herr Bäumer, mit dem Film „Plastic Planet“ ansprachen: Plastik, das wir für die unterschiedlichsten Zwecke nutzen, das dann unter dem Einfluss von Sonneneinstrahlung und mechanischer Belastung zerfällt, und aus großen Kunststoffprodukten werden am Ende kleine
Fragmente. - Wenn man sich nur das vor Augen hält, dann wird deutlich, meine Damen und Herren, dass es eine sehr komplexe Herausforderung ist, mit der wir es hier zu tun haben.
Aufgrund der Größe - kleiner als 5 mm - ist Mikroplastik für Organismen an der Basis der Nahrungskette verfügbar. Kunststoffe haben oft eine sehr geringe Dichte und treiben dann an der Oberfläche. Mikroplastik ist daher weitläufig verfügbar für Plankton, aber beispielsweise auch für kommerziell genutzte Fischarten. Mikroplastik ist auch ein potenzieller Vektor für invasive Arten und Pathogene.
Die Mikropartikel können von tierischen und menschlichen Organismen aufgenommen werden. Die Aufnahmen sind beispielsweise in mehr als 250 Arten nachgewiesen: in Miesmuscheln, Krebsen, Zooplankton, Würmern, Fischen, Seepocken, Seevögeln und auch marinen Säugetieren. Mikropartikel können damit in das Nahrungsnetz und die Nahrungskette gelangen. Mechanische Auswirkungen können z. B. sein: Sättigungsgefühl, Verhungern, physische Verletzungen oder reduzierte Nahrungsaufnahme.
Ich weiß nicht, ob Sie schon einmal Bilder von Vögeln gesehen haben, die weit entfernt von jeder menschlichen Zivilisation - Hunderte von Kilometern liegen dazwischen - leben. Stellen Sie sich etwa Inseln im Pazifik vor! Wenn man die Mägen der dort untersuchten Vögel anguckt, stellt man fest: ein Panorama unserer Industriegesellschaft in diesen Vogelmägen, und das Tier ist wahrscheinlich elendig verhungert.
Dazu kommen chemische Auswirkungen. Während der Zersetzung und Zerkleinerung der Partikel werden Schadstoffe, Additive wie Farbstoffe, Weichmacher und Flammschutzmittel freigesetzt. Zudem besitzen Kunststoffe durch ihre unpolare Oberflächenstruktur die Eigenschaft, andere giftige organische Stoffe zu adsorbieren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass nach der Aufnahme diese Substanzen direkte toxische Wirkungen oder endokrine Wirkungen auf den Organismus haben.
Auswirkungen auf Tiere sind derzeit weitestgehend noch unklar, und die Wissenschaft hat sich hiermit bisher sehr wenig beschäftigt.
Aber stellen Sie sich eine Scholle vor, schön gebraten. Und Sie müssen sich vorstellen, dass diese Mikroplastikpartikel teilweise so klein sind, dass sie das Immunsystem der Tiere überlisten, dass sie praktisch in die Körpersubstanz eingebaut werden.
Deswegen, glaube ich, ist das Ziel, diese Stoffe wieder aus der Umwelt zu entfernen und dafür zu sorgen, dass sie nicht weiter hineinkommen, völlig richtig.
Ich habe das Wort „Verbot“ genannt, Herr Bäumer, und ich glaube auch, dass da die Regierungsfraktionen dasselbe im Blick haben. Aber das ist natürlich komplex. Wir als Landesregierung können ja nicht von heute auf morgen sämtliche Plastikprodukte verbieten. Wir haben es hier mit komplexen Herausforderungen zu tun, die wir auch auf Bundesebene und auf europäischer Ebene angehen müssen.
Mikroplastik ist Teil des Themas Abfälle im Meer und auch der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie. Das sich zurzeit in der Öffentlichkeitsbeteiligung befindliche Maßnahmenprogramm enthält auch Maßnahmen zur Vermeidung des Einsatzes von primären Mikroplastikpartikeln und zur Reduzierung der Emission und des Eintrags von Mikroplastikartikeln insgesamt.
Durch den weit verbreiteten Einfluss in Haushalt, Kleidung und Kosmetika werden häusliche Abwässer als potenzielle Quelle für Mikroplastik angesehen. Über die Flüsse gelangt das dann in die Meere.
Bislang sind aber noch keine Studien bekannt, die eindeutig belegen, wie hoch der Eintrag aus den Kläranlagen ist. Von daher sind wir sehr daran interessiert, hier Forschung und Entwicklung weiter voranzutreiben. Der NLWKN hat deshalb zusammen mit dem OOWV vom Alfred-Wegner-Institut eine Studie erstellen lassen. Im Rahmen der Studie wurde in den Ablaufproben von zwölf untersuchten Kläranlagen Mikroplastik detektiert. Erste Ergebnisse der Studie zeigen, dass z. B. die Tuchfiltration Mikroplastik möglicherweise relativ gut zurückhalten kann.
Das ICBM der Uni Oldenburg und Partner - einschließlich der Forschungsstelle Küste des NLWKN - haben im Rahmen des MWK-Verbundprojekts „Nachhaltigkeit“ einen Projektantrag zu Vorkommen und Auswirkungen von Mikroplastik im niedersächsischen Küstenmeer eingereicht. Das Alfred-Wegener-Institut hat den Finanzierungsantrag „Mikroplastik im Flusssystem der Unterweser“ ausgearbeitet. Dieser Antrag wurde durch den NLWKN begleitet und vom MU in den Weserrat eingebracht.
Ziel ist es, erstmals für das gesamte Flusssystem der Unterweser umfassende und belastbare Daten hinsichtlich der Belastung mit Mikroplastik zu gewinnen. Hiermit sollen Grundlagen für die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie geschaffen werden, um die Intensität des Flusseintrags in die Nordsee abschätzen zu können. Auch an der Elbe werden dementsprechende Untersuchungen vorangetrieben.
Von daher wird deutlich: Auch in Binnengewässern haben wir es hier mit einer gewaltigen Herausforderung zu tun.
Es besteht erheblicher Forschungsbedarf. Deshalb sollten entsprechende Vorhaben vorrangig gefördert werden.
Wichtig ist natürlich aber auch das öffentliche Bewusstsein. Verändertes Verbraucherverhalten, die Verweigerung des Kaufs bestimmter Produkte können genauso im Hinblick auf die Hersteller helfen, die nicht freiwillig auf den Einsatz verzichten oder die durch ein Verbot nicht kurzfristig erreichbar sind.
Wir werden am 25. Juni hierzu auch ein Symposium veranstalten, zu dem Sie alle herzlich eingeladen sind, um gemeinsam das Wissen zu vertiefen.
Ich möchte auch noch kurz darauf hinweisen, dass sich die Umweltministerkonferenz in Banz - in Bayern - kürzlich damit befasst hat und sich dafür einsetzt, auch auf europäischer Ebene tätig zu werden, damit die Verwendung ungebundener Mikroplastikpartikel verboten wird, sofern die Industrie hier nicht zeitnah handelt. Da habe ich - ehrlich gesagt - nicht so große Hoffnung. Aber man sollte alle diese unterschiedlichen Wege auch aufgrund der sehr komplexen Eintragsstrukturen gleichzeitig erfolgen. Denn kein Weg allein wird von heute auf morgen zum Ziel führen.
Ich glaube, diese Debatte und das, was die Redner dazu vorgetragen haben, hat deutlich gemacht: Das ist eine neue Herausforderung, die für uns alle noch einige Überraschungen bergen wird.
Ich hoffe, dass es tatsächlich gelingt, am Ende fraktionsübergreifend einen Antrag im Plenum zu beschließen. Das würde mich freuen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen nicht vor. Deswegen schließe ich die Beratungen, und wir kommen zur Ausschussüberweisung.
Es ist vorgesehen, den Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz damit zu befassen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit ist für die Ausschussüberweisung ausreichend unterstützt, und die Überweisung ist so geschehen.
Tagesordnungspunkt 28: Erste Beratung: Konzertierte Aktion für eine höhere Wertschätzung der Pflegeberufe - Verwirklichung des Tarifvertrages Soziales gemeinsam zügig vorantreiben! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3541
Zur Einbringung hat für die antragstellende Fraktion Herr Dr. Max Matthiesen das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und lieben Kollegen! Der Charakter einer Gesellschaft zeigt sich darin, wie sie mit ihren pflegebedürftigen, alten Menschen umgeht. Wir wollen die menschenwürdige Pflege und danken allen sehr herzlich, die zu Hause, in den Diensten und Einrichtungen Tag für Tag Großartiges leisten - und dies oft unter großen persönlichen Opfern.
Der Antrag der CDU-Fraktion zielt auf die Arbeitsbedingungen in den Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten der Altenpflege. Von ihnen hängt entscheidend ab, ob gute Pflege gelingt und wir auf Dauer das in der Altenpflege benötigte Personal gewinnen.
Es geht in dem Antrag der CDU-Fraktion um wichtige Bausteine der Arbeitsbedingungen wie Vergütung des Pflegepersonals, Arbeitszeiten, Schichtzeiten, Fort- und Weiterbildung, Vereinbarkeit von Familie und Pflegeberuf.
Mit der Einführung der Pflegeversicherung in den 90er-Jahren ist an die Stelle von öffentlicher Pflegebedarfsplanung und der Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege die Eröffnung eines Marktes für Pflegedienstleistungen getreten. Aber das, was im Gegenzug immer noch für einen Großteil der Beschäftigten in anderen Wirtschaftsbereichen gilt, fehlt bislang in der Altenpflege, nämlich die tarifvertragliche Regelung der Arbeitsbedingungen.
In Niedersachsen geht damit einher, dass - so die Laumann-Studie von Januar - die Vergütung für Altenpflegefachkräfte mit durchschnittlich 2 200 Euro monatlich rund 10 % unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Gegenüber Angehörigen vergleichbarer Berufsgruppen - wie im Handwerk - verdienen Altenpflegefachkräfte bis zu einem Fünftel weniger. Pflegehilfskräfte liegen in Niedersachsen bei einem durchschnittlichen Monatsbrutto von sogar nur rund 1 600 Euro.
Erstens. Bei aller gebotenen Vorsicht in der Ursachenforschung fällt in Niedersachsen der hohe Anteil privater Träger in der Altenpflege auf. Mittlerweile befinden sich über 15 % der Pflegeheime in privater Trägerschaft und sind tariffrei. Sie zahlen zu einem Großteil Vergütungen, die unterhalb der Vergütungen bei Diakonie und Caritas und zum Teil auch bei kommunalen Trägern liegen. Allerdings ist auch die freie Wohlfahrtspflege selber weitgehend „tariffrei“.
Zweitens. Auf dem Pflegemarkt gibt es nur einen eingeschränkten Leistungswettbewerb, weil der Gesetzgeber die Leistungen der Pflegeversicherung festsetzt und damit diese Leistungen bei allen Pflegekassen und Kommunen als Kostenträgern identisch sind.
Drittens. Gleichzeitig sind die Marktzutrittsbarrieren beispielsweise für die Eröffnung von Altenpflegeheimen gering. Dadurch gibt es in der Altenpflege viele kleine und mittlere Häuser.
Viertens. Seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Eigenanteile der Pflegebedürftigen bzw. ihrer Angehörigen stark gestiegen.
Fünftens. An Altenpflegeheimen herrscht in Niedersachsen ein deutliches Überangebot. Die tatsächliche Auslastung liegt nur noch bei durchschnittlich 80 % bis 85 %. Aber für die Kalkulation der Pflegevergütung, also für das Entgelt, werden grundsätzlich 98 % zugrunde gelegt - also viel mehr. Das senkt dann die Vergütung für die Pflegeheimversorgung. Diese Entwicklung schränkt
den Wettbewerb über die Qualität der Pflegeleistungen insgesamt stark ein. Es entscheidet vielmehr ganz wesentlich das preislich günstigere Angebot. Das erhöht den Druck auf die Pflegeeinrichtungen und schlägt vielfach auf die Arbeitsbedingungen und das Vergütungsniveau für die Pflegekräfte durch.