Das Modell des Bürgerbusses ist ein hervorragendes Modell. Das wird überhaupt nicht infrage gestellt. Im Gegenteil! Ich glaube, dass ich das an vielen Stellen deutlich gemacht habe.
Aber ich will eines sagen: Größer noch als die finanzielle Leistung der Landesregierung - ob der jetzigen oder der alten Landesregierung - ist die Leistung der Ehrenamtlichen vor Ort. Ohne die Ehrenamtlichen wären diese Bürgerbusse überhaupt nicht möglich. Ihnen gilt der große Dank. Sie machen die wesentliche Arbeit in diesem Bereich.
Diese Wertschätzung, die wir den Bürgerbussen entgegenbringen, ist übrigens auch ein Ergebnis der Politik der letzten Jahre. Ich weiß gar nicht, warum Sie sich immer selbst mit Ihren Anträgen kritisieren. Seit 1997 - seitdem gab es schon mehrere Regierungswechsel - werden Bürgerbusvereine in Niedersachsen gefördert. 61 Fahrzeuge, 41 Vereine - wir haben es gehört.
Jetzt zu Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen fördert mit 50 000 Euro. Das heißt, wir fördern deutlich höher, nämlich pro Fahrzeug mit 14 500 Euro mehr. Das kam in Ihrem Vergleich gar nicht vor. Das müssen Sie doch gegenüberstellen. Die Förderung in Niedersachsen ist besser als die in Nordrhein-Westfalen. Das hätte zu Ihrer Rede gehören müssen.
Wenn die Fahrzeuge hohe Laufleistungen hinter sich haben - nämlich mindestens 250 000 km -, kann darüber hinaus bereits nach fünf Jahren eine neue Förderung erfolgen, damit tatsächlich sichergestellt ist, dass die Fahrzeuge auf aktuellem Stand und wirklich funktionsfähig sind. - Das bezieht sich auf die Frage der investiven Förderung.
Die konsumtive Förderung ist ebenfalls gelöst. Konsumtive Förderungen werden nicht von uns übernommen, sondern aus den Mitteln finanziert, die nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz pauschal den Kommunen übergeben werden. Selbstverständlich haben die Kommunen die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung - es steht uns als Land, glaube ich, völlig fern, da Entscheidungen zu treffen - und im Rahmen ihrer Möglichkeiten aus den Mitteln, die ihnen nach dem Nahverkehrsgesetz übertragen wurden, die Bürgerbusvereine auch bei den konsumtiven Kosten zu unterstützen. Das ist ein klarer Weg, der den Kommunen offensteht, sehr geehrte Frau König.
Darüber entscheiden dann die Kommunen vor Ort selbst, und es ist ihr gutes Recht, darüber zu entscheiden und das zu möglich zu machen.
Über die Anerkennung der Vereine als gemeinnützig hat schon Herr Will gesprochen. Sie sehen, wo da die Schwierigkeiten sind. Der Wunsch ist nachvollziehbar. Aber dass die Finanzminister ein klares Signal dagegen gesetzt haben - auch zu Zeiten Ihrer Regierung -, müssen wir zur Kenntnis nehmen.
Wir liegen mit unseren Förderungen und mit den 41 aktiven Vereinen an zweiter Stelle in Deutschland. Die Zahl der Förderungen ist gerade in den Jahren 2013 und 2014 noch einmal erheblich gestiegen. Wir investieren auf einem extrem hohen Niveau. Die Frage der konsumtiven Förderung obliegt am Ende den ÖPNV-Aufgabenträgern.
Ich glaube, dass diese Landesregierung zeigt, dass Bürgerbusvereine und Bürgerbusse bei einem ganzheitlichen Ansatz im ÖPNV eine ganz wesentliche Rolle spielen.
Vielen Dank. - Jetzt hat sich noch einmal ErnstIngolf Angermann, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es reizt mich schon, Herr Will. Von Ihnen habe ich, so muss ich ehrlich sagen, keine andere Rede erwar
Das ist in meinen Augen ein Armutszeugnis, gerade bei diesem Thema. Denn hier geht es um die Zukunft.
Es geht um die Menschen in der Fläche, die Menschen vor Ort. Die haben Anerkennung und Unterstützung verdient und keine rückblickenden Argumentationen.
Herr Will, wir sprechen hier über keine großen Summen. Wenn wir die Zahl der Bürgerbusvereine verdoppeln, dann sind das 40 Busse mehr. Auch wenn das 20 000 Euro pro Bus kostet: Damit kriegen wir eine landesweite Stärkung hin.
Die Bahnreaktivierungen, die vielleicht an einer, zwei oder eventuell drei Stellen im Lande kommen, aber nur sehr regional begrenzt stattfinden, sollen demgegenüber mit Millionenbeträgen gefördert werden.
Es ist wesentlich besser, die Bürgerbusvereine zu unterstützen. Das möchte ich noch einmal in aller Deutlichkeit darstellen.
Meine Redezeit ist zu Ende. - Meine Damen und Herren, ich halte diesen Antrag für so wichtig, dass ich namentliche Abstimmung beantrage.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN: Oh! - Marco Brunotte [SPD]: Haben Sie sonst keine Pro- bleme? - Johanne Modder [SPD]: Sol- len wir die Namen schon übergeben?)
(Gerd Ludwig Will [SPD]: Wir haben ja Zeit gespart heute Vormittag! - Grant Hendrik Tonne [SPD]: Wir können an- fangen! Wir sind da! Bei uns fehlt nicht die Hälfte der Fraktion! - Klaus- Peter Bachmann [SPD]: Ja, los!)
Diesem Antrag ist zu entsprechen, wenn es zehn Mitglieder des Landtags verlangen. Ich bitte daher diejenigen um ein Handzeichen, die für eine namentliche Abstimmung sind. - Das sind augenscheinlich mehr als zehn.
- Ein paar mehr. - Damit ist die notwendige Unterstützung gegeben. Wir brauchen darüber gar nicht zu streiten.
Wir kommen jetzt zur namentlichen Abstimmung. Meine Damen und Herren, das Verfahren für die namentliche Abstimmung ist in § 84 Abs. 2 und 4 unserer Geschäftsordnung geregelt.
Danach ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstandes alle Mitglieder des Landtags in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem Namen auf. Die Aufgerufenen geben ihre Stimme durch Zuruf - „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ - ab.
- Ja. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und den Antrag der Fraktion der CDU in Drs. 17/1340 ablehnen möchte, wird dann nachher ablehnen.
- Das habe ich doch vorhin schon einmal gesagt: wird mit „Ja“ stimmen. - Wer dagegen ist, wird mit „Nein“ stimmen. Wer sich enthalten möchte, wird sich enthalten.
Ich bitte, so laut abzustimmen, dass der Sitzungsvorstand Ihre Abstimmung gut verstehen kann. Im Stenografischen Bericht wird vermerkt, wie jedes Mitglied des Landtages abgestimmt hat.
Meine Damen und Herren, wir beginnen jetzt mit der namentlichen Abstimmung. Frau Rakow liest die Namen vor. Bitte sehr!
(Schriftführerin Sigrid Rakow verliest die Namen der Abgeordneten. Die Abstimmung verläuft wie folgt: