Protocol of the Session on October 22, 2014

Herr Nacke, wir sind bei § 76. Sie als Geschäftsführer kennen den Inhalt dieses Paragrafen. Bitte halten Sie sich daran!

Vollziehen Sie es nach! Ich weise das zurück. Die Pressemitteilungen der CDU hat es nicht gegeben. Deswegen hat sie auch nicht sensationsheischend zu der Berichterstattung beigetragen. Vielmehr war es Ihr Verhalten, das zu diesem Verfahren beigetragen hat. Sie haben das heute wieder politisch instrumentalisiert. Sie sollten sich schämen, meine Damen und Herren!

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP - Widerspruch bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass ich die Aktuelle Stunde schließen kann.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes im Land Niedersachsen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/2161

Zur Einbringung erteile ich Herrn Innenminister Boris Pistorius das Wort. Bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich den Gesetzentwurf einbringe, möchte ich einen Dank loswerden. Von ganzem Herzen möchte ich Dank sagen für einen Gesetzentwurf, der viel Abstimmung erfordert und viel Fleiß- und Detailarbeit notwendig gemacht hat. Ich möchte mich in diesem Fall namentlich bei vier Frauen bedanken: bei Frau Carl, bei Frau Strothmann, bei Frau Schaffer und bei Frau Brandenburger, die diesen Gesetzentwurf federführend vorbereitet und begleitet haben. Vielen Dank für die wirklich gute Arbeit!

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN und Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich bedanke mich an zweiter Stelle für die sehr zahlreichen positiven Reaktionen, die es bislang auf den vorliegenden Gesetzentwurf von ganz verschiedenen Seiten gegeben hat. Ich freue mich über diesen konstruktiven Geist, der dadurch zum Ausdruck kommt und der sicherlich uns allen bei den anstehenden Beratungen helfen wird.

(Unruhe)

Einen Moment, bitte, Herr Minister! - Ich darf darum bitten, dass die Kolleginnen und Kollegen, die noch Gespräche führen möchten, dies außerhalb des Plenarsaals tun, und auch die Beratungen zwischen den Bänken einzustellen. - Vielen Dank.

Bitte, Herr Minister!

Eines möchte ich vorweg unterstreichen: Dieser Gesetzentwurf wäre in der Form nicht ohne die vielen Beteiligten auf allen Ebenen möglich gewesen: Das sind vor allem die Arbeitsgruppe für eine Reform des Verfassungsschutzes, die ich eingesetzt hatte, und die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie auch andere. Wir konnten dadurch die Erfahrung von innen mit neuen Ideen und Gedanken von außen verbinden. Ich glaube, das kann man an dem Gesetzentwurf erkennen. Das hat im Ergebnis nämlich zu einem zuverlässigen, zeitgemäßen und innovativen Gesetzentwurf geführt.

Ich freue mich, dass die Arbeit dieser Beteiligten heute entsprechend gewürdigt und wertgeschätzt wird, zumal diese Verfahrensweise in der Vergangenheit ja immer wieder einmal kritisiert wurde. Dieser Prozess ist - so, wie er jetzt abgelaufen ist - bundesweit einmalig; er ist insoweit ein Leuchtturm, nicht nur für Niedersachsen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute also eine hervorragende Basis für einen Neustart. Dieser Neustart war auch dringend nötig, um neues Vertrauen zu schaffen. Das gilt nach dem Bekanntwerden der NSU-Machenschaften und den teilweise fragwürdigen Datenspeicherungen und Beobachtungen von Objekten, die es hier in Niedersachsen gegeben hat.

Unser Ziel ist dabei klar, meine Damen und Herren: den Blick nach vorne zu richten. Wir wollen einen leistungsstarken, aber eben auch einen modernen, sensiblen und den Anforderungen eines modernen Rechtsstaates entsprechenden Verfassungsschutz. Seine Arbeit soll sich nach dem vorliegenden Gesetzentwurf an den drei K‘s orientieren: Klarheit, Kommunikation und Kontrolle. Mehr Transparenz, mehr Klarheit und mehr Präzision bei den Vorschriften, eine stärkere interne und externe Kontrolle, eine Stärkung der parlamentarischen Kontrolle - all das sind die Gebote der Stunde, an die wir uns halten sollten.

Wir haben zum Teil schon darüber diskutiert und werden auch in den nächsten Wochen viel darüber sprechen, was im Einzelnen dahintersteht. Ich will dennoch heute einige aus meiner Sicht zentrale Dinge ansprechen:

Mit dem Paragrafen zu den Beobachtungsobjekten erhält das Gesetz eine Regelung, die in dieser Form bundesweit einmalig ist. Erstmals werden damit in einem Landesverfassungsschutzgesetz

die Entscheidungsabläufe transparent gemacht, bis hin zu dem Entschluss, dass ein Personenzusammenschluss planmäßig und systematisch vom Verfassungsschutz beobachtet werden soll. Ein solcher Personenzusammenschluss ist nach dem Ende der Beobachtung - in angemessener Zeit, versteht sich - zu unterrichten.

Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel - das ist ein weiterer Punkt - wird neu und übersichtlicher geregelt. Zusätzliche Voraussetzungen, Anordnungskompetenzen und weitere Verfahrensregelungen werden als flankierende Maßnahmen bei besonderen Grundrechtseingriffen neu eingeführt. Auch das schafft mehr Transparenz gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

Ein weiteres Kernstück sind die umfangreichen Vorgaben zum Einsatz von Vertrauenspersonen und anderen verdeckt eingesetzten Personen. Wir alle erinnern uns an die Vorgänge im Zusammenhang mit den Morden des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds und die Verstrickung von V-Personen auf den unterschiedlichen Ebenen - wenn auch nicht hier in Niedersachsen.

Es werden Regelungen zur Auswahl von Vertrauenspersonen getroffen, und es werden klare Grenzen für ihren Einsatz und die Zusammenarbeit mit ihnen gezogen. Wenn Vertrauenspersonen dauerhaft eingesetzt werden sollen, muss zukünftig das entsprechende parlamentarische Kontrollgremium zustimmen. Auch diese Kontrollfunktion halte ich für sehr wichtig.

Schließlich möchte ich die umfangreichen Dokumentationspflichten besonders hervorheben, gerade bei den nachrichtendienstlichen Mitteln und bei der Bestimmung von Beobachtungsobjekten. Die interne Kontrolle wird dadurch gestärkt; die externe Kontrolle wird erleichtert.

Alle diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, werden im Ergebnis - das ist meine Überzeugung - dazu führen, dass der Verfassungsschutz in einer ausgewogenen Balance zwischen Freiheit und Sicherheit operieren kann. Ein effektiver und anerkannter Verfassungsschutz muss nämlich von der Gesellschaft getragen werden. Mit diesem Gesetz holen wir den Verfassungsschutz raus aus der Schlapphutecke und machen ihn zu einer modernen Sicherheitsbehörde - offen und effektiv zugleich.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das liegt in unser aller Interesse. Ich freue mich in diesem Sinne auf die Beratungen, die vor uns liegen. Ich bin sicher, wir werden am Ende ein Gesetz verabschieden können, das sich hoffentlich - darauf setze ich jedenfalls nach den ersten Ankündigungen - auf eine breite Mehrheit dieses Hauses stützen kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die SPD-Fraktion erteile ich nun Herrn Brunotte das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für Niedersachsen. Denn er zeigt, dass sich Dinge verändern lassen. Wir hoffen, dass diese Veränderungen auf breite Schultern gestellt werden können.

Niedersachsen bekommt ein modernes, schlagkräftiges Verfassungsschutzgesetz, das an der Stelle die Notwendigkeit einer Verfassungsschutzbehörde in Niedersachsen als wichtiges Element der Sicherheitsarchitektur betont und verdeutlicht. Es macht aber auch deutlich, dass sich der im rotgrünen Koalitionsvertrag formulierte Reformbedarf nicht nur an den bitteren Erfahrungen mit dem NSU, sondern auch an einem inneren Reformbedarf, der in Niedersachsen entstanden ist, orientiert.

Ich will für die SPD-Fraktion auch ganz deutlich sagen: Dieser Reformbedarf besteht aus unserer Sicht genauso wie aus der Sicht der Kollegen der Grünen. Teilweise wird dargestellt, dass das ausschließlich bei den Kollegen der Grünen der Fall wäre.

Wir wollen unserem Innenminister Boris Pistorius und vor allem seinen vier Mitarbeiterinnen - er hat sie eben namentlich erwähnt - dafür danken, dass ein transparenter Gesetzentwurf mit einer klaren Orientierung vorgelegt wurde, durch den vor allem vieles, was bisher in Dienstvorschriften verborgen war, nach außen gekehrt wird.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von Jens Nacke [CDU])

- Herr Nacke, wenn Sie ihn gelesen hätten, dann hätten Sie das vielleicht auch festgestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Niedersachsen reiht sich in die Reihe der Bundesländer Hamburg und Nordrhein-Westfalen ein, die bei den Novellierungen ihrer Verfassungsschutzgesetze bereits fortgeschritten sind. Aber wir gehen noch einen Schritt weiter - ich glaube, dass es sich lohnen wird -, mit einem mutigen und fortschrittlichen Gesetzentwurf deutlich zu machen, wie sich ein Verfassungsschutz aufzustellen hat.

Es kommt nicht alle Tage vor, dass eine Landesregierung einem Parlament vorschlägt, ihm mehr Rechte zuzubilligen. Es kommt nicht alle Tage vor, dass eine Landesregierung dem Parlament mehr Kontrolle und eine Stärkung der parlamentarischen Rechte vorschlägt. Das zeugt von einer hohen Souveränität - dies umso mehr, wenn es nicht Ergebnis von Skandalen oder Untersuchungsausschüssen ist, sondern des Vertrauens in die eigenen Fähigkeiten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir zeigen auch, dass wir Expertenwissen einbeziehen, weil sich in vielen Bereichen der Novelle die Empfehlungen der Reformkommission wiederfinden, die vom Innenminister eingesetzt wurde.

Wir nehmen diesen Gesetzentwurf mit dem, was sich dort als große Linie stellt, gerne an. Ich will exemplarisch einige Bereiche hervorheben, die für uns besondere Bedeutung haben.

Genannt sei die Streichung der Wohnraumüberwachung,

(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig!)

die in Niedersachsen zwar nicht zur Anwendung kam,

(Editha Lorberg [CDU]: Eben!)

deren Herausnahme aber trotzdem ein deutliches Signal ist. Denn wir finden, die Unverletzlichkeit der Wohnung muss gewahrt bleiben. Deswegen meinen wir, dass es ein wichtiger Punkt ist, dass das jetzt aus dem Gesetz genommen wird.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Gleiches gilt für die Definition der Speichervorschriften. Minderjährige, vor allem wenn sie unter 16 Jahre alt sind, sollen nicht mehr gespeichert werden können. Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind klar in das Gesetz übernommen worden und bieten eine klare Orientierung.

Der Bereich der V-Personen wurde, denke ich, besonders kontrovers im Zusammenhang mit dem NSU diskutiert. Wenn wir sehen, was der Gesetzentwurf in diesem Bereich vorschlägt, dann stellen wir fest, dass es hier um die Fragen der Auswahl und der Eignung geht, um die Frage, ob der Lebensunterhalt von dem bestritten werden darf, was durch den Verfassungsschutz gezahlt wird, um die Frage, welche Straftaten V-Leuten in Zukunft noch erlaubt sind, um die Führung, die rollieren soll, und um den Einsatz, der nur noch bei Beobachtungsobjekten von erheblicher Bedeutung stattfinden soll. Ganz besonders geht es darum, dass das parlamentarische Kontrollgremium, der Ausschuss für die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, in Zukunft beteiligt wird und zustimmen muss. Das Gleiche gilt für Beobachtungsobjekte, deren Beobachtung befristet wird und für die eine Zustimmung des Ausschusses für die Angelegenheiten des Verfassungsschutzes erforderlich sein wird.

Der Ausschuss selber spiegelt in seiner zukünftigen Aufgabenzuweisung ein selbstbewusstes Parlament wider.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)