Protocol of the Session on March 18, 2015

Auch hier handelt es sich lediglich um sprachliche Änderungsempfehlungen zur Anpassung an den üblichen gesetzlichen Sprachgebrauch.

Zu Absatz 3 (neu):

Neben den im Gesetzentwurf definierten Begriffen sind für die Auslegung und Anwendung des Gesetzes auch die hier genannten Begriffe erforderlich (siehe Absatz 1). Um eine umfangreiche Wiedergabe im Gesetzestext zu vermeiden, bietet sich eine Verweisung auf die Richtlinie an. Dabei soll das Wort „auch“ klarstellen, dass die Begriffsbestimmungen in den Absätzen 1 und 2 ebenfalls keine Abweichungen von der Richtlinie beinhalten sollen.

Zu § 3 (Informationspflichten):

Zu Absatz 1:

Die Ergänzung in Satz 2 Nr. 1 soll der Vervollständigung der Richtlinienumsetzung dienen, weil Artikel 4 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie auch Informationen über „Behandlungsoptionen“ vorsieht.

Zu Absatz 2:

Es wird eine sprachliche Anpassung an Artikel 4 Abs. 2 Buchst. b letzter Satz der Richtlinie empfohlen, die den beabsichtigten Regelungsinhalt auch deutlicher zum Ausdruck bringt.

Zu § 5 (Inkrafttreten):

Es handelt sich lediglich um eine sprachliche Anpassung an den üblichen gesetzlichen Sprachgebrauch.

Vielen Dank, Herr Dr. Pantazis. - Meine Damen und Herren, im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen dann zur Einzelberatung.

Ich rufe auf:

§§ 1 bis 3. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um

ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - So beschlossen.

§ 4. - Unverändert.

§ 5. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser Änderungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Nicht der Fall.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Nehmen Sie bitte wieder Platz! Das bedeutet, dass es keine Gegenstimme und keine Enthaltung gegeben hat. Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.

Ich rufe jetzt auf den

Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Einsetzung einer Kommission im Niedersächsischen Landtag zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission) - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/3112

Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Meyer, CDU-Fraktion. Bitte schön!

(Zustimmung bei der CDU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Fraktionen des Niedersächsischen Landtags haben bereits im Jahr 2009 der Aufnahme der Kinderrechte in die Niedersächsische Verfassung zugestimmt. Insofern sind wir in Niedersachsen immer dem Kinderwohl verpflichtet. Dies war ein großer Schritt für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen.

Seitdem ist in Niedersachsen unter der CDU-geführten Landesregierung viel für Kinder und Jugendliche geschehen. Genannt seien in diesem Zusammenhang nur die Förderung der frühen Hilfen und der Krippenausbau.

Die Kinderpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen, werden in vielen verschiedenen Ausschüssen beraten. Es geht um Schule, Kitas, Inklusion, Sport,

Umwelt, Ernährung, Sicherheit im Straßenverkehr, Schutz vor Gewalt in jeder Form und vieles mehr.

Dies alles sind Themenfelder, in denen wir die Zukunft der Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen gestalten, die wir öffentlich diskutieren sollten und bei denen es sich lohnt, sich noch einmal detaillierter und konkreter damit zu beschäftigen.

Die CDU-Landtagsfraktion hat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, wie man Kindern und Jugendlichen, die einen besonderen Schutz benötigen, eine Möglichkeit geben kann, diese Themen, Rechte und Interessen gegenüber Politikerinnen und Politikern stärker einzufordern, und wie sich Politik hierum effektiver kümmern kann. Hierzu haben wir in den vergangenen Monaten Gespräche mit dem ehemaligen Vorsitzenden der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, dem CDU-Abgeordneten Eckhard Pols, mit Vertretern der Kinderkommission im Bayerischen Landtag und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V., Landesverband Niedersachsen, geführt.

Die Vertreter des Bayerischen Landtags zogen ein positives Resümee ihrer Arbeit.

Weiterhin gibt es immer wieder Hinweise aus der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, dass an sie immer wieder Anliegen herangetragen werden, die die Zuständigkeit der Länder betreffen. Gerade in solchen Fällen wäre es sinnvoll, wenn sich die Kinderkommission des Bundestags an Ansprechpartner auf der Landesebene wenden könnte.

Gerade vor diesem Hintergrund, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat sich die CDULandtagsfraktion dazu entschlossen, den Antrag auf Einsetzung einer Kommission im Niedersächsischen Landtag zur Wahrnehmung der Belange der Kinder hier heute einzubringen. Daran sehen Sie, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen: Wir verlieren uns nicht in Dialogforen und reden nicht nur, sondern wir bringen hier konkrete Anträge ein.

(Zustimmung bei der CDU - Grant Hendrik Tonne [SPD]: In der letzten Wahlperiode wurde das von Ihnen abgelehnt! - Petra Tiemann [SPD]: Aber sauber abgeschrieben!)

Wichtig ist uns hierbei, dass wir ein Gremium schaffen, das sich praktisch, schnell und effektiv für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein

setzt und sich gegenüber Politik für deren Durchsetzung einbringt.

(Grant Hendrik Tonne [SPD]: Fragen Sie einmal Herrn Focke!)

Gegenüber früheren Anträgen - gerade aus den heutigen Regierungsfraktionen - wird ein Unterschied deutlich, nämlich der, dass wir mit unseren Anträgen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen praktische Möglichkeiten schaffen und im Gegensatz zu den Regierungsfraktionen nicht zunächst einen großen Verwaltungsapparat mit Versorgungsposten aufbauen sowie

(Beifall bei der CDU - Lachen von Grant Hendrik Tonne [SPD] - Zuruf von den Grünen: Das wird jetzt aber unverschämt, Herr Meyer!)

Regeln und Vorschriften schaffen, die die gut gemeinte Arbeit für Kinder und Jugendliche eher behindern als fördern.

Diese - unsere - Form der Arbeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist seriöse Politik zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen.

(Zustimmung bei der CDU)

Deshalb sieht unser Antrag eine Lösung vor, die Elemente der Kinderkommission des Deutschen Bundestags und jener des Bayerischen Landtags vereint - ein Mitglied je Fraktion, alternierender Vorsitz, eine eigene Kommission - kein Unterausschuss - und grundsätzlich öffentliche Sitzungen.

Wie meine Aufzählung der Themenfelder gezeigt hat, gibt es viele Aufgaben im Bereich der Kinderpolitik, in denen noch viel getan werden kann.

Die Kinderkommission kann diese Aufgaben nicht allein erfüllen. Sie braucht Unterstützung von Verbänden und Organisationen, die sich mit diesen Themen befassen, die für Kinder und Jugendliche von Bedeutung sind und die sich für die Interessen von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Daher auch die Forderung unter Nr. 8 unseres Antrags, Anhörungen von Verbänden und anderen Sachverständigen durchzuführen.

Der gute Wille aller ist ebenso notwendig, um hierbei voranzukommen. Auch die Zusammenarbeit mit den Kommissionen anderer Länder bzw. der Kommission des Bundestags kann sehr hilfreich sein.

Die Kinderkommission braucht außerdem die Rückmeldung von Kindern und Jugendlichen, die für ihre Interessen eintreten und aktiv ihre Umwelt

mitgestalten wollen. Kinder und Jugendliche müssen der Kommission sagen, in welchen Bereichen es aus ihrer Sicht Probleme gibt.

Eine Kinderkommission in Niedersachsen soll die Interessen von Kindern und Jugendlichen innerhalb und außerhalb des Parlaments vertreten und Signale in der Kinderpolitik setzen.

Die Junge Gruppe der CDU-Landtagsfraktion wünscht sich besonders, dass die Kinderkommission im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch Partner und Förderer von Verbänden, Organisationen und Einrichtungen wird, die sich für die Interessen der Kinder und Jugendlichen einsetzen.

Mit der Einrichtung einer Kinderkommission könnte der Landtag auch eine einheitliche Anlaufstelle auf Landesebene für Verbände und Organisationen schaffen, die sich für die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Dadurch würde deutlich, dass sie sich als ihr Partner und Förderer versteht. Gleichzeitig würde sie nach der bereits im Jahr 2009 erfolgten Verankerung von Kinderrechten in der Niedersächsischen Verfassung das Signal setzen, dass sie die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise ernst nimmt.