Protocol of the Session on May 12, 2015

zug auf die Marktwächterfunktion der Verbraucherzentralen deutlich zu stärken.

Der Bund hat zwei Marktwächter auf den Weg gebracht - leider nur zwei -, zum einen zum Thema „Digitale Welt“ und zum anderen zum Finanzmarkt; das ist schon angesprochen worden. Zur Bedeutung im Energiesektor haben viele Kollegen, darunter der Kollege Schminke, schon vieles ausgeführt. Sie haben ausgeführt, dass es dort sehr viele Anbieter, sei es auf dem Strommarkt, sei es auf dem Gasmarkt etc., mit Bestimmungen und Grundtarifen etc. gibt und dass es dort in der letzten Zeit einige Pleiten gegeben hat, die oft zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gegangen sind. Von daher ist es auch für die vielen guten und seriösen Unternehmen wichtig, in diese Zustände, in diesen Tarifdschungel eine Marktwächterfunktion zu bringen. Niedersachsen leistet, weil der Energiemarkt kein niedersächsischer, sondern ein bundesweiter und manchmal sogar europaweiter Markt ist, insgesamt eine wichtige Aufgabe für den Verbraucherschutz im Bund.

Ich bin SPD und Grünen sehr dankbar, dass sie es uns mit dem Änderungsantrag zum Landeshaushalt im Dezember schon ermöglicht haben, zu starten. Die Summen sind hier angesprochen worden. Es ist auch in der Anhörung des Ausschusses bekanntgeworden, dass die Verbraucherzentrale Niedersachsen - von allen ist das sehr gelobt worden - mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am 1. März dieses Jahres ihre Arbeit aufgenommen hat. Wir befinden uns also schon im Aufbau des Marktwächters Energie. Ich bin sehr froh, dass das hier gewürdigt wird.

Ich bin auch froh, dass der Ausschuss dazu eine Anhörung durchgeführt hat. Die Anregung der Experten aus der Wirtschaft, bei der Verbraucherzentrale einen Beirat einzurichten, der u. a. mit Wirtschaftsvertretern bestückt ist, greife ich sehr gerne auf und will ich zusammen mit der Verbraucherzentrale sehr gerne mit auf den Weg bringen. Ich bin der Meinung, dass ein Erfolg möglich ist, wenn man eine gute Zusammenarbeit mit den handelnden Akteuren der Energiebranche gründet. Ich bin sicher, dass das gelingen kann; denn dort kann man etwas transparent überarbeiten. Alle, die Qualität und Seriosität liefern, werden davon profitieren, wenn man die schwarzen Schafe dort anders darstellen kann. Von daher danke ich für diese Zusammenarbeit.

Der Marktwächter Energie soll kein Einzelgänger bleiben. Es gibt sicherlich Diskussionen. Auf der

Verbraucherministerkonferenz haben wir diskutiert, ob im Pflege-, Gesundheitsbereich oder im Ernährungsbereich weitere Marktwächter in Betracht kommen. Ich hoffe, dass wir den Bund und andere Länder überzeugen können, sich daran zu beteiligen. Es gibt im Bund eine Große Koalition. Bislang sagte man dort, die zwei Marktwächter reichen aus. Wir sind sehr froh, wenn wir mit diesem gemeinsamen Beschluss, diesem Signal von allen vier Fraktionen, an den Bund und an andere Länder appellieren können, dieses wichtige Instrument des Marktwächters Energie in Niedersachsen zu stärken.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen und Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Antrag so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Gerechtigkeit für die Opfer der Homosexuellenverfolgung in Deutschland! Rehabilitierung durchsetzen! - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/2716 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 17/3385 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3464

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag unverändert anzunehmen.

Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU zielt auf eine Annahme des Antrages in geänderter Fassung.

Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Wir beginnen mit der Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen. Herr Limburg, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bestrafung von Liebesbeziehungen unter erwachsenen Männern, wie sie in der Bundesrepublik Deutschland bis 1994 und in der DDR bis zu ihrem Zusammenbruch praktiziert wurde, war von Anfang an menschenrechtswidrig.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Es war 1994 überfällig, dass die entsprechende Strafnorm ersatzlos gestrichen wurde. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits in den 80er-Jahren in einem Urteil zu einer ähnlichen Rechtslage in Nordirland die Menschenrechtswidrigkeit solcher Strafnormen festgestellt.

Aber die Streichung der Bestrafung im Jahr 1994 hat natürlich nichts daran geändert, dass Tausende Männer in Deutschland mit dem Makel leben müssen, vorbestraft zu sein. Das wollen SPD und Grüne mit dem vorliegenden Entschließungsantrag ändern.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Nach der ersten Beratung war ich sehr optimistisch, dass wir hier vielleicht zu einer breiten Mehrheit

(Martin Bäumer [CDU] niest - Heiter- keit bei den GRÜNEN)

- Gesundheit, Herr Kollege! - kommen können. Insbesondere der Redebeitrag des Kollegen Dr. Genthe hat aus meiner Sicht keinerlei Differenzen zu unserem Antrag erkennen lassen. Insofern bleibe ich restoptimistisch, dass es dazu Zustimmung geben könnte.

Aber auch die CDU - das will ich hier ausdrücklich positiv festhalten -,

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: So ist das!)

Frau Kollegin Ross-Luttmann, hat in der Sache zum Kernanliegen viel Zustimmung signalisiert.

Meine Damen und Herren, Herr Calderone hat in der ersten Beratung kritisiert, unser Antrag sei undifferenziert und würde sozusagen zu sehr NS

Unrecht mit Strafverurteilung in der Bundesrepublik Deutschland gleichsetzen. Herr Calderone, dazu ist zum einen zu sagen, dass es nun einmal eine historische Tatsache ist, dass die Strafnorm in der Fassung, wie sie vom NS-Regime erlassen wurde, in der Bundesrepublik Deutschland bis 1969 vorgehalten hat. Das ist Fakt. Das gehört leider auch zur Geschichte der Bundesrepublik.

Herr Calderone, ich habe Ihnen etwas mitgebracht - eine andere Äußerung zu der Thematik als die, die in unserem Antrag gefunden wird. Da finden wir die folgende Formulierung:

„Das BVerfG“

- Bundesverfassungsgericht -

„versagte seinerzeit in rechtswidriger Weise bei der Überprüfung der … Fehlentscheidung, die §§ 175 und 175 a … in der von den Nationalsozialisten verschärften Fassung weiter bestehen zu lassen, und verkannte zudem die Schutzwirkung elementarer Grundrechte, insbesondere die des Art. 1 GG, der … die Würde des Menschen schützt. Das BVerfG argumentierte auch vom damaligen Standpunkt aus in nicht hinnehmbarer Kontinuität nationalsozialistischer Begründungen für die Strafbarkeit der Homosexualität.“

Herr Kollege, diese Formulierung findet sich in einem Bundesratsantrag des Landes Berlin unter dem CDU-Justizsenator Heilmann.

Sie sehen also, es sind nicht nur SPD und Grüne, die auf solche Dinge hinweisen, sondern es ist auch bis weit in die CDU hinein verbreitet.

Letzter Satz, Herr Präsident.

Unser Antrag hält im Gegensatz zum Änderungsantrag der CDU bewusst offen, auf welchem Wege die Lösung erfolgen soll. Ich habe viele Sympathien für den Wiederaufnahmegrund, den die CDU vorschlägt. Aber ich sage ganz bewusst: Die Landesregierung soll sich für das Ziel einsetzen. Für den Weg, für die Verhandlungen mit den anderen Ländern und dem Bund, brauchen wir Spielraum, damit wir endlich im Sinne der zu Unrecht verurteilten homosexuellen Männer in Deutschland aktiv werden können.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Limburg. - Es hat sich jetzt der Abgeordnete Christian Calderone, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Calderone!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem sich der Niedersächsische Landtag im Januar-Plenum dieses Jahres erstmals mit dem vorliegenden Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen befasst hat und sich der Rechtsausschuss in zwei Sitzungen damit auseinandergesetzt hat, kommen wir heute zur dritten Beratung,

(Helge Limburg [GRÜNE]: Zweiten!)

die - ich sage: leider - dadurch gekennzeichnet sein wird, dass im Ausschuss in dieser durchaus emotionalen, aber gleichermaßen auch rechtspolitisch wichtigen Frage keine Übereinstimmung erzielt werden konnte.

„§ 175: die Schmach des Jahrhunderts!“ lautet der Titel einer 1922 veröffentlichten Aufsatzsammlung des Publizisten Kurt Hiller. Er behandelt den Rechtssatz, mit dem wir uns unter diesem Tagesordnungspunkt befassen. Dieser lautete im Jahr 1922 in der Fassung vom 15. Mai 1871:

„Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts … begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen“.

Nun dürfen Politik, Gesellschaft und veröffentlichte Meinung mit superlativen Formulierungen, glaube ich, durchaus zurückhaltend verfahren. Auch im betrachteten 20. Jahrhundert sollten von deutschem Boden viele Ereignisse ausgehen, die ebenfalls als Schmach des Jahrhunderts bezeichnet werden können oder müssen.

Politik und Gesellschaft und veröffentlichte Meinung sollten aber insbesondere auch nicht der Versuchung verfallen, zu meinen, in ihrer jeweiligen Zeit letztgültige Meinungen und Wahrheiten erkannt oder entwickelt zu haben. Das gilt für die Vergangenheit, das gilt für unsere Zeit, und das gilt auch für künftige Generationen;

(Beifall bei der CDU)

denn auch die Frage der Unterstrafestellung sexueller Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unterlag der Interpretation der Zeit und der Interpretation der Regierenden.

Erst 1969 war es die CDU-geführte Bundesregierung unter Kurt Georg Kiesinger, die die Strafbarkeit abschaffte. Und es war die CDU-geführte Bundesregierung unter Helmut Kohl, die 1994, wie der Kollege Limburg gesagt hat, die unterschiedlichen Schutzaltersstufen für homosexuelle und andere sexuelle Handlungen mit Jugendlichen einheitlich festlegte. Willy Brandt hatte das 1973 noch anders gesehen.