Protocol of the Session on December 18, 2014

Eine finanzielle Unterstützung der betroffenen Krankenhäuser hingegen ist mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich. Das Land Niedersachsen steht aber in Kontakt zu den Krankenhausträgern und wird sie bei ihrer weiteren Entwicklung begleiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung von Mechthild Ross-Luttmann [CDU])

Vielen Dank, Frau Ministerin Rundt, für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage.

Meine Damen und Herren, nun ist es tatsächlich möglich, Zusatzfragen zu stellen, nachdem die Anfrage beantwortet worden ist.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Sie das Recht haben - ich fasse die Regularien ganz kurz zusammen -, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Beide Schriftführerinnen werden die Anzahl der Zusatzfragen erfassen.

Zusatzfragen dürfen nicht verlesen werden. Sie müssen zur Sache gehören und dürfen die Frage nicht auf andere Gegenstände ausweiten. Sie müssen knapp und sachlich sagen, worüber Sie Auskunft wünschen. Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamentarisch unzulässige Wendungen enthalten, sind unzulässig. Einleitende Bemerkungen sind ebenfalls nicht erlaubt. - So der Inhalt der von uns gemeinsam beschlossenen Geschäftsordnung.

Das Wort zur ersten Zusatzfrage hat Frau Joumaah. Bitte schön, Frau Kollegin!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben uns eben über die sehr umfangreichen Ermittlungen informiert, die dort stattfinden. Können Sie uns sagen, wie viele Todesfälle an all diesen Arbeitsstätten von Staatsanwaltschaft und Polizei derzeit untersucht werden?

(Beifall bei der CDU)

Es antwortet die Frau Justizministerin. Bitte, Frau Niewisch-Lennartz!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bedauerlicherweise ist das nicht möglich. Im Augenblick laufen 178 Ermittlungsverfahren, die sich auf ganz konkrete Tötungen beziehen. Das ist allerdings nicht alles. Wir haben weitere Ermittlungen in Tatkomplexen, die noch nicht einzelnen Tötungen zugeordnet werden können, die sich auf die einzelnen Tätigkeitsorte des Krankenpflegers beziehen, d. h. Ermittlungskomplexe hinsichtlich seiner Tätigkeit in Oldenburg, in dem Krankenhaus, in dem er gelernt hat, bei dem Rettungsdienst, für den er ehrenamtlich gearbeitet hat, und neuerdings auch dort, wo er in der Zeit nach seiner Entlassung aus der U-Haft bis zum Antritt seiner Strafhaft gearbeitet hat. Eine konkrete Zahl der möglichen Todesfälle, die in dieser Zeit auf ihn zurückzuführen sind, können wir noch nicht nennen.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Christian Calderone, CDUFraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sind die Angehörigen über mögliche Exhumierungen informiert, und steht ihnen in diesem Fall psychologische Unterstützung zur Verfügung?

Frau Ministerin Niewisch-Lennartz, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Angehörigen - soweit sie schon ermittelt sind - steht die Polizei in Kontakt. Es wird ihnen psychologischer Beistand angeboten und auch seelsorgerischer Beistand vermittelt, wenn denn ein solcher gewünscht wird.

Vielen Dank. - Herr Calderone, Sie dürfen gleich noch einmal. - Im Moment also nicht. Darf ich zurückstellen? - Okay. Gilt die als abgegeben oder nicht? - Vielen Dank, sie wird zurückgezogen.

Dann stellt die nächste Zusatzfrage der Kollege Volker Meyer, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass sich die Zahl der Tötungsdelikte laut NWZ während der Tätigkeit von Niels H. auf der Intensivstation des Klinikums in Delmenhorst verdoppelt hat, frage ich die Landesregierung: Gibt es konkrete Zahlen darüber, wie sich die Zahl der Todesfälle am Klinikum Oldenburg vor, während und nach der Tätigkeit von Niels H. dort entwickelt hat?

Frau Ministerin Rundt, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Darauf kann ich Ihnen leider keine Antwort geben, weil wir hier noch keine konkreten Zahlen vorliegen haben.

Frau Kollegin Joumaah, Sie haben eine zweite Zusatzfrage angemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass sich zunehmend Menschen für eine Urnenbestattung entscheiden, frage ich Sie: Ist bekannt, in wie vielen Fällen eine Exhumierung nicht mehr möglich ist, weil die Leichen verbrannt sind?

Die Antwort kommt von der Frau Justizministerin. Bitte schön!

Wie Sie wissen, ist die Zahl der Fälle, die auf ein mögliches Tätigwerden des Krankenpflegers zurückzuführen sind, noch zu ermitteln. Deswegen können wir noch nicht sagen, wie hoch der Anteil derjenigen ist, die eine Feuerbestattung gewählt haben. Dafür ist es einfach noch zu früh.

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Brunotte, SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, da die Fach- und Rechtsaufsicht nicht bei ihr liegt: Wer ist für die Kontrolle der Krankenhäuser zuständig?

(Helge Limburg [GRÜNE]: Berechtigte Frage!)

Frau Ministerin Rundt wird antworten. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben es hier mit einem System der Selbstverwaltung zu tun. Das heißt, zunächst einmal liegen der gesamte Bereich des Organisatorischen, aber auch der Bereich der Behandlungs- und Patientensicherheit beim Krankenhaus selbst. Es gibt keine Kontrollmöglichkeit für das Land, es gibt hier keine rechtliche Grundlage.

Für private Krankenanstalten gilt letztlich die allgemeine Regelung des § 30 der Gewerbeordnung. Da geht es um Konzessionierung, wobei Zuverlässigkeit und Ähnliches geprüft wird. Darüber hinaus gibt es keine Möglichkeiten.

Ich kann aber berichten, dass in der Bund-LänderArbeitsgruppe die Frage der Qualität und der Patientensicherheit durchaus eine Rolle gespielt hat und dass wir dort vorgesehen haben - das soll dann im Jahr 2015 umgesetzt werden -, dass es in Krankenhäusern auch Anlassprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geben können soll.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Uwe Schwarz, SPDFraktion. Bitte, Herr Kollege!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass SPD und Grüne in ihrem vorliegenden Entschließungsantrag die Einführung von Patientenbeauftragten an allen niedersächsischen Krankenhäusern fordern, dies aber bei der letzten NKHG-Novelle 2012 seitens der heutigen Opposition abgelehnt wurde, frage ich die Landesregierung, wie sie die Einführung von Patientenbeauftragten an allen Krankenhäusern beurteilt.

Frau Ministerin Rundt wird antworten. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist es bedauerlich, dass im Jahr 2012 bei der Novellierung des damaligen Krankenhausgesetzes der Vorschlag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Patientenfürsprecher in Krankenhäusern zu etablieren, nicht umgesetzt worden ist. Die jetzige Pressemitteilung Richtung Ombudsmann oder -frau ist wahrscheinlich von besserer Erkenntnis geprägt.

Es kann durchaus Sinn machen, Patientenfürsprecher in den einzelnen Krankenhäusern zu haben, insbesondere damit Patientinnen und Patienten direkte Ansprechpartner haben. Schwerpunktmäßig wird es dort um den Bereich der Behandlung - möglicherweise auch um Behandlungsfehler - und sicherlich auch um die Frage der Qualität von Krankenhäusern gehen.

Ich bin mir aber nicht sicher, ob die Patientenfürsprecher wirklich die Problematik erkennen können, wenn es um kriminelles Handeln von - ich will es ruhig einmal so sagen - irren Einzeltätern geht, das nicht nachzuvollziehen ist. Ansonsten, denke

ich, ist es für die Patientinnen und Patienten sicherlich gut, hier Ansprechpartner zu haben.

(Beifall)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Thomas Schremmer von der Fraktion der Grünen. Bitte!

Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Frau Ministerin eben schon ausgeführt hat, dass auf Bundesebene gesetzgeberische Initiativen zur Neuformulierung u. a. des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Gange sind, frage ich die Landesregierung: Wann genau wird es zu einer Änderung des § 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Hinblick auf die Anforderungen an Qualität und Patientensicherheit kommen?

Bitte, Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vereinbart, dass der § 1 des Bundesgesetzes im Krankenhausbereich geändert werden soll. Ich glaube, dass damit auch ein Stück Paradigmenwechsel einziehen wird.

Der § 1 ist ja typischerweise die Leitlinie eines Gesetzes. Dieser § 1 spricht im Moment von der wirtschaftlichen Erbringung von Leistungen in Krankenhäusern. Wir haben vorgesehen, dass das Thema Qualität und damit auch das Thema Patientensicherheit mit in diese Leitlinie in § 1 hineinkommt als Ziel dieses Gesetzes insgesamt.

Zur Zeitschiene: Die Eckpunkte, die wir erarbeitet haben, sollen im Jahr 2015 in Gesetzesform gegossen werden. Das Ganze soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten, wenn es vernünftig läuft. Wir haben auch verabredet, dass die Bund-LänderArbeitsgruppe diesen Prozess weiterhin begleitet.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Dr. Marco Genthe, FDP-Fraktion, stellt die nächste Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass es auch massive Kritik an der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaften gibt, frage ich die Landesregierung: Gegen wie viele Staatsanwälte wird zurzeit aufgrund welcher Vorwürfe ermittelt?

Frau Ministerin Niewisch-Lennartz, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Konkrete einzelne Ermittlungsverfahren, die schon zugeordnet sind, sind gegen zwei ehemals ermittelnde Staatsanwälte eingeleitet worden. Die Ermittlungen beziehen sich aber auf den Komplex als Ganzes und sind deswegen noch nicht abgeschlossen. Es steht nicht fest, ob es bei diesen beiden Staatsanwälten und bei dem Tatvorwurf der Strafvereitelung bleibt.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Adasch, CDU-Fraktion, stellt die nächste Zusatzfrage. Bitte!