berater oder auch der Landesjägerschaft eine solche Sichtung zu melden. Das ist Grundlage für das Monitoring.
Die Meldungen sind auch wichtig, um frühzeitig auf Wölfe aufmerksam zu werden, die sich auffällig verhalten. Dabei gilt: Zeigt ein Wolf auffälliges Verhalten, steht Sicherheit an erster Stelle.
Zeigt ein Wolf aggressives Verhalten oder hat er sich auf Nutztiere spezialisiert, die wolfsabweisend gesichert sind, sind besondere Reaktionen erforderlich und auch gesetzlich erlaubt.
- Lassen Sie mich ausführen, Herr Dr. Hocker. Gemäß § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz können die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden von den Verboten des § 44 - dem Tötungsverbot - im Einzelfall Ausnahmen zulassen. Das können beispielsweise Vergrämungsmaßnahmen sein. In letzter Konsequenz kann ein solches Tier aber auch betäubt und in ein Wildgehege verbracht werden oder durch Abschuss aus der Population entnommen werden.
Zu dem oft gehegten Wunsch nach einer Bestandsregulierung, meine Damen und Herren, müssen Sie uns erklären, wie das ohne Verstoß gegen das europäische und nationale Artenschutzrecht möglich ist; sonst würden Sie uns am Ende noch ein fünftes Vertragsverletzungsverfahren einbringen. Vier haben Sie uns ja schon hinterlassen.
Meine Damen und Herren, wir nehmen auch die Sorgen der Schäfer und der Nutztierhalter sehr ernst. Das Land hat mit der Richtlinie Wolf hier einen wichtigen Schritt gemacht, um ein konfliktfreies Zusammenleben zu ermöglichen. Erstmals unterstützen wir - anders als die vorhergehende Landesregierung - auch Präventionsmaßnahmen innerhalb der Förderkulisse Herdenschutz. Ziel ist es, die Übergriffe auf ein Minimum zu reduzieren oder zu verhindern. Die Kulisse wird regelmäßig und möglichst unbürokratisch angepasst, sodass auch Vechta und Oldenburg jetzt aufgenommen sind.
Auch wurde die Zahl der Wolfsberater deutlich erhöht, um hier für die Beratung vor Ort zu sorgen und das Monitoring voranzubringen. Auch der Beirat, Herr Angermann, sorgt dafür, dass alle mit am Tisch sitzen, die sich in dieser Frage mit Rat und Tat einbringen wollen.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich auf das Zitat eines Kollegen zurückgreifen, mit dem ich - das wissen Sie alle - nicht immer einer Meinung war. Mein Vorvorgänger Hans-Heinrich Sander schrieb
im Vorwort, Herr Siemer, zu der schon zitierten Broschüre - da hören Sie vielleicht einmal gut zu -:
„Eine erfolgreiche Rückkehr des Wolfes, eine der seltensten Tierarten Mitteleuropas, wäre nicht nur ein großartiger Beitrag zum Erhalt der natürlichen biologischen Vielfalt in Deutschland; sie wäre auch ein Beweis dafür, dass Mensch und Natur auch in einer hoch zivilisierten Gesellschaft kein Gegensatz sind.“
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich so unterstützen. Aber ich denke, Sie sollten sich mit Ihrer Geschichte noch einmal etwas auseinandersetzen, Herr Siemer.
Vielen Dank, Herr Minister. - Um zusätzliche Redezeit hat Herr Kollege Angermann gebeten. Zweieinhalb Minuten - bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Ihr Beitrag hat nicht zur Vertrauensbildung und auch nicht zur Akzeptanz des Wolfes beigetragen. Ich hätte mir klare Aussagen gewünscht. Ich hätte mir auch gewünscht, dass Sie nach vorn schauen. Sicherlich haben Sie das Thema „Regulierung“ angesprochen. Dazu gehört aber auch, dass klar gesagt wird: Wenn der Wolf überhandnimmt, müssen wir uns dafür einsetzen, dass er, was seinen Schutz angeht, in Brüssel aus dem Anhang 4 in den Anhang 5 überführt wird. - Das wäre ein klares Signal gewesen.
Genau das wollen die Menschen in der Fläche haben. Die haben nicht das Gefühl, dass Sie das Zepter in der Hand haben. Sie reagieren nur rückwärts. Nach vorn muss geschaut werden! Dazu hört genau das.
Genauso wichtig ist, dass die Herdenschutzregionen aufgelöst werden. Der Wolf ist in Fuhrberg, also nur 10 km vor der Region Hannover. Hannover befindet sich aber nicht in der Herdenschutzregion. Der Wolf kann jedoch schon morgen dort sein und Tiere reißen. Was sagen Sie dann den Menschen dort? - Wir müssen vorausarbeiten. Die Regionen müssen weg. Prävention muss landesweit möglich sein.
Sie befürchten aber, dass die Kosten zu hoch werden. Kein Schäfer aus Göttingen wird Anträge auf Prävention stellen. Aber diejenigen Schäfer, die davon ausgehen müssen, dass der Wolf kurzfristig kommt, können reagieren. Die müssen auch reagieren können. Dafür müssen Sie sorgen!
Vielen Dank, Herr Angermann. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass ich die Aussprache in der Aktuellen Stunde zu Punkt c schließen kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Arbeit dient den Menschen sowohl zur materiellen Existenzsicherung als auch zur gleichberechtigten Teilhabe an der Wertschöpfung und damit am gesellschaftlichen Leben. Arbeit kann diese Kraft jedoch nur dann entfalten, wenn sie durch gute Bedingungen und gute Bezahlung gekennzeichnet ist. Dem fühlen wir uns in Niedersachsen verpflichtet. Dem trägt auch der gesetzliche Mindestlohn im Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz Rechnung.
Die Deregulierungsprozesse der vergangenen Jahre hatten jedoch immer mehr Entwertung der Arbeit durch weniger reguläre Beschäftigung, Schaden für die sozialen Sicherungssysteme durch fehlende Einnahmen und immer mehr prekäre Beschäftigung mit neuer Armut und Altersarmut zur Folge. Dem galt es, Einhalt zu gebieten.
Hauptbetroffene sind Frauen, ungelernte Arbeitssuchende, Hartz IV-Empfänger, geringfügig Beschäftigte und viele Arbeitnehmer, die nicht mehr unter dem Schutz eines Tarifvertrages stehen. Derzeit arbeiten in Westdeutschland noch 57 % der Arbeitnehmer und in Ostdeutschland nur 41 % der Arbeitnehmer unter dem Schutz eines Tarifvertrages. Das heißt: Circa 50 % haben diesen Schutz nicht. Deshalb ist es sinnvoll und wichtig, einen gesetzlichen Mindestlohn, wie nun bundesweit geregelt, einzuführen. Wir begrüßen den gesetzlichen Mindestlohn daher ausdrücklich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Sie als Oppositionsfraktionen haben im Rahmen des Entsendegesetzes und der Festlegung für immer mehr Branchen in der Vergangenheit daran mitgearbeitet.
Herr Kollege Will, einen Moment, bitte! - Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Will ist wirklich stark erkältet. Sie würden ihm und uns allen einen Gefallen tun, wenn etwas mehr Ruhe einkehren würde.
Auch der gesetzliche Mindestlohn wirkt bereits vor seiner Umsetzung. Schon im letzten Jahr sind die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne zum Teil zwischen 2 und 14 % angehoben worden. In 11 von 14 Branchen mit Mindestlöhnen liegen die untersten Gehaltsstufen bereits über dem Betrag von 8,50 Euro.
Meine Damen und Herren, nach dem gemeinsamen Willen von Arbeitgebern und Gewerkschaften soll der gesetzliche Mindestlohn erstmals bereits Anfang 2017 angehoben werden. Das ist nun auch gesetzlich festgeschrieben. Auch bei dieser Regelung handelt der Gesetzgeber nachranging im Rahmen der Tarifautonomie.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, knapp 4 Millionen Menschen in Deutschland werden vom gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro profitieren. Nach aktuellen Untersuchungen arbeiteten zuletzt etwa 13 % der Erwerbstätigen zu Stundenlöhnen, die unter 8,50 Euro lagen. Unter erwerbstätigen Frauen im Osten Deutschlands lag der Anteil übrigens sogar bei 25 %. Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt sieht anders aus. Wer gegen gesetzliche Mindestlöhne ist, der nimmt die Ungleichheit der Bezahlung von Frauen und Männern bewusst in Kauf.
Meine Damen und Herren, jetzt ein Wort zu den Kombilöhnen: Die Anzahl der auf Hartz IV angewiesenen alleinstehenden Vollzeit- oder Teilzeitjobber stieg zwischen 2009 und 2012 um 38 % an. Circa 1,3 Millionen Hartz IV-Bezieher waren erwerbstätig. Etwa jeder Zweite arbeitete in einem Minijob. Auch hier werden durch den gesetzlichen Mindestlohn etwa 60 000 Betroffene nicht mehr auf eine Aufstockung angewiesen sein. Die öffentlichen Haushalte werden um etwa 3 Milliarden Euro entlastet.
Meine Damen und Herren, Mindestlohn ist Konjunkturstütze und kein Jobkiller. Nach den Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Kon
junkturforschung stärkt der gesetzliche Mindestlohn 2015 die Einkommen in Deutschland. Durch den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro erhöht sich 2015 die Bruttolohn- und Gehaltssumme um ca. 1 %. Er trägt also zur kräftigen Binnennachfrage bei, die in diesem und im kommenden Jahr so zum Zugpferd des wirtschaftlichen Aufschwungs wird. Also auch gesamtwirtschaftlich sinnvoll.