Die Staatsanwaltschaft beabsichtigte, in der Woche nach meiner Unterrichtung im Februar-Plenum weitere Zeugenvernehmungen durchzuführen. Die vorzeitige Bekanntgabe des Namens dieser sogenannten zweiten Person hätte den Beweiswert dieser Zeugenvernehmung gefährdet. Eine solche Einschätzung der ermittelnden Staatsanwaltschaft betrachte ich als bindend für mich.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Das ist nicht die Wahrheit! Eine ganz üble Int- rige! - Zuruf von Christian Dürr [FDP])
Zusätzlich sprach auch eine Abwägung des Informationsinteresses von Parlament und Öffentlichkeit auf der einen Seite mit den Persönlichkeitsrechten des zweiten Beschuldigten auf der anderen Seite dafür, den Namen hier nicht zu nennen. Die zweite Person befindet sich im Ruhestand und war von den Vorwürfen nur ganz am Rande betroffen. Im Gegensatz zu Herrn Dr. Lüttig stand die zweite Person auch nicht bereits vorher als mögliche Quelle der Indiskretionen im Fokus der Presseberichterstattung und bekleidete auch nicht - jedenfalls nicht mehr - ein herausgehobenes Amt in der niedersächsischen Justiz. Selbst ohne die entsprechende Bitte der ermittelnden Staatsan
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Sitzung des Rechtsausschusses am vergangenen Montag haben die Ermittler der Staatsanwaltschaft Göttingen auch ausführlich dargelegt, welche Ermittlungsansätze zum Zeitpunkt der Einleitung des Ermittlungsverfahrens und damit zum Zeitpunkt meiner Unterrichtung im Plenum im Februar bestanden. Neben der Einlassung des Beschuldigten waren dies die Auswertung von Vorgängen des Niedersächsischen Justizministeriums im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy und weitere Zeugenvernehmungen. Darüber hinaus war eine Zeugin aufgrund des Anfangsverdachts gegen Herrn Dr. Lüttig erneut zu vernehmen.
Auf die Details dieser Zeugenvernehmung kann ich hier zum Schutze der Persönlichkeitsrechte der Zeugen leider nicht erneut eingehen.
(Jens Nacke [CDU]: Das ist un- menschlich, wie ihr manchmal mit ihnen umgeht! Menschenverachtend! - Jörg Bode [FDP]: Ich dachte, es gibt keine Geheimverfahren!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es tut mir leid, dass ich an dieser Stelle nur meine bisherigen Antworten wiederholen kann. Aber wenn Sie ein drittes Mal - die schriftlichen Anfragen habe ich dabei gar nicht mitgezählt - dieselben Fragen aufwerfen, dann bleibt mir leider nichts anderes übrig.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Was? Das war es? Das war die Beantwor- tung dieser Anfrage? Das kann ja wohl nicht wahr sein! Unglaublich! Unglaublich!)
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Dürr, Sie sind nicht dran. - Die erste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der SPD die Kollegin Andrea SchröderEhlers. Nur diese redet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund einer Presseinformation des Kollegen Nacke vom gestrigen Tage, aus der ich kurz Folgendes zitieren möchte:
„Beispielsweise das Verfahren gegen den Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff, in dem schwere Fehler gemacht wurden. Immer und immer wieder gelangten in diesem Verfahren vertrauliche Dokumente aus den Akten der Staatsanwaltschaft an das Licht der Öffentlichkeit. Die Indiskretionen erreichten ein Ausmaß, das einen fairen Prozess nicht mehr möglich machte.“
Teilen Sie die Einschätzung des Kollegen Nacke, dass durch diese Indiskretionen Herr Wulff kein faires Verfahren hatte?
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Das ist jetzt wirklich mal eine gute Frage!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass ich eine Antwort auf eine Frage mit einer aufrichtigen und von Herzen kommenden Zustimmung zu einer Position von Ihnen, Herr Nacke, einleiten kann.
Tatsächlich war es hoch problematisch, dass vor allen Dingen zu Beginn der Ermittlungen laufend Informationen, die den Gang der Ermittlungen behindert haben, nach außen gedrungen sind. In der Tat ist es so, dass angesichts dieses Befundes ein faires Verfahren schwer zu gewährleisten war.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade ausgeführt haben, dass es - selbstverständlich entgegen dem, wie Sie es in der letzten Sitzung hier im Plenum dargestellt haben - natürlich Ihre Entscheidung und nicht die der Staatsanwaltschaft Göttingen war, den Namen des zweiten Beschuldigten nicht zu nennen, und vor dem Hintergrund, dass Sie ausgeführt haben, dass Sie sich auch die Einschätzung zu eigen gemacht haben und sie übernommen haben, dass der Beweiswert der bezüglich Herrn Schneidewind anstehenden Vernehmungen, die erst nach der Plenarsitzung stattfinden sollten, geschmälert worden wäre, frage ich Sie, warum dieses Argument nicht auch für Herrn Lüttig greift - denn Sie wussten ja zum Zeitpunkt der Bekanntgabe durch Sie, dass noch mindestens sieben weitere Vernehmungen anstehen - und warum der Beweiswert im Hinblick auf Herrn Lüttig nicht geschmälert worden ist, wenn dieses Argument doch für Herrn Schneidewind gilt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Birkner, zunächst zu der Frage: meine Entscheidung bzw. Entscheidung der Staatsanwaltschaft Göttingen. Der Leiter der Staatsanwaltschaft Göttingen hat sich am Montag ja etwas amüsiert gezeigt
Ich habe in meiner einführenden Beantwortung Ihrer Frage schon deutlich gemacht, dass die Einschätzung, welche Dinge hier im Plenum oder wo auch immer in der Öffentlichkeit zu Ermittlungsverfahren vorgetragen werden dürfen, bei der Staatsanwaltschaft Göttingen liegt.
(Christian Grascha [FDP]: Unterste- hen Sie der Staatsanwaltschaft Göt- tingen? Was für eine Ministerin ist das denn?)
halte ich mich aufgrund der fachlichen Nähe der Staatsanwaltschaft persönlich gebunden. Aber natürlich entscheide ich persönlich darüber, was ich hier sage
(Jens Nacke [CDU]: Da haben Sie das letzte Mal ganz klar die Unwahr- heit gesagt, Frau Ministerin! Das ha- ben Sie hier anders dargestellt!)
Zur nächsten Frage, warum das für Herrn Schneidewind gilt, für Herrn Lüttig aber nicht. Es standen Vernehmungen unmittelbar bevor. Das hat Herr Studenroth ausgeführt. Die Vernehmungen im Zusammenhang mit Herrn Schneidewind wären nicht durchführbar gewesen mit dem Erkenntnisgewinn, den man sich davon erhoffte. Bei Herrn Dr. Lüttig bestanden diese Bedenken nicht.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Zurufe von der CDU und von der FDP: Warum nicht! - Christian Dürr [FDP]: Warum nicht? „Warum“ haben wir gefragt! Das kann doch nicht angehen!)