Das Umweltministerium hat aus dem EFRE-Topf ebenfalls noch Mittel für die CO2-Senkung, für Klimaschutzprojekte zur Verfügung, die potenziell auch für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden können.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Landes-Raumordnungsprogramm bzw. in der amtlichen Bekanntmachung des Landwirtschaftsministeriums vom 9. Juli 2014 wird als Auslegungszeit der Zeitraum vom 28. Juli bis zum 31. Oktober 2014 genannt. Und die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen lautet 14. November dieses Jahres. Somit ist eine Zeit von 16 Wochen gegeben, in der auch die Kommunen eine Stellungnahme abgeben können. Diese Zeit wird allerdings durch die Ferienzeiten in der Größenordnung von acht Wochen reduziert. Eigentlich steht also nur die Hälfte der Zeit für die Abgabe von Stellungnahmen zur Verfügung, wenn man die Kommunalparlamente tat
sächlich mit beteiligen will, die bei Raumordnungsprogrammen und Flächennutzungsplänen involviert sind. Vor diesem Hintergrund stelle ich die Frage an die Landesregierung: Wie wollen Sie eine breite Akzeptanz des Landes
Raumordnungsprogramms erreichen, wenn die kommunale Ebene von einer Mitwirkung dermaßen ausgeschlossen wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich eben noch einmal vergewissert, dass wir sogar mehr Beteiligungszeit einräumen, als es bei der Vorgängerregierung der Fall war. Die Pflicht wären drei Monate gewesen. Wir haben das Verfahren am 24. Juli 2014 eingeleitet. Das Fristende für die Abgabe von Stellungnahmen ist der 14. November 2014. Wenn mich meine Mathekenntnisse nicht völlig täuschen, sind das ungefähr dreieinhalb Monate. Wir sind natürlich auch jederzeit bereit, noch später eingehende Stellungnahmen entgegenzunehmen.
Das ist das öffentliche Verfahren. Sie kennen den Zeitplan. Danach erfolgt eine Auswertung. Dann finden wahrscheinlich im März 2015 umfangreiche Erörterungstermine mit Kommunen und vielen anderen Beteiligten statt. Auch das ist eine Frage der Beteiligung. Dort werden wir uns natürlich auch nicht verschließen; wenn jemand einen wichtigen Hinweis gibt, der bislang nicht gegeben worden ist, kann man ihn dann natürlich immer noch aufgreifen, weil erst danach die erneute Ressortabstimmung erfolgt, und zwar geplant im Mai 2015.
Anschließend findet die Übersendung an den Landtag statt. Sie kennen ja den Zeitplan, den wir auch dem Ausschuss zur Verfügung gestellt haben. Dann hat der Landtag alles Recht der Welt, den Entwurf des LROP umfangreich zu erörtern. Erst wenn er seine abschließende Stellungnahme abgegeben hat, wird das Landeskabinett ein neues LROP - natürlich auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Landtags - in Kraft setzen können.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund der Frage 1 der FDP-Fraktion, die ganz konkret lautet: „Wie bewertet der Ministerpräsident die eingangs genannten Vorwürfe der Landwirte?“, wiederhole ich noch einmal meine Frage von vorhin. Sie bezieht sich auf das Zitat im Stader Tageblatt, das mir im Übrigen von dem Journalisten ausdrücklich bestätigt wurde. Dort wird der Ministerpräsident mit den Worten „wir werden nicht zulassen, dass irgendwelche Funktionäre den Eindruck vermitteln, dass der Landwirtschaft das Licht abgedreht wird“ zitiert. Hat irgendjemand aus dieser Landesregierung den Mut, mir - wie der Journalist auch - dieses Zitat zu bestätigen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist ja eine Wiederholung der Frage. Die Landesregierung hat klar gesagt, dass wir nicht beabsichtigen, irgendjemandem das Licht abzudrehen. Daher ist diese Aussage natürlich auch richtig. Eine solche Einschränkung wollen wir nicht. Wir wollen die Landwirtschaft in Niedersachsen stärken.
Es ist eine ganz klare Position der Landesregierung, auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung, zu der die Landesregierung nach wie vor bereit ist, weiterhin eng mit dem Landvolk zusammenzuarbeiten.
- Sie haben ja nach der Frage 1 gefragt. Die gesamte Landesregierung ist weiterhin zu einem konstruktiven Dialog mit den Landwirten bereit und hat auch eine gemeinsame, geschlossene Position.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Minister selber bestätigt hat, dass Landwirte insbesondere auch Verbraucher und Einwohner des ländlichen Raums sind, frage ich die Landesregierung: Wie bewertet die Landesregierung die Abschaffung der mittelzentralen Teilfunktion für Grundzentren, und was hält die Landesregierung davon, dass Grundzentren auch mittelzentrale Teilfunktionen für die Versorgungsbereiche Einzelhandel, Bildung, Gesundheitsvorsorge und Arbeitsplätze zugewiesen werden könnten, im Sinne der Menschen im ländlichen Raum?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass Verflechtungsbereiche von Grundzentren auf das jeweilige Gemeinde- bzw. Samtgemeindegebiet beschränkt werden sollen, ist keine Neuregelung, sondern bereits im jetzt gültigen Landes-Raumordnungsprogramm der Vorgängerregierung beinhaltet. Es gibt die Möglichkeit, einzelnen Grundzentren mittelzentrale Teilfunktionen zuzuweisen.
Durch eine solche Zuweisung wird ein Grundzentrum in Bezug auf diese Versorgungsfunktion, also z. B. Einzelhandel, einem Mittelzentrum gleichgestellt.
Das Erfordernis, für jeden zentralen Ort gegebenenfalls funktionsbezogene Verflechtungsbereiche festlegen zu müssen, würde künftig auch für mittelzentrale Teilfunktionen gelten. Die von der Raumordnung angestrebte langfristige Planungs- und Investitionssicherheit, die Ihnen ja auch am Herzen liegen sollte, würde hierdurch erheblich beeinträchtigt und infrage gestellt. Der praktische Nutzen mittelzentraler Teilfunktionen war in der Praxis bislang sehr gering.
Standortqualitäten oder spezielle Versorgungsangebote abheben, bleiben nach dem Entwurf des Landes-Raumordnungsprogramms auch künftig erhalten, soweit sich dadurch keine Bindungswirkung für zentralörtliche Funktionen ergibt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Geht die Landesregierung davon aus, dass die Bestimmungen des geplanten LandesRaumordnungsprogramms die Entwicklung des Einzelhandels in den Oberzentren nicht negativ beeinflussen werden?
Danke, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung: Wird es auch in Zukunft machbar sein, in Vorranggebieten für Torf und Moor die Erneuerung von Anlagen bzw. die Instandhaltung von Drainagen und Gräben vorzunehmen, oder werden Sie das verbieten?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung verbietet durch das LandesRaumordnungsprogramm solche Maßnahmen
nicht. Die genehmigungsfreien Maßnahmen im Rahmen der normalen Landbewirtschaftung sind sowieso nicht erfasst. Maßnahmen, die einer Genehmigung bedürfen, sind nach Wasserrecht zu prüfen. Sollten raumordnerische Belange betroffen sein, sind diese natürlich auch im Einzelfall zu prüfen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, wie viele Domänenflächen bzw. konkret Mittel für Ersatzland haben Sie in den betroffenen Landkreisen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, für Infrastrukturprojekte oder auch als Ersatzland für Wiedervernässungsflächen überhaupt zur Verfügung?
(Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Wie oft soll Herr Meyer Ihnen das denn noch sagen? Das kann ich Ihnen ja schon beantworten!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Antwort müssen wir nachreichen. Ich kann Ihnen jetzt keine Übersicht über die Domänenflächen geben.
Ich kann für die Landesregierung nur erklären, dass wir die Antwort auf diese Frage nach detaillierten Flächenangaben nachreichen müssen. Das werden wir natürlich auch tun.