Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wegen Strafvereitelung werden nach meiner Kenntnis keine Ermittlungsverfahren geführt. Wegen Geheimnisverrats werden noch Ermittlungsverfahren geführt. Ein Teil ist geführt und eingestellt worden. Diese Ermittlungsverfahren habe ich in meinem Eingangsstatement genannt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. Februar berichtete die Hannoversche Neue Presse unter der Überschrift „Die Landesregierung war bereits Ende Oktober eingeweiht“, dass Landesjustizministerin Antje NiewischLennartz (Grüne) ebenfalls vorab informiert gewesen sei. Ende Oktober habe auch die Staatsanwaltschaft Hannover mitgeteilt, dass gegen Edathy ermittelt werde, ohne Angabe des Sachverhalts. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Aus welchen Gründen hat die Landesregie
rung in späteren Einlassungen stets erklärt, dass die Justizministerin das erste Mal am 29. Januar Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie gegen Sebastian Edathy erhalten hat?
Zur Korruptionsaffäre im Landesjustizprüfungsamt frage ich: Gegen wie viele Personen wurden mittlerweile Verfahren zur Aberkennung des Zweiten Juristischen Staatsexamens eingeleitet bzw. vollendet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Insgesamt wurden 15 Verfahren eingeleitet. Sieben befinden sich noch im Anhörungsstadium, drei Bescheide sind unterwegs - da ist die Frist noch nicht abgelaufen -, zwei Klagen wurden erhoben, und in drei Verfahren ist die Aberkennung bereits bestandskräftig.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 6. Februar dieses Jahres war in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung zu lesen, dass der ehemalige Präsident des Landgerichts Hildesheim erklärt hat, dass Anfang Februar 2011 der Zug nicht gefahren sei, dass ihm unwohl gewesen sei und er deshalb den Dienstwagen benutzt habe, um von Hildesheim nach Göttingen zu fahren. Meine Frage: Ist das ein zulässiger Grund, einen Dienstwagen privat zu nutzen, und ist vorher eine Einwilligung einzuholen?
(Andrea Schröder-Ehlers [SPD]: Ich weiß gar nicht, wie oft wir über den Punkt schon gesprochen haben! - Detlef Tanke [SPD]: Hatte der Lokfüh- rer eine Grippe?)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Ihnen bekannt ist, ist das Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens, das im Augenblick geführt wird. Deswegen kann ich darüber keine Auskunft geben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich habe Traubenzucker organisiert. Den lege ich für Sie ans Redepult, damit Sie die Energie, die Sie hier in einem Antwortmarathon verbrauchen - auch im Interesse der Qualität Ihrer künftigen Antworten -, wieder aufbauen können.
Frau Ministerin, Sie haben vorhin ausgeführt, dass von dem Ermittlungsverfahren gegen Generalstaatsanwalt Lüttig früher im Internet zu lesen war, als Sie das Parlament hierüber informieren konnten. Vor diesem Hintergrund stelle ich Ihnen die Frage: Können Sie nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen ausschließen, dass Herr Lüttig ein Ehrenmann ist und keinerlei Geheimnisverrat begangen hat, sondern dass es andere undichte Stellen bei der Generalstaatsanwaltschaft gibt? - Kann es also sein, dass hier gerade im Hinblick auf den Vorwurf des Durchstechens von Edathy-Informationen jetzt der falsche Mann im Visier der Staatsanwaltschaft ist und die undichte Stelle eine ganz andere ist?
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Reinhold Hilbers [CDU]: Was sagt denn Kollege Oppermann dazu?)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ob der Verdacht sich bestätigt - ja oder nein -, wird das Ermittlungsverfahren ergeben. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung, auf die ich hier im Hause mit großem Ernst, wie ich meine, hingewiesen habe.
Ich habe heute in meinen einleitenden Worten deutlich gemacht, dass es Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, die Wahrheit zu ermitteln, und zwar ohne den Druck, auch ohne den öffentlichen Druck, jemanden unbedingt - in Anführungszeichen bitte - zur Strecke zu bringen. Ich bitte darum, dass die Staatsanwaltschaft in Göttingen ihre Sache in Ruhe zu Ende bringen kann, egal mit welchem Ergebnis.
Danke, Herr Präsident. - In einem Artikel in der HAZ vom 28. November 2014 wird unter dem Titel „JVA an der Schulenburger Landstraße - Häftlinge liefern sich Zechgelage“ geschildert, dass Häftlinge in der Anstaltsküche Kochwein und Martini vorfanden und der Verkostung ausgiebig zugesprochen haben. In dem Artikel wird weiter erwähnt: Die sieben Zecher kommt ihr Fehltritt teuer zu stehen. Gegen alle wird wegen Diebstahls ermittelt. Sie dürfen zudem vier Wochen lang nicht in der JVA arbeiten. Nach dieser Auszeit können sie zwar wieder einer geregelten Tätigkeit in der Anstalt nachgehen. Ausgeschlossen ist allerdings, dass sie jemals wieder in der Küche arbeiten dürfen. - Daher frage ich die Landesregierung: Ist irgendeiner dieser sieben Häftlinge wieder in einer JVAKüche tätig?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Aber das lässt sich problemlos nachprüfen. Die Antwort auf die Frage können wir gerne nachliefern.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie meine Frage vorhin nicht beantwortet haben,
möchte ich Ihnen, bevor ich morgen weitere Fragen schriftlich auf den Weg bringe, eine zweite Chance geben. Ich frage Sie noch einmal: Wer konkret hat diese aus unserer Sicht unverhältnismäßigen Ermittlungen gegen den Präsidenten der Landesschulbehörde beantragt: den Polizeieinsatz und den Einsatz aller technischen Mittel? - Das kann ja nicht der Richter gewesen sein. Ich frage Sie: Wer ganz konkret hat diese Maßnahmen beantragt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag wurde durch die zuständige Staatsanwaltschaft gestellt. Ich glaube, jemand anderes kann einen solchen Antrag gar nicht stellen.
Ich hatte die erste Frage gestellt, aber nicht die zweite! - Meine Damen und Herren, auch ich frage noch einmal nach dem für mich wirklich erschreckenden Verfahren gegen Herrn Dempwolf. Vor dem Hintergrund, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung ein grundgesetzlich geschütztes Gut ist, frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie, dass Fotos von dem Inneren der Wohnung des Betroffenen gemacht wurden inklusive des GästeWCs, und welchen Erkenntnisgewinn hat man sich hinsichtlich der Dienstwagenaffäre davon versprochen? - Ich gehe nicht davon aus, dass das Klo Tatort war.