Protocol of the Session on February 18, 2015

Da der vorliegende Antrag die derzeitige Situation ganz hervorragend beschreibt, die richtigen Forderungen aufstellt und diese auch umfassend und gut begründet, kann ich mich hier, zumal wir in der ersten Beratung sind, auf einige wesentliche Punkte beschränken. Ich will dabei speziell die Punkte mit Umweltbezug auswählen. Zum wirtschaftlichen Teil wird mein Kollege Gerd Will nachher noch ein paar Worte sagen.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion unterstützt genau wie die Landesregierung den Umstieg auf erneuerbare Energien. Für dieses Ziel wollen und werden wir große Anstrengungen unternehmen. Wir wissen aber auch, dass wir für eine Übergangszeit durchaus noch fossile Energieträger brauchen werden. Da macht es Sinn, sich auf diejenigen fossilen Energieträger zu beschränken, die die geringsten Treibhausgasemissionen verursachen und die die geringsten Umweltrisiken bergen. Damit sind wir dann beim Erdgas gelandet.

Für eine Übergangszeit Erdgas zu nutzen, ist vernünftig, meine Damen und Herren.

(Heiner Schönecke [CDU]: Siehst du, das finde ich auch!)

Die Genehmigung zur Förderung von Erdgas wird nach Bundesberggesetz erteilt. Nach diesem momentan gültigen Bundesberggesetz ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vorgesehen. Nach derzeitigem Recht hat ein Unternehmen einen Anspruch auf Genehmigung zur Bohrung nach Erdgas mit der Anwendung von Frackingtechnologie. Das, meine Damen und Herren, ist für uns in Niedersachsen so nicht hinnehmbar. Das wollen wir in dieser Form nicht mitmachen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Die Bundesregierung hat die Absicht, den rechtlichen Rahmen für Tiefbohrungen und Fracking neu zu regeln. Letzten Donnerstag war die Verbändeanhörung dazu. Schriftliche Stellungnahmen sind eingegangen. Wir hoffen natürlich, dass bei der Neufassung der Schutz der Umwelt und des Trinkwassers wesentlich stärker berücksichtigt wird und beim Bundesberggesetz entsprechende Regelungen Eingang finden.

Die Argumentation der Industrie war bisher immer, dass Erdöl-/Erdgasförderung aus tiefem Sandgestein seit Jahrzehnten betrieben werde, nichts Wesentliches passiert sei, bei einem Drittel davon gefrackt worden sei und dies somit eine akzeptierte Technologie sei. Das kann man so sagen. Aber bei genauerem Hinsehen stellt man dann fest, wie sehr uns die Folgen damaliger Technik und auch der geltenden rechtlichen Regelungen heute belasten. Davon können die Menschen in der Umgebung der Bohrstellen ein Lied singen - wobei „singen“ in diesem Zusammenhang wahrscheinlich der falsche Ausdruck ist. Die haben da schon Riesenprobleme.

Wir sind von daher gut beraten, sensibel mit Tiefenbohrungen und den Arbeiten im vor- und nachgelagerten Bereich umzugehen. Denn, meine Damen und Herren, wer in seiner Region dort, wo er wohnt, abgelagerten Bohrschlamm vorfindet oder vorgefunden hat, wer dort Erdbeben erlebt hat, die durch Bohrungen verursacht wurden, wer erleben musste, dass Leitungen für Lagerstättenwasser Leckagen aufweisen, der wird für weitere Bohrungen wohl kaum Akzeptanz aufbringen können. Das kann man gut nachvollziehen.

Meine Damen und Herren, absolut inakzeptabel ist eine Gefährdung des Grund- bzw. Trinkwassers. Das betrifft nicht nur Bierbrauer und Getränkehersteller, meine Damen und Herren. Das betrifft uns alle.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Unser Trinkwasser

(Zuruf von den GRÜNEN: Ist auch euer Trinkwasser!)

muss immer höchsten Schutz genießen. Da haben jegliche wirtschaftliche Interessen absolut hintanzustehen.

Zur Klarstellung, meine Damen und Herren: Ich rede hier im Moment - - -

(Zuruf von Jörg Bode [FDP])

- Nein, ich rede nicht von Kali und Salz. Ich rede hier von konventionellen Tiefenlagerstätten. Hier muss etliches besser werden.

Meine Damen und Herren, wir wollen für mehr Sicherheit sorgen. Wir wollen bei der Erdgasförderung die weltweit schärfsten Umweltauflagen durchsetzen. Das ist ein ganz wesentliches Ziel, das wir alle miteinander anstreben sollten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das bezieht sich auf die Sicherheit an Bohrplätzen, die Bohrungen selbst, die Anforderungen an Leitungen für Lagerstättenwasser. Das bezieht sich auf den Verbleib des Lagerstättenwassers und etliches mehr. Wir wollen, meine Damen und Herren, die Erdgasförderung aus Tiefengestein nur noch mit Umweltverträglichkeitsprüfung und unter Öffentlichkeitsbeteiligung gestatten. Was wir gar nicht wollen, meine Damen und Herren, ist die Förderung in unkonventionellen Lagerstätten. Die möchten wir gänzlich untersagen.

(Zustimmung bei der SPD und Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben einige weitere wichtige Forderungen in dem Antrag aufgeschrieben. Sie haben das mit Sicherheit alles nachgelesen. Ich muss es hier nicht weiter vortragen. Sie sehen, meine Damen und Herren: Sicherheit geht vor. So handeln wir. Ich hoffe, dass Sie alle den vorliegenden Antrag für die Menschen in Niedersachsen mittragen werden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Rakow. - Als zweiter Redner für die Einbringung hat sich Herr Kollege Will von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sowohl die Erdgasförderindustrie als auch die weiterverarbeitenden Raffinerien und Chemieunternehmen sind ein wichtiger Bestandteil der niedersächsischen Industrieproduktion. Gerade die Förderung von Schiefergas aus relativ oberflächennahen Lagerstätten trifft aber auf massive Ablehnung der Bürgerinnen und Bürger aufgrund der damit verbundenen Umweltrisiken.

(Zuruf von den GRÜNEN: Genau!)

Die Kritik kommt aus allen gesellschaftlichen Bereichen bis hin zu Landwirten und Trinkwasserversorgern. Deshalb brauchen wir genaue Untersuchungen, die auch ergebnisoffen sind.

Zu den Erdgasförderunternehmen gehört in Niedersachsen eine Reihe von ersten Adressen, die nach dem Stand der Technik und nach jahrzehntelanger Erfahrung bei der Ausbeutung von Erdgasfeldern große Erfahrungen haben.

Im Wirtschaftsausschuss des Landtags wird es leider immer häufiger zur lästigen Pflicht, sich über Leckagen, geplatzte Lagerstättenwasserrohre, Blowouts mit tödlichem Ausgang für die betroffenen Mitarbeiter und über Ölaustritte durch das zuständige Ministerium und das LBEG informieren zu lassen. Ich sage: Die Sicherheitskultur stimmt derzeit nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zuruf von den GRÜNEN: So ist es!)

Meine Damen und Herren, hier ist Vertrauen beschädigt. Die Unternehmen haben eine Reihe von Aufgaben zu erledigen, um dieses Vertrauen wiederherzustellen; denn die Sicherheit der Bevölkerung muss Vorrang haben.

In diesem Zusammenhang will ich ausdrücklich dem niedersächsischen Landesbergamt danken, weil es mit großem Einsatz dabei ist, mit den Unternehmen gemeinsame Schritte einzuleiten, die das Vertrauen der Öffentlichkeit durch die richtigen Schritte wiederherstellen. Der Bundesgesetzgeber - davon war gerade ja schon die Rede - hat inzwischen einen Referentenentwurf zur gesetzlichen Novellierung vorgelegt. Wir wollen natürlich, dass die Vorschriften zur Umsetzung und Risiko

minimierung bei den Verfahren der Frackingtechnologie vorgelegt und eingearbeitet werden.

Dazu gehört nach unserer Auffassung auch eine dringende, überfällige Modernisierung des Bergrechts. Wir wollen eine umfassende Bürgerbeteiligung und die Einhaltung des Standes der Technik.

Niedersachsen ist herausragend betroffen. Wir wünschen und erwarten, dass sowohl unsere Landtagsentschließung als auch die Stellungnahme der Ministerien in die gesetzlichen Beratungen auf Bundesebene mit einfließen. Ein klares Beteiligungsrecht der betroffenen Menschen in den Rohstoffversorgungsregionen ist längst überfällig. Wirksamer Schutz für die Betroffenen ist Grundlage für zukünftiges erfolgreiches Wirtschaften der Erdgas- und Erdölförderindustrie in Niedersachsen. Daran wird sie gemessen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Will. - Für die CDUFraktion hat nun Herr Dr. Deneke-Jöhrens das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Rakow, Herr Will, Ihre Sorgen und die Sorgen weiter Teile der Bevölkerung können auch wir in der CDU sehr gut nachvollziehen. Auch nach unserer Einschätzung darf eine potenziell gefährliche Technologie wie das Fracking nur nach einer umfassenden und aussagekräftigen Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigungsfähig werden. Gefährdungen der Gesundheit, des Wassers und der Umwelt müssen ausgeschlossen werden. Umweltgefährdende Frackflüssigkeiten dürfen nach Ansicht der CDU-Landtagsfraktion nicht zum Einsatz kommen.

(Beifall bei der CDU)

Auch in den übrigen Punkten, die Sie hier angesprochen haben bzw. die wir nachlesen durften, gehen wir weitgehend konform mit Ihnen, wie wir das bereits in vorangegangenen parlamentarischen Initiativen verdeutlicht haben. Meine Kollegen Adrian Mohr, Hans-Heinrich Ehlen, Axel Miesner und Mechthild Ross-Luttmann haben sich z. B. der Verpressung von Lagerstättenwasser im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage angenom

men. Die Landesregierung führt in ihrer Antwort u. a. Folgendes aus:

„Das Versenken von Lagerstättenwasser ist ein weltweit eingesetztes Verfahren, das seit Jahrzehnten in Niedersachsen angewandt wird. Die Technologie gilt als ausgereift und findet in Niedersachsen nur dann Anwendung, wenn eine Beeinflussung von nutzbaren Grundwasserhorizonten bzw. Grundwasserkörpern sicher ausgeschlossen ist. Das Versenken von Lagerstättenwasser soll entsprechend einem Erlassentwurf des Landes nur noch dann zugelassen werden, wenn eine Rückführung in den geogenen Speicherhorizont erfolgt. Alternativ ist eine Aufbereitung an der Oberfläche zu prüfen.“

Auch dieser Punkt ist bearbeitet, soweit ich weiß, auch auf Berliner Parkett entschärft. Und selbst aus der Sicht von Industrieunternehmen, Ölförderunternehmen wie Wintershall könnte die Frage des Flowback einvernehmlich geklärt werden. Man ist da eigentlich schon sehr weit.

Meine Damen und Herren, dem rundblick vom 16. Februar, also von vorgestern, ist zum vorliegenden Antrag von SPD und Grünen zu entnehmen: „Die Koalitionsfraktionen wenden sich darin einmal mehr gegen das Fracking“. So kommt Ihr Antrag draußen an! Wenn da steht, Sie wenden sich einmal mehr gegen das Fracking, kann das auch heißen, dass Sie nichts Neues bringen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Harmonie war eben. Jetzt kommt das, bei dem wir uns unterscheiden. Sie wissen doch ganz genau, dass die SPD-geführten Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt die letzten Formulierungen zum Gesetzentwurf abstimmen. Im zweiten Quartal ist mit Gesetzesänderungen zu rechnen, die laut Schreiben Ihres niedersächsischen Umweltministeriums zu den Berliner Referentenentwürfen - ich zitiere - „insbesondere wesentliche Aspekte der Anträge aufgreifen, die von Niedersachsen im Bundesrat gestellt wurden“.

Es wird also das gemacht, was wir hier beraten und eingebracht haben. Damit kommt die Bundesregierung dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit im Hinblick auf die verstärkte Berücksichtigung sämtlicher Umweltbelange sowie einer intensiveren Einbindung der Öffentlichkeit bei Vorhaben der deutschen Erdgasindustrie nach und schafft Planungssicherheit für diesen Industriezweig. Auch hier rennen Sie also hinterher. Das ist schon gemacht. Es ist alles auf dem Weg.

Worum geht es? Für wen haben Sie diesen Antrag jetzt noch geschrieben? - Dieser Antrag wurde nicht für die Bundesebene geschrieben. Sie philosophieren in ihm über Öffentlichkeitsbeteiligung und UVP, was längst Konsens und selbst in der Gasförderindustrie akzeptiert ist. Ich frage mich, Herr Wenzel, ob Sie Sorge haben, dass die niedersächsische Position bei dem SPD-Vorsitzenden und Vorgänger des Ministerpräsidenten, dem niedersächsischen Bundeswirtschaftsminister und Vizekanzler Gabriel, womöglich nicht angekommen ist.

(Zustimmung bei der CDU)

Es bleibt ja so manches an Kommunikation innerhalb der SPD auf der Strecke. Aber hier brauchen Sie keine Angst zu haben.

(Zuruf von der SPD: Die haben wir auch nicht!)