Protocol of the Session on June 3, 2015

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer dieses Änderungsgesetz in der Schlussabstimmung annehmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich frage jetzt nach Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Haus hat das Änderungsgesetz mit großer Mehrheit beschlossen. Vielen Dank.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 7: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/3000 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/3547 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/3575

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Ich eröffne die Aussprache und stelle fest, dass es keine Wortmeldungen gibt. Daher schließe ich die Aussprache.

Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hier gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist die Änderungsempfehlung angenommen.

Artikel 2. - Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Gibt es nicht. Enthaltungen? - Ebenfalls bei Enthaltung der FDP-Fraktion ist auch Artikel 2 angenommen.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Änderungsgesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? - Die FDP-Fraktion hat sich ihrer Stimmen enthalten. Ansonsten ist das ein einstimmiger Beschluss des Hauses. Vielen Dank, meine Damen und Herren.

Wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 8: Abschließende Beratung: Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen sinnvoll gestalten - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2497 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/3548 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/3603

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen.

Der gemeinsame Änderungsantrag aller Fraktionen des Hauses zielt auf eine Annahme des Antrags in einer geänderten Fassung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir treten in die Beratung ein. Hierzu hat die Kollegen Ingrid Klopp, CDU-Fraktion, das Wort. Bitte, Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Niedersachsen hat eine Waldfläche von rund 1,2 Millionen ha. Das sind 24 % der Landesfläche. Somit ist der Wald ein bedeutender Landschaftsbestandteil, der wichtige Punkte erfüllt: den Erhalt der Biodiversität, die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder, die stoffliche und energetische Nutzung des nachwachsenden Rohstoffes Holz und den Schutz von Wasser, Boden, Tier- und Pflanzenwelt und vor allem auch des Klimas.

Wälder haben gerade in diesem Zusammenhang eine große Bedeutung. Denn in ihnen wird das schädliche Klimagas CO2 in Sauerstoff und den wertvollen Bau- und Wertstoff Holz umgesetzt.

Wer nachhaltig, naturnah und multifunktional Wälder bewirtschaftet und wer Holz verbaut und nutzt, tut aktiv etwas für den Klimaschutz.

(Beifall bei der CDU)

Diese Art des Klimaschutzes funktioniert allerdings nur dann umfassend, wenn wir unsere Wälder auch nutzen. Nur wachsende Wälder speichern vermehrt CO2.

(Zustimmung bei der CDU)

Die Strukturen der Waldflächen haben sich seit Jahrzehnten verbessert. Bereits in den vergangenen 20 Jahren ist der Mischwaldanteil von 45 % auf fast 70 % gestiegen.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Jawohl!)

Es musste schon in der Vergangenheit immer auf Gegebenheiten - Boden- und Standortbedingungen - strikt geachtet werden, da Niedersachsen landesweit völlig unterschiedliche Bodenverhältnisse hat.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: So ist es!)

Seit Jahren wird in Niedersachsen eine naturnahe, multifunktionale und nachhaltige Waldbewirtschaftung mit geeigneten Baumarten im privaten wie im öffentlichen Wald praktiziert, immer die Nachhaltigkeit im Dreiklang von ökonomischer, ökologischer und sozialer Verantwortung im Auge.

(Frank Oesterhelweg [CDU]: Richtig!)

Nur wirtschaftlich gesunde Forstbetriebe sind in der Lage, die vielseitigen Leistungen für die Allgemeinheit zu erbringen. Das trifft im Besonderen für den Privatwald zu, der mit 60 % Flächenanteil das Rückgrat unserer niedersächsischen Forstwirtschaft ist.

Die Waldbesitzer und die Landesforsten sind sich ihrer Verantwortung dem Wald und den Menschen gegenüber sehr wohl bewusst.

(Zustimmung bei der CDU)

Deshalb war und ist die Forstförderung ein wichtiger Bestandteil, um die Ziele der Nachhaltigkeit zu gewährleisten

Ganz wichtig ist bei der jetzt angedachten 50-%Förderung standortgerechter Laubgehölze, dass in begründeten Ausnahmen Abweichungen möglich sind. Sonst würden Waldbesitzer an schwächeren

Standorten wahrscheinlich auf Förderung verzichten.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Nicht nur wahrscheinlich!)

Weil ich in Ausschusssitzungen immens für den Erhalt der Förderung der Douglasie gestritten habe, begrüße ich den Sinneswandel der SPD und der Grünen und weise nochmals auf die wissenschaftlichen Erfahrungsberichte mehrerer namhafter Wissenschaftler hin.

(Beifall bei der CDU - Frank Oester- helweg [CDU]: Richtig! Man soll die Hoffnung nicht aufgeben!)

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, langjährige wissenschaftliche Anbauversuche und Anbauverfahren belegen die Anbauwürdigkeit der Douglasie. Sie ist nicht nur leistungsstark und ertragreich, sondern auch standortgemäß, bodenpfleglich, nicht gefährdet, natürlich zu verjüngen, gut waldbaulich zu führen und leicht als Mischbaumart in heimische Ökosysteme zu integrieren. Die Douglasie hat eine überlegene Wuchsleistung, eine sehr gute CO2-Bilanz und ist in den Ökosystemen ihres natürlichen Areals die Baumart mit dem größten Artenspektrum in ihr lebender Insekten.

Aufgrund ihrer Verjüngungsökologie, ihres Ausbreitungspotenzials und ihrer waldbaulichen Kontrollierbarkeit ist die Douglasie gemäß § 7 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht als invasiv anzusehen.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Sehr richtig!)

Diese ökologische und waldbaulich begründete Einschätzung hat für mich Bestand, nicht die ideologischen und zum Teil nicht wissenschaftlich untermauerten Argumente des Runden Tisches.

Ich freue mich, dass wir heute einem gemeinsamen Änderungsantrag zustimmen, in dem die Douglasie zu 50 % förderfähig bleibt und nur in wertbestimmenden Lebensraumtypen, in FFHGebieten, auszuschließen ist, wenn sich die Erhaltung bestimmter Waldtypen aus den jeweiligen Schutzzielen ergibt.

Die Förderung des Waldwegenetzes muss in Bezug auf forstwirtschaftliche Aufgaben wie die Erholungsnutzung des Waldes und vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr eine selbstverständliche politische Aufgabe sein.

Der Wald hatte und hat für mich persönlich immer eine besondere Bedeutung. Deshalb freue ich mich, dass wir einen Konsens gefunden haben und diesen gemeinsamen Antrag auf den Weg bringen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)