- Es ist doch so! Er hat gesagt, es interessiert ihn bisher nicht, weil er erst einmal den Wahlprüfungsvorgang abwartet! Insofern gibt es da überhaupt nichts - - -
Vielen Dank, Herr Präsident! - Vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund, dass der Regionswahlleiter gestern eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben hat, die Ihnen sicherlich bekannt ist, frage ich Sie, inwieweit es überhaupt Aufgabe eines Wahlleiters - in dem Fall eines Kommunalwahlleiters - ist, die Wahlbeteiligung zu erhöhen und auf die Wahlbeteiligung Einfluss zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Birkner, zum Stichwort Fairness lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen: Ich habe nicht gesagt, dass mich das nicht interessiert. Ich habe auf das Wahlprüfungsverfahren hingewiesen sowie darauf, dass ich mich zum jetzigen Zeitpunkt darum nicht zu kümmern habe.
Alles, was ich in Bewertung dieses Verfahrens und dieser Wahl öffentlich erklären würde, würde Einfluss auf das nehmen, was in der Regionsversammlung zu diskutieren ist. Und das ist nicht meine Entscheidung. Meine Entscheidung steht an, wenn eine Entscheidung in der Regionsversammlung über Zulässigkeit und Begründung des Einspruchs ansteht. Dann müssen wir entscheiden. Dann muss die Landeswahlleitung entscheiden. Und dann kann die CDU entscheiden. - So ist der Lauf der Dinge. Den werden Sie nicht auf den Kopf stellen, indem Sie Sachverhaltsaufklärung im Landtag zu einem Zeitpunkt fordern, zu dem sie nicht gefordert ist.
Zu Ihrer Frage. Es hat in der Vergangenheit immer wieder viele Beispiele von Wahlleitungen - Landeswahlleitungen, Bundeswahlleitungen - gegeben, die zur Teilnahme an der Wahl aufgerufen haben. Zum Beispiel hat zuletzt der Bundeswahlleiter anlässlich der Europawahl am 25. Mai sich zu einer die Wahlbeteiligung erhöhenden Aufforderung veranlasst gesehen. Das halte ich für gerechtfertigt, weil die Wahlbeteiligung in unser aller Interesse möglichst hoch sein sollte.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte gerne von der Landesregierung gewusst, welche Kriterien aus ihrer Sicht an so eine Initiative eines Wahlleiters angelegt werden müssen, damit sie ordnungsgemäß ist. Das heißt, hat der Wahlleiter jede Möglichkeit, an x-beliebigen Stellen Werbung zu machen oder auch keine Werbung zu machen, oder welche Kriterien muss eine solche Kampagne aus Sicht der Landesregierung erfüllen, um dem Neutralitätsgebot zu entsprechen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Oetjen, die Messlatte dafür ist das Neutralitätsgebot. Daran hat sich jeder Wahlleiter auf allen Ebenen zu halten. Wenn ich hier heute diese Kriterien aufzählte, würde ich wiederum in der Hauptsache den Entscheidungs- und Abwägungsgründen der Regionsversammlung vorgreifen. Das werde ich nicht tun. Dafür bitte ich um Verständnis.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: Nein, dafür haben wir überhaupt kein Ver- ständnis! Herr Minister, Sie können sich doch nicht so einen schlanken Fuß machen! Das geht doch gar nicht!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass sich die Landeswahlleiterin im Herbst letzten Jahres mit ihrer Stellungnahme zu den Aufstellungsverfahren für die HVBs auf die kommunale Ebene begeben hat, frage ich den Innenminister, ob er sich persönlich ein Einwirken der Landeswahlleiterin in die Motivationskampagne seines Partfreundes Professor Priebs gewünscht hätte, um diesen vor eventuellen Fehlern zu bewahren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist für die Landesregierung außerordentlich schwierig, über Wünsche zu sprechen, die ich gehabt hätte, hätte haben können oder haben müsste.
- Den Zwischenruf können Sie mir mal bei einer Tasse Kaffee erklären. So erklärt er sich überhaupt nicht.
Ich habe keine Wünsche an die Landeswahlleiterin zu richten, weil die Landeswahlleitung - das wissen Sie - unabhängig ist. Wenn die Landeswahlleitung es für erforderlich hält, an einer Stelle einzugreifen, dann tut sie es, und wenn nicht, dann lässt sie es.
Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage kommt vom Kollegen Thomas Schremmer, wobei ich davon ausgehe, dass sie diese Dringliche Anfrage betrifft. Bitte sehr!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie vor dem Hintergrund, dass der Landeswahlausschuss das Wahlergebnis einstimmig festgestellt hat, diese Fragestunde heute hier?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Annahme, dass Sie den Regionswahlausschuss gemeint haben: Es gilt das Gleiche wie für alle anderen Fragen. Er hat dieses Wahlergebnis einstimmig festgestellt. Das ist seine Aufgabe, es so oder anders zu machen. Das Recht aller Betroffenen, Beteiligten oder Beschwerten ist es, gegen eine solche Feststellung Einspruch einzulegen. Das hat die CDU am letzten Tag der Frist, am 9. Juli 2014, getan. Alles Weitere ist in dem von mir eben beschriebenen Verfahren abzuwickeln.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der objektiven Kriterien, die an die Initiativen von Wahlleitern anzulegen sind, frage ich die Landesregierung, inwieweit es aus ihrer Sicht zulässig ist, nicht das gesamte Wahlgebiet gleichmäßig mit einer solchen Initiative zu bewerben, sondern dies differenziert nur in ausgewählten Gebieten zu tun.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Dr. Genthe, die Antwort liegt auf der gleichen Ebene. Wie Sie festgestellt haben und auch der Stellungnahme des Regionswahlleiters, Herrn Priebs, von gestern Abend entnehmen können, ist der Sachverhalt offenbar noch gar nicht umfassend aufgeklärt. Ich kann mir kein Bild über die Frage machen, ob die Neutralität verletzt ist oder nicht, wenn ich nicht weiß, nach welchen Kriterien und wo genau was verteilt, plakatiert und inseriert worden ist. Das ist eine Frage, die ich beantworten kann, wenn ich den Abschlussbericht habe auswerten lassen und weiß, wie die Regionsversammlung damit umgeht.
- Die Frage allgemein zu stellen, hilft ja hier in diesem Fall nicht. Es reicht ein Blick in die Rechtsprechung. Wir alle sind gefordert, bei Wahlen - - -