Protocol of the Session on October 24, 2014

(Christian Grascha [FDP]: Deswegen fängt man jetzt gleichzeitig im kleinen Kreis an!)

Für Niedersachsen ist es jetzt wichtig, im Hinblick auf die Planungssicherheit für unsere Haushalte möglichst bald und schnell zu Ergebnissen zu kommen. Die Verhandlungen der Landesregierung werden wir als Fraktion intensiv begleiten und natürlich auch das Gesprächsangebot von Minister Schneider gerne annehmen. Aber im Interesse einer baldigen Entscheidung und um Planungssicherheit für unsere Haushalte zu bekommen, ist die Föderalismuskommission, wie Sie sie vorschlagen, für uns nicht zielführend.

Hinzu kommen unterschiedliche Auffassungen in der Sache, insbesondere zwischen der FDP- und der SPD-Fraktion, was beispielsweise die von Ihnen vorgeschlagenen Zuschlagsrechte der Länder auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer angeht. Derartige Zuschlagsrechte führen zu einem Wettbewerbsföderalismus, wie jedenfalls wir ihn nicht wollen.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Mit Wettbe- werb haben Sie Probleme! Das ist klar!)

Unterschiedliche Steuersätze in den Bundesländern, Herr Hilbers - das wissen auch Sie -, würden einen ruinösen Wettbewerb um die niedrigsten Steuern auslösen, den Länderhaushalten massiv schaden und eben gerade nicht zur Beseitigung der von mir bereits genannten Strukturunterschiede zwischen den Ländern beitragen. Dieser Steuersenkungswettbewerb zwischen den Ländern würde zu Betriebsverlagerungen von einem Bundesland in das andere führen, außerdem zu rapide ansteigenden Bevölkerungswanderungen innerhalb der vermeintlichen Steuerparadiese Deutschlands. Das kann jedenfalls kein verantwortlich Handelnder wollen.

(Zustimmung bei der SPD - Christian Grascha [FDP]: Sie haben doch nur Angst davor!)

Übrigens auch die frühere schwarz-gelbe Landesregierung wollte dies nicht, Herr Grascha. In der Antwort auf eine Große Anfrage der SPD-Fraktion

vom 12. Juni 2012 hat die damalige Landesregierung auf die Frage, ob sie die Einführung eines Hebesatzes oder Zuschlagsrechtes der Länder auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer für sinnvoll hält, Folgendes geantwortet - ich zitiere wörtlich aus der Antwort -:

„Die Einführung von Hebesätzen bzw. Zu- und Abschlägen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer ist derzeit nicht beabsichtigt. … Zuschlagsrechte dagegen könnten eher Abwanderungsbewegungen auslösen und das Steueraufkommen allenfalls kurzfristig steigern.“

Ich finde, recht hat sie, die alte schwarz-gelbe Landesregierung. Mich wundert, dass ich das in diesem Hohen Hause einmal sagen muss.

(Zustimmung bei der CDU - Sebastian Lechner [CDU]: Bravo!)

Ich frage mich nur, wo damals die FDP war. Entweder hat die FDP die damalige Position ihrer alten Landesregierung verlassen oder konnte sich offensichtlich gegenüber dem Koalitionspartner CDU nicht durchsetzen. Ich vermute Letzteres.

(Christian Grascha [FDP]: Mit Konflik- ten innerhalb der Koalition kennen Sie sich aber aus, oder?)

Einen anderen Angehörigen in diesem Hohen Hause - leider glänzt er gerade durch Abwesenheit - hat Herr Grascha schon angesprochen. Das ist nämlich unser Landtagspräsident Busemann. Landtagspräsident Busemann hat am 13. Oktober gegenüber der Braunschweiger Zeitung erklärt, dass die Länderparlamente an den Verhandlungen über die zukünftigen Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu beteiligen seien. Er kritisierte insbesondere, dass die Länderparlamente bei den laufenden Gesprächen über die Neuordnung der Finanzbeziehungen außen vor bleiben. Hier würden Entscheidungen über den Kopf hinweg gefällt.

Wenn man dieser Auffassung ist, dann müsste heute eigentlich insbesondere Herr Busemann diesem FDP-Antrag zustimmen. Ich bin gespannt, wie Herr Busemann heute abstimmen wird; denn die CDU-Fraktion hat den FDP-Antrag bereits am 9. Oktober, also drei Tage bevor Herr Busemann das Zeitungsinterview gegeben hat, abgelehnt. Ich glaube, Sie müssten sich innerhalb der CDUFraktion doch noch deutlicher abstimmen, was nun eigentlich gelten soll, meine Damen und Herren.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir jedenfalls werden diesem Antrag nicht zustimmen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Henning. - Für die CDUFraktion erteile ich das Wort dem Abgeordneten Reinhold Hilbers.

(Beifall bei der CDU - Christian Dürr [FDP]: Reinhold! - Christian Grascha [FDP]: Attacke!)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Entschließung der FDP-Fraktion enthält viel Richtiges. Ich will deutlich sagen, dass wir der Überzeugung sind, dass das Vorhaben, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu zu regeln, eines der wesentlichen Gestaltungselemente der jüngsten Zeit ist. Diese Frage hat ganz erhebliche Auswirkungen darauf, wie wir hier zukünftig arbeiten, unter welchen Bedingungen wir arbeiten können, wie die Länder finanziell ausgestattet sein werden, welche Autonomie sie haben, ob sie ihr Selbstverständnis stärken oder ob sie sich eher immer mehr an den Bund andocken. Deswegen muss das auf allen Ebenen diskutiert werden. Ich sage in aller Deutlichkeit, dass uns auch wichtig ist, dass das Parlament in diese Arbeit einbezogen wird.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Insofern hat der Landtagspräsident völlig recht.

Ich weise auch darauf hin, dass wir bereits für den Haushaltsanschuss beantragt haben, die Fragen dort zu diskutieren, und dass wir sehr viel Wert auf eine enge Einbindung des Ausschusses und des Parlaments legen.

Ich sage aber auch, dass wir vor dem Hintergrund, dass wir zeitlich zu Ergebnissen kommen müssen, es für nicht geeignet halten, eine Föderalismuskommission III aufzulegen, die sich noch mit dem Europäischen Fiskalpakt und dessen Auswirkungen oder auch mit der Schaffung von Voraussetzungen für die Konsolidierung und die dauerhafte Einhaltung der Schuldenbremse befassen soll. Das alles würde dazu führen, dass wir in den augenblicklichen Verhandlungen, die dort laufen, nicht weiterkommen und dass wir das weiter auf die Zeitschiene schieben.

Es ist aber wichtig, dass wir jetzt zur Entscheidung kommen, weil - das ist eben vom Kollegen Grascha richtig geschildert worden - 2019 der Länderfinanzausgleich ausläuft. Seine Mechanismen sind unseres Erachtens zu bearbeiten; man kann ihn nicht einfach so fortsetzen. Der Grundsatz der gleichen Lebensverhältnisse in allen Ländern Deutschlands gilt für uns nach wie vor, doch sind wir auch der Auffassung, dass die Länder sich einigen sollen. Es soll nicht durch Gerichtsbeschluss oder Ähnliches eine Lösung herbeigeführt werden, sondern die Länder sollen das auf dem Verhandlungswege erreichen.

2019 laufen ebenfalls der Solidarpakt II, der damit untrennbar verbunden ist, und der Solidaritätszuschlag aus, der zwar rechtlich mit diesen Fragestellungen nichts zu tun hat, der aber dennoch, wenn es um die Finanzbeziehungen geht, eine erhebliche Rolle spielt und daher in diesem Zusammenhang auch diskutiert werden muss und wird.

Steuereinnahmen von bundesweit 46 Milliarden Euro und ein vertikaler Finanzausgleich mit einem Volumen von 8,5 Milliarden Euro zeigen, dass wir es hier mit großen Zahlen zu tun haben. Bei den Überlegungen müssen wir sorgfältig steuern, dass es nicht zu Fehlanreizen kommt und der Grundsatz der Autonomie gewahrt bleibt, dass aber gleichzeitig auch, wie es im Grundgesetz steht, annähernd gleiche Lebensverhältnisse in allen Teilen

Deutschlands sichergestellt werden. Heute ist bei den Empfängern ein großer Spread zu betrachten: Berlin bekommt aus dem Finanzausgleich beispielsweise 990 Euro je Einwohner, Niedersachsen hingegen nur 14 Euro - um nur ein Spannungsfeld aufzuzeigen.

Herr Schneider, vieles von dem, was Sie zusammen mit Herrn Schäuble aushandeln und vertreten und was Sie hier auch geschildert haben, kann ich nachvollziehen, z. B. dass wir die Mittel des Solis nach seiner Auflösung dazu nutzen sollten, die kalte Progression abzubauen und uns den Spielraum zu verschaffen, um den Länderfinanzausgleich neu auszutarieren. Das kann ich sehr gut nachvollziehen.

Was mir bei allen Diskussionen über die Verteilung allerdings fehlt, ist die Berücksichtigung des Wettbewerbsgedankens. Dazu hat sich der Kollege von der SPD eben sehr negativ geäußert. Ich aber glaube, dass Wettbewerb zum Föderalismus gehört und dass positiver, unter vernünftigen Gren

zen organisierter Wettbewerb im Föderalismus etwas ganz Vernünftiges ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Renate Geuter [SPD]: Das sah Herr Möllring aber anders!)

Deswegen sage ich auch: Im künftigen Finanzausgleich müssen sich eigene Anstrengungen der Bundesländer mehr lohnen. Das muss für arme Bundesländer genauso gelten wie für reiche Bundesländer. Die Ausgleichsintensität muss etwas verringert werden, und der Ausgleichsmechanismus muss angefasst werden. Er muss dahin gehend novelliert werden, dass er nicht statisch auf die Verteilung abzielt, sondern auch Orientierung gibt, leistungsstarke wachstumsorientierte Elemente in die Politik einzubringen - die ich zwar auch selbst finanzieren muss, bei denen ich dann aber nicht der Früchte beraubt werde, weil diese dann ja in meinem Land verbleiben.

Wie gesagt: Vieles von dem, was gesagt worden ist, kann ich teilen. Ich vermisse bei der Landesregierung aber substanzielle Vorschläge, wie man das Spannungsfeld zwischen den Geberländern auf der einen Seite - die vor dem Bundesverfassungsgericht auf mehr Eigenbehalt klagen - und den Nehmerländern auf der anderen Seite - die auch ihre Interessen haben - auflösen kann. Dort werden von der Landesregierung im Augenblick wenig vermittelnde Positionen eingebracht.

Ich will die Zeit nutzen, noch einmal einige Grundsätze zu formulieren.

Wir brauchen nach unserer Überzeugung weiterhin einen horizontalen Finanzausgleich, schon des Selbstverständnisses der Länder wegen. Dieser horizontale Finanzausgleich muss auch zukünftig primär auf die Finanzkraft und nicht so sehr auf die Bedürfnisse der Länder abstellen. Er sollte aber weniger dazu führen, dass wir Bittsteller am Tropf des Bundes werden.

Einen Altschuldenfonds lehnen wir kategorisch ab. Ein Altschuldenfonds und die Vergemeinschaftung von Schulden setzen falsche Anreize. Sie lassen die Verbindung von der Verantwortung für das eigene Handeln und der Konsequenz des eigenen Handelns nicht mehr deutlich werden. Das gilt für Deutschland-Bonds genauso.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe es eben bereits gesagt, will es in diesem Zusammenhang aber wiederholen: Der existierende Ausgleichsmechanismus soll grundsätzlich

beibehalten werden. Dazu sind wir nach dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz der gleichen Lebensverhältnisse verpflichtet.

Es ist aber dringend geboten, mehr Anreize zu setzen, um die eigene Finanzkraft zu erhöhen. Die Ausgleichsintensität des Länderfinanzausgleichs sorgt dafür, dass nahezu jede Veränderung abseits des Durchschnittstrends ausgeglichen wird. Sie selbst, Herr Minister Schneider, haben im Haushaltsausschuss gesagt, wir hätten in Niedersachsen zwar Steuerausfälle, aber die würden durch den Finanzausgleich weitestgehend wieder aufgewogen. Das mag in diesem Fall ein Glücksfall sein. Aber grundsätzlich kann nicht gelten, dass dieser Mechanismus so funktioniert.

Wir sind jüngst bei einem Grenzfinanzamt zu Besuch gewesen. Da hat man uns gesagt, im Nachbarland Hessen würde man sich bei der Steuerverfolgung nicht anstrengen, weil ja nichts den eigenen Kassen bliebe. - Das ist ein falscher Ansatz.

Gute Wirtschaftspolitik bedeutet auch gute Ansiedlungspolitik: Wenn sich ein Bundesland dynamischer entwickelt als ein anderes, muss dieses Bundesland seine Aufwendungen auch dadurch refinanziert bekommen, dass im Finanzausgleich etwas davon übrig bleibt, dass also nicht alles der Umverteilung zum Opfer fällt. Dann tun wir nämlich nichts dafür, unsere Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

(Beifall bei der CDU)

Damals ist das anders gesehen worden, aber mittlerweile ist die Zeit darüber hinweggegangen.

Ich habe Sympathie dafür, den Ländern das Recht einzuräumen, Zuschläge auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erheben. Damit hätte man ein Band zu den Menschen, damit könnte man mit ihnen in den Dialog treten. Man kann ihnen sagen, wenn Leistungen erhöht werden, muss das auch Konsequenzen auf der Einnahmeseite haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Auch hier gilt: Wettbewerbsföderalismus, Mischfinanzierung abbauen, Verantwortung von Finanzen und Ausgaben zusammenbringen, Aufgaben- und Ausgabenverantwortung zusammenbringen. Und ein Zuschlagsrecht der Länder stärkt dann eben auch die Steuerautonomie.

Zu Steuererhöhungen darf das allerdings nicht führen, damit ich hier richtig verstanden werde. Aber ein Zuschlagsrecht und die Möglichkeit, in festgelegten Korridoren frei darüber entscheiden

zu können, wie wir unsere Steuern gestalten - das kann einen positiven Wettbewerbsföderalismus bedeuten. Dann strengt man sich nämlich an, Unternehmen anzusiedeln, dann strengt man sich an, gut zu sein. Und wenn man Aufgaben hat, die viel kosten, dann muss man mit der Bevölkerung darüber diskutieren, ob sie das bezahlen will oder nicht.

Ich fasse zusammen: keine Föderalismuskommission III - darüber ist die Zeit hinweggegangen -, mehr Autonomie für die Länder, mehr Anreize für mehr Wettbewerbsfähigkeit, mehr Anreize, eigene Einnahmen zu stärken, und zwar mit guter Wirtschaftspolitik, nicht durch Steuererhöhungen - dafür plädiere ich!