Protocol of the Session on December 18, 2014

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Kollege Adasch, CDU-Fraktion, stellt die nächste Zusatzfrage. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass die Deutsche Stiftung Patientenschutz sich zu diesem Thema ausführlich eingelassen und die Befürchtung geäußert hat, dass die niedersächsische Justiz mit der Aufarbeitung von möglichen Versäumnissen überfordert ist, frage ich die Landesregierung, was sie unternimmt, um diese Befürchtungen zu zerstreuen.

Vielen Dank. - Frau Ministerin Niewisch-Lennartz, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die niedersächsische Justiz tut ihre Arbeit. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg steht unter der Aufsicht der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. Ich bin mir sicher, dass der Generalstaatsanwalt Heuer diese Aufgabe sehr ernst nimmt.

Wie Sie wissen, ist mit der Aufgabe, zu prüfen, ob es bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg zu Versäumnissen strafrechtlicher Art

gekommen ist, die Staatsanwaltschaft Osnabrück befasst.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Der Kollege Jens Nacke stellt die nächste Zusatzfrage. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass es für Angehörige eine schwierige Vorstellung ist, dass verstorbene Angehörige exhumiert werden müssen, frage ich die Landesregierung: Wozu sind diese Exhumierungen notwendig? Welche Beweiskraft haben sie? Mit anderen Worten: Welche Medikamente kann man innerhalb von welchem Zeitraum noch nachweisen? Kann überhaupt noch nachgewiesen werden, in welcher Menge Medikamente gegeben wurden? Welche Ergebnisse bringen die Exhumierungen? Was verspricht man sich davon?

Es antwortet die Justizministerin Frau NiewischLennartz. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werfen damit eine wichtige Frage auf. Nicht jedes Medikament kann nach einer Exhumierung noch nachgewiesen werden. Aber das von dem Krankenpfleger bei den Tötungen in Delmenhorst verabreichte Medikament - ich kann den Namen jetzt nicht auswendig sagen - ist nach Exhumierungen noch nachweisbar. Die Dosierung ist nicht mehr nachweisbar, aber nach einer Exhumierung ist noch nachweisbar, dass dieses Medikament gegeben wurde.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Und das andere Medikament?)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Frau Kollegin Gudrun Pieper hat jetzt das Wort für eine Zusatzfrage. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Rundt, vor dem Hintergrund, dass Sie vorhin ausgeführt haben, dass auch die Zeit, in der Niels H. im Rettungsdienst tätig war, überprüft wird, frage ich die Landesregierung, wodurch aufgefallen ist, dass es auch in

dieser Zeit eventuell Unregelmäßigkeiten gab - aufgrund der Häufigkeit oder aufgrund der Aktenlage?

Frau Ministerin Niewisch-Lennartz wird antworten. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Auffälligkeiten sind aufgrund konkreter Nachfragen nach Aktenlage überprüft worden.

Ich möchte gerne noch die genaue Bezeichnung des Medikaments, das mir eben nicht über die Lippen kam, nachreichen: Das ist Gilurytmal.

Bei dem anderen Medikament - wenn man das als Medikament bezeichnen kann -, dem anderen Stoff - das ist, glaube ich, die richtige Bezeichnung -, der gegeben wurde, handelt es sich um Kalium.

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Ist das nachweisbar?)

Herr Kollege Thomas Schremmer stellt die zweite Zusatzfrage. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ministerin hat ja schon ausgeführt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss Qualitätsanforderungen in einer Richtlinie formuliert hat. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wird das Bundesland Niedersachsen das Recht erhalten, Krankenhäuser aus dem Krankenhausplan zu entlassen, wenn sie den Qualitätsanforderungen in dieser Hinsicht nicht genügen?

Vielen Dank. - Frau Ministerin Rundt, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Die Eckpunkte des Bund-Länder-Arbeitspapiers zum Thema Krankenhäuser sehen vor, dass die Länder im Falle von schwerwiegenden Qualitätsmängeln die Möglichkeit haben, Krankenhäuser aus dem Krankenhausplan herauszunehmen.

Man muss aber auch die Folgen kennen, die das Ganze haben kann: Es wäre dann nicht mehr mög

lich, mit den gesetzlichen Krankenkassen die entsprechenden Abrechnungen durchzuführen, sodass ein solches Krankenhaus auf Dauer keine Chance mehr hätte zu existieren. Ich glaube, das ist ein schwerwiegender Eingriff, den man in einem solchen Fall vornehmen kann. Deswegen kann - so ist es geplant - nach einer solchen Feststellung fehlender Qualität den Häusern zunächst einmal die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden. Wenn das nicht erfolgt, soll die Möglichkeit gegeben sein, das Krankenhaus aus dem Krankenhausplan herauszunehmen.

Danke, Frau Ministerin. - Herr Kollege Lutz Winkelmann hat gleich zwei Zusatzfragen, die er laut Anmeldung zusammen stellen möchte. Bitte, Herr Kollege!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hinterbliebenen, die Angehörigen der Opfer werden erhebliche Belastungen aushalten müssen: Zunächst einmal psychische Belastungen im Hinblick auf die Exhumierungen, die in vielen Fällen durchzuführen sind. Dann wird es in Einzelfällen um die Frage gehen, wie man zu etwaigen Entschädigungszahlungen kommt.

Erste Frage: Ist es durch die Entgegennahme von Geldzahlungen vom Klinikträger ausgeschlossen, dass man parallel dazu Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz erheben kann?

Zweite Frage: Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, den Angehörigen mit Grundsätzen zur Beweiserleichterung zu helfen, oder muss gerade im Hinblick auf die Problematik, dass die Dosis gegebener Medikation im Nachhinein, auch nach einer Exhumierung, nicht mehr feststellbar ist, ein Angehöriger befürchten, dass er nachher acht bis neun Jahre vor dem Sozialgericht klagen muss, damit sein Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz geklärt wird? Wie will die Landesregierung hier helfen?

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Es antwortet Frau Ministerin Rundt. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt durchaus die Möglichkeit, neben der Summe, die ein Krankenhaus zivilrechtlich zahlt, auch Anträge auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz zu stellen. Für die Anträge auf Entschädigung genügt es, glaubhaft zu machen, dass man geschädigt ist.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Dr. Thela Wernstedt, SPDFraktion. Bitte, Frau Kollegin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, welche möglichen, auch gesetzlichen Schritte Frau Sozialministerin Rundt mit dem Bundesgesundheitsminister Gröhe verabredet hat, um die Patientensicherheit zu erhöhen.

Danke. - Frau Ministerin Rundt!

Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! In dem Gespräch mit Herrn Bundesminister Gröhe ging es zunächst einmal darum, die aktuelle Problemlage tatsächlich zu verorten. Es läuft jetzt so ab, dass wir aus Niedersachsen heraus einen sehr detaillierten Sachstandsbericht machen und sehr genau analysieren werden, an welchen Stellen aus unserer Sicht möglicherweise bundesgesetzliche Regelungen nicht ausreichend sind, um dann im nächsten Schritt festzulegen, wie wir eine Änderung bundesgesetzlicher Regelungen auf den Weg bringen können. Das Problem, dass wir es hier sowohl mit bundesgesetzlichen Vorgaben als auch mit Vorgaben der Selbstverwaltung zu tun haben, habe ich, glaube ich, bereits in meiner Antwort dargelegt. Die bestmögliche Koordination wird sicherlich die zukünftige Aufgabe sein.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Dr. Marco Genthe stellt seine zweite Zusatzfrage. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der eben schon angesprochenen Kritik an den Ermittlungsverfahren frage ich die Landesregierung, was unternommen wird, um die Staatsanwaltschaften zukünftig personell, strukturell und fachlich besser aufzustellen, damit diese eigentlich immer sehr komplizierten medizinischen Verfahren besser abgearbeitet werden können.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Ministerin Niewisch-Lennartz wird für die Landesregierung antworten. Bitte, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In den Staatsanwaltschaften gibt es extra Dezernate für diese Bereiche. Das ist auch in Oldenburg der Fall. Der Generalstaatsanwalt Heuer bereitet im Augenblick eine grundsätzliche Geschäftsprüfung vor, die genau diese organisatorischen Fragen untersuchen und hoffentlich auch die Antworten dazu liefern wird - da bin ich mir sehr sicher -, was man in der Zukunft besser machen kann.

Danke, Frau Ministerin. - Die Kollegin Gudrun Pieper stellt ihre zweite Zusatzfrage.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass Niels H. weder Arzt noch Pflegedienstleitung war, frage ich die Landesregierung, wie es sein konnte, dass er die Medikamente Kalium und Gilurytmal ungehindert aus der Krankenhausapotheke holen konnte. Welche apothekenrechtlichen Vorschriften sind da nicht eingehalten worden?

Frau Ministerin Rundt wird antworten. Bitte, Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verschreibungspflichtige Medikamente aus der Krankenhausapotheke können nur auf ärztliche Verordnung abgerufen werden. Insofern ist genau dies eine Frage, die innerhalb des Verfahrens zu klären ist. Eine Antwort darauf, ob und inwieweit es sich um verschreibungspflichtige Me

dikamente gehandelt hat und wie dies möglich sein konnte, kann ich Ihnen heute noch nicht geben, weil das Gegenstand des laufenden Verfahrens ist.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage des Kollegen Jens Nacke. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eine Anschlussfrage an meine erste Frage. Wenn, wie Sie ausgeführt haben, bei Exhumierungen lediglich nachgewiesen werden kann, dass der Stoff des ersten Medikaments verabreicht wurde, bedeutet das, so frage ich die Landesregierung, dass in den Fällen, in denen der Stoff für die normale medikamentöse Versorgung eingesetzt wurde, eine Nachweismöglichkeit über den fehlerhaften Einsatz des Medikaments gar nicht besteht und auch durch eine Exhumierung nicht nachgewiesen werden kann, dass der Stoff in tödlicher Menge verabreicht wurde? Wenn man diese Dinge annimmt, welche Beweiskraft haben die Exhumierungen dann noch?

Es antwortet die Frau Justizministerin. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Exhumierungen sind natürlich nur dann sinnvoll, wenn eine solche zusätzliche Belastung der Angehörigen auch von Beweiswert ist. In den Fällen, in denen das entsprechende Medikament gar nicht verordnet worden ist, ist natürlich schon der Nachweis dieses Medikaments im Leichnam ein Hinweis auf ein Tätigwerden des Pflegers. Ansonsten sind das Fragen, die im Rahmen des Ermittlungsverfahrens durch die ermittelnden Staatsanwälte geprüft und entschieden werden müssen.