Herr Präsident! Vor dem Hintergrund öffentlicher Vorwürfe - so will ich das nennen - von Abgeordneten - ich glaube, hier hat sich insbesondere wieder einmal der Kollege Grupe hervorgetan -, bitte ich die Landesregierung, uns den Zusammenhang zwischen den Jagdzeiten für Wildschweine und einer möglichen Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest darzulegen und uns zu sagen, welche konkreten Präventionsmaßnahmen sie mit Blick auf einen solchen Ausbruch plant.
Ich weiß jetzt nicht, ob das im inhaltlichen Zusammenhang mit der Frage steht. Herr Minister, Sie antworten, wenn Sie möchten.
(Hermann Grupe [FDP]: Das ist eine gute Frage! Wenn ich die Möglichkeit hätte, drei Zusatzfragen zu stellen, hätte ich die auch gestellt!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es stimmt, dass der Kollege Grupe den Vorwurf erhoben hat, dass es, wenn man bei der Jagdzeit für Wildschweine etwas ändert, massive Gefahren auslösen würde.
Ich sage dazu Folgendes: Erstens haben wir bei den Wildschweinen die Jagdzeit nicht geändert, und zweitens verweise ich darauf, dass der Kreislandwirt in Cloppenburg, Hubertus Berges, der nun wirklich kein Freund der Landesregierung ist - - -
- Herr Grupe, jetzt hören Sie einmal genau zu, was er zu Ihren Forderungen am 17. Oktober in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung
unter der Überschrift „Die Seuche, die aus dem Osten droht“ gesagt hat, dass nämlich die Landwirte zu Recht die afrikanische Schweinepest befürchten und stark dafür werben, dass auch die Hygienemaßnahmen - hierzu geben wir als Land immer wieder Handreichungen heraus - eingehalten werden. Mittlerweile gibt es Hinweisschilder an den Autobahnen, dass keine Lebensmittelreste - die möglicherweise aus Ländern kommen, in denen die Schweinepest aufgetreten ist, z. B. aus dem Baltikum oder aus Russland - aus dem Fenster geworfen werden sollten. Das sind wichtige Punkte.
„Es sei unmöglich, einen infizierten Wildschweinbestand durch Jagd auszutilgen, stattdessen würde eine intensive Jagd dazu führen, dass die Tiere sich zerstreuten und das Virus noch weiter verbreiten.“
Das muss Ihnen auch klar sein: Der Druck, der durch Jagd ausgeübt würde - würde man Ihrer Forderung in diesem Fall nachgeben -, wäre aus seiner Sicht sogar kontraproduktiv.
- Jetzt kritisieren Sie Herrn Berges wieder. Was denn nun? Bei der einen Aussage liegt er richtig, bei der anderen falsch?
Auf jeden Fall glaube ich, dass wir uns dem ernsten Thema der Afrikanischen Schweinepest sachlich widmen und es nicht zum Spielball einer parteipolitischen Diskussion über die Jagdzeiten machen sollten. Der große Punkt - das sagen auch die Schweinehalter - ist der Transport von Lebensmitteln, z. B. von Wildfleisch, aus anderen Ländern.
Darüber hinaus geht es um die Einhaltung der Hygiene durch die Landwirte. Wir haben ganz viele Empfehlungen dazu herausgegeben. Wir fördern auch eine ganze Reihe von Präventionsmaßnahmen in diesem Bereich.
Ich würde mir wünschen, dass wir wenigstens bei der Tierseuchenbekämpfung hier im Landtag eine große Übereinstimmung hätten und sie nicht zum Spielball von Pressemitteilungen zur Jagdzeitenverordnung machen.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Wiard Siebels [SPD]: Hermann, hast du das jetzt verstan- den? - Gegenruf von Hermann Grupe [FDP]: Ich habe das schon lange ver- standen!)
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ich frage die Landesregierung, ob in den Moorgebieten nach der Umsetzung des Landes-Raumordnungsprogramms noch Stallbauten möglich sind. Ich frage nicht, ob sie technisch genehmigungsfähig sind, sondern ob sie auch wirklich möglich sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da gelten die Gesetze. Dafür gibt es ein Genehmigungsverfahren. Da muss man das abprüfen. Man soll sich nichts vormachen: Wegen der Emissionen
ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz und diversen Umweltgesetzen auf einem moorigen Boden schwerer als anderswo, einen Stall genehmigt zu bekommen. Das wissen Sie. Aber das ist nicht eine Folge des Raumordnungsprogramms. Eine Garantie können wir nur für bestehende Ställe aussprechen - einen Bestandsschutz -, nicht aber für Erweiterungen auf solchen Böden. Neuanlagen richten sich nach den Gesetzen und nach den Genehmigungsverfahren.
Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung nach den mittelzentralen Verflechtungsräumen und würde gern wissen, welche Kriterien deren Definition zugrunde lagen und ob man dabei auch die Ergebnisse von Einzelhandelsgutachten berücksichtigt hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage mich natürlich, was das mit der Frage nach dem Verhältnis zum Landvolk und den Auswirkungen des Landes-Raumordnungsprogramms auf Landwirte zu tun hat. Natürlich können Sie sagen - das ist dann eine Diskussion, die man führen muss -: Jeder Landwirt ist auch Einkäufer. - Darüber könnte man hier dann jede Frage zulassen. Aber bitte fragen Sie mich jetzt nicht auch noch nach den Obst- und Gemüsepreisen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie fragen nach der Berechnungsmethode für die Erreichbarkeitsräume.
Datengrundlagen sind die georeferenzierten Mittelzentren und Oberzentren in Niedersachsen und entsprechend bedeutende Orte außerhalb Niedersachsens in einer Entfernung von maximal 100 km zur niedersächsischen Grenze sowie das überörtliche Straßennetz in Niedersachsen und der Umgebung in einer Entfernung von maximal 100 km zur niedersächsischen Grenze.
Zur Berechnung wurde von dem Straßennetz mittels eines Geoinformationssystems - GIS - ein neuer Geodatensatz mit den Kreuzungs- und Endpunkte der Straßen als Netzknoten abgeleitet. - Das steht übrigens alles in den Erläuterungen zum Raumordnungsprogramm. - Inhalt dieses Datensatzes sind ca. 75.000 räumlich verteilte Punkte. Aufgrund der Struktur des Straßennetzes sind in dichter besiedelten Gebieten mehr Punkte. In weniger besiedelten Bereichen sind weniger Punkte, da in diesen Bereichen auch das Straßennetz weniger dicht ist.
Durch eine Routenfunktion des GIS wurden für jeden Netzknoten das am schnellsten zu erreichende Mittelzentren und die benötigte Fahrzeit im Individualverkehr ermittelt. Der Untersuchungsraum - er ist, wie gesagt, sehr großflächig: Niedersachsen plus 100 km - wurde in Flächen unterteilt, die durch die Netzknoten definiert wurden. Dabei wird jede Fläche durch genau einen Netzknoten bestimmt und umfasst alle Punkte des Raumes, die näher am Netzknoten der Fläche liegen als an jedem anderen Netzknoten. Aus allen Punkten, die mehr als einen nächstgelegenen Netzknoten besitzen und somit die Grenzen der Flächen bilden, entsteht das Voronoi-Diagramm. Nähere Ausfüh
rungen zum Diagramm können Sie bei Wikipedia finden. Das ist der raumordnerische Standard - auch in anderen Bundesländern -, nach dem solche Erreichbarkeitsräume zugeordnet werden.
Wie gesagt, die haben nichts mit Gemeinde- oder Kreisgrenzen zu tun. Der Vorwurf, den ich lesen musste, wir würden damit eine neue Gebietsreform vorbereiten, ist absurd. Es geht vielmehr darum: In welches Mittelzentrum X fährt die Person Y am schnellsten? - Die Realität ist eben: Man kauft häufig am nächsten entsprechenden Ort ein und hält sich nicht an Gemeinde-, Samtgemeinde-, Kreis- oder Landesgrenzen.
Ich freue mich regelmäßig, wenn an den katholischen Feiertagen sehr viele Menschen aus Höxter in meiner Heimatstadt Holzminden einkaufen. Deshalb rechnet man natürlich auch Einkäufer aus einem Nachbarbundesland mit zum Einzugsbereich von Grenzorten. Das dient nämlich auch diesen. Wir leben auch davon, dass Menschen aus anderen Bundesländern zum Einkaufen nach Niedersachsen kommen.
(Karin Bertholdes-Sandrock [CDU]: Meine zweite Frage ist jedenfalls nicht beantwortet worden, Herr Minister!)
Meine Damen und Herren, der Minister beantwortet die Frage so, wie er es für richtig hält. Das liegt in der Natur der Sache und ist nach der Geschäftsordnung auch gar nicht zu kritisieren.
Herr Minister Meyer, weil das zweimal vorkam, möchte ich darauf hinweisen, dass wir uns darin einig sind, dass die Frage der Kollegen von der FDP so breit angelegt ist, dass man im Prinzip jede Frage zur Landwirtschaft und zur Raumordnung stellen kann.