Auch wir gehören nicht zu den Privilegierten, die Ihre Denkanstöße rechtzeitig bekommen durften. Trotzdem werden wir versuchen, im Agrarausschuss zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.
Vielen Dank, Herr Grupe. - Es hat sich zu Wort gemeldet Herr Minister Wenzel. Sie haben das Wort, Herr Minister.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Angermann, das ist in der Tat ein sehr spannendes Thema, ein sehr spannendes Konfliktfeld. Wir haben es mit sehr unterschiedlichen Ansprüchen zu tun. Wir haben es mit sehr unterschiedlichen Anforderungen zu tun. Wir haben an der Küste das Weltnaturerbe, bei dem wir über drei Länder hinweg mittlerweile sehr gut zusammenarbeiten. Wir haben den Nationalpark. An der Küste und insbesondere auch in den Ästuaren unserer großen Flüsse haben wir Vogelschutzgebiete. Diese Vogelschutzgebiete haben eine sehr große naturschutzfachliche Bedeutung zum einen für die nordischen Gänsearten. Dort sind u. a. etwa 120 000 ha EU-Vogelschutzgebiete ausgewiesen worden. Diese EU-Vogelschutzgebiete sind in den letzten Jahrzehnten auch mit Unterstützung Ihrer Partei entstanden.
Zum anderen hat Niedersachsen auch deshalb eine ganz besondere Verantwortung, weil wir die Hauptbrutvorkommen der Wiesenvögel in Deutschland haben. Wir haben hier abnehmende Bestände. Auch hier haben wir gemeldete EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von 90 000 ha.
Dann gibt es natürlich auch Nutzungskonflikte mit der Landwirtschaft. Das war der Grund, weshalb es hier auch schon in der Vergangenheit Agrarumweltprogramme und neben dem Agrarumweltprogramm auch das sogenannte Rastspitzenmodell gegeben hat, nach dem bei besonderen Schäden in besonderer Weise ein Ausgleich geleistet wurde.
Ich habe mich sehr wohl mit den Landwirten unterhalten. Ich habe mich mit dem Landwirtschaftlichen Hauptverein in Ostfriesland unterhalten. Ich habe mich auch mit der AbL und dem BDM unterhalten. Ich habe feststellen müssen, dass dort sehr be
grüßt wird, die aktuelle Situation einer genaueren Beobachtung und einem genaueren Monitoring zu unterziehen. Es ist nicht so, Herr Angermann, dass schon alles in Büchern aufgeschrieben und schon alles bekannt ist. Wir haben es hier zum Teil nämlich auch mit klimatischen Veränderungen zu tun, die Auswirkungen auf den Vogelzug haben. Wir haben es z. B. mit der Situation zu tun, dass die Vögel aufgrund anderer klimatischer Bedingungen länger bleiben oder später wieder abreisen, wodurch plötzlich andere Beeinträchtigungen entstehen.
Wir haben von den Landwirten den Wunsch, dass der Ausgleich über die Agrarumweltprogramme möglichst zielgenau erfolgt. Diejenigen, die von Schäden betroffen sind, sollen hinterher mit einer solchen Zahlung rechnen können. Wir wollen auch, dass die Zahlungen im Zweifel angemessen sind. Wir müssen doch sicherstellen, dass sie weder zu hoch noch zu niedrig sind. Wenn sie zu niedrig sind, dann sagen die Landwirte mit Recht: Das hilft mir aber nicht, das ist zu wenig. - Wenn sie zu hoch sind, dann müssen wir am Ende mit der EU-Kommission sprechen. Wenn wir EU-Fördermittel einnehmen, müssen wir rechtfertigen, dass sie in angemessener Höhe gezahlt werden. Also muss man sich die Deckungsbeiträge und im Zweifel auch noch einmal die Verluste angucken und prüfen, wo sie auftreten.
Deswegen begrüße ich im Grundsatz diesen Vorschlag der Fraktionen, sich das angesichts der veränderten Situation einfach noch einmal genau anzugucken und ein Monitoring zu machen. Unbestritten gibt es bei den nordischen Gänsearten einen Aufwuchs im Bestand. Der ist aber nicht nur auf einen besseren Schutz z. B. auch in anderen Regionen zurückzuführen, sondern der hängt, Herr Dammann-Tamke, zum Teil auch mit einem verbesserten Futterangebot zusammen. Wenn es eine besonders eiweißreiche Ernährung gibt, dann hat sie naturgemäß auch Auswirkungen auf den Bestand.
(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Warum erklärt uns das der Umweltmi- nister und nicht der zuständige Ag- rarminister?)
- Ja, Moment! Wenn es um Vogelschutzgebiete und um Agrarumweltprogramme in diesem Bereich geht, dann ist mein Haus dafür sehr wohl zuständig.
Wenn wir hier 5,8 Millionen Euro aus EU-Fördermitteln und aus Landesfördermitteln einsetzen, dann müssen wir auch sicherstellen, dass die Mittel zielgenau eingesetzt werden. Daran haben wir ein Interesse. Natürlich wollen wir auch untersuchen, welche positiven und negativen Auswirkungen die Jagd hat und welche Wechselwirkungen es dort gibt. Deswegen wäre es, glaube ich, ein guter Beitrag zur Versachlichung der Debatte. Wir haben ein Interesse daran, mit den Landwirten und den Naturschützern im Konsens - - -
(Thomas Schremmer [GRÜNE]: Der redet doch schon die ganze Zeit da- zwischen! Der hat 100 Zwischenfra- gen!)
Vielen Dank. - Herr Minister, Sie haben hier breite Ausführungen zu den Schäden in der Landwirtschaft gemacht. Sie haben ausgeführt, dass die Entschädigungen fair sein sollen. Alle diese Fragen betreffen aber das Ressort des Agrarministers. Die spannende Frage ist doch, warum Sie als Umweltminister hier referieren, während die Antragsteller die Finanzierung dieses Programms aus Jagdabgabemitteln beantragen. Denn die Jagdabgabemittel kommen nicht aus Ihrem Haus, sondern aus dem Einzelplan 09, aus dem Agrarministerium.
Vielen Dank, Herr Dammann-Tamke, für diese Frage. Natürlich muss der Agrarausschuss mitberaten. Das zeigt doch dieses Konfliktfeld auf. Wir haben hier ganz unterschiedliche Nutzungsansprüche. Wir haben hier Landwirte, die hoch besorgt sind. Wir haben hier Naturschützer, die hoch besorgt sind. Wir haben Kommunen vor Ort. Wir alle gemeinsam wollen hier nach Lösungen suchen. Auf der anderen Seite haben wir in der Vergangenheit 5,8 Millionen Euro eingesetzt. Wir prüfen zum Beispiel, ob wir das Rastspitzenmodell auch in Zukunft anbieten können. Wir wollen diese Mittel möglichst zielgenau und angemessen einsetzen.
Deswegen kommt da, glaube ich, niemand zu kurz, wenn dieser Antrag vom Agrarausschuss mitberaten wird. Ich hoffe, dass wir darüber ins Gespräch kommen. Ich hoffe, dass wir am Ende eine Lösung finden. Denn mit dem Weltnaturerbe, mit dem Nationalpark haben wir an der Küste mittlerweile eine Region, die in der Liste der Regionen der Welt, die sich ebenfalls mit diesem Titel schmücken können, ganz vorne steht. Wir wissen heute auch, dass dies auch einen wesentlichen Einfluss auf die Übernachtungen, also auf die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen hat. Im Bereich der Gastronomie können Sie heute schon davon ausgehen, dass 20 bis 25 %, vielleicht sogar 30 % der Übernachtungen hier ihren Grund und ihren Ursprung haben; denn viele Gäste wählen auch deswegen diese Urlaubsregion aus.
Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Situation unserer Landwirte sehen, insbesondere die Situation derjenigen, die auf Grünland wirtschaften. Das wollen wir. Wir haben hier ein Interesse, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Insofern würde ich mich freuen, wenn wir hier zusammenkommen.
Hierzu gibt es unterschiedliche Voten. SPD und Grüne wollen, dass der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz federführend tätig wird. Vonseiten der CDU und der FDP kommt, dass federführend der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung sein soll. Der jeweils andere Ausschuss soll dann mitberatend tätig werden. Darüber müssen wir, weil es keine Einigung gibt, abstimmen.
Ich lasse zunächst über den ersten Antrag abstimmen, dass nämlich der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz der federführende Ausschuss sein soll.
Wer dem so zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Man muss schon sehr gut gucken, wenn man das mit der Mehrheit hinkriegen will. - Das Erste war die Mehrheit.
Damit ist der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz der federführende Ausschuss. Mitberatend tätig wird der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung. Das ist so festgestellt. Dann ist das so.
Tagesordnungspunkt 12: Abschließende Beratung: Kleine Betriebe nicht weiter belasten - keine Gebührenfinanzierung bei der Lebensmittelüberwachung - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1210 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/1763 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1767
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir kommen heute zur abschließenden Beratung dieses Antrags, den wir hier schon einmal besprochen haben.
Meine Damen und Herren, es ist Aufgabe und Privileg des Staates, die Qualitäts- und Sicherheitsstandards gerade in einem so sensiblen Bereich wie der Lebensmittelsicherheit zu garantieren. Wir haben in diesem Lande einen sehr hohen Standard durch die Eigenkontrollen, durch die Qualität, die die Unternehmen der Lebensmittelbranche zur Verfügung stellen. Wir haben ein System der Eigenkontrolle und der ergänzenden amtlichen Kontrolle, die darüber hinausgeht.
Das wurde vom Landwirtschaftsminister vielfach anders dargestellt. Er hat uns erklärt, die Eigenkontrolle habe versagt. Das ist nachweislich falsch.
Meine Damen und Herren, hier geht es um die Frage, ob der Staat, der eine unabhängige und objektive Kontrolle durchzuführen hat, dafür auch die Kosten trägt oder ob er die Kosten von den zu Kontrollierenden erhebt. Die Darstellung, dass die Lebensmittelbereitstellung allein schon ein Risiko darstellt, wird nicht nur von unserer Fraktion, sondern auch von sehr vielen Unternehmen der Lebensmittelbranche entschieden zurückgewiesen.