Protocol of the Session on October 23, 2014

- Ein Missverständnis? - Herr Kollege Toepffer, durch die falsche Wahl eines Zettels kann man nahezu eine Geschlechtsumwandlung erreichen.

(Heiterkeit - Björn Thümler [CDU]: Frau Ross-Luttmann heißt heute Herr Toepffer!)

Herr Kollege Toepffer, das Fragekontingent für die CDU ist noch offen. Sie stellen die vierte Zusatzfrage. Bitte sehr!

Ich entschuldige mich zunächst für den hoffentlich vermeidbaren Identitätsirrtum.

(Heiterkeit)

Herr Ministerpräsident, bleiben Sie angesichts dessen, was Sie jetzt aus Brüssel erfahren haben, bei Ihrer früheren Aussage, dass eine Förderung im Rahmen Regionalisierter Teilbudgets in der neuen Förderperiode nicht möglich ist?

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet wiederum der Herr Ministerpräsident. Herr Weil, bitte sehr!

Auch an dieser Stelle, Herr Kollege Toepffer, bitte ich um ein genaues Zitat. Wir haben immer gesagt, dass sich die Vorgaben aus Brüssel so weit verändern, dass bei dem dann zur Verfügung stehenden Spielraum Regionalisierte Teilbudgets in der Tat keinen Sinn mehr machen würden.

(Christian Dürr [FDP]: Das klang vor ein paar Monaten noch anders!)

An dieser Stelle hat sich auch durch die laufende Diskussion keine Änderung ergeben.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU] lacht - Christian Dürr [FDP]: Sie wollen sie also nicht mehr! Das können wir den Wirtschaftsförderern sagen!)

Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. - Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die nächste Zusatzfrage kommt von der Fraktion der CDU. Herr Schünemann, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, können Sie vor dem Hintergrund der eben von Ihnen getätigten Aussage, dass Regionalisierte Teilbudgets aus Ihrer Sicht nicht sinnvoll sind, hier noch einmal sagen, dass sie grundsätzlich - von der EU-Kommission her - für die Förderperiode 2014 bis 2020 möglich wären?

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Jens Nacke [CDU]: Das wäre tatsäch- lich eine politische Festlegung!)

Danke schön. - Herr Ministerpräsident, bitte sehr!

Nach den EU-Vorgaben wären diese Regionalisierten Teilbudgets sowohl inhaltlich wie letztlich auch territorial so weit eingeschränkt, dass sie in der Tat aus unserer Sicht keinen Sinn machen würden, weil der verbleibende Restraum zu klein wäre.

(Lachen bei der CDU - Johanne Mod- der [SPD]: Damit müsst ihr euch aus- einandersetzen!)

Danke schön.

(Jens Nacke [CDU]: Das erklärt ihr jetzt mal den Kommunen! - Gegenruf von Johanne Modder [SPD]: Das können wir ganz schnell! Sie müssen mal sagen, wie viel Geld die zur Ver- fügung hätten! - Jens Nacke [CDU]: Wieder die Unwahrheit gesagt! Un- glaublich!)

- Ich darf um Ruhe bitten!

Dann kommt es zur nächsten Zusatzfrage der Fraktion der FDP. Kollege Bode, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will dem Ministerpräsidenten gerne die Möglichkeit geben, die Ausführungen von eben zu korrigieren. Deshalb meine Zusatzfrage zu dem Bereich „Regionalisierte Teilbudgets“: Herr Ministerpräsident, ist es richtig, dass das Modell von Regionalisierten Teilbudgets oder ITIs, wie es von der alten Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Europäischen Kommission besprochen und erörtert worden war, bei einer

politischen Entscheidung für eine ausreichende Ausstattung mit Fördermitteln möglich gewesen wäre?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Ministerpräsident Weil.

Zunächst habe ich meinen bisherigen Ausführungen in dieser Angelegenheit nichts hinzuzufügen,

(Lachen bei der CDU)

mit der ergänzenden Bemerkung, dass wir es mit einem markanten Mittelverlust gegenüber der vorangegangenen Förderperiode zu tun haben,

(Christian Dürr [FDP]: Dann muss man den Schwerpunkt da setzen!)

um mehr als 500 Millionen Euro. Auch dies bringt zum Ausdruck,

(Gudrun Pieper [CDU]: Ja oder nein?)

dass an dieser Stelle eine Fortsetzung der Regionalisierten Teilbudgets aus unserer wohlerwogenen Sicht nicht sinnvoll und nicht förderlich wäre.

(Jörg Bode [FDP]: Aber sie wäre mög- lich! Was ist denn das für eine Ant- wort!)

Danke schön. - Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, weitere Zusatzfragen liegen zu diesem Punkt - Südniedersachsenplan, Punkt 18 a der Tagesordnung - nicht vor, sodass wir ihn als abgehandelt betrachten können.

Ich gehe jetzt über zu dem Punkt

b) Der Bund will die Kommunen fördern - die Landesregierung nicht? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/2194

Herr Kollege Dr. Matthiesen wird diese Anfrage vortragen. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen Kollegen! Der Bund will die Kommunen fördern - die Landesregierung nicht?

(Ulrich Watermann [SPD]: Das ist schon einmal falsch!)

„Kommunen zu fördern, ist gut investiertes Geld.“ So äußerte sich Frau Sozialministerin Rundt noch im vergangenen Jahr in ihrer Pressemitteilung zur Vorstellung des Städtebauförderungsprogramms.

Frau Sozialministerin Rundt schreibt in derselben Pressemitteilung weiter:

„Mit der Städtebauförderung verfügt die Niedersächsische Landesregierung über ein investives Förderprogramm: Es unterstützt die städtebauliche Erneuerung der niedersächsischen Städte und Gemeinden und sichert die Lebensqualität der Menschen in den unterschiedlichen Regionen des Landes nachhaltig.“

Im Internetauftritt des Sozialministeriums heißt es zur Städtebauförderung:

„Neben der enormen investiven Wirkung gehen von der Städtebauförderung … starke beschäftigungspolitische Impulse mit hohem regionalen Bezug aus. Veröffentlichte Gutachten vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung … und vom RheinischWestfälischen Institut für Wirtschaftsforschung … weisen einen extrem hohen Multiplikatoreffekt aus: Zu jedem einzelnen in die Städtebauförderung investierten Euro der Länder (einschließlich der Bundesfi- nanzhilfen) werden ca. 6 Euro aus privaten Mitteln in die Sanierungsgebiete investiert. Hieraus resultiert ein Bauvolumen in ungefähr der achtfachen Höhe des Programmvolumens der Städtebauförderung.“

Der Bund stellt für das Programmjahr 2014 den Ländern Bundesfinanzhilfen in Höhe von rund 650 Millionen Euro zur Verfügung und hat damit das Mittelvolumen gegenüber 2013 um fast 200 Millionen Euro aufgestockt. Auf Niedersachsen entfallen davon ausweislich der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern 47,578 Millionen Euro.

Bei einer vollständigen Gegenfinanzierung durch Landesmittel stünden zusammen mit dem kommunalen Anteil von 33 % über 142 Millionen Euro neue Mittel für Maßnahmen der Städtebauförderung zur Verfügung, woraus laut Internetauftritt des Sozialministeriums ein Bauvolumen in achtfacher Höhe, also 1,142 Milliarden Euro, resultieren würde.

Wir fragen die Landesregierung:

Erstens. In welcher Höhe nimmt die Landesregierung die im Programmjahr 2014 vom Bund zur Verfügung gestellten Bundesfinanzhilfen in Anspruch, und in welcher Höhe werden die Mittel zurückgemeldet?

Zweitens. In welcher Höhe lagen der Landesregierung für das Programmjahr 2014 insgesamt Anmeldungen für die einzelnen Städtebauförderungsprogramme vor, und in welcher Höhe wurden Anmeldungen für das Programmjahr 2014 von der Landesregierung nicht berücksichtigt?

Drittens. Stehen die von der Landesregierung nicht in Anspruch genommenen Bundesfinanzhilfen nun anderen Ländern zur Gegenfinanzierung zur Verfügung?