Denn - meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist uns sehr wohl bewusst - gerade die Mobilität und Infrastruktur sind für die wirtschaftliche Entwicklung und für den Wohlstand und natürlich auch für die Mobilität des Einzelnen von entscheidender Bedeutung. Man darf aber nicht unterschätzen, dass auch die Belange betroffener Menschen und der Flächenverbrauch eine Rolle spielen. Auch Sie wissen aufgrund Ihrer Erfahrung, dass die Umsetzung von Infrastrukturvorhaben eine hochkomplexe und anspruchsvolle Aufgabe ist. Ich will an dieser Stelle betonen: Das ist dieser Landesregierung in diesen vergangenen 17 Monaten hervorragend gelungen!
Wir reden immer über Erhalt und darüber, dass der Erhalt wichtig ist. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass auch das Thema Neubau nicht nur wichtig, sondern sogar sehr wichtig ist.
Ich will diesen Aspekt anhand des Themas Y aufgreifen. Deswegen haben wir den gerade von Herrn Heineking beschriebenen Weg „mehr Beteiligung“ eingeschlagen. Sie haben sozusagen beschrieben, was diese Landesregierung intensiv macht: mehr Beteiligung, intensivere Beteiligung, frühere Beteiligung! - In den Diskussionen entsteht immer so ein bisschen der Eindruck: Na ja, nun kündigen die einen Y-Dialog an, und nun kommt der Dialog gar nicht! - Nun kommt der Dialog acht Wochen später. Bei allem Respekt: In den letzten 25 Jahren ist gar nichts passiert. Sie haben zehn Jahre draufgesessen, um einen Schritt weiterzukommen. Ich meine, dass es nun nicht auf acht Wochen ankommt, wenn wir mit einem klugen Prozess, der zukunftsfähig für unsere Infrastruktur ist, beginnen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich glaube, es gibt noch eine ganze Reihe wichtiger Punkte, die wir sagen könnten, z. B. die Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes, die Beteiligung, die wir durchführen.
Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen stehen für den zukunftsfähigen Ausbau der Infrastruktur in Niedersachsen zur Stärkung der Wirtschaft und der Mobilität.
Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sein. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen sehe ich nicht. - Enthaltungen sehe ich auch nicht. Dann ist das so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 25: Erste (und abschließende) Beratung: Bestätigung der Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP - Drs. 17/1997
Wortmeldungen liegen im Moment noch nicht vor. - Doch, ich sehe eine Wortmeldung. Für die SPDFraktion hat Grant Hendrik Tonne das Wort. Bitte schön!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Abstimmung kommen wir unserer Verpflichtung nach, über die Höhe unserer Diäten in eigener Verantwortung als frei gewählte Abgeordnete zu entscheiden. Kein Dritter und keine andere Institution kann und vor allem darf uns das abnehmen. Die Urteile der Gerichte sind insofern eindeutig.
Wenn man selbst über die Höhe seiner Diäten entscheiden soll, macht das die Lage immer auch etwas schwierig. Es ist ganz schwierig, mit einer solchen Debatte ein positives Ergebnis zu erzielen. Eine Nullrunde wird selten zur Kenntnis genommen. Wenn man eine Erhöhung beschließt, folgt darauf in der Regel Kritik. - Damit müssen wir umgehen, das ist nun einmal so.
Für meine Fraktion ist es daher sehr wichtig, dass eine Diskussion über die Bemessung und Anhebung von Diäten in einem transparenten und nachvollziehbaren Prozess verläuft, sodass jeder, der das nachvollziehen möchte, das auch nachvollziehen kann.
Mit Beginn dieser Wahlperiode haben wir daher einen Index eingeführt, der bemisst, wie die Einkommensentwicklung in Niedersachsen verläuft.
Nach meiner Einschätzung ist das eine objektive Grundlage, so gut es eben geht. Sie ist mathematisch nachvollziehbar und damit eine Lösung, die so gerecht wie nur irgendwie möglich ist.
Gleichwohl - das sei mit erwähnt - ist ein solcher Index niemals in Stein gemeißelt. Man wird sich immer zu gegebener Zeit fragen müssen: Ist die Berechnung, die wir als Grundlage genommen haben, vernünftig? Gibt es Änderungsbedarf, gibt es Änderungswünsche? Wenn so etwas vorgetragen wird, wollen wir uns dem auch nicht verschließen. Allerdings werden wir in diesem Jahr mit dem Index arbeiten, der uns jetzt vorliegt.
Der Bundestag hat Ende des vergangenen Jahres bzw. Anfang dieses Jahres versucht, eine ähnliche Regelung einzuführen. Allerdings wollte man dort auf die jährliche Bestätigung verzichten und einen Automatismus vorsehen. Das hat Kritik hervorgerufen - zu Recht, wie ich finde. Denn ein solcher Automatismus ist nicht so transparent, wie wir uns das vorstellen. Wenn wir eine Erhöhung wollen, die dem Index entspricht, sollten wir hier einen bestätigenden Beschluss fassen, sodass das auch nach draußen transportiert wird.
Wenn wir heute die zweiprozentige Erhöhung beschließen, entspricht das erstens unserer Verpflichtung und zweitens unserem Anspruch an ein transparentes Vorgehen. Drittens, glaube ich, können wir einen solchen Beschluss als niedersächsische Abgeordnete, gleich welcher Zugehörigkeit, welcher Couleur, mit dem nötigen Selbstbewusstsein fassen: „Ja, wir bekommen gutes Geld für unsere Tätigkeit hier im Landtag.“ Genauso gilt: „Ja, angesichts unserer Arbeit und unserer Verantwortung empfinde ich das als gerechtfertigt.“
2 % sind eine maßvolle und angemessene Anpassung der Diäten. Ich darf Sie herzlich darum bitten, dem Antrag zuzustimmen und stelle gleichzeitig den Antrag auf sofortige Abstimmung.
Vielen Dank, Herr Kollege Tonne. - Jetzt hat sich Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute wird der Landtag beschließen, die Erhöhung der Grundentschädigung für uns Abgeordnete entsprechend dem im Abgeordnetengesetz festgelegten Index nachzuvollziehen.
Ich möchte an dieser Stelle nicht verschweigen, dass meiner Fraktion dieser Entschluss nicht leicht gefallen ist.
Die Erhöhung der Grundentschädigung von Abgeordneten steht immer - ich bin Herrn Tonne dankbar, dass er darauf hingewiesen hat - in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite müssen Abgeordnete für ihre Arbeit selbstverständlich angemessen und ausreichend entlohnt werden. Auf der anderen Seite sind Abgeordnete die einzige Berufsgruppe, die über die Höhe ihres Einkommens selbst entscheidet. Abgeordnete können nicht nur selbst darüber entscheiden, sie müssen es sogar.
Meine Damen und Herren, der Index ergab eine Einkommenssteigerung von rund 2 % entsprechend der durchschnittlichen Einkommenssteigerung in unserem Bundesland im vergangenen Jahr. Andererseits muss man bedenken, dass Abgeordnete im Vergleich zur Mehrheit der Bevölkerung bereits jetzt sehr gut verdienen, und man kann schon die Frage stellen, ob eine Steigerung tatsächlich notwendig ist.
Die Grundentschädigung soll die materielle Unabhängigkeit der Abgeordneten sicherstellen. Sie soll für einen angemessenen Lebensstandard sorgen, und auch im Vergleich zu Gehältern von höheren Landesbeamten und Gehältern in der freien Wirtschaft darf es kein zu großes Gefälle geben. Richtig ist aber auch, dass Abgeordnete den Kontakt zur Mehrheit der Bevölkerung bzw. die Bodenhaftung nicht verlieren dürfen. Unsere Entschädigung ermöglicht uns doch de facto schon jetzt, auch ohne die Erhöhung, einen Lebensstandard, der höher ist als der vieler Menschen, die uns letztlich in diesen Landtag gewählt haben und deren Interessen wir vertreten sollen. Auch zu denen darf der Abstand beim Einkommen nicht zu groß werden, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Natürlich müssen wir uns in Zeiten des allgemeinen Sparens, in Zeiten, in denen in der Mehrzahl die Haushaltsansätze nicht entsprechend der Infla
tionsrate oder anderer Indizes erhöht werden - ich gehe davon aus, dass es auch bei den Anträgen der Opposition nicht so sein wird -, schon fragen, ob es richtig und vertretbar ist, die Abgeordnetenentschädigung zu erhöhen.
Gleichwohl - auch das ist von Herrn Tonne bereits angesprochen worden - gibt es keine objektive Grundlage für die Bemessung von Abgeordnetenbezügen. Aber der von uns beschlossene Index bietet zumindest ein Stück Objektivität. Er bietet eine objektive Nachvollziehbarkeit, und dieser berechenbare, transparente, klare Index ergibt nun einmal für dieses Jahr die entsprechende Erhöhung.
Letztlich - das muss uns klar sein - bleibt diese Erhöhung unsere eigene Entscheidung, und das ist auch richtig so. Wir sollten und müssen diese Entscheidung jedes Jahr wohl abgewogen und jedes Jahr neu im Lichte der jeweiligen Lage treffen. In diesem Jahr stimmen wir im Ergebnis der Erhöhung zu.
Vielen Dank, Herr Limburg. - Zu Wort gemeldet hat sich jetzt der Kollege Christian Grascha, FDPFraktion. Bitte schön!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade ist - u. a. vom Kollegen Limburg - darauf hingewiesen worden, dass die materielle Unabhängigkeit von Abgeordneten ein wesentlicher Pfeiler der parlamentarischen Demokratie ist. Dazu gehört natürlich nicht nur eine Grundentschädigung, sondern im Laufe der Zeit auch eine entsprechende Anpassung.
Dass das in der öffentlichen Diskussion umstritten ist, ist klar. Dieser Debatte müssen wir uns stellen, denn - das ist auch schon gesagt worden - wir sind als Abgeordnete dazu verpflichtet, über unsere Diäten entsprechend frei zu entscheiden. Dieser Debatte müssen wir uns stellen, und ich finde, wir können uns dieser Debatte auch selbstbewusst stellen.
Die jetzige Indexlösung, die im Niedersächsischen Abgeordnetengesetz verankert ist, stammt aus der letzten Wahlperiode, und ich finde, es handelt sich um eine faire und transparente Beteiligung an der
Lohnentwicklung in unserem Land und eine gute Orientierung für die Grundentschädigung, die wir bekommen.