Protocol of the Session on September 25, 2014

Herr Edathy legte Verfassungsbeschwerde ein. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Bundesverfassungsgericht äußerte sich in dem Beschluss vom 15. August zu verschiedenen Rügen Edathys.

Zur Rüge der Verletzung der Immunität erklärte das Bundesverfassungsgericht, Edathy sei am 10. Februar noch Mitglied des Deutschen Bundestages gewesen. Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover vom 10. Februar und der bestätigende Beschluss des Landgerichts Hannover seien unter Verletzung von Artikel 46 Abs. 2 des Grundgesetzes zustande gekommen. Entscheidungserheblich war das letztlich aber nicht, weil Edathy die Rüge der Immunitätsverletzung in seinen Beschwerden nicht vorgebracht hatte. Das aber hätte er tun müssen.

Die weiteren Rügen, es habe kein Anfangsverdacht vorgelegen und die Durchsuchungen seien unverhältnismäßig gewesen, waren unbegründet. Die Ausführungen des Landgerichts zur Annahme eines Anfangsverdachts werden aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet. Auch hält das Bundesverfassungsgericht die Einschätzung des Landgerichts, dass die angeordneten Durchsu

chungen verhältnismäßig waren, für plausibel und nachvollziehbar.

Auch der Rüge, Edathy werde durch die Beschlagnahme seiner E-Mails und der Verkehrsdaten seiner Internetkommunikation in seinem

Grundrecht aus Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes verletzt, folgte das Bundesverfassungsgericht nicht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Dringliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. August hat Klarheit zu bis dahin kontrovers diskutierten Rechtsfragen geschaffen. Hierzu gehört auch die Frage zur Dauer der Immunität des ehemaligen Abgeordneten Edathy. Die Landesregierung ist als vollziehende Gewalt an Recht und Gesetz gebunden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird deswegen von der Landesregierung völlig selbstverständlich, ohne dass es einer Erörterung bedürfte, uneingeschränkt respektiert und befolgt.

Zu Frage 2: Die Antwort ist ebenso kurz wie eindeutig: Ja.

Zu Frage 3: Mit dem Beschluss vom 15. August hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Rechtsauffassung der Gerichte fehlerhaft war. Damit reichten die zum damaligen Zeitpunkt bekannten Umstände aus Rechtsgründen nicht aus, um von einer Mandatsbeendigung bereits am 10. Februar auszugehen. Mein Haus trägt dafür Sorge, dass in der niedersächsischen Justiz auf Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Klarheit bei der Handhabung in Fällen des Mandatsverzichts von Abgeordneten besteht.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Zu einer ersten Zusatzfrage hat sich für die Fraktion der CDU Kollegin Mechthild Ross-Luttmann gemeldet. Bitte sehr!

Schönen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der klaren Aussagen des Bundesver

Halten Sie an Ihrer Äußerung in der 35. Plenarsitzung vom 15. Mai weiterhin fest? Ich zitiere, was Sie gesagt haben, Frau Ministerin:

„Wenn eine Immunität des Herrn Edathy nicht mehr bestand - davon gehe ich aus, …“

Halten Sie weiterhin daran fest, dass Immunität nicht bestanden hat?

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte sehr!

Ich habe mich eben, glaube ich, völlig eindeutig dazu geäußert,

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

wie die Niedersächsische Landesregierung und auch ich persönlich zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts stehen. Wenn das Bundesverfassungsgericht - obendrein mit überzeugenden Gründen - feststellt, dass am 10. Februar 2014 Immunität bestand, dann habe ich dem nichts hinzuzufügen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Limburg. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin! Aus welchen Gründen hat das Bundesverfassungsgericht denn die Beschwerde des Herrn Edathy in Bezug auf die Verletzung der Immunität für unzulässig erklärt?

(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Das hat sie schon gesagt.)

Danke schön. - Frau Ministerin!

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind keine weiteren Instanzentscheidungen, sondern das Bundesverfassungsgericht überprüft

die Entscheidungen der Gerichte im vorangegangenen Rechtsweg, und deswegen gilt sozusagen die - - - Der Fachbegriff fällt mir im Augenblick nicht ein; wie unangenehm. Der Betroffene muss sich in den Instanzgerichten, die die Entscheidungen überprüfen, selbst auf diesen Gesichtspunkt berufen. Das hat Herr Edathy gegenüber dem Landgericht nicht getan. Deswegen konnte er damit auch vor dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr durchdringen.

Danke schön, Frau Ministerin. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die Fraktion der SPD die Kollegin Schröder-Ehlers.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie viele Durchsuchungsbeschlüsse gab es nach dem Ende der Immunität denn noch?

Danke. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gab insgesamt fünf Beschlüsse, vier Beschlüsse sind nach dem 10. Februar 2014 ergangen.

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt wiederum für die Fraktion der CDU von der Kollegin Ross-Luttmann

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund Ihrer klaren Aussage zu Frage 2 frage ich die Landesregierung: Was unternimmt die Landesregierung in Zukunft, um die Immunität von Abgeordneten zu schützen, damit solche Fehler nicht noch einmal passieren?

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Frau Ministerin, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ross-Luttmann, vielen Dank für diese Frage. Wir haben die Fragen der Immunität bereits mit den Generalstaatsanwälten im Juli intensiv erörtert.

Das war noch im Vorfeld, vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

selbstverständlich unverzüglich mit der dringenden Aufforderung der Beachtung an die Gerichte und an die Staatsanwaltschaften versandt. In der von dem Verfahren Edathy betroffenen Generalstaatsanwaltschaft Celle hat vor drei Tagen eine entsprechende intensive Erörterung mit dem Generalstaatsanwalt und den Leitenden Oberstaatsanwälten stattgefunden.

Das Ministerium und ich persönlich werden diese Frage zum Gegenstand der Erörterung mit den Generalstaatsanwälten und mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte Mitte Oktober in Lüneburg machen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist diese Dringliche Anfrage, Tagesordnungspunkt 11 b, erledigt, und wir haben den Tagesordnungspunkt 11 insgesamt abgeschlossen.

Mittlerweile haben sich wohl die Parlamentarischen Geschäftsführer ausgetauscht, um vorzuschlagen, welche Tagesordnungspunkte eventuell noch vor der Mittagspause behandelt werden können. Darf ich das so verstehen, dass wir jetzt anschließend mit den Punkten 12, 13, 14 fortfahren und, sofern vor der Mittagspause noch Luft bleibt, wovon wir jetzt ausgehen können, dann noch die Tagesordnungspunkte 18, 19, 21 und 22 - in dieser Reihenfolge - behandeln? - Herr Tonne nickt, Herr Grascha nickt auch. Herr Limburg ist ebenfalls einverstanden, sodass er aufs Nicken verzichtet. Und die CDU ist auch einverstanden. Damit können wir dann so verfahren.

Ich rufe jetzt in der Annahme, dass die Rednerinnen und Redner darauf gefasst sind, auf den

Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes - Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drs. 17/1974

Eingebracht wird dieser Gesetzentwurf vom Kollegen Dammann-Tamke. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion bringt heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Enteignungsgesetzes ein. Konkret geht es um eine Änderung des § 13 Abs. 2, der nach unserem Vorschlag um modifizierte Entschädigungsregelungen im Falle des Baus von Leitungen, die zur Übertragung, zum Transport und zur Verteilung von Strom oder Gas neu gebaut werden, erweitert werden soll.

Um es gleich all denen ins Stammbuch zu schreiben, die uns in der Beratung vorhalten werden, dass sich der Niedersächsische Landtag doch im Juli-Plenum mit der Verabschiedung eines Änderungsantrages zum Entschließungsantrag der

CDU-Fraktion „Netzausbau beschleunigen“ in dieser Sache klar positioniert habe: Diese damals praktizierte Form der Weichspülung vermittelt uns in keiner Weise Vertrauen.